1789 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Antrag 786/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Genossen betreffend Neuregelung der Zulassungsbestimmungen zum Studium von Auslandsöster­reichern an österreichischen Universitäten


Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Genossen haben am 15. Mai 1998 den gegenständ­lichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Seit Beginn des Studienjahres 1997/98 häufen sich die Beschwerden junger Auslandsösterreicher im Hinblick auf die Zulassung zum Studium an österreichischen Universitäten, da seit dem EU-Beitritt Österreichs alle Bewerber nachweisen müssen, daß sie zum unmittelbaren Studium der entsprechenden Studienrichtung entweder im Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses oder in dem Staat, zu dessen Bildungssystem das Reifezeugnis gehört, zugelassen werden, um der gebotenen Gleichbehandlung zu entsprechen. Bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2976/J zu diesem Thema begründet das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr die Neuregelung der Zulassungsbestimmungen zum Studium an österreichischen Universitäten damit, daß gemäß Art. 6 EG-V jede Diskriminierung aus Gründen der Staatszugehörigkeit verboten sei und das Hochschulstudium einschließlich der Zulassung zum Anwendungsbereich des EG-Vertrages gehöre, womit eine formelle Besserstellung österreichischer Staatsbürger gegenüber anderen Bewerbern, also auch EU-Bürgern, eine unzulässige Diskriminierung darstelle. Diese Bestimmung führt letztlich dazu, daß sich österreichische Staatsbürger in EU-Ländern bzw. die österreichischen Absolventen deutscher Auslandsschulen, die ein Studium an einer österreichischen Universität anstreben, im Gegensatz zu ihren inländischen Kollegen nur auf Grund guter Leistungen im Reifezeugnis für eine Studienzulassung qualifizieren können und damit eindeutig diskriminiert werden. Allein diese Tatsache kann unter Umständen bei der Auswahl einer sogenannten ,Numerus-clausus-Studienrichtung‘ zu beträchtlichen Wartezeiten und damit auch zu finanziellen Belastungen bei den Studienbewerbern führen. In diesem Zusammenhang gilt auch noch zu bedenken, daß viele deutschsprachige Auslandsschulen, an denen junge Auslandsösterreicher die Reifeprüfung ablegen, durch die österreichische Bundesregierung sowohl finanziell als auch durch die Entsendung österreichischer Lehrer unterstützt werden.”

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 1998 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte der Abgeordnete Dipl.-Ing. Leopold Schöggl.

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Martina Gredler und DDr. Erwin Niederwieser.

Auf Antrag des Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser beschloß der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

In seiner Sitzung am 5. Mai 1999 hat der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, DDr. Erwin Niederwieser und Dr. Martina Gredler.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 05 05

                                  Werner Amon                                                                   Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann