1780 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Antrag 441/A(E) der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen betreffend Maßnahmen zu einer Reform der Forschungsförderung in Österreich


Die Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen haben am 17. April 1997 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die Wichtigkeit von Forschung und Entwicklung für die wirtschaftliche Zukunft Österreichs neuerlich zu betonen, hieße Eulen nach Athen tragen. Wohlstand, Lebensqualität und sozialer Friede in Österreich werden in Zukunft mehr denn je von der Qualität unserer Forschung und unserer Fähigkeit zur vernünftigen Nutzung technologischer Innovation abhängen. Der derzeitige Zustand der österreichischen Forschungsförderung weist jedoch – trotz jahrelanger gegenteiliger Ankündigungen in diversen Regierungserklärungen – nach wie vor wesentliche Strukturschwächen auf:

Sowohl die nationalen als auch die staatlichen Aufwendungen Österreichs für Forschung und Ent­wicklung sind im internationalen Vergleich als äußerst niedrig einzuschätzen. Die F&E-Quote entwickelter Wirtschaftsnationen sollte laut OECD bei über 2% des BIP liegen. Für Österreich bedeutet das, daß der Finanzierungsanteil des Bundes für F&E bei mindestens 0,85% des BIP liegen sollte.

Die Struktur der österreichischen Forschungsförderung weist eine Unterbewertung des sogenannten ,Technologieclusters‘ auf. Dies zeigt sich im geringen Stellenwert wirtschaftlicher Entwicklungspro­gramme bei der Verteilung öffentlicher F&E-Ressourcen ebenso wie an der unterdurchschnittlichen staatlichen Finanzierung von im Unternehmenssektor durchgeführter F&E.

Österreich stützt sich auf starke kleine und mittelgroße Unternehmen, hingegen fehlen für eine ausgewogene industrielle Infrastruktur große, multinationale Konzerne. Da sich diese Situation mittelfristig nicht ändern wird, müssen wir von unserer KMU-Struktur ausgehen und diese stärken. Der grundsätzlichen Flexibilität der KMUs, auf wechselnde Marktbedingungen schnell zu reagieren, stehen im Vergleich zu Großunternehmen strukturbedingt Nachteile gegenüber, die es zu kompensieren gilt.

Die österreichische Forschungsförderung ist durch eine starke Zersplitterung der Kompetenzen auf verschiedene Ministerien und zahllose Förderungsinstitutionen geprägt. Eine koordinierte Vorgehens­weise in der Forschungspolitik wurde bislang zumeist durch Kompetenzstreitigkeiten verzögert oder verhindert.”

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 1997 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Dr. Martina Gredler.

Nach einer Wortmeldung des Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser wurde auf dessen Antrag einstimmig beschlossen, den gegenständlichen Entschließungsantrag dem zur Vorbehandlung des Forschungsberichtes 1997 der Bundesregierung eingesetzten Unterausschuß zuzuweisen.

Diesem Unterausschuß gehörten von seiten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeord­neten Sonja Ablinger, Ing. Kurt Gartlehner, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Ewald Nowotny, Dr. Johann Stippel und Mag. Gisela Wurm, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Werner Amon, Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Franz Morak und Dr. Michael Spindelegger, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Michael Krüger und Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, seitens des Klubs Liberales Forum die Abgeordnete Dr. Martina Gredler und seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic an. An die Stelle des Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch trat in der Folge als Mitglied der Abgeordnete Dr. Martin Graf.


Zum Obmann des Unterausschusses wurde der Abgeordnete Dr. Michael Krüger, zu Obmannstell­vertretern wurden die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und Dr. Martina Gredler gewählt.

Der Unterausschuß hat sich am 25. Juni 1997 konstituiert und den gegenständlichen Entschließungsantrag in zwei Arbeitssitzungen am 19. November 1998 und am 5. Mai 1999 beraten.

Über das Ergebnis seiner Beratungen berichtete der Unterausschuß am 5. Mai 1999 durch seinen Obmann dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung, welcher daraufhin seine Vorberatung fortsetzte.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martina Gredler, Dr. Martin Graf, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, DDr. Erwin Niederwieser und MMag. Dr. Madeleine Petrovic sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 05 05

                        Dr. Michael Spindelegger                                                        Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann