1806 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Antrag 621/A der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 (BGBl. Nr. 76/1985) in der geltenden Fassung geändert wird
Die Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 5. November 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Zu 1:
Damit die Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sichergestellt ist, ist sonderpädagogische Unterstützung in der Regel unverzichtbar. Die Zuteilung der Ressourcen (Stundenzuteilung der sonderpädaogischen Lehrkraft) erfolgt über den Bescheid, daß eine Schülerin bzw. ein Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf hat. Da nicht von vornherein angenommen werden kann, daß der sonderpädagogische Förderbedarf von SchülerInnen mit Sinnes- und Körperbehinderungen beim Übertritt in die folgende Schulform wegfällt, soll der diesbezügliche Bescheid aus der Volksschule übernommen werden.”
Der Unterrichtsausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 6. Mai 1999 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Maria Schaffenrath.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Maria Schaffenrath, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Gertrude Brinek sowie die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 05 06
Dr. Gertrude Brinek Mag. Dr. Josef Höchtl
Berichterstatterin Obmann