1903 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Bautenausschusses


über den Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Studie “Die Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich” (GSD) (III-186 der Beilagen)


Eine Infrastruktur, die die aktuellen Ansprüche erfüllt und für zukünftige Erfordernisse vorbereitet ist, zählt zu den elementaren Voraussetzungen für einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Die Verkehrser­schließung und Verkehrsverbindung gehört neben den rechtlichen Rahmenbedingungen und neben der Versorgung mit Energie und Telekommunikation zu den wichtigsten Kriterien bei Investitionsent­scheidungen für neue Produktions-, Distributions- und Dienstleistungsstätten.

Im globalen Wettbewerb ist daher die Gestaltung des hochrangigen Straßennetzes eine der wichtigsten Aufgaben, daß der Wirtschaftsstandort Österreich erfolgreich bestehen kann. Die Konzeption des hochrangigen Straßennetzes in Österreich geht auf Rahmenbedingungen zurück, die für die Zeit vor dem Beitritt zum Binnenmarkt und vor der Ostöffnung galten.

Die Zukunft wird weitere starke Veränderungen in der gesamteuropäischen Wirtschaft und länderüber­greifenden Raumordnung bringen. Österreich rückt ins Zentrum Europas, neue Märkte mit geänderten Verkehrsbeziehungen bilden sich heraus. Damit ergeben sich neue Chancen, aber auch neue Risken.

Die Straße wird auch in Zukunft trotz der Anstrengungen, Verkehr zu vermeiden und zu verlagern, einen Teil des zunehmenden Verkehrsaufkommens zu bewältigen haben. Es müssen daher im Straßeninfrastruk­turbereich rechtzeitig zukunftsorientierte Abwägungen getroffen werden, die dazu beitragen, die ohne Verbesserung des Netzes zu erwartenden negativen Auswirkungen auf Umwelt und Wirtschaft zu minimieren.

Die Studie gliedert sich in folgende Abschnitte:

           1. Aufgabenstellung

           2. Rahmenbedingungen

           3. Fokus Wirtschaft

           4. Netzentwicklung

           5. Ergebnis

           6. Weitere Vorgangsweise

           7. Schlußfolgerung

Der Bautenausschuß hat den erwähnten Bericht in seiner Sitzung am 14. April 1999 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b Abs. 4 GOG den Beschluß gefaßt, den Bericht nicht endzuerledigen.

Nach einer Debatte an der sich außer dem Berichterstatter für den Ausschuß Abgeordneter Matthias Ellmauer, die Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Dr. Gabriela Moser, Karl Smolle, Kurt Eder, Wolfgang Großruck, Hermann Kröll, Anton Blünegger, Josef Meisinger und der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner beteiligten, beschloß der Ausschuß einstimmig zur Vorbehandlung des vorliegenden Berichtes einen Unterausschuß in der fraktionellen Zusammen­setzung 6 : 5 : 4 : 1 : 1 einzusetzen.

Diesem Unterausschuß gehörten vom Klub der SPÖ die Abgeordneten Helmut Dietachmayr, Kurt Eder, Josef Edler, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Rudolf Parnigoni und Franz Riepl, vom Klub der ÖVP die Abgeordneten Matthias Ellmauer, Hermann Kröll, Mag. Helmut Kukacka, Johann Kurzbauer und Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, vom Klub der FPÖ die Abgeordneten Anton Blünegger, Mag. Reinhard Firlinger, Reinhart Gaugg und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, vom Klub Liberales Forum der Abgeordnete Karl Smolle und von den Grünen die Abgeordnete Dr. Gabriela Moser an.

Der Unterausschuß konstitutierte sich in seiner Sitzung am 12. Mai 1999. Zum Obmann wurde der Abgeordnete Mag. Helmut Kukacka, zum Obmannstellvertreter der Abgeordnete Rudolf Parnigoni und zum Schriftführer der Abgeordnete Matthias Ellmauer gewählt.

Der Unterausschuß hat die Vorlage in Sitzungen am 12. Mai und 8. Juni 1999 der Vorbehandlung unterzogen. Den Unterausschußberatungen wurden gemäß § 40 Abs. 1 GOG beigezogen: Generaldirektor Walter Brenner, Dipl.-Ing. Manfred Beck, Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Bernhard Engleder, Ministerial­rat Dipl.-Ing. Dr. Gerold Estermann, Univ.-Prof. DDr. Hermann Knoflacher, Klubobmann Dr. Johannes Lugger, Vorstandsdirektor Dr. Alois Schedl, ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Josef Michael Schopf, Generaldirektor Dr. Engelbert Schragl und Dr. Peter Tschirner.

Über den Bericht III-186 der Beilagen sowie einen von den Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Mag. Hel­mut Kukacka, Karl Smolle und Genossen eingebrachten Entschließungsantrag konnte kein Einver­nehmen erzielt werden.

Der Bautenausschuß hat in seiner Sitzung am 8. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Nach einer Debatte, an der sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Karl Smolle, Rudolf Parnigoni, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kurt Eder, Josef Edler, Hermann Kröll, Anton Blünegger, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Peter Marizzi sowie der Bundes­minister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner beteiligten, beschloß der Ausschuß mit Stimmenmehrheit, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten zu empfehlen.

Ein von den Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Mag. Helmut Kukacka, Karl Smolle und Genossen einge­brachter Entschließungsantrag betreffend die Zusammenführung der Projekte des Masterplans des Österreichischen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und der Projekte der Studie “Die Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsstandortes Österreich” wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

“Ein zunehmendes Umweltbewußtsein hat dazu geführt, daß im Jahr 1991 im Österreichischen Gesamt­verkehrskonzept, welches vom Nationalrat zur Kenntnis genommen wurde, allgemein anerkannte Ziele der österreichischen Verkehrspolitik festgehalten wurden, von denen die im Hinblick auf die Planung von Verkehrsinfrastruktur wichtigsten lauten:

–   Vermeidung von unnotwendigem Verkehr;

–   Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger;

–   Erschließung von bisher schlecht erreichbaren Regionen;

–   Mitwirkung der Betroffenen, um Akzeptanz für die Verkehrspolitik zu erreichen.

Eine konsequente und effiziente Umsetzung dieser Ziele erfordert es, Maßnahmen der allgemeinen Verkehrspolitik und Investitionen, insbesondere in die hochrangige Verkehrsinfrastruktur so konsistent aufeinander abzustimmen, daß sie einander in ihren Auswirkungen in optimaler Weise verstärken: Ein effizientes Verkehrssystem soll den Menschen, den Regionen und der Wirtschaft dienen, zugleich aber die Umwelt schonen und unseren Lebensraum nachhaltig sichern.

Der Nationalrat und die österreichische Bundesregierung haben in den vergangenen Jahren mehrmals klare Festlegungen zum Bundesverkehrswegeplan bzw. zum Masterplan getroffen und den Bundes­minister für Wissenschaft und Verkehr beauftragt, einen solchen zu erstellen.

Im Sinne dieser politischen Aufträge erstellt der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr derzeit den Österreichischen Bundesverkehrswegeplan, wobei die im Österreichischen Gesamtverkehrskonzept definierten verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Bereich der hochrangigen Verkehrsinfrastruktur konkretisiert werden.

Der Kern des Bundesverkehrswegeplans ist der Masterplan. Dieser optimiert die hochrangigen Bundes­verkehrsnetze aus einer verkehrsträgerübergreifenden Sicht anhand der verkehrspolitischen Ziele des Bundes und unter Berücksichtigung der Wechselbeziehungen mit den gesamteuropäischen Verkehrs­netzen. Der Masterplan gibt auf der Grundlage von Prognoseszenarien vor, wie sich das Verkehrsnetz aus heutiger Sicht mit dem Planungshorizont 2015 entwickeln soll.

Im Hinblick auf die genannten verkehrspolitischen Ziele und den nachgewiesenen Nachholbedarf der Schiene enthält der Masterplan straßenseitig im wesentlichen jene Ausbaumaßnahmen, die die Bundes­regierung in ihrem Lückenschlußprogramm 1996 vereinbart hat. Darüber hinaus sind einzelne Kapazitäts­erhöhungen im Bereich der Ballungsräume vorgesehen, die auf Grund der vorliegenden Prognosen jedenfalls erforderlich sind.


Die vorliegende, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (BMwA) ausgearbeitete GSD-Studie stellt eine Festlegung und Kategorisierung von Verkehrs- bzw. Straßenkorridoren auf Grund räumlicher, wirtschaftlicher und verkehrlicher Beziehungen dar. Sie enthält jedoch keine Quantifizierung von Verkehrsmengen und keine Dimensionierung der Verkehrsinfrastruktur. Vielmehr sind Korridore, in denen ein wesentlich über den Bestand hinausgehender Ausbau der Straßeninfrastruktur in Frage kommt, ausdrücklich als Untersuchungsbereich deklariert und gekennzeichnet.

Die Gesamtuntersuchung ist gemäß dem Schlußbericht der GSD-Studie zweistufig angelegt, wobei in einer zukünftigen zweiten Studie ,durch die weitere Vertiefung in Form von verkehrsträgerübergreifenden Netz- bzw. Korridoruntersuchungen sichergestellt wird, daß multimodale Aspekte und Umweltbelange in gebührender Form Berücksichtigung finden werden.‘

Es ist im Sinne der angeführten politischen Aufträge, die Konsistenz der österreichischen Verkehrs­planung – insbesondere auch im Hinblick auf die im Österreichischen Gesamtverkehrskonzept formulier­ten verkehrspolitischen Ziele – herzustellen, indem die Erkenntnisse aus der GSD-Studie mit dem Master­plan des BVWP zusammengeführt werden. Auch die endgültige Festlegung zusätzlicher TEN-Straßen­abschnitte sollte im Hinblick auf mögliche künftige Souveränitätsbeschränkungen sowie verkehrliche und bauliche Konsequenzen aus einer verkehrspolitischen Gesamtschau heraus mit der gebotenen Vorsicht erfolgen.”

Der vom Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Zusam­menlegung der Entscheidungskompetenzen im Verkehrsbereich fand nicht die Zustimmung der Aus­schußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.  den Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Studie “Die Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich” – (GSD) (III-186 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen sowie

2.  die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1999 06 08

                           Mag. Helmut Kukacka                                                                 Kurt Eder

                                   Berichterstatter                                                                 Obmannstellvertreter

Anlage

Entschließung

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegen­heiten werden beauftragt, die sich aus der Zusammenführung aus Masterplan und GSD-Studie ergebenden weiterführenden Arbeiten, die das Zusammenwirken der Verkehrsträger im jeweiligen Korridor betreffen, gemeinsam durchzuführen und im Bundesverkehrswegeplan zusammenzuführen. Weiters sollen sie gemeinsam festlegen, welche Verkehrsverbindungen in das TEN-Netz unter Beachtung der Ost­erweiterung und der notwendigen Intermodalität aufzunehmen sind. Neben Bahn und Straße sind auch Schiffahrt und Luftfahrt integrativ zu berücksichtigen. Dabei ist sowohl auf verkehrs- und umwelt­politische als auch auf raumordnerische und wirtschaftspolitische Belange sowie auf Aspekte der Sicher­heit Bedacht zu nehmen.

Im Rahmen dieser Arbeiten sind insbesondere folgende Netzergänzungen bzw. Netzverbesserungen zu prüfen oder zu berücksichtigen:

–   Viergleisiger Ausbau der Westbahn Wien–Wels,

–   Ausbau der Westbahn zwischen Attnang-Puchheim und Salzburg,

–   Ausbau der Achse München–Verona,

–   Neubau der Koralmbahn,

–   Ausbau der hochrangigen Schienenverbindungen in die Reformstaaten,

–   Lückenschluß des bestehenden Autobahn- und Schnellstraßennetzes,

–   Ausbau der Verbindungen im hochrangigen Straßennetz in die Reformstaaten, insbesondere der Verkehrsverbindungen von Wien und Linz nordwärts,

–   Realisierung eines Autobahn-/Schnellstraßenringes um den Großraum Wien,

–   Bau von zweiten Tunnelröhren im hochrangigen Straßennetz im Hinblick auf Verkehrsmengen und Sicherheit,

–   Anbindung der Flughäfen an das öffentliche Verkehrsnetz,

–   Verbesserung der Schiffbarkeit der Donau flußauf- und flußabwärts von Wien.