1987 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 1000/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend Schaffung eines gesetzlichen Entschädigungsfonds für die in Zusammenhang mit Blut- oder Blutprodukten geschädigten Personen

Der gegenständliche, am 20. Jänner 1999 eingebrachte Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

“Zwischen 1980 und 1985 wurden in Österreich über 150 Bluter durch die Verabreichung HIV-konta­minierter Gerinnungspräparate mit dem HI-Virus infiziert, etwa 80 sind bereits an Aids gestorben.

Vereinzelt wurden auch Nicht-Bluter durch Blutkonserven mit dem HI-Virus infiziert.

Seit 1. Jänner 1995 gibt es einen freiwilligen Unterstützungsfonds, in den Bund, Länder und die Pharma­industrie (Pharmig) Beträge einzahlen.

Der Nachteil dieser Regelung ist die Freiwilligkeit, im Jahr 1996 kam es auch prompt zu Zahlungsver­zögerungen von einigen Monaten bei vier Bundesländern.

Die durch Blut und Blutprodukte erfolge Ansteckung mit Hepatitis C wird durch diesen Fonds nicht abgedeckt.

Im Zuge der Begutachtung des neuen Blutsicherheitsgesetzes hat der Justizminister in seiner Stellung­nahme die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Errichtung eines Entschädigungsfonds vorge­schlagen, in den der Bund, die Länder und die mit der Gewinnung von Blut und Blutprodukten befaßten Unternehmen Beiträge einzahlen, und durch den alle Schäden in Zusammenhang mit Blut und Blutpro­dukten abgedeckt werden. Auch zu Schaden gekommene Blutspender könnten durch einen derartigen Fonds angemessen entschädigt werden.”

Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete die Abgeordnete Theresia Haidlmayr.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Klara Motter und Mag. Johann Maier.

Bei der Abstimmung fand der vorliegende Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 10

                                Johann Schuster                                                            Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann