1781 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Forschungsbericht 1998 des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr
(III-132 der Beilagen)


Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat gemäß § 8 Abs. 1 des Forschungsorgani­sationsgesetzes dem Nationalrat bis zum 1. Mai eines jeden Jahres einen Lagebericht über die aus Bundesmitteln geförderte Forschung in Österreich vorzulegen, der insbesondere die jeweils aktuellen Schwerpunkte der Forschungspolitik und der Forschungsförderung zu enthalten und die im Sinne des § 4 Abs. 1 lit. c bzw. § 11 Abs. 1 lit. c des Forschungsförderungsgesetzes vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung sowie vom Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft erstatteten Berichte zu berücksichtigen hat.

Der vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr dem Nationalrat zugeleitete Forschungsbericht 1998 befaßt sich schwerpunktmäßig mit der österreichischen Beteiligung am 4. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTD) der Europäischen Union. Diese Schwerpunktsetzung ist im Hinblick auf den Umstand getroffen worden, daß seit dem Beitritt Österreichs zur EU die Forschungskooperation im Rahmen der EU für die österreichische Forschung und Ent­wicklung besondere Bedeutung erlangt hat.

Nach einer kursorischen Darstellung der Lage und Bedürfnisse der Forschung in Österreich wird daher im Bericht eingehend die österreichische Partizipation am 4. Rahmenprogramm behandelt. Insgesamt sind von Dezember 1994 bis Jänner 1998 rund 4 500 Projektvorschläge eingereicht worden, an denen österreichische Einrichtungen beteiligt gewesen sind; 1 150 Projekte sind von der Europäischen Kommission bewilligt worden. Nach einem Gesamtüberblick über die österreichischen Beteiligungen stellt der Bericht die Entwicklungen und Ergebnisse in den einzelnen Programmen bzw. Aktionslinien des 4. Rahmenprogramms dar. Überdies werden exemplarische Ergebnisse aus Projektbeteiligungen referiert und die Erfahrungen mit der europäischen Forschungskooperation aus Sicht wissenschaftlicher Einrichtungen und privatwirtschaftlich organisierter Forschungseinrichtungen wiedergegeben. Der dem Bericht angeschlossene statistische Annex beinhaltet neben den üblichen tabellarischen Übersichten zur Forschungsfinanzierung auch spezifische tabellarische Übersichten zum Schwerpunktthema.

Dem Forschungsbericht beigeschlossen sind die Faktendokumentation der Bundesdienststellen über Forschungsförderungen und Forschungsaufträge im Jahre 1997 sowie die für das Jahr 1997 vorgelegten Berichte des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat die Vorberatung des gegenständlichen Berichts in seiner Sitzung am 1. Juli 1998 aufgenommen und einstimmig im Sinne des § 28b Abs. 4 GOG beschlossen, den Bericht nicht endzuerledigen.

Nach Berichterstattung durch den Abgeordneten Dr. Johann Stippel beschloß der Ausschuß mit Stimmen­einhelligkeit, den Bericht dem zur Vorbehandlung des Forschungsberichtes 1997 der Bundesregierung sowie des Antrages 441/A(E) der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen betreffend Maß­nahmen zu einer Reform der Forschungsförderung in Österreich eingesetzten Unterausschuß zuzuweisen.

Diesem Unterausschuß gehörten von seiten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeord­neten Sonja Ablinger, Ing. Kurt Gartlehner, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Ewald Nowotny, Dr. Johann Stippel und Mag. Gisela Wurm, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Werner Amon, Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Franz Morak und Dr. Michael Spindelegger, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Michael Krüger und Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, seitens des Klubs Liberales Forum die Abgeordnete Dr. Martina Gredler und seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic an. An die Stelle des Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch trat in der Folge als Mitglied der Abgeordnete Dr. Martin Graf.

Zum Obmann des Unterausschusses wurde der Abgeordnete Dr. Michael Krüger, zu Obmannstell­vertretern wurden die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und Dr. Martina Gredler gewählt.

Der Unterausschuß hat sich am 25. Juni 1997 konstituiert und den gegenständlichen Bericht in zwei Arbeitssitzungen am 19. November 1998 und am 5. Mai 1999 beraten.

Über das Ergebnis seiner Beratungen berichtete der Unterausschuß am 5. Mai 1999 durch seinen Obmann dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung, welcher daraufhin seine Vorberatung fortsetzte.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martina Gredler, Dr. Martin Graf, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, DDr. Erwin Niederwieser und MMag. Dr. Madeleine Petrovic sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und DDr. Erwin Niederwieser brachten einen Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen zur verstärkten und strategischen Förderung der Forschung in Österreich ein, dem die nachstehende Begründung beigegeben war:

“In Grundsatzdiskussionen in dem dafür eingesetzten Unterausschuß des Wissenschaftsausschusses (zuletzt über die Forschungsberichte 1997 und 1998) wurde angeregt, eine Forschungsstrategie für Österreich zu erarbeiten und signifikant höhere Mittel für Forschung und Technologie bereitzustellen.

Mit Entschließung des Industrieausschusses vom 21. April 1998 betreffend verschiedene Technologie­förderungsmaßnahmen (1710 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP) wurde insbesondere die Bereitschaft der Oesterreichischen Nationalbank hervorgehoben und begrüßt, für das Jahr 1999 zusätzlich 500 Millionen Schilling über den Jubiläumsfonds der Oesterrei­chischen Nationalbank für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen und nach Maßgabe der jeweiligen Ertragslage eine derartige Vorgangsweise, verstärkt in den kommenden Jahren (in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Europäischen Zentralbank über Währungsreserven) ins Auge zu fassen, nicht mehr benötigte Währungsreserven in Zukunft der Förderung von Forschung und Entwicklung in Österreich zu widmen und beizutragen, daß durch die signifikante Erhöhung der Forschungsquote der Wirtschafts­standort Österreich und die Beschäftigung in Österreich gesichert werden.

International sind folgende Entwicklungen zu bedenken:

–   die ,Wissensproduktion‘ steht heute in einem weltweiten Wettbewerb; neue Formen der Wissens­produktion sind entstanden;

–   die Nutzung des wissenschaftlichen Wissens, vielfach abhängig von verfügbaren Informationstechno­logien, begründet die erfolgreichen Positionen im internationalen wissenschaftlichen und wirtschaft­lichen Wettbewerb;

–   Forschung und Entwicklung sind heute in dem Sinn internationalisiert, daß sie in vernetzten, arbeitsteiligen, grenzüberschreitenden Projekten und Programmen vorangetrieben werden;

–   der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union hat auch für Forschung und Entwicklung neue Rahmenbedingungen geschaffen.

Diese Herausforderungen und Veränderungen machen – als Teil der Erneuerung des österreichischen Innovationssystems innerhalb mittelfristiger Zeitspannen – heute wiederum eine tiefgreifende Neuorien­tierung in der Forschungspolitik notwendig.

Die folgenden Maßnahmen wurden bereits in diesem Sinne getroffen oder eingeleitet:

–   die Sicherung und die verstärkte Nutzung der Teilnahme an EU-Programmen für Mobilität (SOCRATES bzw. ERASMUS: insgesamt über 14 000 Studierende von 1992/93 bis einschließlich 1998/99; LEONARDO: insgesamt rund 2 000 TeilnehmerInnen seit 1995) und für Forschung und Entwicklung (1 438 bewilligte Projekte im 4. Rahmenprogramm für FTD mit österreichischer Beteiligung), einschließlich der Förderung der JungforscherInnen, durch besondere Stimulierungs­programme und subsidiäre Förderungsmaßnahmen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr sowie durch die Einrichtung und Erhaltung von bundesweiten und länderbezogenen Betreuungsorganisationen (BIT, vier Regionalstellen in Wien, Graz, Linz und Innsbruck);

–   die Eröffnung des Zugangs zu wissenschaftlichen Großeinrichtungen in Europa, insbesondere für Naturwissenschaften/Physik (Institut Laue-Langevin, Syncrotrone Trieste);

–   die Schaffung von neuartigen internationalen Instrumenten und Abkommen zur gezielten, verstärkten Ausbildungs- und Forschungskooperation in Europa, insbesondere mit den mitteleuropäischen Ländern, ferner mit Kanada, Rußland, den GUS und den südasiatischen Staaten, um durch bilaterale Kooperationen die Bildung von Konsortien für multilaterale Zusammenarbeit zu verbessern; die Abhaltung von ,Science Days‘ und die Förderung ähnlicher Formen der Stimulierung mit Portugal, Schweiz, Frankreich, Spanien, Vereinigtes Königreich, Italien und Norwegen;

–   die Erweiterung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, über die bestehende Bund-Bundesländerkooperation hinaus, auf verschiedenen Gebieten der Forschung, Technologie und Industrieansiedlung, vor allem in der Steiermark, Oberösterreich und Wien;

–   die Verstärkung der indirekten Forschungsförderung durch eine signifikante Erhöhung des Forschungsfreibetrages von 12% bzw. 18% auf 25% bzw. 35% der Forschungsaufwendungen; ähnliche Wirkung wird auch die Erhöhung des Investitionsfreibetrages haben;

–   die fortgesetzte Erhöhung der Mittel für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) von 585,4 Millionen Schilling im Jahr 1993 auf 753 Millionen Schilling im Jahr 1998 auch in Zeiten der Budgetkonsolidierung;

–   die Veränderung der Universitätsorganisation in Richtung einer ,entrepreneurial university‘ durch autonom zu entwickelnde Ziele für Forschungs- und Lehrprofile und die internationale Zusammen­arbeit; die Durchsetzung der Evaluierung als Mittel der institutionellen Förderung; Erlassung einer Evaluationsverordnung für Universitäten; Abhaltung einer Enquete des Nationalrates zur ,Qualitäts­sicherung für Forschung und Lehre an den heimischen Universitäten‘ am 12. März 1999;

–   die Durchsetzung der Evaluation als Mittel der institutionellen Entwicklung und Finanzierung aller wissenschaftstreibenden Einrichtungen;

–   der Ausbau des Programmes ,Wissenschafter für die Wirtschaft‘ ua. zur verstärkten Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft;

–   die Durchführung von Infrastrukturprogrammen (Geräte, Datennetze), insbesondere für Universitäten;

–   die Einrichtung und der Ausbau von 49 Fachhochschul-Studiengängen mit Forschungsaufgaben, vor allem zur Stärkung der regionalen Strukturen;

–   die Schaffung neuer und die Anpassung bestehender Forschungseinrichtungen in der Österreichischen Akademie der Wissenschaften als Anpassung an neue Herausforderungen der Wissenschaft und Technologie einschließlich der PR-Aktivitäten zugunsten der wissenschaftlichen Forschung in Österreich (zB ,Galerie der Forschung‘);

–   die Vergabe von Studien zur Analyse, Evaluation und Entwicklung verschiedener Forschungs- und Technologiebereiche und -programme, ferner von Delphi-Studien für die Ausrichtung des österreichischen Innovationssystems und von Möglichkeitsstudien insbesondere für die Etablierung einer neuen europäischen Großforschungseinrichtung in Österreich (AUSTRON).

Die unterfertigten Abgeordneten begrüßen

–   die Initiative des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, nach einem umfassenden öffentlichen Diskussionsprozeß seit Herbst 1998 dem Nationalrat als ,Bericht 1999 gemäß § 8 Abs. 1 FOG‘ eine ,Österreichische Forschungsstrategie – Phase I‘ vorzulegen;

–   die Absicht des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, darauf aufbauend ein ,Grünbuch‘ zur österreichischen Forschungspolitik zu erarbeiten, welches unter Einbindung der anderen im Forschungsbereich tätigen Ressorts erstellt werden und konkrete Maßnahmen für alle einschlägigen Politikbereiche enthalten wird, und

–   die im Experten/Expertinnenentwurf für ein Technologiepolitisches Konzept 1996 der Bundesregie­rung enthaltenen komplementären Maßnahmen, die eine Unterstützung der forschungspolitischen Maß­nahmen darstellen und eine Stärkung des österreichischen Forschungssystems bewirken werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten begrüßen

den vorgelegten Bericht 1999, einschließlich der darin vorgesehenen Umsetzungsmaßnahmen für die Erstellung einer ,Österreichischen Forschungsstrategie 1999plus‘, mit folgenden Grundsätzen und Zielen:

–   das österreichische Forschungssystem ist so zu erneuern, daß seine Qualität für eine verbesserte internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöht wird; ForscherInnen sollen in die Lage versetzt werden, Beiträge zur wissenschaftlichen Entwicklung im Weltmaßstab zu leisten;

–   Qualität und Leistung nach internationalen Standards sind die bestimmenden Kriterien für Forschungs­förderung aus staatlichen Quellen; ,Output‘ (im Vergleich zur bisherigen Input-Orientierung) wird zur bestimmenden Orientierung der Forschungsstrategie, -maßnahmen und -förderung;

–   Selbstorganisation, wo immer dies möglich ist, ist zu stimulieren; rechtliche Regelungen sind nur dort zu treffen, wo Rechtssicherheit geboten ist und im Interesse aller Beteiligten liegt; Eigeninitiativen (,Bottom-up‘-Initiativen) sollen unterstützt und durch Anreize gefördert werden;


–   ,Vernetzung‘ gilt als Leitgedanke einer effizienten Reorganisation; vor allem sind bestehende Barrieren zwischen universitären und außeruniversitären Einrichtungen abzubauen;

–   längerfristiges politisches Ziel der Gleichstellungsbemühungen und der Frauenförderung muß es sein, eine aliquote Repräsentanz von Frauen in allen Bereichen staatlich finanzierter wissenschaftlicher Forschung zu gewährleisten; dies ist in allen Programmen der staatlich finanzierten Forschungs­förderungseinrichtungen konsequent umzusetzen; darüber hinaus muß eine verstärkte Förderung von Frauenforschung und ,gender studies‘ betrieben werden, um auch auf dieser Ebene zu einer Gleich­stellung beizutragen;

–   Grundlagenforschung ist unverzichtbar; den Universitäten kommt in diesem Bereich eine tragende Rolle zu; zugleich ist die Universität als Ort des freien wissenschaftlichen Diskurses in der Gesell­schaft und seiner Vermittlung (,Agora‘) im Rahmen der Grundsätze und Aufgaben der Universitäten gemäß § 1 UOG 1993 zu gewährleisten;

–   Kohärenz von Forschungs-, Bildungs- und Technologiepolitik sowie eine Integration der Forschungs­politik in andere Politikbereiche ist herzustellen;

–   die staatliche Forschungsförderung hat zwei Zielen zu dienen: der Sicherung der Forschung als Kulturaufgabe und dem Einsatz der Forschung für gesellschaftliche Problemlösungen;

–   die Schaffung neuer Forschungsarbeitsplätze, vor allem an Universitäten, und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses;

–   neue systemische Forschungsansätze sollen durch Inter- und Transdisziplinarität neue Perspektiven eröffnen;

–   die Träger öffentlicher und privater Forschungsförderung verantworten in ihren jeweiligen Bereichen die Entwicklung des österreichischen Innovationssystems; das erfordert auch Abstimmungen und Anstrengungen zur Weiterentwicklung gemeinsamer Förderinstrumente;

–   ein Rat für Wissenschaft, Forschung und Technologie, der sich aus nationalen und internationalen Experten zusammensetzt, soll die Bundesregierung über die Entwicklung des österreichischen Innovationssystems beraten; als ein Instrument der Forschungspolitik soll zur Unterstützung des Beratungswesens eine forschungspolitische Früherkennungs-, Beobachtungs- und Dokumentations­stelle eingerichtet werden;

–   forschende Institutionen benötigen – wie wirtschaftliche Einrichtungen auch – Strategieentwicklung und Businesspläne; Stärkung des Forschungsmanagements und Intensivierung der Vernetzung führen zu Effizienz- und Qualitätssteigerung;

–   das Personalrecht für ForscherInnen ist zu harmonisieren und nach europäischem Standard zu verändern.”

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Forschungsberichtes 1998 des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr zu empfehlen.

Der von den Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und DDr. Erwin Niederwieser eingebrachte Entschließungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.  den Forschungsbericht 1998 des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr (III-132 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen;

2.  die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1999 05 05

                        Dr. Michael Spindelegger                                                        Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Entschließung

Die Bundesregierung und die zuständigen Bundesminister werden ersucht, eine signifikante Steigerung der Forschungsquote als Voraussetzung für die Verwirklichung der “Österreichischen Forschungs­strategie” zu betreiben, und zwar im Bundesbereich selbst die Forschungs- und Technologieausgaben entsprechend zu erhöhen, und ferner durch geeignete Maßnahmen zusätzliche Anreize für die Steigerung der privaten Forschungsausgaben zu schaffen, damit die Forschungsquote insgesamt bis zum Jahr 2005 auf 2,5% des BIP gesteigert wird.