1862 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 277/A der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Vergütung von Energieabgaben (Energieabgabenvergütungsgesetz, BGBl. Nr. 201/1996) geändert wird


Dem gegenständlichen Antrag ist folgende Begründung beigegeben:

Um die mit 1. Juni eingeführte Besteuerung von Strom und Erdgas für energieintensive Unternehmen erträglich zu machen, wurde mit dem Bundesgesetz über die Vergütung von Energieabgaben (Artikel 62 des Strukturanpassungsgesetzes) eine Obergrenze eingezogen. Während bei solchen Unternehmen die Energiesteuer monatlich abgerechnet werde, erfolge die Rückvergütung durch Anwendung der Ober­grenze zu jedem Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr. Daraus entsteht einerseits eine erhebliche Liquiditäts­belastung dieser Unternehmen und andererseits ein ungerechtfertigter zinsenloser Millionenkredit für den Bundesminister für Finanzen.

Der Finanzausschuß hat den Antrag 277/A in seiner Sitzung am 21. November 1996 in Verhandlung gezogen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Hermann Böhacker.

Der Ausschuß beschloß, zur Vorberatung dieses Antrages sowie der Anträge 46/A(E) und 48/A(E) einen Unterausschuß in der fraktionellen Zusammensetzung 6 : 5 : 4 : 1 : 1 einzusetzen.

Diesem Unterausschuß gehörten vom Klub der SPÖ die Abgeordneten Heinz Gradwohl, Dr. Alfred Gusenbauer, Marianne Hagenhofer, Anna Huber, Mag. Herbert Kaufmann und Dr. Ewald Nowotny, vom Klub der ÖVP die Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Cordula Frieser, Mag. Dr. Josef Höchtl,
Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, vom Klub der FPÖ die Abgeord­neten Hermann Böhacker, Peter Rosenstingl, Ing. Mag. Erich L. Schreiner und Mag. Gilbert Trattner, vom Klub Liberales Forum der Abgeordnete Mag. Helmut Peter und von den Grünen der Abgeordnete Dr. Alexander Van der Bellen an. An die Stelle der später aus dem Nationalrat ausgeschiedenen Abge­ordneten Peter Rosenstingl und Ing. Mag. Erich L. Schreiner traten die Abgeordneten Reinhart Gaugg und Mag. Reinhard Firlinger.

Dem Unterausschuß wurde in der Folge vom Finanzausschuß auch die Vorbehandlung der An­träge 50/A(E), 82/A(E), 116/A(E), 205/A(E), 43/A(E), 45/A(E), 47/A(E), 199/A(E), 489/A, 546/A, 520/A(E), 83/A(E), 86/A(E), 259/A, 261/A(E), 366/A(E), 468/A(E), 642/A(E), 442/A, 696/A und 715/A(E) sowie der Regierungsvorlage (1766 der Beilagen): Steuerreformgesetz 2000 und der An­träge 961/A(E), 49/A(E), 88/A(E), 1074/A, 722/A(E), 766/A(E), 1016/A(E), 262/A(E) und 968/A über­tragen.

Der Unterausschuß hat sich am 10. März 1998 konstituiert; zum Obmann wurde der Abgeordnete Dr. Ewald Nowotny, zum Obmannstellvertreter der Abgeordnete Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und zum Schriftführer Ing. Mag. Erich L. Schreiner gewählt. In der Sitzung des Unterausschusses am 1. Juni 1999 wurde anstelle des Abgeordneten Ing. Mag. Erich L. Schreiner der Abgeordnete Hermann Böhacker zum Schriftführer gewählt.

Der Unterausschuß hat den Antrag 277/A in seinen Sitzungen am 10. März 1998 sowie am 1. Juni 1999 in Verhandlung gezogen. Dabei konnte kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 277/A nicht die Mehrheit des Ausschusses.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann