2024 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses


über den Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung gemäß § 46a Wehrgesetz 1990 betreffend Dienstleistungen der Frauen im Bundesheer im Jahr 1998 (III-188 der Beilagen)


Der Bundesminister für Landesverteidigung hat dem Nationalrat am 31. März 1999 gemäß § 46a Abs. 6 des Wehrgesetzes 1990, BGBl. Nr. 305, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/1998, den gegenständlichen Bericht über die Dienstleistungen der Frauen im Bundesheer im Jahre 1998 (III-188 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der gegenständliche Jahresbericht gliedert sich in nachstehende Abschnitte:

–   Allgemeines

–   Internationaler Vergleich

–   Chronologie des Projektverlaufes

–   Grundzüge des Auswahlverfahrens und der Verwendung weiblicher Soldaten im Bundesheer

–   Erfahrungen

–   Information und Öffentlichkeitsarbeit

–   Erforderliche Maßnahmen

Mit dem Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer – GAFB, BGBl. I Nr. 30/1998, wurde Frauen mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1998 der Zugang zum Bundesheer ermöglicht.

Im Jahr 1998 wurden insgesamt 90 Frauen zum Ausbildungsdienst zugelassen. 77, darunter 16 Leistungs­sportlerinnen, traten den Ausbildungsdienst an. Davon beendeten zehn Frauen den Ausbildungsdienst vorzeitig durch Austritt.

Zwei Ärztinnen wurden am 1. Dezember 1998 nach Absolvierung des Ausbildungsdienstes in der Dauer von sechs Monaten in ein Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit übernommen.

Zum Stichtag 31. Dezember 1998 leisteten 65 Frauen den Ausbildungsdienst, davon 15 Leistungssport­lerinnen. Sieben Frauen waren zum Antritt des Ausbildungsdienstes zum Einrückungstermin Jänner 1999 einberufen, zwei weitere im Rahmen der Nachhollaufbahn zum Einrückungstermin Mai 1999. Vier Frauen haben nach Zulassung zum Ausbildungsdienst die freiwillige Meldung zurückgezogen.

Der Landesverteidigungsausschuß hat den Bericht in seiner Sitzung am 30. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Landesverteidigungsausschuß auf Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Josef Trinkl und Mag. Thomas Barmüller gemäß § 28b Abs. 4 GOG, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen.

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abge­ordneten Wolfgang Jung, Mag. Thomas Barmüller, Anton Gaál, Marianne Hagenhofer, Dr. Karl Maitz, Ing. Gerald Tychtl und Dipl.-Ing. Leopold Schöggl sowie der Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend und der Ausschußobmann Abgeordneter Herbert Scheibner.

Bei der Abstimmung hat der Landesverteidigungsausschuß mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuß somit den Antrag, der National­rat wolle den vom Bundesminister für Landesverteidigung vorgelegten Bericht betreffend Dienstleistun­gen der Frauen im Bundesheer (III-188 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.


Wien, 1999 06 30

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                                         Herbert Scheibner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann