1863 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 50/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend Senkung der Mehrwertsteuersätze

Dem gegenständlichen, am 31. Jänner 1996 eingebrachten, Antrag war folgende Begründung beigegeben:

Seit dem EU-Beitritt kommt es zu spürbaren Kaufkraftabflüssen nach Deutschland und Italien, die nach einer Studie von Univ.-Prof. Dr. Friedrich Schneider bis 35,8 Milliarden Schilling betragen könnten.

Daraus ergibt sich schon allein an Umsatzsteuern ein verminderter Abgabenerfolg von zirka 7 Milliarden Schilling, was durch den Ende Dezember 1995 feststehenden Abgabengesamterfolg bestätigt wurde.

Anhand einer für Oberösterreich gemachten Studie kommt Prof. Schneider zum Ergebnis, daß mit einer Absenkung der Mehrwertsteuersätze und etwa Abschaffung der Getränkesteuer eine wesentliche Ein­dämmung der Einkaufsfahrten ins Ausland erreichbar wären und dann sogar ein auf das regionale BIP positiver Effekt aus dem EU-Beitritt sichtbar werden würde.

Eine Absenkung der Mehrwertsteuersätze fordern nicht nur Experten, sondern forderten auch Politiker anderer Fraktionen, da der dadurch ausgelöste Multiplikatoreffekt zumindest einen Teil der Steuerausfälle wieder kompensieren würde und damit das Steueraufkommen an Umsatzsteuer mittelfristig abgesichert werden könnte. Die Senkung der Mehrwertsteuersätze um jeweils einen Prozentpunkt bewirkt zwar kurzfristig Mindereinnahmen an Umsatzsteuer in Höhe von zirka 8 Milliarden Schilling, diese werden jedoch schon kurz- und mittelfristig durch weniger Kaufkraftabfluß, mehr Konsum und mehr Fremden­verkehr ausgeglichen. Die konkrete Bedeckung dieser Mehrwertsteuersenkung wäre durch eine aufkom­mensneutrale Einführung einer als ausschließliche Bundesabgabe konzipierten Energiesteuer gegeben, zumal der Bund dann das verminderte Mehrwertsteuernettoaufkommen durch das Zusatzaufkommen an Energiesteuer ausgleichen könnte.

Da Österreich bei den indirekten Steuern im EU-Vergleich mit 20% Mehrwertsteuersatz ein Hoch­steuerland ist, während die Normalsteuersätze in Italien 19%, Frankreich 18,5%, Griechenland 18%, Niederlande und Großbritannien 17,5%, Portugal 16%, Spanien, Luxemburg und Deutschland 15% betragen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten zur Abwendung des Kaufkraftabflusses und zur mittelfristigen Sicherung des Umsatzsteueraufkommens den vorliegenden Entschließungsantrag.

Der Finanzausschuß hat den Antrag 50/A(E) in seiner Sitzung am 6. Dezember 1996 in Verhandlung gezogen. Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Hermann Böhacker.

Der Ausschuß beschloß, die Vorbehandlung dieses Antrages dem am 21. November 1996 zur Vorbe­handlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung vom 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 50/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 50/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann