1885 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 49/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend Erhöhung des Investitionsfreibetrages

Der gegenständliche, am 31. Jänner 1996 eingebrachte Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

Die Wirtschaft vermißt gerade bei den Investitionsbegünstigungen Kontinuität, zumal bei den sprung­haften diesbezüglichen Gesetzesänderungen eine mittel- und langfristige Kalkulierbarkeit von Investi­tionsvorhaben unmöglich wird.

In der XIX. GP-NR wurde im Zuge der Strukturanpassungsgesetze zum Budget 1995 der IFB per 1. Mai 1995 von 15% auf 9% (bzw. von 10% auf 6%) reduziert, quasi als Beitrag der Unternehmer zur Budget­konsolidierung, nachdem die Investitionsbegünstigungen in den letzten Jahren ohnehin eine kontinuier­liche Demontage erfahren haben. Diese Demontage der Investitionsbegünstigungen hat bei den Unter­nehmern zu einer abflauenden Investitionsbereitschaft geführt und bringt die Gefahr mit sich, daß die in Folge des EU-Beitritts erforderlichen Strukturanpassungen nicht eintreten und daher weitere Insolvenz­wellen drohen.

Der allfällige kurzfristige budgetäre Vorteil aus einer Herabsenkung des IFB wird durch eine verminderte Investitionstätigkeit, die sich auf die gesamte Volkswirtschaft negativ auswirkt, bei weitem aufgebraucht. Anläßlich der derzeit bestehenden Konjunkturflaute und der tristen Wirtschaftsaussichten wird seitens der Wirtschaft vom Gesetzgeber erwartet, wiederum ein positives Investitionsklima zu schaffen.

Aus diesen Gründen sollte der Investitionsfreibetrag um jeweils 3%-Punkte angehoben werden und für Investitionen in umweltschonende bzw. umweltschützende Anlagen einen 15%igen Dotierungssatz vorsehen.

Der Finanzausschuß hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 1. Juni 1999 in Verhandlung gezogen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Hermann Böhacker.

Der Ausschuß beschloß, den erwähnten Antrag dem am 21. November 1996 zur Vorbehandlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zur Vorbehandlung zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 49/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 49/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann