1966 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Familienausschusses
über die Petition Nr. 46 betreffend Jugendvolksbegehren, überreicht vom Abgeordneten Werner Amon
Die gegenständliche Petition, die am 14. Mai 1998 im Sinne des § 100 Abs. 1 Z 1 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 überreicht und in weiterer Folge dem Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen wurde, beinhaltet folgende Forderungen:
– keine weiteren Schulden auf Kosten zukünftiger Generationen;
– weitere Maßnahmen zur Absicherung der Pensionen für die heute unter 40jährigen, die steuerliche Begünstigung der Eigenvorsorge, damit diese auch für niedrige Einkommensbezieher ermöglicht wird;
– verstärkte Investitionen in die Bereiche Forschung, Bildung und Entwicklung, keine Einführung von Studiengebühren und Schulgeldern, das Festlegen von Höchststudienzeiten, um nicht das “ewige” Studieren zu fördern, sowie
– Anhebung der Anfangsbezüge im privaten und öffentlichen Bereich bei gleichzeitiger Abflachung der Einkommenskurve im Alter (das Lebenseinkommen bleibt insgesamt aber unverändert).
Der Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen hat sich mit der vorliegenden Petition in seinen Sitzungen am 1. Juli 1998 und am 19. März 1999 beschäftigt und beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese dem Familienausschuß zuzuweisen.
Der Familienausschuß hat die gegenständliche Petition in seiner Sitzung am 11. Mai 1999 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte der Abgeordnete Johann Schuster.
An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Edith Haller, Dr. Gabriela Moser sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.
Einstimmig wurde beschlossen, zu diesem sowie anderen Verhandlungsgegenständen einen Unterausschuß einzusetzen, dem die Abgeordneten Gabriele Binder, Doris Bures, Manfred Lackner, Dr. Ilse Mertel, Ludmilla Parfuss (Schriftführerin), Brigitte Tegischer (Obfrau), Werner Amon (Obfraustellvertreter), Rosemarie Bauer, Matthias Ellmauer, Dr. Sonja Moser-Starrach, Johann Schuster, Dr. Martin Graf, Edith Haller, Franz Koller, Elfriede Madl, Klara Motter und Karl Öllinger angehörten.
Der Unterausschuß,
der sich am 11. Mai 1999 konstituierte, hat sich in seinen Sitzungen am 8.
und 9. Juni 1999 mit den vorliegenden Verhandlungsgegenständen
beschäftigt, wobei den Beratungen die fünf Projektleiter des
gleichzeitig verhandelten “Dritten Berichts zur Lage der Jugend”
(III-182 der Beilagen) bzw. Vertreter dieser, Mag. Bernhard Heinzelmaier
(Österreichisches Institut für Jugendforschung, Wien, Teil A des
Berichtes), Dr. Gerhild Trübswasser (helix-Forschung und Beratung,
Salzburg, Teil B), Dr. Helmut Wintersberger (Österreichisches
Institut für Familienforschung, Teil C) bzw. Mag. Barbara Riepl (Europäisches
Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung, Teil C des
Berichtes),
Univ.-Prof. Dr. Johannes Pichler (Österreichisches Institut
für Rechtspolitik, Teil D des Berichtes) und Christian Klein (Mitarbeiter
am Teil Zusammenfassung und Empfehlungen des Berichtes), sowie Josef Eltantawi
(Ring Freiheitlicher Jugend), Meinhard Friedl (Bundesjugendring),
Mag. Helmut Kowarik (Österreichischer Verband für
Jugendwohlfahrt), Albert Maringer (Österreichische Gewerkschaftsjugend),
Kurt Nekula (Österreichische Kinderfreunde), Mag. Katharina Novy
(Österreichische Jungschar), Robert Pichler (Sozialistische
Jugend), Bernhard Pospichal (Bundesausschuß Jugend des Liberalen
Forums), Christoph Schwarz und Gemeinderat Bernhard Wurzer als
Experten gemäß § 40 Abs. 1 GOG beigezogen wurden.
An der Sitzung am 8. Juni 1999 nahm der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein teil.
Der Familienausschuß beschäftigte sich in seiner Sitzung am 9. Juni 1999 erneut mit der gegenständlichen Petition, wobei die Abgeordnete Brigitte Tegischer als Obfrau des Unterausschusses über das Ergebnis der Unterausschußverhandlungen berichtete.
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Klara Motter, Karl Öllinger, Werner Amon, Elfriede Madl, Doris Bures, Brigitte Tegischer und Johann Schuster das Wort.
Im Zuge der Beratungen wurde von den Abgeordneten Werner Amon und Brigitte Tegischer ein Entschließungsantrag sowie ein Antrag auf Ausschußfeststellung eingebracht.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, die gegenständliche Petition zur Kenntnis zu nehmen.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Amon und Brigitte Tegischer sowie die erwähnte Ausschußfeststellung wurden jeweils einstimmig angenommen.
Der Familienausschuß stellt fest, daß er davon ausgeht, daß eine parlamentarische Enquete zum Generationenvertrag abgehalten wird.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und
2. die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 1999 06 09
Werner Amon Dr. Ilse Mertel
Berichterstatter Obfrau
Anlage
Entschließung
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in der mittel- bis langfristigen Politikgestaltung auf die sich abzeichnenden demographischen Verschiebungen Bedacht zu nehmen und sicherzustellen, daß auch in Zukunft ein faires Miteinander der Generationen gewährleistet bleibt. Gleichzeitig ist der Dialog der Generationen im Sinne der Sicherung des Generationenvertrages zu fördern.