1884 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 961/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betref­fend Faire Steuern, Arbeit schaffen – Steuern senken


Der gegenständliche, am 26. November 1998 eingebrachte Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

Die große Koalition hat Österreich in den letzten Jahren zu einem Hochsteuerland gemacht, und die Abgabenquote von 41,9% im Jahr 1989 auf rund 45% des Bruttoinlandsproduktes gesteigert. Das ist eine der höchsten effektiven Belastungen innerhalb der OECD. Die von der Bundesregierung angekündigten Steuerreformen stellen sich als Täuschungsmanöver heraus, da sie lediglich den Grenzsteuersatz abgesenkt, die tatsächliche steuerliche Belastung für den Steuerzahler aber gesteigert haben. So haben sich zB die steuerlichen Einnahmen Lohnsteuerpflichtiger von 88 Milliarden Schilling im Jahr 1989 auf voraussichtlich mehr als 190 Milliarden Schilling im Jahre 1998 mehr als verdoppelt. Die Leidtragenden dieser Entwicklung waren vor allem Familien sowie Bezieher niedriger bzw. mittlerer Einkommen.

Da SPÖ und ÖVP in den letzten Jahren die durch die überwuchernde Bürokratie verursachte Ausgaben­dynamik nicht einbremsen konnte, unternimmt die Koalition, trotz stetig steigender Einnahmen, ständig den Versuch, den braven Steuerzahler weiter zur Kasse zu bitten. Die in diesem Rahmen entwickelten Steuerreformpakete werden aber von den Steuerzahlern als ungerecht und unfair empfunden, weshalb sie legale bzw. illegale Steuervermeidungsstrategien entwickeln. Dadurch sind in den letzten zehn Jahren die Schattenwirtschaft um sagenhafte 230% auf zirka 233 Milliarden Schilling und die Steuerrückstände von rund 36 Milliarden Schilling auf knapp 90 Milliarden Schilling Ende Oktober 1997 angestiegen.

Eine Folge dieser Entwicklung war, daß die Steuergesetze ständig novelliert, angepaßt und rückwirkend geändert wurden. Die Gesetze wurden daher immer komplizierter. Es müssen umfangreiche Verordnun­gen erlassen und diese wiederum mit noch umfangreicheren Erlässen kommentiert werden.

Die Gesetzestexte werden in vielen Fällen sowohl qualitativ als auch quantitativ durch Erlässe überlagert. Der Wortlaut des Gesetzes spielt oft in der Anwendung keine Rolle mehr, so daß es dem Steuerpflichtigen trotz zu Hilfenahme des Gesetzestextes nicht mehr möglich ist, zu erkennen, in welcher Höhe und in welcher Form sich ein Besteuerungstatbestand konkret sich für ihn auswirken wird. Am Beispiel des Arbeitszimmererlasses (Erlaß des BMF vom 28. Februar 1997) ist zu ersehen, daß für eine fünfzeilige gesetzliche Regelung ein Erlaß von vier Seiten erforderlich ist, der außerdem äußerst umständlich, verwaltungsaufwendig und für den Steuerpflichtigen kaum leserlich verfaßt wurde.

Um der Blamage einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit bzw. Gesetzwidrigkeit zu entgehen, wird in diesem und in zahlreichen anderen Erlässen ausdrücklich ausge­führt, daß “über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten daraus nicht abge­leitet werden können”.

Im genannten Arbeitszimmererlaß wird den Finanzbeamten auch noch die delikate Aufgabe übertragen, zu überprüfen, ob die Tätigkeit des Stuerpflichtigen “notwendigerweise zeitmäßig zu mehr als 50% im Arbeitszimmer ausgeübt wird”.

Dieser chaotische Zustand des österreichischen Steuerrechtes wurde von anerkannten Experten immer wieder kritisiert:

Die schlechte Qualität der Gesetze veranlaßte den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Professor Adamovich jüngst zu deutlicher Kritik: “Die Probleme hätten sich durch die zunehmende Tendenz zu Sammelgesetzen mit Änderungen zu sehr verschiedenen Materien verstärkt. Die Frage sei, wo die Kompliziertheit notwendig und wo sie überflüssig sei. Daß Gesetze als Kompromiß bewußt mehrdeutig gestaltet würden, sei wohl eine Unterstellung. Es gebe im Hintergrund aber tatsächlich divergierende Interessen, es gehe über das Unvermögen hinaus”. Prof. Adamovich kritisierte mehrfach auch die zunehmende Tendenz, die Bundesverfassung durch Verfassungsbestimmungen in den einfachen Gesetzen auszuhöhlen. Er sprach in diesem Zusammenhang sogar von einer schleichenden Gesamtänderung der Bundesverfassung.

Der Verfassungsrichter Professor Korinek erklärte dazu bei einer Tagung der Österreichischen Juristen­kommission, das Problem der Unklarheit der Gesetze habe “eine Dimension erreicht, die man sich nicht mehr vorstellen könne. Die zum Teil aufgehobene Werkvertragsregelung sei dafür nur ein Beispiel von vielen.”

Der Verfassungsrichter Professor Ruppe betonte bei derselben Tagung, daß das Einkommensteuergesetz im Jahr 1996 gleich siebenmal geändert worden sei, Unsicherheit und Unverständlichkeit seien enorm. Vielfach seien die Gesetze nur noch mit Hilfe der mündlich tradierten Privatmeinung von Beamten anzuwenden.

Wie wenig die Steuergesetzgebung der Koalitionsparteien auf das Erfordernis der Rechtssicherheit und den Grundsatz von Treu und Glauben bedacht nimmt zeigt alleine die Entwicklung des Investitionsfrei­betrages von 1992 bis 2000. Dabei ist besonders auf die jährlichen Änderungen der Höhe des Investitions­beitrages und auf die verschiedenen Stichtage des Spatenstiches hinzuweisen.

Allein für die Vollziehung der im Strukturanpassungsgesetz 1995 (BGBl. Nr. 297/1995) im Bereich des Investitionsfreibetrages vorgesehenen Änderungen, nämlich die Absenkung des Investitionsfreibetrages auf 9% bzw. 6% und ein besonderes Vorauszahlungsmodell war wiederum ein Erlaß im Umfang von zirka acht Seiten erforderlich, dessen Vollziehung für den Steuerpflichtigen aber auch für die Finanzver­waltung äußerst verwaltungsaufwendig ist.

Der Verfasser des Leitfadens des österreichischen Einkommensteuerrechtes, Fritz Kortner, führt zu den oben angeführten Änderungen des Investitionsfreibetrages kritisch an, daß der Investitionsfreibetrag lediglich in Kombination mit der Investitionsrücklage ein kompaktes und sinnvolles Investitionsinstru­mentarium war. Durch die Abschaffung der Investitionsrücklage mittels Steuerreformgesetz 1993 sprechen manche Kritiker von einer katastrophalen Entwicklung im Abgabenrecht.

Darüber hinaus merkt der Autor zu den befristeten Sonderregelungen für den Investitionsfreibetrag noch an, daß die von der Koalition gewählte Verfassungsbestimmung beim § 8 Abs. 2 (Rückwirkung ab der Veranlagung 1996) wie in den zahlreichen anderen Fällen juristisch kaum vertretbar sein.

Als weiteres Beispiel für den mangelnden Mut der Koalitionsparteien, klare, zielgerichtete und den Erfordernissen entsprechende Regelungen zu schaffen, sind die Änderungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Sonderausgaben anzuführen. Die Änderungen im Bereich der Sonderausgaben zeigen insbesondere auch die Verlogenheit der Koalition im Zuge der Streichung von Begünstigungen auf, welche einen massiven Verwaltungsaufwand in Kauf nimmt, dem auf der anderen Seite eine kaum spürbare Begünstigung für Steuerpflichtige gegenübersteht.

Die Forderung, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken, wird auch vom Verfasser des Hand­buches “Bemerkungen zur Entwicklung des Unternehmenssteuerrechtes, Franz Helbich”, erkannt und unterstützt. Indem dieser ausführt, daß eine elementare Erfahrung der letzten Jahrzehnte die Einsicht ist, wie sehr Unternehmen eines hohen Anteiles an Eigenkapital bedürfen. Helbich spricht auch davon, daß auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung (Innenfinanzierung) eine weitere tendenzielle Absenkung der Spitzensteuersätze erforderlich ist. Jede kleinste Prozentsatzabsenkung unter 50% bei der Einkom­mensteuer oder unter 34% bei der Körperschaftsteuer bedeutet Zuwachs an Eigenmitteln, betriebswirt­schaftlich einen Anreiz auf Verringerung der Ausgaben und Druck auf die Kosten. Stärkung der Eigenkapitalbasis verlangt aber auch auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung einen besseren Verlustausgleich zu ermöglichen als bisher und auch die Einführung des Verlustrücktrages, wie in anderen westlichen Ländern.

Prof. Dipl.-Kfm. Dr. Heidinger spricht auch von der enormen Bedeutung des Eigenkapitals als Risiko­polster für Innovation und zum Abfangen vorübergehender Rezession. Auch für ihn ist die steuerliche Entlastung der Gewinne, insbesondere auch für die Erhaltung von Arbeitsplätzen im Inland, von größter Wichtigkeit.

Im folgenden eine kleine Auswahl weiterer kritischer Expertenmeinungen:

Die österreichische Einkommensteuer ist kompliziert, unverständlich, unfair und ineffizient – sie verletzt alle Grundsätze, auf denen ein vernünftiges Steuersystem basieren soll.

(Alvin Rabushka – US-Steuerexperte)

In Betrachtung der Steuerwirklichkeit spricht Prof. Tipke von Steuerwirrwarr, Steuerchaos und Steuer­gestrüpp.

(Prof. Tipke – Nestor der deutschsprachigen Steuerjuristen)

Lang spricht von einem Scherbenhaufen des komplizierten, undurchschaubaren Steuerrechts.

(Prof. Lang – Steuerexperte)

Fritz Kortner weist auf den mangelnden Mut des Gesetzgebers hin, klare steuerliche Regelungen zu schaffen was dazu führt, daß ein Verwaltungsaufwand in einem nicht bescheidenem Maße weiter hingenommen wird.

(Fritz Kortner – Verfasser des Leitfadens des
Österreichischen Einkommensteuerrechts)

Es ist dies die Tatsache, daß unser Steuersystem bis zur Unerträglichkeit unfair und ungerecht geworden ist. Man kassiert nur mehr einfach drauf los. Mutig wäre, Neues zu überlegen.

(Herbert Kohlmaier – ÖVP, ehem. Volksanwalt)

Normen im Steuerrecht sind so gestaltet, daß sie – im Steuerrecht kann ich zahllose Beispiele liefern – nur unter Zuhilfenahme der Privatmeinungen von Ministerialbeamten auslegbar sind.

(Univ.-Prof. DDr. Ruppe – Herausgeber des Grundrisses des
Österreichischen Steuerrechts)

Univ.-Prof. Dr. Kofler spricht im Zusammenhang mit dem Steuerrecht vom prinzipienlosen Recht, welches im Laufe der Zeit so kompliziert und unübersichtlich wird, daß es selbst von Fachleuten nicht mehr beherrscht werden kann.

“Steuern nähren die Fiskalillusion, deren Abbau ist ein Gebot der Stunde.”

(Univ.-Prof. Dr. Herbert Kofler – Universität Klagenfurt)

Die Steuern bezahlen die anderen mit weniger Vermögen und geringem Einkommen; sie sind dem Finanzminister eine Steuerbefreiung nicht wert.

Warum so kompliziert, wenn es auch einfach geht? Wir ersparen uns die Stiftungen und schreiben gleich in den § 3 EStG: Wer 20 Millionen Schilling oder mehr Vermögen hat, wird von der Einkommensteuer befreit. Das wäre wenigstens ein einfaches und zugleich ehrliches System. In diesem Sinne: Bleiben sie bitte bescheiden und verdienen sie nicht zuviel. Der Staat braucht sie als Steuerzahler.

(Univ.-Prof. Dr. Doralt – in RDW 1998/8b)

Das Existenzminimum des wirtschaftenden, arbeitenden Bürgers darf keinesfalls niedriger sein als dasjenige eines Bürgers, der Sozialhilfe empfängt. Insofern beinhaltet der aktuelle Steuertarif einschließ­lich der Transferzahlungen erhebliche Ungerechtigkeiten und Unabgestimmtheiten.

(Studie des Fachsenates SWK-Heft 19, 1. Juli 1998)

Es muß ein gemeinsames Ziel von Finanzverwaltung, Beratern und Steuerbürgern sein, die geradezu unüberschaubare Zahl von permanenten steuerlichen Änderungen (so wurde zB das EStG 1988 seit seiner Entstehung von zehn Jahren mehr als 40mal – pro Jahr daher durchschnittlich viermal – geändert!) einzuschränken und die vor allem in den letzten Jahren überproportional angestiegene Kompliziertheit des Steuerrechts auf das unbedingt notwendige Ausmaß zurückzuführen.

(Memorandum der Wirtschaftstreuhänder zur Steuerreform 2000)

Anstatt die Kritik der Experten zu beachten und daran zu arbeiten, die Steuergesetze zu vereinfachen und fairer zu gestalten sowie gleichzeitig die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu steigern, um die Ausgabendynamik einbremsen zu können, überlegen SPÖ und ÖVP lediglich, wie sie neue Einnahmen­quellen erschließen können, wie zB die Anhebung der Einheitswerte auf die Verkehrswerte als Besteue­rungsbasis oder die Anhebung der Mineralölsteuer für Diesel unter dem Deckmantel der Ökologisierung.

Die Koalitionsparteien haben es auch zugelassen, daß das österreichische Steuerrecht weiterhin Steuer­schlupflöcher aufweist, die es insbesondere Beziehern großer Einkommen sowie großen Unternehmen erlaubt, ansehnliche Steuervorteile zu Lasten der übrigen Steuerzahler zu kassieren. So sind etwa nach dem Strukturverbesserungsgesetz nach wie vor Gewinnverschiebungen möglich oder werden im Wege der Privatstiftungen hohe Einkommen faktisch steuerfrei gestellt und Abschreibungsgesellschaften mit Verlustzuweisungen in mehrfacher Höhe des eingesetzten Kapitals und sogenannte Hausherrenmodelle nach wie vor als besonders effiziente Möglichkeiten der Steuervermeidung angepriesen. So wird etwa von der CA-Gruppe zur Zeichnung einer atypischen stillen Beteiligung an der C.I.M. Unternehmensbeteili­gungs- und Anlagenvermietungs-GesmbH mit einem Mindestzeichnungsbetrag von 600 000 S eingeladen, wobei eine Steuerrückerstattung aus Verlustzuweisung in Höhe des Kapitaleinsatzes versprochen wird.

Auch aus der bisherigen Debatte zur angekündigten Steuerreform ist zu ersehen, daß die Koalitionspar­teien nicht wirklich bereit sind, neue Wege zu beschreiten. Anstatt einer echten Entlastung der Steuerzahler durch ein neues einfacheres Steuersystem sollen die Steuerlasten nur neu verteilt werden; anstatt die Unternehmen, die privaten Haushalte und die Verwaltung von bürokratischem Aufwand zu entlasten, werden laufend neue komplizierte Ausnahmeregelungen erfunden. Anstatt echter Sparsamkeit mit dem Geld des Steuerzahlers sind fortgesetzte Verschwendung und weitere Aufblähung der Bürokratie angesagt. Dem Gesetz des Steuerzyklus folgend werden die Bemessungsgrundlagen laufend verringert und die Steuersätze hochgehalten; es ist nicht verwunderlich, daß dies wiederum Steuerwiderstand zur Folge hat, was zu neuen Korrekturen führt.

Die derzeit bestehende außerordentlich hohe Steuerlast und die damit verbundene Bürokratie werden von den Österreicherinnen und Österreichern nicht länger akzeptiert. Es ist auch leicht einzusehen, daß der sorglose Umgang mit dem Geld des Steuerzahlers zu Recht den Steuerwiderstand verstärkt. Dieser Entwicklung hin zum Steuerstaat muß Einhalt geboten werden.

Die Freiheitlichen treten hingegen für ein Steuersystem ein, welches die Familien begünstigt, vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen entlastet und die klein- und mittelständischen Unternehmen fördert. Durch diese Steuerreform soll der Wirtschaftsstandort Österreichs gestärkt, die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher erhöht und durch eine vermehrte Inlandsnachfrage die Arbeitslosigkeit wirksam bekämpft werden. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, haben die Freiheit­lichen in den letzten Monaten intensiv mit nationalen und internationalen Experten zusammengearbeitet und konnten ein neues zukunftsweisendes Modell “FAIRER STEUERN” erarbeiten.

Dieses Modell “FAIRER STEUERN” baut auf Einfachheit, Transparenz, Fairneß, Ehrlichkeit, Wirksam­keit, Unternehmertum, Wachstum und Bürokratieabbau auf, wobei folgende Grundsätze Anwendung finden:

           1. alle Einkommen sollen nur einmal zur Besteuerung herangezogen werden,

           2. alle Einkunftsarten sollen nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit demselben Steuersatz belastet werden,

           3. einkommensschwache Familien sollen bis zu einem bestimmten Niveau von der Besteuerung gänzlich ausgenommen werden,

           4. Steuererklärungen müssen einfach, tansparent und leicht administrierbar sein und

           5. die “FAIREN STEUERN” ersetzen die bisherige Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaft­steuer und Kapitalertragsteuer.

Die Freiheitlichen erachten dieses Modell als die Grundlage für ein faires Steuersystem, welches Arbeit schafft und Leistung belohnt, wobei der lineare Steuersatz und die Freibeträge für Erwachsene und Kinder so festzulegen sind, daß Familien, kleine bzw. mittlere Einkommensbezieher sowie klein- und mittel­ständische Unternehmungen gegenüber dem derzeitigen System begünstigt werden. Darüber hinaus werden Problemfälle, so wie im Modell selbst vorgesehen, durch Übergangsfristen weitestgehend gelöst.

Um Österreich wieder auf die Überholspur zu bringen, ist eine Steuerreform unabdingbar, welche den Wirtschaftsstandort Österreich stärkt, die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher erhöht und durch eine erhöhte Inlandsnachfrage die Arbeitslosigkeit bekämpft.

Die bisherige Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer müssen daher ehestmöglich durch “FAIRE STEUERN” abgelöst werden, die die genannten Grundsätze erfüllen.

Das Modell der “Fairen Steuern” stellt sich wie folgt dar:

           1. Alle Einkommen werden nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 23% besteuert. Die “Fairen Steuern” ersetzen die bisherige Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.

           2. Alle Steuerpflichtigen erhalten einen jährlichen Freibetrag von 150 000 S pro Erwachsenen und von 75 000 S pro Kind. Das heißt, daß eine Familie mit zwei Kindern ein steuerfreies Einkommen in der Höhe von 450 000 S beziehen kann. Ein von einem Ehepartner nicht konsumierter Freibetrag ist aliquot beim anderen Ehepartner anrechenbar.

           3. Pro Familie steht ein maximaler Freibetrag von 450 000 S zur Verfügung. Die Freibeträge werden zwischen 600 000 S und 900 000 S der laufenden Bezüge mit Ausnahme der Kinderfreibeträge auf Null eingeschliffen.

           4. Das 13. und 14. Monatsgehalt bleiben unangetastet.

           5. Sämtliche Investitionen können im ersten Jahr zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. Investierte nicht entnommene Gewinne sind daher steuerfrei.

           6. Sämtliche Ausnahmebestimmungen, Absetzbeträge sowie sonstige Freibeträge (ausgenommen 8 500 S bei den sonstigen Bezügen) und Steuerschlupflöcher werden gestrichen.

           7. Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der Freibeträge steuermindernd geltend gemacht werden.

           8. Die Höchstbeitragsgrundlagen in der Krankenversicherung werden aufgehoben (Arbeitnehmer derzeit 42 000 S, Selbständige 49 000 S).

           9. Kleinverdiener mit einem Einkommen bis zu 250 000 S erhalten jährlich einen einkommensab­hängigen Zuschlag zur Familienbeihilfe in der Höhe von maximal 9 600 S pro Kind.

         10. Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen bis 200 000 S erhalten jährlich eine einkommensab­hängige zusätzliche Beihilfe in Höhe von maximal 2 000 S.

         11. Die Steuererklärungen werden einfach und verständlich.

Die Einführung der “Fairen Steuern” wird für die Steuerzahler im Endeffekt eine jährliche Entlastung in Höhe von zirka 50 bis 70 Milliarden Schilling bringen. Diese Entlastung wird für die Lohnsteuerzahler sofort wirksam werden, während sie im Bereich der Einkommensteuer erst schrittweise erfolgen wird. Dies deshalb, weil das gegenwärtige Steuerrecht in Folge des Veranlagungszyklus noch einige Zeit wirksam sein wird.

Auch die positiven Auswirkungen der “Fairen Steuern”, nämlich die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich, die Stärkung der Kaufkraft sowie die vermehrte Inlandsnachfrage werden schrittweise innerhalb weniger Jahre voll wirksam werden.

Daraus folgt, daß auch der Steuerausfall für das Budget nicht sofort voll wirksam wird. In den ersten beiden Jahren ist daher mit einem Einnahmenausfall in Höhe von zirka 30 Milliarden Schilling zu rechnen. Dieser bzw. der volle Steuerausfall ist aber durch eine Reihe von unten angeführten nach­stehenden kurz- bzw. mittelfristigen Maßnahmen leicht finanzierbar:

Kurzfristig wirksame Maßnahmen:

Auflösung freier OeNB-Rücklagen

         in den ersten zwei Jahren jeweils..............................................................................      20 Milliarden Schilling

Raschere Einhebung von Steuerrückständen

         derzeit 90 Milliarden Schilling Rückstand

         in den ersten beiden Jahren jeweils..........................................................................      10 Milliarden Schilling

Subventionskürzungen

         unter anderem auch Parteienförderung, Presseförderung usw............................      20 Milliarden Schilling

Mittelfristig wirksame Maßnahmen:

Zurückdrängung der Schattenwirtschaft, Eindämmung des Steuerbetruges niedrige Steuersätze erhöhen den Anreiz

         zu legaler Beschäftigung............................................................................................      10 Milliarden Schilling

Bürokratieabbau

         Entlastung der Verwaltung zB durch einfacheres Steuersystem, neues Gewerberecht, Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger.........................................................................................      10 Milliarden Schilling

Mehreinnahmen durch höhere Beschäftigung

         laut BMAS kostete bereits 1993 jeder Arbeitslose jährlich mehr als 250 000 S.      15 Milliarden Schilling

Reduzierung der Wohnbauförderung

         Wohnbauförderung im Jahre 1997 zirka 25 Milliarden Schilling..........................        8 Milliarden Schilling

Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage

         in der Krankenversicherung......................................................................................        9 Milliarden Schilling

Die beispielhafte Aufzählung der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zeigt, daß die Einführung der “Fairen Steuern” ohne zusätzliche Belastung für das Budget leicht finanzierbar ist. Dieses Ergebnis wird auch durch zahlreiche in- und ausländische Experten bestätigt.

Der Finanzausschuß hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 1. Juni 1999 in Verhandlung gezogen.


Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Hermann Böhacker.

Der Ausschuß beschloß, den erwähnten Antrag dem am 21. November 1996 zur Vorbehandlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zur Vorbehandlung zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 961/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 961/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann