1877 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 261/A(E) der Abgeordneten Mares Rossmann und Genossen betreffend Umsetzung des EU-Rechts

Dem gegenständlichen, am 28. Juni 1996 eingebrachten, Antrag war folgende Begründung beigegeben:

Seit dem EU-Beitritt Österreichs besteht die Verpflichtung, die geltenden EU-Verordnungen und Richt­linien in unseren Rechtsbestand zu übernehmen. Für den Bereich des Abgabenrechtes ist ua. die 6. Mehr­wertsteuerrichtlinie, insbesondere der Art. 33, zu beachten, der vorsieht, daß neben der Umsatzsteuer keine anderen umsatzsteuerähnlichen Abgaben eingehoben werden dürfen.

So hat bereits der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 24. November 1994, GZ 94/16/0182, die Rechtswidrigkeit der Einhebung des Außenhandelsförderungsbeitrages im Verhältnis zu den EWR-Staaten festgestellt. Nun hat sich herausgestellt, daß eine Reihe von Bundes- und Landesabgaben vor dem Hintergrund des EU-Rechtes bedenkliche Bestimmungen enthalten.

Zur Zeit bestehen durch die Einhebung der Fremdenverkehrsabgabe und Getränkesteuer Abgaben, die höchstwahrscheinlich umsatzsteuerähnlich sind und somit der Vorgabe (6. Mehrwertsteuerrichtlinie) der EU widersprechen dürften. Als EU-widrig dürfte auch die weitere Einschränkung des Vorsteuerabzuges bei den Kraftfahrzeugen und die Erhöhung der Mindest-Köst (durch das Strukturanpassungsgesetz 1996) anzusehen sein.

Im Falle einer zumindest teilweisen Aufhebung oa. Abgaben durch den EU-Gerichtshof müßten alle davon betroffenen Unternehmer eigens Berufungen einbringen, was zu einer unzumutbaren Belastung für die Verwaltung und die Privatwirtschaft führen würde. Dies könnte durch eine Änderung der Bundes­abgabenordnung vermieden werden, wonach eine Rückerstattung der zu Unrecht eingehobenen Abgaben von Amts wegen möglich wäre.

Der Finanzausschuß hat den Antrag 261/A(E) in seiner Sitzung am 10. März 1998 in Verhandlung gezogen.

Der Ausschuß beschloß, die Vorbehandlung dieses Antrages dem am 21. November 1996 zur Vorbe­handlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 261/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 261/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann