1782 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Antrag 708/A(E) der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen betreffend Erstellung eines Frauenförderungsplanes im Forschungsbereich


Die Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen haben am 13. März 1998 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Arbeitskreisen für Gleichbehandlungsfragen an den Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung steht ein breites juristisches Instrumentarium zur Verfügung, um in allen Angelegenheiten, die den Berufsein- und -aufstieg betreffen, die Gleichbehandlung von Frauen sicherzustellen. Die 1995 in Kraft gesetzte Verordnung ,Frauenförderungsplan‘ soll diese rechtlichen Möglichkeiten noch durch quantitative Zielvorgaben und eine Verbesserung der Umfeldbedingungen abstützen.

Der Frauenförderungsplan bezieht sich unmittelbar auf den Anteil der weiblichen Beschäftigten in allen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen und Funktionen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und erfaßt somit auch den Bereich der institutionalisierten Forschung an Universitäten und Forschungsanstalten in diesem Ressortbereich.

Der gesamte durch Mittel der öffentlichen Hand bedachte Personenkreis an österreichischen Forsche­rinnen und Forschern ist damit jedoch bei weitem nicht erfaßt. Dieser erstreckt sich auch auf die Beschäftigten außeruniversitärer Forschungsinstitute, die LeiterInnen und MitarbeiterInnen von Forschungsprojekten der Antrags- und Auftragsforschung der Ministerien sowie der Forschungsförde­rungsfonds.

Soll die Unterrepräsentation von Frauen nicht nur im Bereich der institutionalisierten Forschung, sondern in der österreichischen Forschung insgesamt verringert werden, ist ein Bündel von Maßnahmen nötig, die den spezifischen Strukturen und Bedingungen des außeruniversitären Forschungsfeldes gerecht werden. Neben der Erstellung einer aussagekräftigen Datenbasis über den Anteil von Frauen bei Forschungspro­jekten aller relevanten Forschungseinrichtungen und -fonds und einer routinemäßigen Berichterstattung im Forschungsbericht des Wissenschaftsministeriums wäre jedenfalls die Erstellung eines eigenen Frauenförderplanes im Forschungsbereich eine notwendige Maßnahme.”

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. November 1998 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte der Abgeordnete Dr. Volker Kier.

In der Debatte meldete sich der Abgeordnete Dr. Volker Kier zu Wort, auf dessen Antrag der Ausschuß einstimmig beschloß, den gegenständlichen Entschließungsantrag dem zur Vorbehandlung der Forschungsberichte 1997 und 1998 sowie des Antrages 441/A(E) der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen betreffend Maßnahmen zu einer Reform der Forschungsförderung in Österreich zuzuweisen.

Diesem Unterausschuß gehörten von seiten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeord­neten Sonja Ablinger, Ing. Kurt Gartlehner, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Ewald Nowotny, Dr. Johann Stippel und Mag. Gisela Wurm, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Werner Amon, Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Franz Morak und Dr. Michael Spindelegger, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Michael Krüger und Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, seitens des Klubs Liberales Forum die Abgeordnete Dr. Martina Gredler und seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic an. An die Stelle des Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch trat in der Folge als Mitglied der Abgeordnete Dr. Martin Graf.


Zum Obmann des Unterausschusses wurde der Abgeordnete Dr. Michael Krüger, zu Obmannstell­vertretern wurden die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und Dr. Martina Gredler gewählt.

Der Unterausschuß hat sich am 25. Juni 1997 konstituiert und den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Arbeitssitzung am 5. Mai 1999 beraten.

Über das Ergebnis seiner Beratungen berichtete der Unterausschuß am 5. Mai 1999 durch seinen Obmann dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung, welcher daraufhin seine Vorberatung fortsetzte.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martina Gredler, Dr. Martin Graf, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, DDr. Erwin Niederwieser und MMag. Dr. Madeleine Petrovic sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 05 05

                            Dr. Gertrude Brinek                                                             Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann