1868 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 45/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend indirekte Förderung von Risikokapital

Dem gegenständlichen, am 31. Jänner 1996 eingebrachten, Antrag war folgende Begründung beigegeben:

“Derzeit halten die Österreicher bei den Bankinstituten Spareinlagen von zirka 1 850 Milliarden Schilling, während sich die Zeichnung von Risikokapital prozentuell dazu in Grenzen hält. Die Zeichnung von Risikokapital wäre jedoch gerade für die österreichische Wirtschaft wichtig, zumal unsere Betriebe eine im internationalen Vergleich schwache Eigenkapitalstruktur aufweisen (in der Industrie nur 26,3 % im Vergleich zur BRD 30,1% und USA 37,3%) und in Konjunkturflauten gerade wegen des zu geringen Eigenkapitals und der zu hohen Fremdkapitalquoten krisenanfälliger und weniger wettbewerbsfähig sind.

Die jüngst stattgefundene Pleitewelle müßte daher den Gesetzgeber veranlassen, das Risikokapital, welches unter anderem durch die begrenzte Abzugsfähigkeit von Genußscheinen und jungen Aktien gemäß § 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 als Sonderausgabe indirekt gefördert wird, eher auszubauen als zu minimieren. Auch wären seitens der Bundesregierung Maßnahmen zu setzen, damit die Banken wiederum Genußscheine entsprechend anbieten, zumal diese gerade der mittelständischen Wirtschaft zugute kommen. Dem entgegen beabsichtigt jedoch die SPÖ und ÖVP eine weitere Senkung der absetzbaren Sonderausgabenbeträge, die auch Genußscheine und junge Aktien umfaßt (§ 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988). Mit dieser Sonderausgabenreduktion wird, zusammen mit der von der SPÖ betriebenen Einschränkung von Verlustausgleichsmöglichkeiten bei sogenannten Verlustbeteiligungen, ein wichtiger Bereich der Risikokapitalförderung zum Nachteil der österreichischen Wirtschaft aufgegeben.”

Der Finanzausschuß hat den Antrag 45/A(E) erstmals in seiner Sitzung am 4. Juni 1997 und nach Vertagung in einer weiteren Sitzung am 2. Juli 1997 in Verhandlung gezogen.

Der Ausschuß beschloß nach Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Böhacker und Wort­meldungen der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und Mag. Dr. Josef Höchtl, die Vorbehandlung dieses Antrages dem am 21. November 1996 zur Vorbehandlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 45/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 45/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann