2051 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (1762 der Beilagen): Entwurf eines Bundesgesetzes über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 12. Wiederauffüllung der Mittel der Inter­nationalen Entwicklungsorganisation (IDA 12)


Das Mandat der im Jahre 1960 als Tochterinstitut der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD, Weltbank) gegründeten Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) besteht darin, in den ärmsten Mitgliedsländern der Weltbank effiziente Programme zur Förderung des Wachstums und zum Abbau der Armut zu unterstützen. Entwicklung ist für diese Länder eine Herausforderung, die weit in die Zukunft hineinreicht; IDA hilft dabei, das Humankapital, die Institutionen und die Infra­struktur aufzubauen, die gebraucht werden, um Wachstum auf einer gerechten und dauerhaften Basis möglich zu machen.

IDA, die gegenwärtig 160 Mitgliedstaaten hat, ist der weltweit wichtigste Kanal zur Bereitstellung konzessionärer Finanzierungen für die einkommensschwächsten Entwicklungsländer mit einem jährlichen Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung von (im Jahr 1997) 925 US-Dollar, die die marktnahen Konditionen der IBRD nicht aufbringen können. Ihre Begünstigten sind die Menschen von etwa 70 Län­dern, die eine Gesamtbevölkerung von rund drei Milliarden haben. IDA finanziert Inves­titionsprojekte und Programme für die wirtschaftliche Strukturanpassung zu besonders “weichen”, für die ärmsten Länder erschwinglichen, Konditionen. IDA-Kredite sind zinsenfrei, lediglich für den jeweils aushaftenden Betrag wird eine Verwaltungsgebühr von 0,75% verrechnet; die Laufzeit der Kredite beträgt seit der achten Wiederauffüllungsperiode 35 Jahre für jene Empfängerländer, die in geringem Umfang auch Weltbank-Darlehen aufnehmen (“blend countries”), und 40 Jahre für die Länder, die ausschließlich IDA-Kredite erhalten (“IDA-only countries”); bei allen Krediten wird ein tilgungsfreier Zeitraum von zehn Jahren eingeräumt. Das IDA-Kreditportfolio betrug zum 30. Juni 1998 97,908 Milliarden US-Dollar.

Im Gegensatz zur Weltbank, die sich vorwiegend auf den Internationalen Kapitalmärkten refinanziert, ist IDA auf die Beiträge ihrer reicheren Mitgliedsländer angewiesen. Ihre Mittel müssen daher von Zeit zu Zeit “aufgefüllt” werden, was in der Regel alle drei Jahre geschieht.

Die Anfang 1998 begonnenen Verhandlungen über die 12. Wiederauffüllung der Mittel der Internatio­nalen Entwicklungsorganisation konnten am 19. November 1998 abgeschlossen werden. Der Abschluß kann als sehr erfolgreich bezeichnet werden. Der zuletzt vom Management als notwendig erachtete Beitrag der nunmehr 39 Geberstaaten in Höhe von 8,64 Milliarden Sonderziehungsrechten wird gemäß der von den einzelnen Ländervertretern (“Deputies”) gemachten vorläufigen Zusagen erreicht, wenn nicht sogar leicht überschritten werden. Es wird erstmals keine strukturelle Finanzierungslücke geben. Der sich zu Beginn der Verhandlungen abgezeichnete Fehlbetrag von rund 6,6% der Wiederauffüllungszielgröße wird diesmal insofern auf alle Geber verteilt werden, als durch raschere Mittelabrufe die Differenz aus Veranlagungserträgen lukriert werden kann.

Diese Auffüllung ermöglicht für die IDA 12-Dreijahresperiode 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2002 Finan­zierungszusagen für IDA-Operationen von jährlich rund 5,1 Milliarden Sonderziehungsrechten (die übrigen, nicht von den Geberländern zur Verfügung gestellten Mittel, resultieren aus projektierten Kredit­rückzahlungen, vorgesehenen Weltbank-Gewinntransfers und Veranlagungsgewinnen).

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Juli 1999 in Verhandlung genom­men.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Reinhart Gaugg, Dr. Alfred Gusenbauer, Hermann Böhacker und der Ausschußobmann Dr. Ewald Nowotny sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll mit Stimmenmehrheit angenommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 07 06

                            Mag. Dr. Josef Höchtl                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 12. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 12)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund leistet an die Internationale Entwicklungsorganisation zur 12. Wiederauffüllung ihrer Mittel einen Beitrag in Höhe von 1 145 430 000 Schilling.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.