1878 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betref­fend Änderung des § 116 Abs. 2 EStG – Mietzinsrücklagen

Dem gegenständlichen, am 13. Dezember 1996 eingebrachten, Antrag war folgende Begründung beigegeben:

Infolge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wird gemäß § 116 Abs. 5 EStG nunmehr die Auflösung oder die widmungsgemäße Verwendung der noch nicht verbrauchten Mietzinsrücklagen gemäß § 28 Abs. 5 EStG bis spätestens 31. Dezember 1998 gefordert. Zusätzlich wurde die Möglichkeit zur steuer­freien Rücklagenbildung gemäß § 28 Abs. 5 rückwirkend per 1. Jänner 1996 gestrichen, was verfassungs­rechtlich bedenklich ist.

Diese Bestimmungen werden zu einem kurzfristigen zusätzlichen Aufschwung in der Bauwirtschaft führen, doch es besteht die Gefahr, einerseits auf Grund des Zeitdruckes in einer “Husch-Pfusch-Aktion” eine Fehlinvestition zu tätigen, andererseits daß aus Kapazitätsgründen Sanierungsaufträge abgelehnt werden müssen. Doch nach dem 31. Dezember 1998 wird dieser Bereich der Bauwirtschaft zum Erliegen kommen. Experten rechnen daher auch ab 1998 mit einer Riesenflaute in der Bauwirtschaft.

Verschärfend kommt hinzu, daß nun all jene, denen eine widmungsgemäße Verwendung – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich ist, durch die Auflösung der Mietzinsrücklage in eine Steuer­progression fallen, die bei Bildung der Mietzinsrücklage nicht gegeben war. Hinzu zählen vor allem jene Steuerpflichtigen der Klein- und Mittelschicht (Pensionisten mit Althausbesitz), die bei einer Steuer­progression von 20 bis 30% liegen. Nach der Einkommensteuerstatistik 1993 haben mehr als 40% der Abgabepflichtigen, die eine Mietzinsrücklage gebildet haben, ein Einkommen unter 300 000 S per anno gezogen.

Der Finanzausschuß hat den Antrag 366/A(E) in seiner Sitzung am 9. Juni 1998 in Verhandlung gezogen. Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Ing. Wolfgang Nußbaumer.

Nach Wortmeldungen des Abgeordneten Mag. Helmut Peter und des Obmannes des Ausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny sowie des Staatssekretärs im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer beschloß der Ausschuß, die Vorbehandlung dieses Antrages dem am 21. November 1996 zur Vorbehandlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unteraus­schuß zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 366/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 366/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann