1866 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über den Antrag 205/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend Entsteuerung von Überstunden
Dem gegenständlichen, am 22. Mai 1996 eingebrachten, Antrag war folgende Begründung beigegeben:
“Die Besteuerung von Überstunden führt dazu, daß die Bereitschaft zu mehr Leistung steuerlich bestraft wird.
Hiezu kommt, daß durch die im Strukturanpassungsgesetz 1996 beschlossene Begrenzung der Steuerfreistellung der ersten fünf Überstundenzuschläge bis höchstens 590 S monatlich die Überstundenbesteuerung noch stärker ausgeweitet wurde.
Dies läßt – wie die Entwicklung in der Vergangenheit gezeigt hat – erwarten, daß künftig in noch stärkerem Umfang Arbeitsmehrleistungen in der Schattenwirtschaft bzw. im Pfusch erfolgen werden.
Um die Leistungsbereitschaft zu fördern und der Flucht von Mehrleistungen in die Schattenwirtschaft entgegenzutreten, stellen die unterfertigten Abgeordneten den vorliegenden Entschließungsantrag.”
Der Finanzausschuß hat den Antrag 205/A(E) in seiner Sitzung am 6. Dezember 1996 in Verhandlung gezogen.
Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Hermann Böhacker.
Der Ausschuß beschloß, die Vorbehandlung dieses Antrages dem am 21. November 1996 zur Vorbehandlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).
In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 205/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.
Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.
Bei der Abstimmung fand der Antrag 205/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 06 02
Marianne Hagenhofer Dr. Ewald Nowotny
Berichterstatterin Obmann