1861 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 48/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend Einführung des Luxemburger Modells


Dem gegenständlichen Antrag ist folgende Begründung beigegeben:

Das Volumen der Schwarzarbeit hat sich in den vergangenen Jahren in Österreich dramatisch erhöht und liegt derzeit bei rund 7% des BIP, was wertmäßig zirka 160 Milliarden Schilling ausmacht. Dem Staat entgehen dadurch Steuern und Abgaben von rund 50 Milliarden Schilling (OTS 157, 2. 6. 1995). Das Pfuscherwesen führt besonders in der Bauwirtschaft zu sehr negativen volkswirtschaftlichen Ent­wicklungen, zumal gerade dort die illegale Beschäftigung sowie die Konkurrenzierung des Baugewerbes durch die Schattenwirtschaft einerseits Arbeitslosigkeit und andererseits verminderte Lohn-, Umsatz- und Gewinnsteuern mit sich bringen. Allein die Bundeshauptstadt Wien verliert pro Jahr durch Pfuschen Abgaben in Höhe von 5,1 Milliarden Schilling (SWK 1995, Heft 13, S. 38). Aus diesem Grund regen nicht nur die Freiheitlichen (Pkt. 21, Sparpaket 1995), sondern nunmehr auch Vertreter der Wirtschafts­kammer (Stummvoll, APA 371, 18. 1. 1996; Bundesinnungsmeister Lahnhofer, APA 263, 11. 1. 1996 usw.) das sogenannte Luxemburger Modell an, welches auch privaten Bauherrn eine Mehrwertsteuer-Rückvergütung ermöglicht, sofern diese den Abgabenbehörden Rechnungen im Sinne des § 11 UStG der Lieferanten und Leistungsbringer (Professionisten) vorlegen. Um Aufkommensrisiken des Fiskus aus dem Entfall der Mehrwertsteuer gegenüber privaten Bauherrn in Grenzen zu halten, könnte die Rückvergütung nicht den vollen Steuersatz, sondern beispielsweise nur 15% der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungs­grundlage betragen. Auf diese Weise würden dem Fiskus zwar 75% an Umsatzsteuer gegenüber privaten Bauherrn entgehen, doch würden andererseits durch einen höheren Beschäftigungsstand in der Bauwirtschaft mehr Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge und durch die Zunahme von Aufträgen der Baufirmen mehr Gewinnsteuer lukriert werden, so daß bei sodann verminderten Arbeitslosen­zahlungen gegenüber Beschäftigten der Baubranche der Fiskus am Beispiel Luxemburgs letztlich Gewinner dieser Maßnahme wird. Aber auch der private Bauherr wird zum Gewinner des Luxemburger Modells, da der nicht vollen Umsatzsteuerrückvergütung ein voller Gewährleistungs­anspruch gegenüber­steht, der ansonsten bei einer Pfuschertätigkeit nicht bzw. nur schwer durchsetzbar ist.

Da sich große österreichische Firmen der Baubranche (Maculan, Hamberger, Mayreder usw.) derzeit in einer Krise befinden und damit unzählige Beschäftigte in dieser Branche ihren Arbeitsplatz verloren haben bzw. ohne entsprechende gesetzliche Gegenmaßnahmen noch verlieren werden, stellen die unterzeichneten Abgeordneten den vorliegenden Entschließungsantrag.

Der Finanzausschuß hat den Antrag 48/A(E) in seiner Sitzung am 21. November 1996 in Verhandlung gezogen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Hermann Böhacker.

Der Ausschuß beschloß, zur Vorberatung dieses Antrages sowie der Anträge 46/A(E) und 277/A einen Unterausschuß in der fraktionellen Zusammensetzung 6 : 5 : 4 : 1 : 1 einzusetzen.

Diesem Unterausschuß gehörten vom Klub der SPÖ die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Dr. Alfred Gusenbauer, Marianne Hagenhofer, Anna Huber, Mag. Herbert Kaufmann und Dr. Ewald Nowotny, vom Klub der ÖVP die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Cordula Frieser, Mag. Dr. Josef Höchtl,
Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, vom Klub der FPÖ die Abgeord­neten Hermann Böhacker, Peter Rosenstingl, Ing. Mag. Erich L. Schreiner und Mag. Gilbert Trattner, vom Klub Liberales Forum der Abgeordnete Mag. Helmut Peter und von den Grünen der Abgeordnete Dr. Alexander Van der Bellen an. An die Stelle der später aus dem Nationalrat ausgeschiedenen Abgeordneten Peter Rosenstingl und Ing. Mag. Erich L. Schreiner traten die Abgeordneten Reinhart Gaugg und Mag. Reinhard Firlinger.


Dem Unterausschuß wurde in der Folge vom Finanzausschuß auch die Vorbehandlung der An­träge 50/A(E), 82/A(E), 116/A(E), 205/A(E), 43/A(E), 45/A(E), 47/A(E), 199/A(E), 489/A, 546/A, 520/A(E), 83/A(E), 86/A(E), 259/A, 261/A(E), 366/A(E), 468/A(E), 642/A(E), 442/A, 696/A und 715/A(E) sowie der Regierungsvorlage (1766 der Beilagen): Steuerreformgesetz 2000 und der An­träge 961/A(E), 49/A(E), 88/A(E), 1074/A, 722/A(E), 766/A(E), 1016/A(E), 262/A(E) und 968/A über­tragen.

Der Unterausschuß hat sich am 10. März 1998 konstituiert; zum Obmann wurde der Abgeordnete Dr. Ewald Nowotny, zum Obmannstellvertreter der Abgeordnete Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und zum Schriftführer Ing. Mag. Erich L. Schreiner gewählt. In der Sitzung des Unterausschusses am 1. Juni 1999 wurde anstelle des Abgeordneten Ing. Mag. Erich L. Schreiner der Abgeordnete Hermann Böhacker zum Schriftführer gewählt.

Der Unterausschuß hat den Antrag 48/A(E) in seinen Sitzungen am 10. März 1998 sowie am 1. Juni 1999 in Verhandlung gezogen. Dabei konnte kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 48/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann