IV-2 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 

Mittwoch, 13. November 1996

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XX. Gesetzgebungsperiode                    Mittwoch, 13. November 1996




Tagesordnung

1. BSE:

RAT 9316/96 JUR 234 AGRI 71 – BSE (11658/EU XX. GP-NR),

RAT 9857/96 AGRI 88 INST 31 – Nichtzuständiger BSE-Untersu­chungs­aus­schuß (12852/EU XX. GP-NR) und

RAT 9725/96 AGRI 83 INST 27 – Nichtzuständiger Untersuchungsausschuß des EP zu BSE (12867/EU XX. GP-NR)

2. Wirtschafts- und Währungsunion:

RAT 7940/96 UEM 15 – Vorbereitung von Stufe 3 der WWU (8604/EU XX. GP-NR),

RAT 7779/96 UEM 14 – Wirtschafts- und Währungsunion/Stabilitätspakt (9336/EU XX. GP-NR),

RAT 8998/96 UEM 35 – Ziel, das übermäßige Defizit in Österreich zu been­den (11489/EU XX. GP-NR),

COM SEK (96) 1489 endg. – Verstärkung der Konvergenz in Stufe 3 der WWU (11979/EU XX. GP-NR) und

COM SEK (96) 1489 endg. – Verstärkung der Konvergenz in Stufe 3 der WWU (12394/EU XX. GP-NR)

(Tagesordnungspunkt 2 wurde vertagt.)

3. EUROPOL:

RAT 7788/96 JUR 174 COUR 6 – Europäisches Polizeiamt (Euro­pol)/Zuständigkeit des Gerichtshofs (7947/EU XX. GP-NR),

RAT 4038/96 REV 3 EUROPOL 2 – Durchführungsbestimmungen für die Arbeitsdateien zu Analysezwecken (11418/EU XX. GP-NR),

RAT 8779/96 EUROPOL 36 – (Analyse)Dateien nach Art. 10 Abs. 1 S. 4 des Übereinkommens, deutsches Papier (11419/EU XX. GP-NR) und

RAT 8802/96 EUROPOL 37 – Durchführungsbestimmungen für Analyse­dateien, österreichisches Papier (11420/EU XX. GP-NR)

(Tagesordnungspunkt 3 wurde vertagt.)

4. Antrag des Bundesministers für Finanzen auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung einer Liegenschaft in der KG Luggau (Kärnten) samt dem darauf befindlichen Wohnobjekt (Vorlage 41 HA)

(Tagesordnungspunkt 4 wurde vertagt.)

Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Obmann Dr. Heinz Fischer eröffnet die Sitzung des Hauptausschusses und gibt bekannt, daß unmittelbar im Anschluß an die soeben eröffnete Sitzung, die eine Tagesordnung von vier Punk­ten umfaßt, eine weitere Sitzung stattfinden wird, für die gemäß einem Aviso eine Tagesordnung von acht Punkten vorgesehen ist, wozu ihm jedoch mündlich mitgeteilt worden sei, daß der Vorschlag vorliegt, den Punkt sechs, Vorlage 48 HA, nicht zu verhandeln, sodaß die Tages­ordnung dieser zweiten Sitzung dann nur sieben Punkte umfassen würde. – Gegen diese Än­derung werden keine Einwendungen erhoben.

1. Punkt

BSE (11658/EU, 12852/EU und 12867/EU XX. GP-NR)

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer erinnert daran, daß in der vorigen Sitzung schon alles im Hinblick auf die kontinuierlich vorgenommenen Schritte in Fragen BSE von Minister Molterer gesagt worden sei. Sie könne dies bestätigen, denn das sei in völliger Absprache mit ihrem Ministerium und mit den Beamten ihres Hauses geschehen.

Ergänzend dazu teilt Bundesministerin Dr. Krammer mit, daß ihr eine Information vom Nicht­ständigen Untersuchungsausschuß des Parlaments der EU betreffend BSE vorliege, wonach dieser den Wissenschaftlichen und den Ständige Veterinärausschuß für unfähig halte, die Ge­sundheit der Bürger der Gemeinschaft zu schützen, und daher vorschlage, diesen Ausschuß durch ein effektiveres System zu ersetzen, was möglich wäre, denn der Kommission als poli­tisch verantwortlicher Institution sei es erlaubt, effektive Maßnahmen ohne Beeinflussung durch politische Probleme der Regierungen der Mitgliedstaaten durchzuführen.

Wenn diese Information stimme, sei dies außerordentlich befremdlich, denn das inkludiere ei­nen massiven und ganz schwerwiegenden Vorwurf an Wissenschafter. Man werde der Sache nachgehen und sich mit aller Entschiedenheit und Entschlossenheit gegen so eine Vorgangs­weise aussprechen.

In Sachen BSE habe – wie die Ministerin selbst und Minister Molterer im Ausschuß schon mit­geteilt hätten – Österreich schon beginnend mit dem Jahre 1990 alles unternommen. Es sei zu hoffen, daß man mit dieser schwierigen Frage zu Rande kommt, und selbstverständlich werde von seiten der Veterinäre künftig alles getan werden, um die Folgen von BSE von der öster­reichischen Bevölkerung abzuwenden.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer hält in Ergänzung zu seinem Bericht in der letzten Sitzung des Hauptausschusses fest, daß es im letzten Agrar­ministerrat keinerlei Debatte hinsichtlich der Konsequenzen, die der Agrarministerrat und die Regierungskonferenz gegenüber Großbritannien ausgesprochen haben, gab, daß also – entgegen vieler medialen Berichte – die Haltung der Europäischen Union und der Mitglied­staaten gegenüber Großbritannien auch in der Frage der Exporte unverändert sei.

Hinsichtlich des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses und des Ständigen Veterinäraus­schusses kann sich Minister Molterer der Meinung anschließen, daß von den Wissenschaftern gute Arbeit geleistet werde, die auch eine Grundlage für Entscheidungen in den Räten bilde. Ergänzend dazu sei festzuhalten, daß im Agrarministerrat beschlossen wurde, zusätzlich einen interdisziplinären Ausschuß einzurichten, in dem auch Humanwissenschafter, Humanmediziner und andere Wissenschaftsbereiche vertreten sein sollen.

Des weiteren habe der Agrarministerrat zusätzliche Maßnahmen zur BSE-Kompensation und zur Bewältigung der Marktprobleme beschlossen, insbesondere – das sei für Österreich sehr wichtig – die fakultative Regelung hinsichtlich der Prämienmodelle für Kälber. Österreich werde demnach nur die Vermarktungsprämie, nicht aber die Verarbeitungsprämie für Kälber anwen­den. Hervorzuheben sei, daß es aufgrund einer österreichischen Initiative möglich war, diese Verpflichtung für die Verarbeitungsprämie durch die Mitgliedstaaten zu streichen und statt des­sen eine fakultative Regelung zustande zu bringen.

Weitere Regelungen betreffen etwa die Interventionsaufstockung, die für Österreich sehr wichti­ge Zusammenführung der Prämien männlicher Rinder, die Verbesserung und die Aufstockung der Extensivierungsprämie, die besonders extensiv produzierenden Rindermästern eine zusätz­liche Chance gibt. Zudem soll es zusätzlich für die Rindermäster in Europa eine Einkom­mens­unterstützung geben, die für Österreich 140 Millionen Schilling aus Mitteln der Europäischen Union betragen wird.

Außerdem läuft derzeit in der Europäischen Union eine Diskussion über die Frage der Kenn­zeichnung von Rindfleisch. Beim nächsten Agrarministerrat werden nach Befassung des Euro­päischen Parlaments Entscheidungsgrundlagen vorliegen, die auch die Frage der Tier­identifikation im Rindersektor erfassen. Beides sind äußerst wichtige Maßnahmen im Hinblick auf die Sicherung des Vertrauens der Konsumenten in den Rindersektor, die Österreich ganz massiv unterstützt und ganz massiv fordern wird.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum) geht es um den budgetären Ansatz, der zur Bewältigung der BSE-Krise beziehungsweise für die Auszahlung der Schlachtprämien von der Kommission gewählt worden ist. Der Mitteilung der Kommission könne man entnehmen, daß die gewählte Vorgangsweise die Körndlbauern durch Umschichtungen besonders treffen wird, indem ein Teil der Auszahlung, die ihnen zusteht, erst im September 1997 erfolgt, und der zweite Teil, der ihnen zusteht, in das Jahr 1998 gezogen wird und nicht mehr im Jahr 1997 ausgezahlt wird, damit die Gelder, die insgesamt für BSE vorgesehen sind – das sind in etwa 1,8 Milliarden ECU – aufgebracht werden können.

Es stelle sich daher erstens die Frage, ob die Körndlbauern, die Ackerbauern davon in Kenntnis gesetzt wurden, und zweitens, ob es Zwischenfinanzierungsmodelle der Bundesregierung gibt, um sie nicht dieser budgetären Willkür auszusetzen.

Weiters: Was passiert mit den Rindern, den Rinderteilen, die von der Kommission aufgekauft wurden und laut Kommissar Fischler auch nächstes Jahr noch aufgekauft werden? Wie hoch sind die Lagerungskosten? Wäre es nicht besser, dieses Fleisch entweder in Regionen weiter­zugeben, die von Hungersnot betroffen sind, oder einfach zu vernichten, weil die Lagerungs­kosten zu hoch sind?

Abgeordneter Franz Koller (FPÖ) stellt fest, daß der Verlust für die Rinderbauern 3 500 S pro Rind betragen habe, aber nur 727 S für Stiere, Ochsen und Mastkalbinnen und 532 S für Zucht- und Nutzkalbinnen ausbezahlt wurden, also wirklich nur ein Bruchteil des Schadens abgedeckt worden sei. Die österreichischen Rinderbauern seien unschuldig in diese Situation gekommen, aber es sei nicht einsichtig, daß Kommissar Fischler jetzt die Körndlbauern gegen die Hörndl­bauern ausspielen wolle. Was gedenke Minister Molterer in dieser Sache konkret zu tun?

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne) erläutert zwei in der letzten Sitzung einge­brachte Anträge, die – ausgehend von der BSE-Situation – eher allgemeiner Natur sind.

In dem einen Antrag geht es um Leistungsförderer und deren Einsatz. Leistungsförderer seien, wie man aus dem Anlaßfall BSE inzwischen wisse, im Hinblick auf die Verbraucher und die Anwendersicherheit, aber auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Umwelt und Tier­gesundheit äußerst problematisch. Noch immer sei jedoch die Haltung dazu von einer Über­schußproduktion in der europäischen Agrarwirtschaft geprägt.

Die Grünen stellen daher den

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

Der Ausschuß wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wird ersucht, im Hinblick auf die Sicherheit der KonsumentInnen sowie bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt und die Tiergesundheit im EU-Ministerrat dafür einzutreten, daß der Einsatz von Leistungsföderern mit pharmakologischer Wirkung in der Europäischen Union verboten wird.

*****

Dagegen erwarten sich die Antragsteller keine ernstzunehmende Gegenstimme, zumal anläß­lich der Volksabstimmung versprochen wurde, Österreich sozusagen zu einem Schmankerlland der landwirtschaftlichen Produktion machen zu wollen. Österreich könne also auch im Hinblick darauf eine Vorreiterrolle spielen und versuchen, entsprechende Lobbyarbeit im Rahmen der Europäischen Union zu leisten.

Der andere Antrag beschäftigt sich unmittelbar mit den Auswirkungen von BSE und lautet:

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

Der Ausschuß wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wird ersucht, sich im Hinblick auf die Rin­derseuche BSE für folgende Maßnahmen im EU-Ministerrat einzusetzen:

– die für die Rinderseuche BSE bereitgestellten zusätzlichen Mittel sind an Maßnahmen zur Umstellung auf tiergerechte Fütterung und Haltung zu binden

– sofortige Einführung einer einheitlichen, transparenten, verpflichtenden Kennzeichnung und Kontrolle von tierischen Produkten nach ihrer Herkunft (Ursprungskennzeichnung) und Art der Tierhaltung

– solange der Erreger und die Formen der Ansteckung der Rinder nicht geklärt sind, darf keine Entwarnung gegeben oder das Exportverbot aufgehoben werden.

*****

Da über die Thematik bereits eine ausführliche Debatte stattgefunden hat, kann nach Meinung der Antragstellerin eine weitere Begründung entfallen, und sicherlich könne man diesen Anträgen auch zustimmen.

Obmann Dr. Heinz Fischer registriert die beiden Anträge als ordnungsgemäß eingebracht und versieht sie mit den Beilagennummern 1/1 und 1/2 der laufenden Sitzung. Beide haben den Zu­satz, daß die Vorhaben durch Bundesgesetze umzusetzen sind.

Weiters macht der Obmann darauf aufmerksam, daß schon in der letzten Sitzung des Haupt­ausschusses zu dieser Materie der Antrag 4/1 der Abgeordneten Ing. Reichhold, Mag. Haupt und Kollegen eingebracht wurde, der bei einer allfälligen Abstimmung als erster abzustimmen sei.

Abgeordneter Georg Schwarzenberger verweist zum eben von Frau Abgeordneter Kammer­lander eingebrachten Antrag auf Stellungnahme darauf, daß die darin enthaltenen Punkte bereits in einer Stellungnahme bei der Hauptausschußsitzung am 24. April mehrheitlich be­schlossen wurden und nach wie vor vollinhaltlich gültig seien. Im letzten Absatz des seiner­zeitigen Antrages hieß es wortwörtlich:

„Im Hinblick auf die Verbraucher- und Anwendersicherheit sowie bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt und Tiergesundheit solle dafür eingetreten werden, daß der Einsatz von Lei­stungsförderern in der EU beziehungsweise die Auswirkungen von Verboten überprüft werden; weiters eine generelle Überprüfung der Richtlinien hinsichtlich Futtermittel, Tierarzneimittel, Fütterungsarzneimittel, Futterzusatzstoffe sowie deren Rückstände, mit dem Ziel, insbesondere Leistungsförderer mit pharmakologischer Wirkung EU-weit zu verbieten.“

Dieser Absatz beinhalte den heutigen Antrag auf Stellungnahme, daher brauche über diesen nicht abgestimmt zu werden.

Insgesamt seien aber sehr wohl die gewaltigen Einkommenseinbußen durch die vor allem von England ausgegangene BSE-Katastrophe für die österreichischen Rinderbauern zu erwähnen. In Österreich ist bisher trotz vieler Untersuchungen kein einziger BSE-Fall festgestellt worden, dennoch sei es zu einem sehr starken Preisverfall gekommen, und natürlich müsse man auf Regelungen für die österreichischen Bauern pochen.

Bisher wurden 330 Millionen Schilling an reiner BSE-Entschädigung ausbezahlt. Zu den Aus­sagen des Abgeordneten Koller sei zu ergänzen, daß die Verkaufsrückgänge pro Stück sicher wesentlich höher seien, als bisher BSE-Entschädigung pro Stück ausbezahlt wurde, da aber für alle Kategorien – also etwa auch für nicht verkaufte Jungkalbinnen – bezahlt wurde, verbessere das den Entschädigungsvergleich zu den Einkommenseinbußen etwas, aber natürlich sei bei weitem noch nicht voll abgegolten.

Für Österreich stehen nun weitere 140 Millionen Schilling zur Verfügung, und Abgeordneter Schwarzenberger richtet die Frage an den Herrn Bundesminister, ob daran gedacht sei, Mutter­kuhhaltungsbetriebe oder Betriebe, die Schlachtkühe verkaufen, in die Aktion mit einzubeziehen, da diese bei der letzten BSE-Entschädigung nicht berücksichtigt worden waren.

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ) richtet seinen Schwerpunkt auf die Kennzeichnung und Registrierung. Da er der Ansicht ist, daß die Bewältigung der Probleme der Rinderproduzenten vorwiegend im Vertrauen der Konsumenten liegt und eine Kennzeichnung von Rindfleisch be­ziehungsweise die Möglichkeit der Rückverfolgung zum Produzenten und auch zu Zwischen­stellen der Fütterung und Produktion wichtig sind, stellt er an den Herrn Bundesminister die Frage, bei welcher Behörde, bei welchem Amt die in Österreich geplante zentrale Datenbank eingerichtet werden soll. Vor allem wäre auch interessant, wie die Verwaltungsabläufe in diesem Bereich stattfinden sollen und wie hoch die veranschlagten Kosten sind, die daraus resultieren werden.

Von Vertretern der AMA, die bereits Vorarbeiten geleistet hat, wurde vor einigen Monaten erwähnt, daß in Teilen der verarbeitenden Industrie noch Überzeugungsarbeit für die durch­gängige Kennzeichnung und Verfolgung der Produkte notwendig sei. Wurde diese Überzeu­gungsarbeit in der Zwischenzeit geleistet, oder herrschen da noch Meinungsdifferenzen?

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer stellt hinsichtlich der Aussage von Frau Abgeordneter Gredler einiges richtig.

Erstens: Die Vorschläge der Kommission für den Getreidesektor haben weder die Zustimmung des Europäischen Parlaments noch die Zustimmung des Rates gefunden; sie werden daher in den wesentlichsten Teilen nicht stattfinden.

Zweitens: Zu den Ölsaaten ist festzuhalten, daß es sich nicht um eine Verschiebung auf Monate handle, sondern um die Verschiebung der Auszahlung um einen Monat. Im Gegenzug dazu wurde der Akontierungsprozentsatz für den ersten Teil der Auszahlung von 50 Prozent auf 65 Prozent erhöht. Alleine aus der Zinstangente dieser Erhöhung der Akontierung sei eine Verschiebung um ein Monat in der Auszahlung auch aus agrarischer Sicht akzeptierbar, weil das für den einzelnen Bauern keinen Nachteil bringe. Außerdem bleibe – entgegen dem Kom­missionsvorschlag – die Höhe der Ölsaatenprämie unverändert.

Drittens: zur Intervention: Der Agrarministerrat hat die Intervention niedriger beschlossen, als die Kommission ursprünglich vorgeschlagen hat, weil man sich dessen bewußt sei, daß die Intervention keine Dauerlösung sein kann, sondern eine notwendige Zwischenlösung ist. Die Kommission hatte ursprünglich 720 000 Tonnen für das heurige Jahr vorgeschlagen. Es sind nun 550 000 Tonnen beschlossen worden, also deutlich weniger als ursprünglich vorge­schlagen.

Ziel der Intervention ist es, die Ware auf dem internationalen Markt zu vermarkten. Wie jede Intervention sei auch diese problematisch. Sie sollte daher so gering wie möglich gehalten wer­den, aus kurzfristiger Marktsicht sei sie jedoch eine notwendige Maßnahme.

Zum Abgeordneten Koller: Wichtigstes Ziel und absolut prioritär sei, daß der Markt, der Absatz und der Preis für die Rindererzeuger wieder in die richtige Richtung bewegt werden und daß sich der Markt beruhigt. Die Frage Einkommenskompensation sei eine notwendige Hilfs­maß­nahme, die aber keineswegs die Anstrengungen zur Verbesserung der Marktsituation ersetzen könne.

Bei der Beurteilung der gesamten BSE-Unterstützung sei zu berücksichtigen, daß sie nicht al­leine aus der Kompensation bestehe. Präsident Schwarzenberger hat schon darauf hinge­wiesen, daß bereits 335 Millionen ausbezahlt wurden und jetzt die Möglichkeit besteht, zu­sätzlich 140 Millionen zu bezahlen. Daneben sei aber zu beachten, daß die Intervention eine rechnerische Wirkung für Österreich in der Höhe von rund 400 Millionen Schilling hat, daß die auf Österreich anteilig entfallende Exporterstattung in Drittlandstaaten mit etwa 300 Millionen Schilling zu bewerten ist, daß bei den jetzt beschlossenen Maßnahmen die Frühver­mark­tungs­prämie für die männlichen und weiblichen Kälber zu beurteilen ist, daß die Erhöhung der Son­derprämie für männliche Rinder auf 135 ECU positive Effekte für Österreich hat und daß die zusätzliche Extensivierungsprämie einerseits positive materielle Effekte hat, aber auch strate­gisch in die richtige Richtung wirkt, weil extensivere Haltungsformen zusätzliche Unterstützung bekommen.

Zur Abgeordneten Kammerlander: Bundesminister Mag. Molterer kennt die Stellungnahme des Hauptausschusses, die für ihn und auch für Frau Bundesministerin Dr. Krammer bindend ist. Darin wurde die Frage der Leistungsförderer bereits ganz klar abgehandelt. Auf europäischer Ebene wurde daher die Frage der Tierschutzstandards, die Frage der Leistungsförderer, die Frage des Hormonverbots, die Frage der Extensivierung – siehe letzte Entscheidung – ganz an die oberste Spitze gestellt, und dies werde auch bei der zukünftigen Reformdiskussion der Rindermarktordnung der Fall sein.

Zum Abgeordneten Schwarzenberger: Es ist vorgesehen, die 140 Millionen Einkommens­kom­pensation schwerpunktmäßig für den weiblichen Rindersektor einzusetzen, weil, wie richtig gesagt wurde, die erste Tranche der Kompensation schwerpunktmäßig im männlichen Sektor eingesetzt wurde, aber auch im weiblichen Bereich Einkommens- und Absatzprobleme bestehen.

Zum Abgeordneten Gradwohl: Der Vorschlag der Kommission für die Registrierung von Tieren sieht eine verpflichtende Registrierung aller Tiere mit dem Ziel vor, daß ein lebendes Tier in jeder Station seines Daseins verfolgt werden kann. Ein derartigen Vorschlag sei aber auch ein ganz wesentlicher Schritt im Hinblick auf Tierbewegung, Tierseuchen und Tierhygiene.

Derzeit ist man im Zusammenwirken mit den betroffenen Institutionen – das sind einerseits die Bundesländer, weil Tierzucht gemäß der Verfassung Landessache ist, weiters die Gemeinden, die etwa in der Frage der Ohrmarken, die sie ausgeben, betroffen sind, mit dem Bun­des­mini­sterium für Gesundheit und mit der Agrarmarkt Austria – dabei, eine zentrale Datenbank zu erstellen. Wo diese Datenbank angesiedelt sein wird, sei unter anderem deshalb noch nicht ganz geklärt, weil die endgültige Entscheidung in der Europäischen Union noch nicht getroffen ist und man die gemeinsamen europäischen Spielregeln abwarten wolle. Es ist daher auch noch nicht endgültig zu sagen, welche Kosten das verursachen wird.

Den bestimmt entstehenden Kosten sei jedenfalls gegenzurechnen, was es bisher bereits an Verwaltungsabläufen in diesem und auch anderen Bereichen gebe und was man sich davon auch nutzbar machen werde.

Etwas anders sei die Frage der Kennzeichnung von Fleisch- und Fleischteilen zu sehen. Der jetzt vorliegende Vorschlag der Europäischen Union sei noch diskussionswürdig, weil er davon ausgeht, daß allenfalls bestehende Modelle der freiwilligen Kennzeichnung – Marken­fleisch­programme, Regionalfleischprogramme oder ähnliche Projekte – so zu gestalten sind, daß die Verwaltung die Garantieerklärung geben kann, daß das, was gesagt wird, auch tatsächlich eingehalten wird.

Für Bundesminister Mag. Molterer ist dies nicht ganz ausreichend. Er meint, daß eine obli­gatorische oder verpflichtendere Regelung im Bereich der Kennzeichnung – auch im Sinne des Hauptausschußbeschlusses – die bessere Grundlage wäre. Man müsse sich gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten in der Europäischen Union bemühen, diese Regelung herbeizuführen, und zwar obligatorisch, womit sich auch die Frage der Überzeugungsarbeit relativiere.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum) urgiert eine Antwort auf ihre Frage nach den Lagerungs- beziehungsweise Vernichtungskosten für die 550 000 Tonnen Rindfleisch.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (FPÖ) zeigt sich überrascht über die Aussage von Frau Bundesministerin Dr. Krammer, daß bereits seit 1990 alles unternommen worden sei, um die Auswirkungen dieser BSE-Krise in Grenzen zu halten. Ihm seien solche Maßnahmen vor 1995 nicht bekannt, sondern er gehe davon aus, daß die österreichische Bundesregierung vom Ausmaß der tatsächlichen BSE-Situation bis 1995 nicht informiert war, lasse sich aber gerne aufklären, sollte es anders gewesen sein.

Konkrete Fragen an den Bundesminister für Landwirtschaft zur vollen Abgeltung der bäuerlichen Verluste: Wie hoch wird man schätzungsweise pro Stück abgelten können? Werden 100 Pro­zent erreicht werden? Wie groß wird die Differenz sein? Mit welchem Verlust pro Rind haben die österreichischen Bauern tatsächlich am Ende zu rechnen? Welche konkrete Summen sind für die Exportstützung für Drittlandexporte vorgesehen? Mit welchen Maßnahmen will man den Inlandsverbrauch zusätzlich ankurbeln? Wird ein Importstopp von Lebendvieh und Fleisch­produkten aus den MOEL-Staaten in Erwägung gezogen? Wenn ja, bis wann? Bis wann ist mit der Verabschiedung strenger Richtlinien und Kennzeichnungsvorschriften für Tierarzneimittel, Fütterungsarzneimittel, Futterzusatzstoffe und dergleichen sowie deren Rückstände zu rechnen?

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer erinnert in Erwiderung auf die Äußerung des Abgeordneten Mag. Schweitzer daran, daß im Staate Österreich – im Bewußtsein, daß BSE eine Gefahr darstelle – schon 1990 ein Importverbot für Rinder und Rindfleischprodukte aus Großbritannien vom damaligen Gesundheitsminister Ettl verhängt worden sei, der dafür ziemlich Hohn und Spott einstecken mußte, aber standhaft ge­blieben sei. Ganz Österreich könne ihm jetzt dafür danken.

Die Informationen seien den Veterinären selbstverständlich immer vorgelegen, und nicht zuletzt aufgrund dieser Informationen und aufgrund der sehr vorsichtigen Haltung der Veterinäre sei dieses Importverbot ausgesprochen worden.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer trägt nach, daß seitens der Europäischen Kommission damit gerechnet werde, daß die 550 000 Tonnen Inter­vention etwa Kosten in der Höhe von 1,4 Milliarden ECU bewirken. Ziel der Kommission sei es, diese Ware, die in der Intervention liegt, zu vermarkten, insbesondere in Richtung Drittland­märkte.

Der Erfolg dieser Vermarktung hänge von der Entwicklung des internationalen Rindfleisch­mark­tes ab. Niemand habe bestritten, daß die Intervention etwas kostet, aber sie war notwendig, weil ansonsten der Rindermarkt im totalen Chaos geendet hätte.

Zum Herrn Abgeordneten Schweitzer: Es sei schwer zu sagen, welcher Anteil der Verluste nicht kompensiert werden könne, weil, wie bereits gesagt, verschiedene Effekte hinzugerechnet werden müssen. Man bemühe sich sowohl auf dem Inlandsmarkt als auch auf Drittlandmärkten. Dabei sei aber zu sehen, daß nicht Österreich, sondern die Europäische Kommission Dritt­landexporterstattungen festsetze. Die Kommission habe auch reagiert, indem die Drittland­ex­porterstattungen für Fleisch insbesondere in jene Destinationen, wo tatsächlich Absatzchancen bestehen, angehoben worden sind.

Zweitens: Im letzten Agrarministerrat wurde die Kommission aufgefordert, die Frage der Import­gestion aus den MOEL-Staaten insbesondere hinsichtlich der Lebendimporte zu überprüfen. Für den nächsten Agrarministerrat werde ein diesbezüglicher Bericht erwartet.

Bezüglich der Inlandsnachfrage habe es sofort zu Beginn dieser Krise Initiativen und Marke­tingaktivitäten gemeinsam mit der betroffenen Wirtschaft gegeben, die auch von der Agrarmarkt Austria im Bereich Werbung- und Marketingkonzeptionen unterstützt wurden. Man bemühe sich intensiv, Destinationen für Zuchtvieh – etwa Kroatien, Bosnien – aufzubauen und die Export­tätigkeit in die ehemaligen GUS-Staaten gemeinsam mit der Wirtschaft auszuweiten.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer informiert noch darüber, daß das von ihr angesprochene Verbot natürlich auch für die zur Verfütterung an Wiederkäuer vorgesehenen Futtermehle gelte. Man sei auch bei den Zusatzstoffen sehr restriktiv und habe Zusatzstoffe gestrichen, die in anderen Staaten erlaubt seien.

Obmann Dr. Heinz Fischer nimmt nun die Abstimmungen vor.

Der Antrag der Abgeordneten Ing. Reichhold, Mag. Haupt und Kollegen auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG zu den BSE-Vorlagen 11658/EU, 12852/EU, 12857/EU wird abgelehnt.

Der in der heutigen Sitzung eingebrachte Antrag 1/1 der Abgeordneten Mag. Doris Kammer­lander auf Stellungnahme betreffend die Ratsdokumente 9316/96, 11658/EU – Verbot des Ein­satzes von Leistungsförderungen mit pharmakologischer Wirkung – findet keine Mehrheit. Er ist abgelehnt.

Der Antrag 1/2 der gleichen Antragstellerin – darin geht es unter anderem darum, die für die Rinderseuche BSE bereitgestellten zusätzlichen Mittel an Maßnahmen zur Umstellung auf tiergerechte Fütterung zu binden – wird ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt.

Aus zeitökonomischen Gründen einigt man sich nun darauf, die Tagesordnungspunkte 2, 3 und 4 der laufenden Sitzung zu vertagen – die Abstimmung hierüber erfolgt einstimmig – und die soeben vertagten Punkte in der unmittelbar im Anschluß an diese Sitzung stattfindenden zweiten Sitzung des Hauptausschusses zu behandeln.

Die erste Sitzung ist beendet.

                                                           Österreichische Staatsdruckerei: 61 1351                                                          


Schluß der Sitzung: 9.50 Uhr