1991 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 841/A(E) der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen betref­fend Verbesserung und Ausweitung der HIV Meldepflicht

Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde am 9. Juli 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Seit den Anfängen der Verbreitung von HIV war lediglich AIDS, in anonymisierter Form, an ein zentra­les Register beim BMAGS meldepflichtig. Diese Meldungen stellen eine um zehn Jahre (Inkubationszeit von HIV) zurückliegende Verbreitung von HIV dar.

Um eine wirkungsvolle Prävention betreiben zu können, müßten aber aktuelle Trends in der Verbreitung von HIV beurteilt werden können.

Seit 1996 kam es zu einem eindrucksvollen Rückgang von AIDS und den bedingten Todesfällen. Der jeweilige Anteil (Prävention/Erfolg neuer Therapien) an diesem Rückgang von AIDS ist nicht untersucht.

Dadurch ist unser Wissen um die Verbreitung von HIV schlechter geworden. Aus diesem Grund sehen wir eine Erneuerung der epidemiologischen Überwachung und anderer Maßnahmen als unverzichtbar.

Durch ein verbessertes HIV-Meldesystem könnte eine österreichweite Kohortenstudie zur Vertiefung des Wissens bewirkt werden, zB das Auftreten anderer sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Hepa­titis C, vor und nach dem Erwerb einer HIV-Infektion. Durch Subtypenanalysen und Sequenzierungen könnten Ansteckungswege direkt nachvollzogen werden. Weiters erhielte man so eine mögliche Beur­teilung über die Entstehung resistenter HIV und könnte einer etwaigen Verbreitung dieser vorbeugen. Letztlich erhielte man auch eine Beurteilung des Zugangs zu medizinischen Leistungen (derzeit wird nur eine Minderheit von 1 500 HIV Infizierten behandelt!)

Bei der HIV rücken Therapie und Prävention zusammen. Durch eine kompetente Behandlung kann das Risiko einer Übertragung von HIV von der Mutter auf das Kind von 20 auf 2% gesenkt werden.

Die antivirale Behandlung von HIV Infizierten erfolgt mehrheitlich durch in Krankenhäusern tätige Der­matologen und Pulmologen. In diesen beiden Fächern ist eine adäquate Behandlung der HIV Infektiom im Ausbildungsziel nicht gefordert.”

Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete die Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Klara Motter, Dr. Brigitte Povysil sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der vorliegende Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 10

                               Rosemarie Bauer                                                           Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann