1891 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 262/A(E) der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend steuerliche Absetzmöglichkeiten von Spenden an gemeinnützige, humanitäre Organisationen


Der gegenständliche, am 9. Juli 1996 eingebrachte, Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

Derzeit sind in Österreich Spenden an gemeinnützige, humanitäre Organisationen nicht absetzbar. Zahlreiche humanitäre Hilfsorganisationen werden ausschließlich von Zuwendungen ihrer Mitglieder und Spenden finanziert. Nur durch den Erhalt von Spendengeldern ist für viele Hilfsorganisationen eine kontinuierliche Arbeit möglich. Österreich ist eines der wenigen westeuropäischen Länder, in denen es nicht die Möglichkeit gibt, die Spenden an gemeinnützige, humanitäre Organisationen steuerlich abzusetzen. Seit einigen Jahren versuchen zahlreiche engagierte Hilfsorganisationen eine derartige Steuererleichterung zu erhalten. Bisher ohne Erfolg, obwohl vieles für eine derartige Regelung spricht. Die Erfahrung zeigt, daß privat organisierte humanitäre Organisationen oft billiger und effektiver als staatliche Einrichtungen agieren können. Umfragen haben ergeben, daß 29% aller Spendenwilligen bereit wären, noch mehr Geld zu geben, wenn sie dafür steuerlich begünstigt würden. Besonders kleine und mittlere Organisationen würden von einer derartigen Regelungen profitieren.

Unabhängig davon sollte auch die Möglichkeit diskutiert werden, daß auf Wunsch des Spenders eine Steuerrefundierung statt an den Spender direkt an die begünstigte Organisation erfolgen kann (Modell OXFAM).

Der Finanzausschuß hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 1. Juni 1999 in Verhandlung gezogen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete der Abgeordnete Dr. Alexander Van der Bellen.

Der Ausschuß beschloß, den erwähnten Antrag dem am 21. November 1996 zur Vorbehandlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zur Vorbehandlung zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 262/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 262/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann