1890 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 1016/A(E) der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betref­fend Neuregelung des Investitionsfreibetrages


Der gegenständliche, am 24. Februar 1999 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

Die derzeit bestehenden Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Forschungsfreibetrag und dem Investitionsfreibetrag weisen gravierende Nachteile auf: Einerseits sind die Voraussetzungen zur Geltendmachung eines Forschungsfreibetrages zu restriktiv. Diese Regelung trägt somit dazu bei, daß Österreichs F & E-Quote unter dem europäischen Durchschnitt liegt, weil ganz offensichtlich Anreize fehlen, die nicht risikolosen Investitionen in diesem Bereich zu tätigen. Andererseits zeigt die jahrelange Erfahrung des je nach Konjunkturlage immer wieder veränderten Investitionsfreibetrages die Wirkungs­losigkeit dieses unspezifischen Instruments im Zusammenhang mit der Entwicklung der Konjunktur, wohingegen die stimulierende Wirkung von F & E-Investitionen unbestritten ist.

Daher soll einerseits erreicht werden, daß die Investitionen in F & E steuerlich attraktiver werden, wobei von der restriktiven Regelung abgegangen werden soll und auch die eng damit zusammenhängenden Kosten für die entsprechende Mitarbeiterausbildung und die Markterschließungskosten für ein innovatives Produkt steuerlich absetzbar sein sollen. Andererseits soll der allgemeine Investitionsfreibetrag entfallen, der derzeit als unspezifische indirekte Förderung zu Einnahmenentfällen von ungefähr 8 Milliarden Schilling führt, ohne daß es erkennbare Effekte auf das Wirtschaftswachstum gibt. Steuerpflichtige sollen dabei diese Aufwendungen alternativ wie bisher absetzen können oder aktivieren und auf drei Jahre abschreiben, wobei sie einen Investitionsfreibetrag von 25% lukrieren.

Mit der angestrebten Änderung des Einkommensteuergesetzes wird somit sowohl der Notwendigkeit eines attraktiven Klimas für Investitionen im Bereich F & E Rechnung getragen als auch der Notwendig­keit, knappe Ressourcen bestmöglich einzusetzen und so sichtbare Effekte auf das Wirtschaftswachstum zu erzielen. Das damit förderbare Investitionsvolumen bei gleichbleibenden Einnahmenausfall für den Fiskus in Höhe von 8 Milliarden Schilling beträgt 80 Milliarden Schilling pro Jahr. Die vorgeschlagene Änderung ist in Summe aufkommensneutral, allerdings ergänzt um den Effekt einer gezielten Förderung in den Bereichen der Forschung und Entwicklung, der Ausbildung von Mitarbeitern und der Markter­schließung mit nachweisbaren positiven Effekten auf das Wirtschaftswachstum statt einer unspezifischen Förderung mit der Gießkanne.

Der Finanzausschuß hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 1. Juni 1999 in Verhandlung gezogen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Mag. Helmut Peter.

Der Ausschuß beschloß, den erwähnten Antrag dem am 21. November 1996 zur Vorbehandlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zur Vorbehandlung zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 1016/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 1016/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann