1817 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über die Regierungsvorlage (1572 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Eisenbahn­durchgangsverkehr des österreichisch-ungarischen Industrieparks in der Umgebung der Stadt Szentgotthárd samt Beilage


Das vorliegende Abkommen hat gesetzändernden und gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher gemäß Artikel 50 Absatz 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Das Abkommen ist im innerstaatlichen Rechtsbereich unmittelbar anwendbar, weshalb die Erlassung von Gesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG nicht erforderlich ist. Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder berührt oder regelt das Abkommen nicht, sodaß es einer Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG nicht bedarf.

Das Projekt eines grenzüberschreitenden österreichisch/ungarischen Industrie- und Wirtschaftsparkes (Businesspark), welcher insgesamt 241,13 Hektar (93,93 Hektar in Österreich, 147,20 Hektar in Ungarn) umfassen soll, der im Endausbau 1 859 Arbeitsplätze bieten soll und für den Gesamtinvestitionen in der Höhe von 794,21 Millionen Schilling (460,03 Millionen Schilling in Österreich, 334,18 Millionen Schilling in Ungarn) vorgesehen sind, ist schon seit dem Beginn des Jahrzehntes ein wichtiges Ziel der grenzüberschreitenden regionalen Kooperationspolitik. Sowohl im Programmplanungsdokument des Burgenlandes für die EU-Förderung als Ziel-1-Gebiet als auch in den zwischen Österreich und Ungarn vereinbarten INTERREG-II/PHARE-CBC-Programmen der EU ist der Standort mit höchster Priorität versehen worden und als solcher genehmigt.

Die für die Errichtung des Businessparkes auf österreichischem Gebiet zuständige Businesspark Heiligen­kreuz GmbH hat sich entschlossen, einen Teil der anfallenden Warentransporte zum und vom bereits errichteten Lyocell-Faserwerk über die Schiene abzuwickeln und hat zu diesem Zwecke eine Anschlußbahn von diesem Werk zur österreichisch/ungarischen Staatsgrenze errichtet, die auf ungari­schem Gebiet weiterführt und an das öffentliche ungarische Eisenbahnnetz anschließt. Eine Lösung dahin­gehend, das Lyocell-Faserwerk über österreichisches Staatsgebiet per Anschlußbahn an das öffentliche Eisenbahnetz anzubinden, wäre auf Grund der örtlichen Verhältnisse auf österreichischem Staatsgebiet (Notwendigkeit der Errichtung einer Brücke über die Lafnitz; nur geringe Kurvenradien möglich) nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreichbar.

Mit dem vorliegenden Abkommen wird ein Anschluß des Lyocell-Faserwerkes an das österreichische öffentliche Eisenbahnnetz über ungarisches Staatsgebiet ohne bürokratische Hemmnisse möglich, da fingiert wird, daß die Eisenbahngüterbeförderung, obwohl sie auch auf ungarischem Staatsgebiet erfolgt, keine internationale, sondern eine rein österreichische Güterbeförderung ist. Daher werden

–   grundsätzlich keine Grenzabfertigungskontrollen durchgeführt und

–   die beförderten Güter von ungarischen Zöllen, Einfuhrumsatzsteuern, sonstigen Abgaben  und Gebühren sowie von wirtschaftlichen Ein-, Aus- und Durchfuhrverboten und -beschränkungen befreit.

Der Abschluß des Abkommens liegt im verkehrspolitischen Interesse Österreichs, welches auf die Förderung des Verkehrsträgers Schiene abstellt. Die Österreichischen Bundesbahnen schätzen für die Jahre 1998 und 1999 folgendes Gütertransportaufkommen von der österreichisch/ungarischen Staats­grenze bei Mogersdorf zum Lyocell-Faserwerk beziehungsweise in die Gegenrichtung:

zum Lyocell-Faserwerk:      14 000 Tonnen (1998), 28 000 Tonnen (1999) – Zellstoff

                                                3 000 Tonnen (1998),  4 500 Tonnen (1999) – Chemikalien

vom Lyocell-Faserwerk:     14 000 Tonnen (1998), 28 000 Tonnen (1999) – Fasern.

Dem Bund werden aus dem Abkommen weder Mehrausgaben noch eine Vermehrung des Personal­standes erwachsen.


Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 11. Mai 1999 in Verhandlung genommen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Andreas Khol und Helmut Haiger­moser sowie der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Eisenbahndurchgangsverkehr des österreichisch-ungarischen Industrieparks in der Umgebung der Stadt Szentgotthárd samt Beilage (1572 der Beilagen) wird geneh­migt.

Wien, 1999 05 11

                                      Inge Jäger                                                                       Peter Schieder

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann