1869 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 47/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend kalte Progression

Dem gegenständlichen, am 31. Jänner 1996 eingebrachten, Antrag war folgende Begründung beigegeben:

Die Belastung mit Einkommen- und Lohnsteuer steigt allein dadurch ständig, daß durch die Inflation die Steuerpflichtigen in immer höhere Tarifstufen des progressiv gestaffelten Einkommensteuertarifes hineinwachsen, was als kalte Progression bezeichnet wird. Davon sind vor allem Arbeitnehmer betroffen, zumal das Aufkommen an Lohnsteuer überproportional steigt, was von Arbeitnehmervertretungskörpern auch eingestanden wird (Standard, 13. Juli 1995). Auf diese Weise vermindert sich die Kaufkraft, womit wiederum negative Auswirkungen auf das Umsatzsteueraufkommen verbunden sind. Der Fiskus kann zwar auf Grund dieser kalten Progression jährlich mit Mehreinnahmen aus der Einkommen- und Lohnsteuer in Höhe von 8 bis 10 Milliarden Schilling rechnen. Die aus der kalten Progression resul­tierenden Mehreinnahmen des Fiskus gehen jedoch auf Kosten der Leistungsbereitschaft und auf Kosten der Kaufkraft.

Die letzte Tarifreform hat im Jahre 1989 stattgefunden, weshalb nach nunmehr acht Jahren dafür Sorge zu tragen ist, daß den Einkommensteuerpflichtigen die Mehrbelastung aus der kalten Progression vermindert wird.

Damit den Steuerpflichtigen mehr verfügbares Einkommen verbleibt und somit höhere Kaufkraft und Leistungsbereitschaft die Konjunktur belebt, stellen die unterzeichneten Abgeordneten diesen Ent­schließungsantrag.

Der Finanzausschuß hat den Antrag 47/A(E) erstmals am 4. Juni 1997 und nach Vertagung erneut in seiner Sitzung am 2. Juli 1997 in Verhandlung gezogen.

Nach Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Böhacker beschloß der Ausschuß, die Vorbehandlung dieses Antrages dem am 21. November 1996 zur Vorbehandlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 47/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 47/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann