1889 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über den Antrag 766/A(E) der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend Stärkung der Eigenkapitalbasis österreichischer Unternehmen
Der gegenständliche, am 12. Mai 1998 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:
In Österreich ist einer der häufigsten Gründe für Insolvenzen die mangelnde Kapitalausstattung der Unternehmen. Daran ändert auch das im vorigen Jahr beschlossene Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) nichts. Eine mangelnde Eigenkapitalausstattung führt zu geringer Innovations- und Investitionsfähigkeit, die letztlich eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit bedeutet. Ziel einer konsequenten Wirtschaftspolitik muß daher die Stärkung der Eigenkapitalbasis der österreichischen Unternehmen sein. Vor diesem Hintergrund müssen dringend Schritte zur Angleichung der steuerlichen Behandlung von Eigenkapital an Fremdkapital gesetzt werden, wie dies auch die OECD in ihrem letzten Wirtschaftsbericht über Österreich feststellt.
Die derzeit geltenden Regelungen setzen Impulse in die Richtung, daß das Eigenkapital gering gehalten wird. Um aber die Eigenmittelbasis der österreichischen Unternehmen substantiell zu verbessern, müssen steuerliche Anreize gesetzt werden, die das Belassen von Kapital im Unternehmen begünstigen. Dies ist insofern möglich, als der fiktive Ertrag aus Eigenmitteln nicht mehr der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegt, sondern nur mit der Kapitalertragsteuer besteuert wird. Somit ist auch die horizontale Steuergerechtigkeit zwischen Finanzanlagen und Sachkapital ertragseitig wieder hergestellt und Anreiz geschaffen, Kapital in Unternehmungen zu veranlagen.
Der Finanzausschuß hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 1. Juni 1999 in Verhandlung gezogen.
Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Mag. Helmut Peter.
Der Ausschuß beschloß, den erwähnten Antrag dem am 21. November 1996 zur Vorbehandlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zur Vorbehandlung zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).
In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 766/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.
Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.
Bei der Abstimmung fand der Antrag 766/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 06 02
Marianne Hagenhofer Dr. Ewald Nowotny
Berichterstatterin Obmann