1879 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 468/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betref­fend Familienheimfahrten (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG)


Dem gegenständlichen, am 15. Mai 1997 eingebrachten, Antrag war folgende Begründung beigegeben:

Die Arbeitslosigkeit betrug im April 1997 7,2%, was zirka 236 500 Arbeitslosen entsprach. Somit dürfte laut WIFO, Monatsbericht 4/97, die Beschäftigungskrise überschritten worden sein, aber mit einer deutlichen Besserung sei erst 1998 zu rechnen.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang noch, daß die Gesamtzahl der von der Arbeitslosigkeit Betroffenen im Jahre 1996 mehr als 700 000 betrug.

Neben einer erhöhten beruflichen Mobilität wird auch auf Grund der derzeitigen Arbeitsplatzsituation von vielen ArbeitnehmerInnen eine erhöhte geographische Mobilität verlangt. Dieser geographischen Mobi­lität steht jedoch die Einfügung der lit. e in § 20 Abs. 1 Z 2 EStG durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 kontraproduktiv gegenüber. Diese Regelung bewirkt de facto eine “Abschaffung” der Familien­heimfahrten ab einer gewissen Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort (zirka 70 km). Durch diese Einschränkung der Absetzbarkeit der über den maximalen Freibetrag hinausgehenden Mehrkosten besteht die Gefahr, daß es zu einer weiteren Verschlechterung der finanziellen Situation vieler Familien kommen wird, wodurch sich die Zahl von 100 000 Familien mit 270 000 Kindern, die an oder unter der Armutsgrenze leben, noch vergrößern könnte.

Im Gegensatz zur restriktiven Regelung des Strukturanpassungsgesetzes scheut sich der Gesetzgeber nicht, beim neuen Bezügebegrenzungsgesetz die Spesenregelungen für die Abgeordneten großzügig zu regeln: So erhalten zB Wiener Abgeordnete eine “Entfernungspauschale” von 6 000 S und für einen Salzburger Abgeordneten erhöht sich die frühere Entfernungszulage wesentlich.

Der Finanzausschuß hat den Antrag 468/A(E) in seiner Sitzung am 9. Juni 1998 in Verhandlung gezogen. Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Ing. Wolfgang Nußbaumer.

Der Ausschuß beschloß, die Vorbehandlung dieses Antrages dem am 21. November 1996 zur Vorbe­handlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 468/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 468/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann