1867 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 43/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit durch eine ökologische Reform des österreichischen Steuersystems


Dem gegenständlichen, am 31. Jänner 1996 eingebrachten, Antrag war folgende Begründung beigegeben:

Derzeit führen die hohen Steuerbelastungen zu massiven Arbeitsplatzvernichtungen. Die hohen Umwelt­belastungen durch den forcierten Einsatz von fossilen Brennstoffen zerstören den Lebensraum zukünftiger Generationen. Auf der anderen Seite sind auch hochentwickelte Industriestaaten mit einer zunehmenden Arbeitslosigkeit konfrontiert, die insbesondere auf steigende Lohnnebenkosten zurückzuführen ist. Im internationalen Vergleich des Lohnnebenkostensatzes liegt Österreich an der Spitze der westlichen Industrienationen, wobei bei den Arbeitern die Lohnnebenkosten 1995 bereits 102,1% pro Arbeitsstunde und bei den Angestellten 94,4% des Leistungslohnes betrugen. Bei den lohnsummenabhängigen Steuern ist Österreich im EU-Vergleich sogar Spitzenreiter. Die dynamische Zunahme der Lohnnebenkosten steht auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der besorgniserregenden Entwicklung der österreichischen Leistungsbilanz und gefährdet insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, die mit den Billiglohnländern mittelfristig nicht Schritt halten können wird. Mit dem derzeitigen Steuersystem sind diese Probleme nicht zu bewältigen.

Ein ökologisch orientiertes Steuersystem wäre das geeignete Instrument, um die wichtigsten Probleme der Gegenwart, nämlich steigende Arbeitslosigkeit und fortschreitende Umweltzerstörung, in den Griff zu bekommen, sofern im Rahmen dieser ökologischen Steuerreform der Faktor Energie steuerlich belastet und im selben Ausmaß der Faktor Arbeit, wegen der ohnehin viel zu hohen Lohnnebenkosten in Österreich, entlastet wird. In diesem Zusammenhang wird von Experten (etwa Prof. Dr. Friedrich Schneider, Prof. Dr. Fritz Breuss) davor gewarnt, das mit Energiesteuern erzielbare Mehraufkommen zum Stopfen von sogenannten Budgetlöchern zu verwenden, da dann der gesamtwirtschaftliche Effekt für die wichtigsten volkswirtschaftlichen Eckdaten nachteilig wäre.

Als unabdingbare Voraussetzung einer freiheitlichen Zustimmung zu Ökoabgaben müssen, abgesehen von der Lohnnebenkostensenkung, zumindest temporäre Ausnahmen für energieintensive und exportorien­tierte Industrien und produzierende Gewerbebetriebe gesetzlich aufgenommen werden, da die Wett­bewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich bei Einführung von Energiesteuern nicht gefährdet werden darf.

Die Freiheitlichen können sich eine spürbare Einführung von Energiesteuern mit einem Gesamtauf­kommen von zirka 42 Milliarden Schilling vorstellen, die als ausschließliche Bundesabgaben konzipiert sein sollten. Auf Grund dieses Zusatzaufkommens kann der Bund Ertragsteile aus der Mehrwertsteuer an Länder, vor allem aber an die Gemeinden abgeben, womit einerseits die Kommunalsteuer und Getränke­steuer kompensiert und andererseits die Mehrwertsteuersätze um jeweils 2%-Punkte gesenkt werden könnten. Auf diese Weise wäre eine spürbare ökologische Steuerreform mit einem entsprechenden Lenkungseffekt in Österreich eingeführt, die Lohnnebenkosten durch Abschaffung der Kommunalsteuer gesenkt und durch Senkung der Mehrwertsteuersätze der Kaufkraftabfluß gelindert. Der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wären durch die Abschaffung der Getränkesteuer mehr Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb eingeräumt. Darüber hinaus hätte keine Gebietskörperschaft Aufkommens­einbußen durch dieses aufkommensneutrale Energiesteuermodell zu befürchten.

Bei Einführung einer Energiesteuer ist jedenfalls darauf Bedacht zu nehmen, daß diese für sozial schwache Bevölkerungsgruppen zu keiner zusätzlichen steuerlichen Gesamtbelastung führt.

Der Finanzausschuß hat den Antrag 43/A(E) in seiner Sitzung am 6. Dezember 1996 in Verhandlung gezogen. Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Hermann Böhacker.


Der Ausschuß beschloß, die Vorbehandlung dieses Antrages dem am 21. November 1996 zur Vorbe­handlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 43/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 43/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann