IV-3 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 

Mittwoch, 13. November 1996

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XX. Gesetzgebungsperiode                    Mittwoch, 13. November 1996


Tagesordnung

1. Schokoladenrichtlinie: COM KOM (95) 722 endg. – Kakao- und Scho­koladenerzeugnisse/Zuckerarten/Honig/Milch (8837/EU XX. GP-NR)

2. Wirtschafts- und Währungsunion:

RAT 7940/96 UEM 15 – Vorbereitung von Stufe 3 der WWU (8604/EU XX. GP-NR),

RAT 7779/96 UEM 14 – Wirtschafts- und Währungsunion/Stabilitätspakt (9336/EU XX. GP-NR),

RAT 8998/96 UEM 35 – Ziel, das übermäßige Defizit in Österreich zu been­den (11489/EU XX. GP-NR),

COM SEK (96) 1489 endg. – Verstärkung der Konvergenz in Stufe 3 der WWU (11979/EU XX. GP-NR) und

COM SEK (96) 1489 endg. – Verstärkung der Konvergenz in Stufe 3 der WWU (12394/EU XX. GP-NR)

(Wiederaufnahme der in der vorhergehenden Sitzung vertagten Verhand­lungen.)

3. EUROPOL:

RAT 7788/96 JUR 174 COUR 6 – Europäisches Polizeiamt (Europol)/Zu­ständigkeit des Gerichtshofs (7947/EU XX. GP-NR),

RAT 4038/96 REV 3 EUROPOL 2 – Durchführungsbestimmungen für die Arbeitsdateien zu Analysezwecken (11418/EU XX. GP-NR),

RAT 8779/96 EUROPOL 36 – (Analyse)Dateien nach Art. 10 Abs. 1 S. 4 des Übereinkommens, deutsches Papier (11419/EU XX. GP-NR) und

RAT 8802/96 EUROPOL 37 – Durchführungsbestimmungen für Analyse­dateien, österreichisches Papier (11420/EU XX. GP-NR)

(Wiederaufnahme der in der vorhergehenden Sitzung vertagten Verhand­lungen.)

4. Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Ausmaß der aufgrund des Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 übernommenen Haftungen, Haftungs­inanspruch­nahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. März 1996 (1. Quartal 1996) (Vorlage 39 HA)

5. Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Ausmaß der aufgrund des Ausfuhrförderungsgesetzes 1981 übernommenen Haftungen, Haftungs­inanspruch­nahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1996 (2. Quartal 1996) (Vorlage 40 HA)

6. Antrag des Bundesministers für Finanzen auf Erteilung der Zustimmung zur Ver­äußerung der Liegenschaft in der KG Luggau (Kärnten) samt dem dar­auf befind­lichen Wohnobjekt (Vorlage 41 HA)

(Wiederaufnahme der in der vorhergehenden Sitzung vertagten Verhand­lungen.)

7. Antrag des Bundesministers für Finanzen auf Erteilung der Zustimmung zur Ver­äußerung von Teilen einer Liegenschaft in der KG Gainfarn (Nieder­österreich) samt dem darauf befindlichen abbruchreifen Gebäude (Vorlage 49 HA)

8. Antrag des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf Zustim­mung zum Beschluß der Bundesregierung betreffend Verstärkung des öster­reichischen Kontingents der United Nations International Police Task Force (UNIPFT) (Vorlage 51 HA)

9. Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten gemäß § 5 Abs. 5 des Außenhandelsgesetzes 1995 über die Erlassung folgender Verord­nungen:

1. Verordnung über die Bewilligungspflicht der Überlassung und der Ver­mitt­lung von Waren außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft (BGBl. Nr. 529/1996),

2. Verordnung über eine allgemeine Ausfuhrbewilligung für bestimmte Län­der und Warengruppen (BGBl. Nr. 530/1996),

3. Verordnung über die Aufhebung der Verordnung über die Bewilligungs­pflicht von Waren in der Ausfuhr (Libyen) (BGBl. Nr. 532/1996) und

4. Verordnung über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie der Über­lassung oder der Vermittlung von Waren außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft (Ausfuhrliste) (BGBl. Nr. 533/1996) (Vorlage 50 HA)

Beginn der Sitzung: 9.50 Uhr

Obmann Dr. Heinz Fischer schlägt als Tagesordnung für die jetzt beginnende Sitzung vor: Schokoladenrichtlinie, sodann die vertagten Punkte der ersten Sitzung und den Rest der Tages­ordnung der zweiten Sitzung mit Ausnahme des sechsten Punktes, Vorlage 48.

1. Punkt

Schokoladenrichtlinie: COM KOM (95) 722 endg. Kakao- und
Schokoladenerzeug­nis­se/Zuckerarten/Honig/Milch (8837/EU XX. GP-NR)

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne) hofft, daß in der Zwischenzeit alle Klubs eine Information von den Dritte-Welt-Läden über diese EU-Richtlinie zur Schokoladenherstellung bekommen und diese auch angeschaut haben. Da diese Richtlinie in der nächsten Ratssitzung zwar beraten, aber noch nicht beschlossen wird, könne man das Thema ohne zeitlichen Druck andiskutieren und versuchen, bis zu dem Zeitpunkt, da diese Verordnung wieder auf der Ta­gesordnung stehe, zu einem möglichst einheitlichen Beschluß zu kommen.

Diese Richtlinie der EU, in der es um die Substituierung der Kakaobutter bei der Schoko­ladeherstellung bis zu einem Anteil von 5 Prozent gehe, wurde erst vor kurzem im Nationalrat zur Kenntnis genommen. Schon bisher hat es in der EU eine Richtlinie gegeben, wonach Schokolade nur mit Kakaobutter erzeugt werden darf, allerdings mit Ausnahmen für einige Länder von Beginn an, und mit der Erweiterung der Europäischen Union im Lauf der Jahre wurde diese Ausnahme aus nicht erklärlichen Gründen auch auf die neu hinzugekommenen Staaten ausgedehnt, somit auch auf Österreich.

Dahinter stehe in erster Linie eine entwicklungspolitische Frage, denn Produktion und Export der Kakaobutter stellen eine wichtige Einnahmequelle für viele Dritte-Welt-Staaten dar. Daher stehe diese Maßnahme auch in einem eindeutigen Widerspruch zum Kohäsionsgebot, das in der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Entwicklungspolitik als bindend vorgesehen ist.

Bedauerlicherweise gebe es bereits eine positive Stellungnahme der entsprechenden Abteilung der Wirtschaftskammer, die diese weitreichenden Auswirkungen nicht berücksichtigt, sondern nur eine Erleichterung der Produktion und des Handels sieht, was so aber auch nicht stimme, weil in Österreich schon jetzt die Möglichkeit bestanden habe, von dieser Ausnahme Gebrauch zu machen, aber nur eine einzige Firma tatsächlich davon Gebrauch gemacht habe, alle anderen Schokolade weiterhin nach dem absoluten Reinheitsgebot erzeugen, nämlich mit Kakaobutter.

In einer ersten Diskussion heute möge man sich daher mit den weitreichenden Auswirkungen befassen und im Interesse eines ganzheitlich gesehenen entwicklungspolitischen Gedankens davon Abstand nehmen, einer solchen Änderung der EU-Richtlinie zuzustimmen. Eine einver­nehmlichen Stellungnahme dazu wäre anzustreben.

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ) kann von der Grundtendenz her Frau Abge­ordneter Kammerlander zustimmen, denn im Kern gehe es darum, daß Schokolade eines der wenigen Produkte in der Europäischen Union sei, das durch vertikale Richtlinien geregelt sei, jedoch allgemein die Tendenz bestehe, von den vertikalen Richtlinien wegzukommen und in Richtung horizontaler Richtlinien zu gehen. Aber bei dem Versuch, das in bezug auf die Schokoladeproduktion zu unternehmen, habe sich die Kommission außerstande gesehen, daß tatsächlich zustande zu bringen. Das heißt, es werde versucht, die Harmonisierung auch weiter­hin im wesentlichen über eine vertikale Richtlinie durchzusetzen.

Bedenken in bezug auf die in Aussicht genommene Änderung kämen in erster Linie von den Entwicklungsländern, die Kakao produzieren und befürchten, daß durch die Ermöglichung anderer pflanzlicher Fette – im wesentlichen Palmöl, Rapsöl, Shea-Nüsse – als Zusatzstoffe der Kakaoverbrauch sinken könnte, was wiederum dazu führen könnte, daß der Kakaopreis einer gewissen Volatilität auf den Rohstoffmärkten unterliegt und Kakao zu einem Spekulations­produkt wird, was eine ungünstige Auswirkung für die betroffenen Entwicklungsstaaten hätte.

Allerdings nur zu einem gewissen Teil, denn einige dieser Entwicklungsstaaten seien AKP-Staaten, und mit diesen habe die Europäische Union die Lomé-Vereinbarungen abgeschlossen, in denen es unter anderem die Stabex-Regelungen gibt, wonach bei einem Absatzrückgang Ausgleichszahlungen vorgesehen sind. Das Problem dabei sei, daß Stabex derart unterdotiert ist, daß zusätzlich Ansprüche der Entwicklungsländer aus diesem Fonds nicht befriedigt werden könnten. Könnten sie befriedigt werden, würde das heißen, daß in jedem Fall die europäischen Steuerzahler für diese gesetzlichen Änderung via EU-Budget erhöhte Beiträge aufzubringen hätten.

Die Frage stelle sich, wer von erhöhten Beiträgen etwas hätte. Im wesentlichen wäre dies eine begrenzte Gruppe von fünf großen Schokoladenproduzenten, die von einer gewissen Volatilität der Rohstoffpreise profitieren würden, die in Wirklichkeit jedoch nicht den Ersatz der Kakao­butter durch natürliche pflanzliche Fette anstrebten, sondern langfristig durch enzymatisch er­zeugte synthetische Fette, die in der Produktion bedeutend billiger sind. Dadurch könnte es zu Kostenersparnissen für die gesamte Schokoladeproduktion im Ausmaß von in etwa 7 bis 8 Milliarden Schilling kommen, die auf der anderen Seite natürlich bezahlt werden müßten.

Es wurde völlig richtig darauf hingewiesen, daß Österreich aufgrund der Gesetzeslage schon bisher die Möglichkeit hätte, Schokolade nach diesen Kriterien zu produzieren. Bis auf eine Firma tue dies aber bisher niemand. Die Produzenten agieren da relativ vorsichtig, weil die Kon­sumenten in dieser Angelegenheit sehr sensibel geworden sind.

Die Argumentation der Entwicklungsstaaten habe eine gewisse Berechtigung, aber doch zumindest einen Haken: Es sei nicht zu erwarten, daß der Kakaokonsum zurückgehe, denn seit 1980 sei – vor allem wegen eines enormen Ansteigens des Milchschokoladekonsums – eine Verdoppelung des Kakaoverbrauches in der Europäischen Union festzustellen. Die Milch­schokolade habe zwar einen bedeutend geringeren Kakao- und Kakaobutteranteil als die dunkle Schokolade, mache aber in etwa 85 bis 90 Prozent der insgesamt konsumierten Schokolade in der Europäischen Union aus. Da man annimmt, daß sich ähnliche Schokolade­konsum­gewohnheiten auch in Osteuropa und in Rußland fortsetzen werden, könne man davon aus­gehen, daß es wahrscheinlich zu keinen Einbrüchen bei der Kakaoproduktion kommt.

Man könne das Ganze noch viel stärker im Detail betrachten, etwa auch vom gesundheitlichen Standpunkt aus, darauf möchte Abgeordneter Dr. Gusenbauer sich aber in dieser ersten Debatte nicht einlassen, hinweisen möchte er aber auf die blöde Situation insofern, als Öster­reich zu jenen Ländern gehöre, in denen das bereits erlaubt sei, sodaß man sich in der Euro­päischen Union sehr wundern würde, wenn gerade Österreich dagegen auftrete.

Gleichzeitig gehe die Debatte auf internationaler Ebene eher in Richtung der Kennzeichnung, so auch in der gemeinsamen Sitzung der AKP-Staaten mit der Europäischen Union am 4. Juni dieses Jahres. Da habe man sich darauf verständigt, daß es bei dieser Richtlinie im wesent­lichen um zwei Elemente gehen soll: erstens sollen diese pflanzlichen Fette nicht als Ersatz­stoffe, sondern nur als Zusatzstoffe gelten, zweitens soll es auch eine positiv diskriminierende Kennzeichnung geben können, das heißt, daß man differenziert zwischen reiner Schokolade und Schokolade mit Pflanzenfetten oder mit Fremdfetten.

Dieser auch für die Konsumentensicherheit sinnvolle Punkt ist im bisherigen Richtlinien­vor­schlag der Kommission, der an Parlament und Rat gegangen ist, nicht in dieser dezidierten Form enthalten. Bei Aufnahme dieses Punktes wäre es nach Meinung der AKP-Staaten auch kein Verstoß gegen das Internationale Kakaoübereinkommen aus dem Jahre 1993. Auch der Wirtschafts- und Sozialausschuß ist zur Auffassung gelangt, daß die Problematik durch diese positive Kennzeichnung bereinigt werden könnte.

Die Problematik sei so bedeutend für Konsumenten und Entwicklungsländer sowie für einen globalen Anspruch, weshalb dieser Tagesordnungspunkt nach der durchgeführten Debatte vertagt und fraktionsübergreifend versucht werden sollte, bis zur nächsten Sitzung unter Um­ständen zu einer gemeinsamen Stellungnahme zu kommen.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum) kann sich kurz fassen, da vom Vorredner, der offensichtlich ein Experte auf diesem Gebiet ist, schon vieles gesagt worden sei. Sie stellt fest, daß es um die Entwicklungsländer, um Westafrika und Lateinamerika gehe, die besonders betroffen seien, aber auch um den Weltmarktpreis, der sich zurzeit im Keller befinde. Daß pflanzlichen Fette als Zusatzstoffe und nicht als Ersatzstoffe verwendet werden dürfen, hält sie für vertretbar, dies müsse jedoch durch eine lesbare Etikettierung kenntlich gemacht werden, sodaß der Konsument und die Konsumentin sich informieren und selbst entscheiden können, was für sie gesundheitlich und geschmacklich besser ist.

Hinsichtlich der Shea-Nuß, die als Zusatzstoff vorgesehen sei, müsse man sehen, daß diese auch in der Dritten Welt angebaut wird, sodaß man nicht generell von einer Vernichtung von Arbeitsplätzen sprechen könne.

Der Antrag des Liberalen Forums lehne sich an das an, was die Vorberatungen im europäischen Rahmen bis jetzt erbracht haben, und es wäre zu begrüßen, wenn die Regierungsparteien einen Konsens in dieser Richtung finden könnten.

Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder (ÖVP) unterstreicht das Interesse daran, daß Entwicklungsländer selbst etwas erwirtschaften, es gebe aber innerhalb der Entwicklungsländer das Problem starker Lobbys, etwa der Kakaolobby, die sich gegen die Erzeuger von Shea-Nüssen stellen, die vielleicht noch ärmer sind und in noch ärmeren Ländern angesiedelt sind. Man muß also bei diversen Argumenten vorsichtig sein, weil da und dort eine gewisse Schein­heiligkeit Platz greift.

Im Prinzip kann Frau Abgeordnete Tichy-Schreder dem Vertagungsantrag des Herrn Abge­ordneten Dr. Gusenbauer zustimmen – vielleicht könne man zu einem gemeinsamen Beschluß kommen –, grundsätzlich sei sie aber eher für eine Kennzeichnung, denn man müsse nicht immer alles zwingend vorschreiben, auch die Werbung mit der Reinheit eines Produkts könne positiv und zudem ein Vorteil für verschiedene Firmen sein.

Grundsätzlich solle man von der derzeitigen Verhandlungslinie in Brüssel nicht abweichen. Durch die Verwendung anderer pflanzlicher Fette könne vielleicht sogar eine haltbarere, nicht so stark schwitzende Schokolade erzeugt werden, was gerade hinsichtlich des zu erwartenden vermehrten Konsums in den Oststaaten von Vorteil sein könnte.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne) wäre froh über eine Vertagung, denn sie hielte es für das schlechteste, sollte eine Regelung herauskommen, die die Kennzeichnung verlangt, die das Problem überhaupt nicht löst, wenn die Information fehlt, welche Auswirkung die Verwendung verschiedener Inhaltsstoffe tatsächlich hat.

Man müsse sich darüber im klaren sein, daß es insgesamt darum gehe, die Produktion der Schokolade billiger zu gestalten, was nur mit Rapsöl und ähnlichen Fettstoffen gewährleistet werden könne, nicht aber mit der Shea-Nuß, denn auch diese muß aus der Dritten Welt importiert werden und verursacht somit dieselben Kosten wie die Kakaobutter.

Internationalen Schätzungen zufolge sollen zirka 130 bis 165 Tonnen Kakaobohnen, substituiert werden. Das mag nicht viel klingen, aber für die Länder beispielsweise Westafrikas ist das ungeheuer viel. Es hilft ihnen nichts, wenn innerhalb der AKP-Staaten durch den Lomé-Vertrag Ersatzzahlungen in Aussicht gestellt werden, wenn die Arbeitsplätze verlorengehen.

Man solle sich bis zur Beschlußfassung wirklich noch mit dem Problem auseinandersetzen und sich für eine klare Produktionslinie in der Richtlinie aussprechen, die nicht im Widerspruch zum Kakaoabkommen steht, das vorsieht, keine Hindernisse zur Expansion des Kakaoverbrauches aufzustellen, beziehungsweise die Verpflichtung enthält, bestehende Hindernisse zu beseitigen.

Abgeordnete Mag. Kammerlander bringt hiermit nachstehenden Antrag formell ein:

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

Der Ausschuß wolle beschließen:

Der/die zuständige Bundesminister/in wird ersucht, sich unter Berücksichtigung der entwick­lungspolitischen Zielsetzungen des Maastricht-Vertrages (Kohärenzgebot) und des Inter­nationale Kakaoabkommens bei der Neuformulierung der Richtlinie für Kakao und Schoko­ladeerzeugnisse für eine Harmonisierung dahin gehend einzusetzen, daß in allen Mitglieds­ländern der Europäischen Union für die Herstellung von Schokolade als pflanzliches Fett aus­schließlich Kakaobutter verwendet wird.

*****

Um diese Empfehlung und nicht um ein Verbot gehe es.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche) bemängelt, daß der Richtlinienentwurf vom Protokoll 10 der Beitrittsakte abweicht, wo im Abs. 2 geregelt ist, daß in der deutschen Sprachfassung neuer Rechtsakte österreichspezifische Ausdrücke beibehalten werden sollen.

Dem Anhang 4 dieser Vorlage sei unter „Besondere Vorschriften für Fruchtnektar“ zu ent­nehmen, daß österreichspezifische Ausdrücke nicht mehr verwendet würden, sondern Bezeich­nungen wie roten Johannisbeeren, Sauerkirschen und Aprikosen.

Wenn man im Rahmen dieser Harmonisierung die österreichischen Spezifika unter den Tisch fallen lassen möchte, solle man das sagen, wenn nein, solle man sagen, was man dagegen zu tun gedenkt.

Obmann Dr. Heinz Fischer bringt – nach dem Hinweis, daß die Frau Minister diese Frage prüfen und schriftlich antworten werde und außerdem die Materie in der nächsten Sitzung wie­der auf der Tagesordnung stehe – den Antrag des Abgeordneten Dr. Gusenbauer, den Ver­handlungsgegenstand zu vertagen, zur Abstimmung. – Der Vertagungsantrag wird einstimmig beschlossen.

2. Punkt

Wirtschafts- und Währungsunion (8604/EU, 9336/EU, 11489/EU,

X11979/EU und 12394/EU XX. GP-NR)

Obmann Dr. Heinz Fischer begrüßt Herrn Bundesminister Mag. Klima zu diesem Tages­ordnungspunkt und erteilt ihm das Wort zu einem Einleitungsstatement.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima weist auf den Vertrag der Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus dem Jahr 1992 hin, dem Österreich beigetreten ist, daß, wenn die Mehrheit der Länder gewisse Stabilitätskriterien erfüllt, bereits ab 1997 die Währungsunion in Kraft tritt, jedenfalls aber ab Jänner 1999.

Bundesminister Mag. Klima möchte sich jetzt nicht verbreitern über die wirtschaftlichen Vorteile der Währungsunion für Europa im globalen Wettbewerb, die Vorteile einer gemeinsamen Wäh­rung mit der Chance, daß der Euro eine Weltreservewährung werden könne, sowie die Vorteile, die sich für Österreich als integriertem Teil dieses gemeinsamen Marktes ergeben würden, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe.

Die Studie, die derzeit in Schweden diskutiert werde, zeige genau die Gründe auf, warum es für Schweden schwierig, für Österreich aber notwendig und sinnvoll ist, möglichst rasch dieser Währungsunion beizutreten.

Ein Punkt werde in der öffentlichen Diskussion häufig verfälscht dargestellt, aber Tatsache sei: Österreich hat weder das Recht noch die Möglichkeit, andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich zum 1. Jänner 1999 zur einer Währungsunion zusammenfinden wollen, daran zu hindern. Für Österreich stelle sich ausschließlich eine Frage: Können und wollen wir zu diesem Zeitpunkt der Währungsunion angehören, wenn sie in Kraft tritt?

Was die Frage des Könnens anlangt, ist Minister Klima davon überzeugt, daß Österreich das äußerst sinnvolle Kriterium von stabilen Wechselkursen erfüllt, daß es das äußerst sinnvolle Kriterium einer geringen Inflationsrate erfüllt, daß es das äußerst sinnvolle Kriterium von niederen langfristigen Zinsen erfüllen wird, daß es das ebenfalls sinnvolle Kriterium, bei normaler wirtschaftlicher Lage nicht mehr als 3 Prozent Staatsverschuldung zu haben, erfüllen wird und daß es das Kriterium gemäß Vertragsinterpretationen in Richtung 60 Prozent Gesamt­schuldenquote der öffentlichen Haushalte durch entsprechende diskretionäre Maßnahmen im Jahr 1997 auch erfüllen wird.

Das heißt, Österreich wird können. Die politische Frage ist jetzt: Soll Österreich  wollen? Und diesbezüglich sei durch viele wirtschaftliche Analysen belegt, daß Österreich  aufgrund der starken Handelsverflechtungen zum 1. Jänner 1999 Mitglied dieser Europäischen Währungs­union sein sollte.

Man erwarte, daß möglichst viele Länder Europas Mitglieder dieser Wirtschafts- und Währungs­union sein werden. Sollte wider Erwarten Österreichs zweitwichtigster Handelspartner Italien noch nicht dabeisein können, solle Österreich dennoch teilnehmen, denn der wichtigste Han­delspartner Deutschland sowie Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Finnland und andere Staaten mehr werden dabeisein. Dies sei die einzige wirklich konkrete Frage, die man sich in Österreich in der politischen Diskussion zu stellen habe.

Diesbezüglich sei auf die bereits unternommen Anstrengungen in Richtung Beschäftigungs­initiativen, Beschäftigungskapitel im Europäischen Vertrag zu verweisen, desgleichen auf die technischen Vorbereitungsarbeiten für diese Währungsunion – Stichwort Euro-Verordnung, neues Wechselkurssystem und Konvergenzprogramm für jene, die zum 1. Jänner 1999 noch nicht in der Währungsunion sein werden – und darauf, daß die langfristige Stabilität durch Ver­einbarung eines Stabilitätspaktes gesichert werden soll.

National habe man entsprechend reagiert. Man habe mit den Ländern einen Konsultations­mechanismus verhandelt und mit ihnen im Prinzip einen Stabilitätspakt politisch vereinbart. Man sei also technisch sehr gut vorbereitet. Gemeinsam müsse man es nun noch unternehmen, der Bevölkerung in einer fairen und breiten Information die Sorge zu nehmen, daß es sich um eine Währungsreform handeln könne, bei der Geld verlorengehen kann. Man müsse darüber infor­mieren, daß es um ein fixes Umtauschverhältnis innerhalb einer Zeit von drei Jahren geht; drei Jahre deshalb, um einen Gewöhnungsprozeß sicherzustellen.

Insgesamt könne das Projekt also termingerecht und gut vorbereitet durchgeführt werden, auch wenn es manche Anpassungsprobleme gebe, so etwa im Sektor der Bankenlandschaft.

Obmann Dr. Heinz Fischer dankt Bundesminister Klima und erinnert daran, daß den Bera­tungen noch von der letzten Sitzung im Oktober ein Antrag der Abgeordneten Prinzhorn und Böhacker sowie ein Antrag Dr. Stummvoll vorliegt, die mit in Beratung stehen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn (Freiheitliche) hält fest, daß der Termin für die Währungsunion immer näher rücke, die Aussagen, die in Europa, aber auch in Österreich dazu gemacht würden, jedoch immer widersprüchlicher würden. Bemerkenswert sei, was etwa die Schweden und die Finnen von sich geben. Sogar aus Deutschland sei zu vernehmen, daß technisch eine Verschiebung ohne weiteres möglich und vielleicht auch notwendig sei. Man solle sich also darauf vorbereiten, aber nicht mit einer Muß-Argumentation, man solle nicht – wie Minister Schüssel – so tun, als würde eine Nichtteilnahme Österreich in eine tiefe Krise stürzen.

Tatsache sei, daß Deutschland und Frankreich eine Achse bilden. Die Freiheitlichen wären gerne dabei, wenn die volkswirtschaftlichen Daten der Mitgliedsländer entsprechend sind und die Zahl der Partner auf jeden Fall auch Italien umfaßt.

Der Minister möge daher für den Fall, daß es für Österreich nicht wünschenswert oder vielleicht auch nicht möglich sei, beizutreten, den Österreichern eine Alternative aufzeigen und auch darlegen, was diese kosten würde.

Mit dem Hinweis darauf, daß es üblich sei, in Szenarien zu denken, interessiert Bundes­mini­ster für Finanzen Mag. Viktor Klima die Meinung des Abgeordneten Prinzhorn, ob Österreich, wenn es zum 1. Jänner 1999 zu einer Währungsunion mit Deutschland, Frankreich, den Nieder­landen, Luxemburg, Belgien und vielen anderen, aber ohne Italien käme, dabeisein solle oder nicht.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn (Freiheitliche) erwidert, daß es die Verantwortung der Regierung sei, dieses Szenario mit ausreichender Information darzustellen und die Österreicher von den Vor- und Nachteilen zu überzeugen. Angstmacherei und das Wort „muß“ in diesem Zusammenhang seien schlecht. Wenn alles hervorragend läuft, seien auch die Frei­heitlichen der Meinung, daß der Euro am Ende des EU-Beitritts steht.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne) findet auch, daß immer nur mit dem alten Argument des großen Sachzwanges operiert, aber nicht schlüssig aufgezeigt werde, warum etwas so sein sollte. Der Minister hätte sich mehr zu Herzen nehmen sollen, was der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt in der „Zeit“ publiziert habe. Dieser habe es beispielsweise als Unsinn bezeichnet, die als „äußerst sinnvoll“ dargestellten Kriterien eines Schuldenstandes von 60 Prozent und der 3 Prozent aufrechtzuerhalten. Weiters habe er den Stabilitätspakt als deutsche Großmannssucht dargestellt, weil es seiner Meinung nach keinen Sinn mache, nach dem Abschluß der Wirtschafts- und Währungsunion an einem Stabilitätspakt mit einer auto­matischen Sanktion zu basteln.

Zum Stabilitätspakt habe der Herr Minister, obwohl das vorgestern Thema im EU-Finanz­mini­sterrat gewesen sei, jedes Wort vermissen lassen. Auch wenn es keine Einigung gegeben hat, wäre es interessant, zu erfahren, in welche Richtung die Debatten gegangen sind und welchen Standpunkt Österreich vertreten habe, da bekannt sei, daß Minister Klima sich bei früheren Gelegenheiten auch gegen einen Stabilitätspakt mit automatischer Sanktionierung ausge­spro­chen habe.

Der Minister habe angekündigt, auch einen „innerösterreichischen Stabilitätspakt“ zwischen Län­dern und Gemeinden anzustreben, und auch da wäre es interessant, darüber informiert zu werden, wieweit diese Bemühungen gediehen sind, denn schon da werde sich zeigen, daß sol­ches nur schwer durchführbar und möglich ist.

Die Schweden kündigen an, daß sie nicht an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen werden, auch dann nicht, wenn sie die Kriterien erfüllen. Als Gründe hierfür nennen sie fehlende Effekte bei der Beschäftigungspolitik, negative Effekte auf dem Arbeitsmarkt, Verlust der Auto­nomie im Geld- und im fiskalpolitischen Bereich. Die schwedischen Regierung versucht damit offensichtlich, erneut eine Debatte in der Europäischen Union auszulösen, und es wäre durch­aus sinnvoll, sich damit noch einmal auseinanderzusetzen, denn beispielsweise seien weder im Rahmen der Europäischen Union noch auch in Österreich nachhaltige beschäftigungspolitische Effekte gesetzt worden. Auch die angekündigte Privatisierung und Ausgliederung von großen Bereichen, die belastend auf das Budget wirken, werde bis 1997 nicht gelingen.

Das heißt, abgesehen von Versäumnissen der Regierung, die vielleicht da oder dort schon län­ger zurückreichen, gehe man in ein Jahr, von dem abzusehen sei, daß jene 60 Prozent und jene 3 Prozent nicht erreichen werden, und in dem es zu einem zusätzlichen Einsparungsbedarf und daher auch Finanzierungsbedarf von mindestens 300 Milliarden Schilling kommen wird.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sage ganz klar, daß bei Einhaltung der Maastricht-Kriterien die Arbeitslosigkeit im EU-Raum weiter steigen wird. Die Prognose liegt bei mindestens 13 Prozent für das Jahr 1998, wenn man bei den Einsparungen bleibe, wie sie derzeit im gesamten EU-Raum vorgenommen würden. Das sei ein Faktum, das von nahezu allen Wirtschaftsforschern bestätigt werde, und es sei Augenauswischerei, davon zu reden, daß man Beschäftigungseffekte setze.

Damit man sich mit all den Problemen befaßt, bringt Abgeordnete Mag. Kammerlander noch­mals die in der letzten Sitzung von der Mehrheit des Hauptausschusses abgelehnten Anträge ein.

Es handelt sich dabei um den Antrag zum Stabilitätspakt, der sich vor allem gegen die auto­matische Sanktionierung bei der Nichteinhaltung der Konvergenzkriterien, gegen die Verpflich­tung der Teilnehmerländer, Defizit oder Staatsverschuldung nach Bildung der Währungsunion auf unter 3 Prozent beziehungsweise 60 Prozent des BIP zu reduzieren, und gegen auto­matische Sanktionen in Form von Strafeinlagen oder Geldbußen bei Nichteinhaltung der Kon­vergenzkriterien durch ein Teilnehmerland richtet.

Auch mit der Frage der Wirtschafts- und Währungsunion, vor allem mit dem Bereich der Be­schäftigungsoffensive, müsse man sich noch intensiv auseinandersetzen. Der neuerlich einge­brachte Antrag umfaßt einen neuen Absatz, in dem es heißt:

„Abänderung des Defizitkriteriums für die Währungsunion von 3 Prozent auf 3,5 Prozent und Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die dadurch freiwerdenden Gelder in nationale Beschäfti­gungsoffensiven umzusetzen.“ – Ansonsten bleibt der Antrag gleich wie das letztemal.

Obmann Dr. Heinz Fischer bestätigt, daß die beiden Anträge vorliegen und ebenso in Verhandlung stehen wie die beiden, die er schon am Beginn der Beratungen erwähnt hat.

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ) kann seine Erschütterung ob dieser Wort­meldung der Frau Abgeordneten Kammerlander nicht verbergen und fragt sich, wo das öko­nomische Verständnis bleibe. Er sei gerne bereit, über Fragen der währungspolitischen Souveränität zu diskutieren, aber man möge ihm erklären, welchen nationalstaatlichen Spiel­raum Österreich habe, wenn bei vorhandenen liberalisierten Kapitalmärkten und Finanzmärkten etwa die Deutsche Bundesbank aufgrund der deutschen Realität eine Begrenzung der Geld­menge vornimmt und daher die Zinsen erhöht, welchen nationalstaatlichen Spielraum selbst ein Land in der Größenordnung Frankreichs in diesem Zusammenhang habe. – Gleich null!

Die deutsche Hochzinspolitik zu Beginn der neunziger Jahre hatte Auswirkungen für den gesam­ten Rest der Europäischen Union und hat zu einem vorzeitigen Abwürgen der Konjunktur geführt, worunter alle gelitten haben. Das als währungspolitische Souveränität verkaufen zu wollen, sei zum Lachen. Im Gegensatz dazu sei die währungspolitische Souveränität in einer Wirtschafts- und Währungsunion eine bedeutend größere, weil dann nämlich gleichberechtigte Vertreter der einzelnen Nationalbanken Währungspolitik mit Blickrichtung auf die gesamt­europäische wirtschaftliche Realität machen.

Nur wenn man vom Kurs, eine stabile Währung zu haben, abgehen wolle und wenn man glaube, daß das für dieses Land und seine Unternehmungen ökonomisch vernünftiger sei, könne man drüber diskutieren. Bisher schien jedoch das Interesse an einer stabilen Währung Grund­konsens in diesem Haus zu sein.

Zweiter Punkt in diesem Zusammenhang: Die Schweden haben nicht beschlossen, daß sie nicht teilnehmen werden, sondern daß sie die Frage der Wirtschafts- und Währungsunion unter Umständen auch noch einem Referendum in Schweden unterziehen werden, weil sie Mitglied der Europäischen Union unter ganz bestimmten Zusicherungen auch an die eigene Bevölkerung geworden sind.

Wenn man über Alternativen rede, könne man auch darüber diskutieren, sich dem schwe­dischen Vorschlag anzuschließen. Was aber würde das bedeuten? – Man geht davon aus, daß bisher stabile Währungen, wenn sie nicht beim Euro dabei sind, eher einen Aufwertungsdruck haben werden. Es sei allerdings die Frage, ob dies angesichts der Situation im Tourismus und in der Exportindustrie sinnvoll sei, den ein aufgewerteter Schilling müsse entweder mit niedrigeren Reallöhnen oder mit reduzierten Arbeitsplätzen bezahlt werden, wie das üblicherweise der Fall ist, wenn man eine erhärtete Währung nicht durch gesteigerte Produktivität unterlegen kann.

Dritter Punkt: Helmut Schmidt stellt in seinem Artikel nicht die ökonomische Sinnhaftigkeit von gewissen Schuldenbegrenzungen in Abrede, sondern die 3 Prozent unabhängig von der wirtschaftlichen Situation hält er nicht für richtig. Die wahre Herausforderung für viele der europäischen Staaten besteht darin, daß sie trotz guter Konjunktur eine zu hohe jährliche Neuverschuldung haben, was bedeutet, daß sie unabhängig von den Konvergenzbestrebungen dazu veranlaßt sind, die staatlichen Haushalte in Ordnung zu bringen.

Vierter Punkt: Einem Bericht des Europäischen Währungsinstituts zum Thema Fortschritte auf dem Weg zur Konvergenz ist zu entnehmen, daß es ihm nicht paßt, daß Österreich die Regelung des Staatskommissärs bei der Nationalbank hat und daß die Sozialpartner in den Generalrat eingebunden sind und nicht nur ausschließlich geldpolitische, sondern auch andere Interessen vertreten. Es kritisiert, daß man sich mit der Nationalbank nicht ausschließlich dem vorrangigsten Ziel der Preisstabilität unterwerfe, sondern auch andere Interessen mitverfolge, was sich ja klarerweise aus den eingängigen Gesetzestexten über das Funktionieren der Nationalbank, daß nämlich auf die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung Rücksicht zu nehmen sei, ergibt

Was da kritisiert werde, wurde bisher eher als Vorzug angesehen, und es bestehe keine Ver­anlassung, diesen Vorzug preiszugeben. Ähnliche Kritikpunkte würden auch hinsichtlich der Deutschen Bundesbank geäußert, und diese in bezug auf mangelnde Unabhängigkeit zu kritisieren, scheint gerade im Lichte des Artikels von Helmut Schmidt verwegen zu sein. Es stelle sich daher Frage, wie man gedenkt, politisch diese Europäische Zentralbank in den Griff zu bekommen, denn alleine dem Diktat der Notenbanken unterworfen zu sein, wäre eine höchst unangenehme Angelegenheit.

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP) stellt die Frage, wieso es die USA geschafft haben, in wenigen Jahren eine so große Zahl von zusätzlichen Arbeitsplätzen zu schaffen, und warum dies in Österreich nicht gelinge. Die größere Flexibilität sei sicher einer der wesentlichen Gründe, aber ein anderer unbestrittener Grund sei das Vorhandensein des großen Heimat­marktes, der vor allem für die Klein- und Mittelbetriebe und somit für die Schaffung von Arbeits­plätzen entscheidend ist.

Es müsse daher das Bestreben sein, den Binnenmarkt in einen vergleichbaren Heimatmarkt umzuwandeln und so den Klein- und Mittelbetrieben gleiche Chancen, gleiche Möglichkeiten zu bieten, wie sie die amerikanischen in den USA haben. Und ein ganz entscheidendes Mittel zur Verwirklichung des Binnenmarktes stellt die Wirtschafts- und Währungsunion und die Ein­führung der gemeinsamen Währung dar. Man sollte daher daran festhalten, daß es auch für Österreich keine Verschiebung geben kann. Die Abkoppelung des Schillings vom Hartwäh­rungsblock könne doch niemand ernsthaft als im österreichischen Interesse gelegen be­zeichnen.

Zweiter Punkt: Es darf keine Verwässerung der Kriterien geben. Ließe man eine stärkere Flexibilität zu und nähme man in der ersten Stufe Weichwährungsländer hinein, dann wäre der Euro nicht mehr so hart und so stabil, wie die Hartwährungen, die ihn bilden.

Dritter Punkt: Stabilitätspakt. Niemand könne davon ausgehen, daß die Staaten, die zum 1. Jänner 1999 in die gemeinsame Währungsunion hineingehen, die Kriterien nur zum Stichtag erfüllen wollen. Das heißt, es muß für die Mitgliedstaaten der ersten Runde die Verpflichtung geben, diese Stabilität auch in der Folge zu wahren.

Als letztes: Wie steht es mit den Ländern – also allenfalls auch Italien –, die das zum Zeitpunkt 1. Jänner 1999 nicht schaffen, die sogenannten „pre-ins“, die noch vor dem Beitritt stehen und ihn erst zu einem späteren Zeitpunkt schaffen werden? Auch hier sei wohl klar, daß diese Länder sich den Stabilitätskriterien und damit auch der Budgetpolitik, die den Hartwährungs­ländern zugrunde liegt, verpflichtet fühlen müssen. Tun sie das nicht, verspielen sie ihre Chancen, auch möglichst bald zur gemeinsamen Währung aufzurücken.

Hinsichtlich der Schwankungsbreiten werden laufend Anpassungen erfolgen müssen, damit es nicht dann plötzlich nach einigen Jahren der Verzerrung zu einem Schock mit den ent­sprechenden Negativfolgen kommt. Dabei müsse man sehen, daß der Euro auch im Verhältnis zu diesen „pre-ins“ seine Bedeutung haben wird, denn natürlich wird sich die Industrie, wenn sie langfristige Verträge macht, wenn sie Rohstoffe kauft, auch dort des Euros bedienen, um sich nicht mehr den Schwankungen des Dollars ausgesetzt zu sehen. Auch für sie bedeutet die Schaffung des Euro einen entsprechenden Vorteil.

Der Bericht des Europäischen Währungsinstitutes sei vor dem Hintergrund zu sehen, daß in vielen Mitgliedstaaten der EU weder gesetzlich noch in der Philosophie die Unabhängigkeit der Nationalbank die Regel ist, sondern eher deren Abhängigkeit. Der Bericht sei sozusagen vorsorglich an die Adresse jener Staaten gerichtet, bei denen die Nationalbank nur der ver­längerte Arm der Regierungen ist, denn die Unabhängigkeit der Nationalbank müsse schon gegeben sein.

Frage an den Herrn Finanzminister: Im Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt wird sehr viel über die Art der Sanktionen, über deren Umsetzung und über die Sinnhaftigkeit der einen oder anderen möglichen Maßnahme diskutiert. Was ist von dem Vorschlag zu halten, daß man alternativ oder additional auch den Verlust des Stimmrechts für den entsprechenden Zeitraum ins Auge fassen sollte?

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum) weist darauf hin, daß 50 Prozent der in Amerika geschaffen Jobs sogenannte Low-Pay-Jobs sind und in der Form eigentlich nicht erstrebenswert, aber die anderen 50 Prozent durchaus. Es stelle sich die Frage, warum die Bundesregierung nicht in der Lage war, diese Job-Creation, wie sie in Amerika stattgefunden hat, zumindest, was den interessanten Bereich anbelangt, durchzuführen.

Die Teilnahme Österreichs an der Wirtschafts- und Währungsunion wäre ein wichtiges Signal, das Stabilität und Sicherheit demonstriere. Eine Nichtteilnahme würde einen massiven Ver­trauensverlust mit sich bringen, würde einen Verlust des Triple-A-Status als erstklassiger Schuldner mit sich bringen, würde eine Reduktion der Staatsverschuldung noch schwieriger machen, da die Zinsen steigen würden, würde Investitionen verteuern, würde ein Absinken des Privatkonsums mit sich führen, eine Erhöhung der Arbeitslosigkeit, würde damit die verstärkte Inanspruchnahme der diversen Sozialtöpfe mit sich bringen, was wiederum zu einem höheren Defizit führen würde. Es ist also keine Angstmacherei, sondern blanke Kalkulation, die dem zugrunde liegt. Wäre dies nicht so, würde man keine Diskussion daran verschwenden müssen, daß der Weg in die Wirtschafts- und Währungsunion der beste Weg für Österreich sei.

Die Nichterreichung eines Kriteriums würde nach einem gewissen Procedere der Beobachtung automatisch zu einer Strafe führen, die bis zu 0,5 Prozent des BIP zinsenlos als Einlage abzuführen wäre. Das bedeute ja, daß durch die Art der Bestrafung das Nichterreichen eines Kriteriums die Lage für ein Land noch verschärfe, erreicht werden solle aber, daß die Länder bessere Möglichkeiten haben, einen Engpaß überbrücken zu können, der länger als zwei Jahre dauert.

Eine zweite Frage bezieht sich auf die um das Jahr 2002 zu erwartende Erweiterung. Slowenien wird möglicherweise die Kriterien fast erfüllen, aber viele andere Staaten werden Probleme haben. Eine große Anzahl von Ländern würde dann draußen sein. Gibt es weitergehende Strategien, um schon jetzt dieser schwierigen Situation begegnen können, denn dieses Projekt könne doch nur funktionieren, wenn bis zum Jahr 2005, 2008, 2010 nahezu alle im Boot sind? Nur das würde auch die Antwort Europas auf den globalen Wettbewerb darstellen.

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche) kritisiert, daß das Eingangsstatement des Ministers wiederum von „ohne Wenn und Aber in diese Währungsunion“ geprägt war, aber es gab keine Antwort auf die vielen Fragen, die täglich aufgeworfen werden.

Zunächst drei Feststellungen:

Dr. Gusenbauer habe eigentlich bestätigt, daß der harte Schilling in den weichen Euro um­getauscht werde. (Abg. Dr. Gusenbauer: Sie haben nicht zugehört! Ich habe gesagt: eine noch weitere Verhärtung!) Ich habe sehr genau zugehört.

Einem Vortrag eines Bankers aus Liechtenstein war zu entnehmen, daß im Monat September etwa 148 Millionen Schilling von Österreich in die Schweiz gewandert sind, das heißt, es wird bereits spekuliert.

Zweite Feststellung: Abgeordneter König habe gemeint, daß diese einheitliche Währung in erster Linie für die klein- und mittelständischen Unternehmen wichtig sei. Er kenne offensichtlich die Studie nicht, die besagt, daß in erster Linie die KMUs und die Sparer zu den Hauptverlierern des Euro gehören werden. Deshalb seien ja auch die Anstrengungen der Europäischen Union gerade in der Unterstützung der klein- und mittelständischen Unternehmen verstärkt worden.

Dritte Feststellung: Man habe versucht, die Situation in Schweden als ganz unterschiedlich zu jener in Österreich darzustellen, was zu bezweifeln sei. Das Gutachten mit den Empfehlungen der Regierung enthalte zwei wesentliche Punkte, und zwar habe der Vorsitzende des Gremiums die Stellung der Europäischen Zentralbank als zu unabhängig kritisiert; eine ausreichende demokratische Kontrolle sei nicht gesichert – dazu habe sich die österreichische Regierung, habe sich auch der Herr Minister nie geäußert –, weiters befürchten die Gutachter einen Anstieg der Arbeitslosigkeit infolge der Währungsunion, sie befürchten, daß Schweden seine wäh­rungspolitische Handlungsfreiheit aufgeben müsse und die Unternehmen ihre Konkurrenz­fähigkeit im Außenhandel verlieren und daher Personal entlassen müßten.

Genau das sei auch die Situation, die Österreich treffen könne, denn Österreich sei geprägt durch sehr viel klein- und mittelständisches Unternehmertum, es sei exportorientiert und werde daher Probleme bekommen.

Auch der Präsident der Europäischen Zentralbank, Wim Duisenberg, habe in einer Anhörung im Europäischen Parlament die Stabilität der neuen Währung als besonders wichtig hervor­gehoben.

Am Montag sei noch keine Einigung über den Stabilitätspakt gefunden worden, und Abge­ordneter Dr. Nußbaumer möchte von Minister Mag. Klima wissen, warum dieser sich eigentlich mit den anderen 13 gegen die Haltung Deutschlands gestellt habe, bei negativem Wirt­schafts­wachstum einen Prozentsatz – die Deutschen haben von 1,5 Prozent gesprochen – einzufügen, denn es sei zu befürchten, daß es bei einem sehr starkem Abweichen einiger Länder in der Stabilität zu Umverteilungen im Haushaltsbudget kommt. Deutschland möchte das verhindern, und das sei auch für Österreich außerordentlich wichtig, deshalb hätte Österreich an der Seite Deutschlands zur Fixierung dieser 1,5 Prozent kämpfen müssen.

Weitere Frage: Wird es notwendig sein, eine europäische zentrale Regierung für die Haushalts-, Wirtschafts- und Währungspolitik gegenüber der zukünftigen Zentralbank zu installieren, um den Stabilitätspakt einhalten zu können? Das ist auch eine Frage, die im Raum steht. Derzeit soll die Zentralbank keine entsprechenden Vollmachten bekommen, wenn sie aber keine be­kommt, dann kann sie auch nicht stabilisierend einwirken.

Keine österreichische Haltung gebe es auch zu der Frage, welche Nachteile von Österreich in Kauf genommen werden müssen, wenn es zu einem Europa der zwei Geschwindigkeiten kommt.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP) hört mit Erstaunen aus dem Mund des Ab­geordneten Nußbaumer, daß bei der Einführung des Euro, die vom absoluten Bekenntnis zur Stabilität dieser Währung getragen ist, der Sparer draufzahlen werde. Da es sich um einen reinen Umtauschprozeß ohne Wertverlust handle, sei diese Aussage ökonomisch nicht zu verstehen. Auch die These, daß die exportorientierten Unternehmungen Österreichs durch den Wegfall des Wechselkursrisikos in Schwierigkeiten kommen würden, sei rein ökonomisch nicht zu verstehen.

Frau Kammerlander baue überhaupt nur einen Popanz auf, wenn sie von zusätzlich 300 Milliar­den spricht, die Österreich einsparen müsse, und 13 Prozent Arbeitslosigkeit befürchtet. Dazu sage man am besten gar nichts.

Eine Frage zum Schluß: Was würde nach Meinung des Ministers tatsächlich jährlich an Einsparungen von Transaktionskosten für Österreich entstehen?

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche) bestätigt die Aussage Dr. Gusenbauers, daß Schweden insofern in einer anderen Situation sei, weil es beim Beitritt bestimmte Zusagen an die Bevölkerung gemacht habe und daher nun eine Volksabstimmung vorsehe, aber auch Österreich würde es demokratisch gut anstehen, eine Volksabstimmung durchzuführen.

Die EU-Kommission hat eine Prognose erstellt, wonach der Schuldenstand in Österreich 1997/98 auf 72,2 Prozent ansteigen wird. Die Vorhaben des Finanzministers zur Verhinderung dieses Anstieges seien bekannt. Es sind dies Vorziehmaßnahmen etwa in Form von Forde­rungsverkauf oder Ausgliederung von Schulden, die in Wahrheit das Problem jedoch nicht lösen. Dies täusche nur vor, daß Österreich die Kriterien erfülle, was aber nicht der Fall sei. Wie wolle man also – ohne Vorziehmaßnahmen beziehungsweise Budgetkosmetik – die Kriterien tatsächlich erfüllen? (Obmannstellvertreter Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Die großen Schwankungsbreiten bei Nichtbeitrittsländern – es ist von 10, 15 Prozent die Rede – werden ein großes wirtschaftliches Problem darstellen, und Abgeordneter Rosenstingl ersucht Finanzminister Mag. Klima um dessen Stellungnahme auch dazu.

Die Umstellung auf den Euro verursacht natürlich auch Kosten für die Banken – es wird von 8 Milliarden gesprochen –, die, wenn man das .österreichische Bankwesen kennt, natürlich auf die Kunden umgelegt werden. Gibt es hier irgendwelche Maßnahmen von seiten des Finanz­ministeriums, damit das nicht passiert?

Durch diese Umstellung wird es auch zu Arbeitsplatzverlusten im Bankenbereich kommen. Gibt es dazu Prognosen?

Es scheint, daß die Kritiker der Währungsunion immer zahlreicher werden, deren Aussagen würden aber immer nur abgetan. So rechne zum Beispiel Joachim Fest vom Investmenthouse Morgan damit, daß der Euro schwächer sein werde als der Durchschnitt der Währungen der Länder, die an der Währungsunion beteiligt sind. Weiters rechne er damit, daß es in den ersten Jahren eine Abwertung des Euro von 20 Prozent geben werde. Selbst wenn diese Darstellung übertrieben und sehr pessimistisch sein mag, könne man sie nicht einfach abtun, wie dies Herr Gusenbauer mache, und vor diesen Kritikpunkten die Augen verschließen.

Wie stellt sich Bundesminister Klima solchen Problemen? Was passiert, wenn der Euro wirklich schwächer wird? Was geschieht, wenn doch eine Abwertung ins Haus steht?

Abgeordneter Hermann Mentil (Freiheitliche) stellt fest, daß die internationalen Finanzmärkte schon von einem weichen Euro ausgehen, und möchte wissen, ob der Finanzminister diese Auffassung teilt.

Zweite Frage: Gibt es seitens des Finanzressorts exakte Studien und Berechnungen über die Vor- und Nachteile beziehungsweise die Auswirkungen einer gemeinsamen Währung?

Dritte Frage: Warum konnte man sich am 11. November 1996 nicht auf den Stabilitätspakt für den Euro einigen? Was waren die triftigen Gründe hierfür, beziehungsweise was bedeutet das in letzter Konsequenz für den Euro-Fahrplan?

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne) erläutert, da sie wiederholt auf die 300 Mil­liarden Schilling Einsparungsbedarf angesprochen wurde, daß dies Berechnungen von Profes­sor Streissler seien. Zumindest müsse man sich mit dieser Zahl befassen und sie nicht einfach generös vom Tisch wischen.

Wenn Kollege Gusenbauer sage, daß die Hochzinspolitik der Deutschen Bank auch jetzt schon wenig Spielräume offengelassen und ein Korsett dargestellt habe, bedeute das nicht, daß man sich in der Folge in ein noch größeres Korsett begeben müsse, indem man auch noch die letzten Spielräume und die arbeitsmarktpolitischen Möglichkeiten aus der Hand gebe.

Wenn man schon Helmut Schmidt aus Deutschland zitiere, dann müsse man zitieren daß auch er fordert, den Entscheidungsspielraum für die Bewertung der Teilnehmerkriterien zu nutzen. Darum gehe es den Grünen, das sei die Kritik der Grünen. Dieser Entscheidungsspielraum, den der Vertrag vorsieht, wird weder genutzt noch auch reklamiert oder eingefordert.

Der Finanzminister lege diesbezüglich eine gewisse Arroganz an den Tag, indem er einfach sage, das stehe nicht zur Debatte. Er habe überhaupt keine Alternativen zu bieten, sondern treffe gemeinsam mit anderen eine politische Entscheidung, die zu einer Zweiteilung des europäischen Kontinents führen wird.

Frau Kollegin Gredler müsse zur Kenntnis nehmen, daß es eine absolute Illusion ist, davon auszugehen, daß mit diesen Kriterien und einem Stabilitätspakt mit automatischer Sanktionie­rung, der diesen Kriterien folgen soll, irgendwann eine Aufholmöglichkeit für andere Länder gegeben sei, die in der ersten Phase nicht dabei sind, geschweige denn für jene Ländern, die ihr Beitrittsansuchen erst abgegeben haben.

Daher gelte es sehr wohl, auch die politische Bewertung zu treffen, was Österreich insgesamt für die Entwicklung Europas wolle, eine Entwicklung für die die Wirtschafts- und Währungsunion nur die erste Stufe darstellt.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima bietet an, in einem geeigneten Kreis zu einem nüchternen, sachlichen, nicht durch Verblendungen in die eine oder andere Richtung überdeckten Meinungsaustausch zu kommen, wie es etwa im letzten Finanzausschuß möglich war.

Der Minister stellt klar, daß er nie von einem Zwang gesprochen habe, er sehe nur keine Chance für Österreich, es anderen Ländern aufzuzwingen, die Währungsunion zu verschieben, später zu machen oder zu anderen Bedingungen zu durchzuführen. Österreich ist mit dem Eintritt in die Europäischen Union einen Vertrag eingegangen, wonach Länder, die willens sind und die bestimmte Stabilitätskriterien erfüllen, sich zum 1. Jänner 1999 sich zu einer Wäh­rungsunion zusammenschließen. Für Österreich stelle sich –  wie gesagt – nur die Frage: Wollen wir und können wir?

Die von Frau Abgeordneter Kammerlander neuerlich ins Spiel gebrachten 300 Milliarden Schil­ling entsprießen einer Milchmädchenrechnung. Es sei sehr wichtig, den Vertrag in seinem Wortlaut zu studieren, denn da stehe hinsichtlich des 3-Prozent-Kriteriums, daß dieses entweder erreicht werden müsse oder in der Vergangenheit laufend zurückgegangen sein müsse in die Nähe des Referenzwertes. Das sei der heute gültige Vertrag zum 3-Prozent-Kriterium. Das gleiche gelte für den Wert von 60 Prozent.

Abgeordneten Rosenstingl müsse nach der ausführlichen Erläuterung im Finanzausschuß wissen, daß aufgrund des österreichischen Konvergenzplanes eine schrittweise Reduktion des Schuldenstandes eintreten wird – aber leider erst 1998. Daher habe man sich vorgenommen, diese Trendumkehr, die aufgrund der Haushaltspolitik stattfindet, durch einmalige diskretionäre Maßnahmen um ein Jahr vorzuschieben. Um nichts anderes gehe es. Es wurde nie behauptet, daß zum Beispiel Privatisierungserlöse oder Forderungsverkäufe nachhaltige Sanierungsmaß­nahmen seien.

Zum Thema ökonomische Auswirkungen würde sich Finanzminister Mag. Klima ebenfalls eine ordentliche und sachliche Diskussion – zum Beispiel des schwedischen Berichtes – wünschen. Dieser schwedische Bericht betone ausdrücklich, daß es Länder gibt, die sogenannten Kern­länder, die Integrationsvorteile haben. Schweden hat diese noch nicht, daher sei es sinnvoll, daß Schweden beitritt, aber erst ein bißchen später, wenn es diesen Zustand der Integration erreicht hat, den Österreich, Deutschland, Frankreich, die Niederlande und so weiter schon haben.

Was den Stabilitätspakt betrifft, bekennt sich der Finanzminister grundsätzlich zu einer mittel- und langfristigen Vereinbarung, wonach die Länder bestimmte fiskalpolitische Zielsetzungen anstreben und damit eine stabile Haushalts- und Geldpolitik ermöglichen. Nicht sinnvoll sei es seiner Meinung nach jedoch, statt des 3-Prozent-Kriteriums plötzlich ein 1-Prozent-Kriterium vorzuschlagen oder automatische Mechanismen in Kraft treten zu lassen, die es nicht möglich machen, auf die Situation eines Landes einzugehen, ob zum Beispiel gewisse Überschreitungen der fiskalpolitischen Kriterien aufgrund von außergewöhnlichen Umständen – die können vom Erdbeben bis zu einer Rezession reichen– erfolgt sind.

Nach Meinung von Finanzminister Klima dürfe es – und das sei ja auch Teil des Stabilitäts­paktes – keine Automatik geben, sondern zunächst eine gemeinsame Feststellung – und zwar immer etwa im März des Folgejahres –, wie sich der Haushalt entwickelt hat. Dann soll ein Land sechs Monate Zeit haben, Vorschläge auszuarbeiten, wie es den Haushalt wieder in Ordnung bringen will, und dann noch drei Monate für die innerstaatlichen Beschlußfassungen dieser Vorschläge. Nur wenn ein Land das nicht macht oder wenn keine entsprechenden Ergebnisse erzielt werden, dann wird der Rat politisch über eine Sanktion entscheiden.

Wie soll diese Sanktion aussehen? – Es besteht die Absicht – eine Sanktion, die hoffentlich nie eintritt –, 0,2 des BIP als Basiswert und 0,1 Prozent für jeden Prozentpunkt über 3  Prozent zusätzlich bis zu einem Maximum von 0,5 Prozent des BIP zu hinterlegen. Negativ wirksam – das als Antwort auf die Frage der Frau Abgeordneten Gredler – ist nur der verlorengehende Zinsaufwand, nicht das Kaptal selbst, denn das hinterlegte Kapital zählt nicht als Maastricht-Defizit. Das ist eine sehr diffizile Geschichte. Erst wenn in weiteren zwei Jahren das entsprechende Land seinen Haushalt noch immer nicht in Ordnung gebracht hat, kommt es theoretisch zu einer Buße, das heißt, dann verfällt das hinterlegte Kapital.

Zur Beschäftigungspolitik. Erstens habe das Jobwunderland USA noch immer eine höher Ar­beitslosenquote als Österreich, zugegebenermaßen habe es jedoch kräftige Beschäftigungsim­pulse gegeben. Auch in Österreich wurde nun sowohl für Klein- und Mittelbetriebe als auch im Infrastrukturbereich und jetzt auch mit den nötigen Vereinbarungen über Lehrlingsausbildung, Forschung und Entwicklung und auch Flexibilisierung einen Anstoß dazu gegeben.

Bestehen müsse Bundesminister Klima darauf, daß die Abgeordneten zur Kenntnis nehmen, daß Österreich sehr erfolgreich ist in seinem Bemühen, ein Beschäftigungskapitel in den Vertrag aufzunehmen. Inzwischen unterstütze eine Mehrheit der Länder die Ansicht, daß die Beschäf­tigung – genauso wie die fiskalpolitischen Kriterien und die Überwachung – auf der jeweiligen nationalen Ebene zur Diskussion gestellt werden muß. Man dürfe nicht den Eindruck erwecken, daß die EU jetzt plötzlich Milliarden Schilling zusätzlich auftreiben und für Beschäftigungs­impulse an alle Länder verteilen könne, sondern politisch müssen mit der gleichen Schärfe, mit dem gleichen Gewicht, wie auf der einen Seite die Finanzminister die fiskalpolitischen Analysen, Konsequenzen und Verpflichtungen durchzuführen haben, auf der anderen Seite die Arbeits­minister mit genau derselben Konsequenz die beschäftigungspolitischen Ziele, Maßnahmen, Analysen und Konsequenzen umsetzen. Und dazu soll in den neuen Vertrag, der jetzt in Dublin, anschließend in Amsterdam verhandelt wird, wo er 1997 insgesamt bei der Regierungs­konferenz beschlossen werden soll, ein Beschäftigungskapitel aufgenommen werden.

Die österreichischen Banken werden rationalisieren müssen, egal ob mit oder ohne Wäh­rungsunion. Die Schweizer Banken haben in den letzten Jahren ihren Personalstand um 35 000 reduziert, ohne daß sie in eine Währungsunion gehen. Die österreichischen Banken haben einen Rationalisierungsbedarf und wissen das auch. Kluge fangen rechtzeitig damit an, weniger Kluge zu spät.

Was bisher an Kosten für die Umstellung genannt wurde, ist alles Spekulation. Wahrscheinlich Ende dieses Monats werde es einen fairen und ordentlichen Bericht des Wirtschafts­for­schungs­institutes über die Auswirkungen der Währungsunion geben, der dann auch zur Diskussion gestellt würde. Das Thema sei ein sensibles, deshalb sollte man an einer möglichst breiten Information und einem möglichst breiten Konsens auch innerhalb der Bevölkerung interessiert sein. Man dürfe nicht nur die ökonomischen Argumente in den Vordergrund stellen, sondern müsse insbesondere Vertrauen schaffen, daß das keine Geldabwertung ist, wie es manchmal – wahrscheinlich auch aus entsprechenden Erfahrungen heraus – vermutet wird.

Obmannstellvertreter Dr. Heinrich Neisser dankt Herrn Minister Mag. Klima, schließt die De­batte zu diesem Tagesordnungspunkt und kommt zu den Abstimmungen über die vorlie­genden vier Anträge auf Stellungnahme.

Der Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn, Böhacker und Kollegen betreffend „Pre­paration for stage 3 of economic and monetary union“, 8604/EU wird mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag auf Stellungnahme betreffend Wirtschafts- und Währungsunion der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dr. Nowotny, Rauch-Kallat und Dr. Gusenbauer wird mit Mehrheit ange­nom­men.

Der Antrag der Frau Abgeordneten Mag. Pollet-Kammerlander betreffend Wirtschafts- und Währungsunion/Stabilitätspakt bleibt in der Minderheit und ist somit mehrheitlich abgelehnt.

Auch der Antrag der Frau Abgeordneten Mag. Pollet-Kammerlander betreffend die beiden Vor­habensdokumente 11489/EU und 8604/EU – Empfehlungen des Rates im Zusammenhang mit der dritten Stufe der Währungsunion beziehungsweise mit der Situation zur Bekämpfung eines übermäßigen Defizits in Österreich – wird mehrheitlich abgelehnt.

3. Punkt

EUROPOL (7947/EU, 11418/EU, 11419/EU, 11420/EU XX. GP-NR)

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem stellt einleitend fest, daß das vorliegende Dokument Europäisches Polizeiamt (Europol)/Zuständigkeit des Gerichtshofs bereits überholt ist. Wie dem Ministerratsvortrag entnommen werden könne, sei das Protokoll vom Euro­päischen Rat vom 21. und 22. Juni 1996 finalisiert und am 24. Juli 1996 unterzeichnet worden. Dem Parlament müßte die Endfassung durch das Bundeskanzleramt oder das Bundes­ministerium für auswärtige Angelegenheiten zugegangen sein.

Was den Entwurf der Durchführungsbestimmungen für die Arbeitsdateien zu Analysezwecken betrifft, handle es sich um eine von mehreren Durchführungsregelungen zur Europol-Kon­vention. Da der Gegenstand die Definition von Daten sei, die zu Analysezwecken – also nicht im Einzelfall – verarbeitet werden, sei er relativ breit angelegt, was zu Kritik bei Daten­schutz­interessierten führe. Es seien in der Vergangenheit bereits Entwürfe für Richtlinien – bis jetzt vier – vorgelegt worden, diese haben sich allerdings als unbrauchbar herausgestellt und seien zur Gänze verworfen worden. Die vorletzte Fassung sei auch Gegenstand der Beratungen des letzten Hauptausschusses, der sich mit EU-Fragen beschäftigt habe, gewesen, sei aber in der Zwischenzeit von dem nunmehr zur Diskussion stehenden Entwurf abgelöst worden.

Auch gegen den vorliegenden Text gebe es zahlreiche Vorbehalte, was dazu geführt habe, daß er derzeit erst bis Artikel 3 diskutiert worden sei. Selbst da seien noch einige Fragen offen­geblieben, wie etwa die Begriffsbestimmungen in Artikel 1 lit. b und d und die Anwendbarkeit auf Karteien. Es lasse sich jedenfalls noch nicht sagen, ob dieser Vorschlag eine realistische Chance auf Finalisierung habe oder ob er wieder zur Gänze verworfen werde.

Österreich habe dieses Papier weder ausgearbeitet noch akzeptiert. Die Teilnahme an den Beratungen sei sehr intensiv gewesen. Es sei deshalb keine umfassende Stellungnahme zum Gesamtentwurf vorgelegt worden, weil es wenig Sinn habe, im Detail Vorschläge zu Be­stimmungen zu machen, die noch gar nicht in Behandlung stehen. Das österreichische Papier beziehe sich auf die ersten Bestimmungen der Richtlinien, die derzeit diskutiert werden, und sei insoweit aktuell und ausreichend. Inhaltlich basiere die Stellungnahme Österreichs auf Bera­tungen des Innenministeriums mit Beamten des Datenschutzes und dem Datenschutzrat im Bundeskanzleramt. Sie trage den Beratungen im letzten EU-Ausschuß Rechnung, in dem angeregt worden sei, daß sich die österreichische Delegation besonders sorgfältig mit der Prüfung datenschutzrechtlich relevanter Fragen befassen möge. Diesem Auftrag sei ent­spro­chen worden. Das Papier sei nach Meinung der Arbeitsgruppe datenschutzfreundlich. Mit wei­teren Verbesserungen in dieser Hinsicht werde in der vierten Revision dieses Papiers noch gerechnet.

Zur Frage der Ausweitung des Europol-Mandats: Der informelle Rat der Justiz- und Innen­minister habe in Dublin im September eine Mandatsausweitung für die Vorläuferorganisation der Europol, der European Drug Unit, beschlossen. Da sich die Beratungen des informellen Rates der Justiz- und Innenminister insbesondere mit Fragen einer verbesserten Bekämpfung der organisierten Kriminalität beschäftigten, sei seitens Österreichs ein Vorstoß in Richtung Verfassung einer gemeinsamen europäischen Konvention betreffend Zeugenschutz unternom­men worden.

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP) stellt fest, daß er unter den Aufgaben von Europol vergeblich einen großen Bereich gesucht habe, der in den vergangenen Monaten europa-, ja weltweit in Diskussion gestanden sei, nämlich den Schutz von Kindern vor Prostitution und Pornographie. Die ÖVP sei somit mit ihrem Koalitionspartner übereingekommen, in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses eine diesbezügliche Initiative zu starten.

Er stellt daher folgenden Antrag:

Antrag auf Beschlußfassung einer Stellungnahme gemäß Artikel 23e B-VG

der Abgeordneten Kiss, Schwemlein, Platter und Kollegen betreffend Europol

Der Hauptausschuß wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird ersucht,

1. im Zuge der Beratungen im Rahmen der Dritten Säule von Maastricht darauf hinzuwirken, daß die Bekämpfung des Mißbrauchs von Kindern für Prostitution und Pornographie als Euro­pol-Aufgabe verankert wird;

2. bei den Beratungen zur Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen für Analysedateien darauf zu achten, daß in Persönlichkeitsrechte nur in dem für Zwecke der Verbrechens­be­kämpfung unbedingt notwendigen Ausmaß eingegriffen wird und daß bei mißbräuchlicher Ver­wendung gespeicherter Daten entsprechende Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Das gegenständliche Vorhaben ist teilweise durch Bundesgesetz umzusetzen und ist teilweise auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch Bundes­gesetz umzusetzen wäre.

*****

Diese Initiative sei nach Meinung von Kiss bedeutsam. Europol habe seiner Ansicht nach in die Liste sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität den Kampf gegen Kinderpornographie und Kinderprostitution aufzunehmen. Er sei zuversichtlich, daß nach der Ratifikation des Europol-Abkommens ein europaweites Agieren gegen Kriminelle möglich sein werde, die aus der Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen grausamen Nutzen ziehen.

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP) meint, daß für Österreich in vielen Bereichen zweifellos eine europäische Zusammenarbeit wichtig sei, sei es in Fragen der Wirtschaft, der Umwelt, aber vor allem in Sicherheitsfragen, da das Sicherheitsbedürfnis in Österreich sehr groß sei.

Einerseits sei eine effiziente Sicherheitspolitik in Österreich notwendig, wobei allerdings fest­zustellen sei, daß die Prioritäten seiner Meinung nach nicht richtig gesetzt seien, da vor allem dem Verkehrsgeschehen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werde, während der Verbre­chensbekämpfung und -vorbeugung zu wenig Augenmerk geschenkt werde. Es sei eine effiziente Grenzkontrolle der EU-Außengrenze vonnöten, wobei es zweifellos Probleme an der Grenze Tirol – Italien geben werde, auch die Zusammenarbeit im Rahmen von Europol.

Als Beispiel für die unbedingte Notwendigkeit einer internationalen Kooperation sei vor allem der Drogenhandel zu nennen. 80 Prozent aller Drogen, die über die Balkanroute kommen, gehen über Österreich, was einer Menge von etwa 4 600 Kilogramm Heroin entspreche. Davon werde nur etwa 1 Prozent aufgegriffen, also etwa 46 Kilogramm. Gerade in Zusammenarbeit mit Deutschland könnte die Aufgreifungsquote zweifellos erhöht werden. Auch im Bereich der Jugendkriminalität, also des Drogenkonsums von Jugendlichen, sei feststellbar, daß die Tendenz steigend ist. In das Netzwerk der internationalen Drogenkartelle werde Österreich im­mer mehr eingebunden und somit als Endverbrauchermarkt aufgebaut.

Abgeordneter Platter frägt den Minister danach, wie die derzeit in Österreich schon vorhandenen Sicherheitsinstrumente der europäischen Drogeneinheit genützt werden, welche Erfolge damit erzielt werden konnten und wie dies in Zukunft aussieht.

Die unterschiedlichen Standpunkte der Mitgliedstaaten, was zum Beispiel den Datenschutz und die Strafverfolgung betrifft, sollten so rasch wie möglich ausgeräumt werden, damit die Europol-Konvention auch verabschiedet werden kann. Abgeordneter Platter will wissen, welche Chancen Bundesminister Einem für Österreich sieht, in diesem Bereich tätig zu werden.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche) betont, daß auch internationale Fachleute der Meinung seien, daß Europol, sollte es einmal in Kraft treten, ein wesentlicher Faktor zur Verbrechensbekämpfung sein werde. Einige Staaten, darunter auch Österreich, haben zwar die Europol-Konvention unterzeichnet, aber sie sei noch nicht ratifiziert worden. Sie würde zunächst interessieren, welche Hindernisse es derzeit gebe. Der Vertrag sei dem Nationalrat nicht einmal noch zugeleitet worden. Es stelle sich die Frage, warum Österreich nicht alles darangesetzt habe, den Vertrag zu ratifizieren.

Abgeordnete Dr. Partik-Pablé bittet Bundesminister Einem, kurz zu skizzieren, wie die weitere Zusammenarbeit von Interpol und Europol, wenn dies einmal installiert sein werde, erfolgen wird.

Zu Artikel 8 des Dokuments bemerkt die Abgeordnete, daß in Abs. 1 Z 2 enthalten sei, daß auch dann Informationen weitergegeben, gespeichert und so weiter werden dürfen, wenn es sich um Personen handelt, bei denen bestimmte schwerwiegende Tatsachen nach Maßgabe des natio­nalen Rechtes die Annahme rechtfertigen, daß sie Straftaten begehen werden, für die Europol nach Artikel 2 zuständig sei. Auch sie sei der Meinung, daß die Bekämpfung von Kinder­pornographie und so weiter als Ziel von Europol aufgenommen werden sollte.

Die Abgeordnete will wissen, ob der Minister nicht meint, daß es etwas zu weit gehe, wenn bereits Daten von Personen, die noch nicht einmal in einen Zusammenhang mit einem straf­baren Verhalten gebracht werden können, weitergegeben werden sollen, und an welchen Per­sonenkreis dabei gedacht ist.

In Artikel 8 Z 1 heiße es: Personen, die nach Maßgabe des nationalen Rechtes des be­treffenden Mitgliedstaates einer Straftat verdächtig oder bereits verurteilt sind. – Das sei in Ordnung. Im europäischen Raum gebe es allerdings uneinheitliche Rechtsbestimmungen. Die Abgeordnete will wissen, ob in diesem Zusammenhang das Prinzip der identischen Norm beachtet wird oder nicht oder ob es nur nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaates geht.

In Artikel 10 gehe es um den Zeugenschutz beziehungsweise um die Weitergabe der Daten von Zeugen. Auch in den Reihen der Freiheitlichen sei auf Kritik gestoßen, daß die Daten von Zeugen uneingeschränkt weitergegeben werden sollen. Es bestehe die Befürchtung, daß die Daten von Menschen gespeichert werden, die nichts davon wissen, und daß die Kartei nicht so dicht ist, um Mißbrauch von vornherein auszuschließen, etwa durch die Mafia oder andere Or­ganisationen. Es sei ja bekannt, daß die Polizeibehörden Italiens von Angehörigen der Mafia durchsetzt seien. Die Abgeordnete will wissen, ob ein derartiger Mißbrauch ausgeschlossen werden kann.

Sie würde weiters interessieren, wieso zwischen Zeugen, Kontakt- und Begleitpersonen, Opfern und Personen, die Informationen über die betreffenden Straftaten liefern können, unterschieden wird. Sie sehe keinen Grund für diese Unterteilung. Das Opfer sei immer ein Zeuge.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne) stellt fest, daß sie dem Antrag, den Abgeordneter Kier noch einbringen werde und in dem es um personenbezogene Daten gehe, zustimmen werde. Aus diesem Grund sei der Antrag der Grünen, der ursprünglich vorgelegt worden sei, zurückgezogen worden. Es sollte noch einmal untermauert und sichergestellt wer­den, daß es zu keiner Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt, vor allem wenn es um rassische Herkunft, politische Anschauung, religiöse oder andere Über­zeugungen bis hin zum Sexualleben gehe, wie es ja ursprünglich vorgesehen gewesen sei und wogegen es bereits viele Proteste gebe.

Die Grünen unterstützen auch den Antrag, den die Kollegen Kiss, Schwemlein und Platter eingebracht haben, in dem es ebenfalls um die Persönlichkeitsrechte gehe und der weiters für die Verankerung der Bekämpfung des Mißbrauchs von Kindern für Prostitution und Porno­graphie als Europol-Aufgabe eintrete.

Es scheinen sich viele Bedenken in allen Fraktionen wiederzufinden. Neben Bedenken hin­sichtlich der personenbezogenen Daten haben die Grünen auch Bedenken hinsichtlich der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Daten über Personen, gegen die keinerlei Verdacht vorliege, wie eben Zeugen, Kontakt- und Begleitpersonen und mögliche Opfer. Sie könne sich nur der Frage anschließen, was es bedeute, wenn man jetzt schon versucht, Personen zu erfassen, die in Zukunft eine strafbare Handlung setzen könnten. Es stelle sich die Frage, nach welchen Kriterien dabei vorgegangen wird.

Nach Meinung der Grünen sei jedenfalls sicherzustellen, daß der Personenkreis, über den Daten gespeichert werden dürfen, auf Personen eingeschränkt wird, gegen die ein konkreter Verdacht, eine strafbare Handlung begangen zu haben, vorliegt. Der Personenkreis sollte allerdings nicht um Personen ausgeweitet werden, die in Zukunft eine strafbare Handlung begehen könnten.

Es sei nach Meinung der Grünen auch festzulegen, daß das Europäische Parlament eine konkrete Kontrollfunktion erhält und daß die personenbezogenen Daten nicht in der vorge­sehenen Art und Weise erfaßt werden.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum) bemerkt, daß der Antrag Kiss, Schwemlein, Platter vom Liberalen Forum positiv aufgenommen wird. Der zweite Punkt des Antrages stelle sozusagen eine Detailbegründung für jenen Antrag dar, den das Liberale Forum eingebracht habe. Ein Antrag ähnlichen Inhalts, der in der letzten Verhandlung eingebracht worden sei, sei förmlich zurückgezogen worden.

Ihn habe nicht beruhigt, was der Bundesminister hinsichtlich der Konsistenz des jetzt vorlie­genden Papiers gesagt habe, da diese Meldung in regelmäßigen Abständen zu vernehmen sei. Das neue Papier sei zwar nicht wortidentisch mit dem vorhergehenden, aber in seiner Tendenz völlig gleichartig. Daher habe er das Gefühl, daß hartnäckig auf der Philosophie beharrt werde, die keineswegs den personenbezogenen Datenschutz in eine entsprechende Relation zu den notwendigen Interessen von Europol bringe. Das werde besonders deutlich an den Aspekten Charaktermerkmale – er wisse nicht, wie dieser Begriff datenmäßig erfaßt werde, was dort wirklich beschrieben werde –, Lebensweisen und Gewohnheiten, Kommunikationsmittel und sonstiges. Es stelle sich die Frage, was unter „sonstiges“ gemeint sei, ob es sich dabei sozusagen um die Vorsichtsklausel für außerterrestrische Kommunikationsmittel, die noch nicht bekannt seien, handle oder um die Brieftaube. Man könnte statt „sonstiges“ gleich den Ausdruck „jedes Kommunikationsmittel“ verwenden, somit erübrige sich eine Differenzierung.

Gleichfalls hochbedenklich in diesem Katalog sei lit. k, andere Datenbanken, wo neben anderen Stellen von „privaten Stellen“ gesprochen werde, also, genau betrachtet, von beliebigen Datenbanken. Das sei äußerst undeutlich.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sei, daß in den Dokumenten erkennbar sei, daß die Absicht bestehe, ein Benutzerhandbuch zu machen. Das sei zwar völlig korrekt, allerdings handle es sich bei diesem Benutzerhandbuch um ein Loch im Boden des Datenschutzes, wenn es nicht unter strengster rechtlicher Kontrolle entwickelt wird. Darin stehe, was eigentlich geschieht. Wenn dieses Benutzerhandbuch nicht der politischen Kontrolle zugänglich sei, dann könne man sich das Ganze ersparen.

Abgeordneter Kier bittet die übrigen Mitglieder des Hauptausschusses, seinem Antrag zuzu­stimmen.

Unter den Angaben zur Person befindet sich unter Z 3 der Begriff „Mädchenname“. Es wäre ein leichtes gewesen, diesen Begriff durch „Geburtsname“ zu ersetzen. Wenn das bis jetzt nicht aufgefallen sei, dann, so meine er, sei bis jetzt einfach der Sorgfaltstest mißlungen, was mangelnde Datensorgfalt vermuten lasse. Wer so undeutlich formuliere, sei offenbar nicht bereit, seine Daten so genau zu definieren, daß wirklich alles erfaßt wird. Unter dem Begriff „Mädchenname“ könne einfach der Geburtsname eines Mannes, der anläßlich der Ehe­schließung seinen Namen gewechselt habe, nicht erfaßt werden.

Obmannstellvertreter Dr. Heinrich Neisser hält fest, daß ein Antrag auf Stellungnahme des Hauptausschusses gemäß Artikel 23e B-VG des Abgeordneten Dr. Kier betreffend Entwurf von Durchführungsbestimmungen für die Arbeitsdateien zu Analysezwecken eingebracht worden sei.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Der Hauptausschuß wolle beschließen:

„Der zuständige Bundesminister möge den Durchführungsvorschriften für die Arbeitsdateien zu Analysezwecken in Zusammenhang mit der Europol-Konvention nur dann zustimmen, wenn unter keinen Umständen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, die Cha­raktermerkmale, Lebensweise, eine nicht näher spezifizierte ‘Gefährlichkeit’, rassische Herkunft, religiöse und andere Überzeugungen, das Sexualleben, politische Anschauungen oder die Zugehörigkeit zu gesetzlich nicht verbotenen Bewegungen und Organisationen betreffen.“

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz umzusetzen beziehungsweise auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der durch Bundesgesetz um­zusetzen wäre.

*****

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) will wissen, ob Abgeordneter Jung bereits angelobt worden ist, was dieser verneint.

Obmannstellvertreter Dr. Heinrich Neisser stellt erläuternd fest, daß Abgeordneter Jung wieder Mitglied des Nationalrates geworden ist und der Wahlschein von der Bundeswahl­behörde vorliegt. Er sei aber noch nicht angelobt. Es sei nicht einfach, zu klären, welche Wirkung die Angelobung habe, ob sie sozusagen eine konstitutive Voraussetzung sei, um über­haupt im Parlament, also auch im Ausschuß, tätig zu werden.

Neisser stellt fest – diese Frage werde rechtlich durchleuchtet und geklärt werden –, Abge­ordneter Jung möge eine kurze Wortmeldung abgeben. Dies sei allerdings kein Präjudiz, was die Frage betrifft, ab wann jemand vollberechtigter Abgeordneter ist.

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche) nimmt Bezug auf eine Feststellung des Bun­desministers betreffend die zur Verfügung stehenden Unterlagen und meint, es sei interessant, daß den Abgeordneten Unterlagen zur Verfügung gestellt worden seien, die eigentlich überholt seien, obwohl die aktuellen und gültigen Unterlagen dem Parlament zugegangen seien.

Die Meinung des Ministers, daß das Papier datenschutzfreundlich sei, könne er nicht teilen. Bei entsprechender Auslegung könne man fast über alle Österreicher fast alles, was irgendwie relevant sei, sammeln.

Zu Artikel 2 Abs. 4, der die zuständigen Behörden definiert, stelle sich die Frage, ob es auf dem Wege der Amtshilfe möglich sei, Daten von sämtlichen österreichischen Behörden einzuholen.

Artikel 23 befasse sich mit der nationalen Kontrollinstanz, und es stelle sich die Frage, wer die in Österreich dafür vorgesehene nationale Kontrollinstanz sei.

Artikel 8 definiere die Personenkreise. Darin heiße es: „Personen, die nach Maßgabe des nationalen Rechts des betreffenden Staates einer Straftat verdächtig sind“, also nicht nach österreichischem Recht. Als Beispiel sei Italien zu nennen, wo es rechtliche Bestimmungen gebe, die den Bereich des Staatsschutzes betreffen, die aus der Mussolini-Ära stammen und die zum Beispiel die Südtiroler Volkspartei laufend zu spüren bekommt. Somit müssen die Tiroler und vor allem auch die Tiroler ÖVP ein gewisses Interesse daran haben, daß man da aufpaßt. Er habe also große Bedenken, wenn derartige Bestimmungen einfach übernommen werden.

Man müßte darauf bestehen, daß – ähnlich wie bei der Auslieferungsfrage – nur dann Daten über Personen weitergegeben werden dürfen, wenn diese Personen auch eine in Österreich strafbare Handlung begangen haben oder hinreichend verdächtig sind.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum) merkt an, daß ihm die Auslegung durch Neisser, was die Teilnahme des Abgeordneten Jung an der Sitzung des Hauptausschusses betrifft, nicht genügen würde, wenn es auch um die Berechtigung zur Teilnahme an Ab­stimmungen in diesem Ausschuß gehen würde. Gegen eine Wortmeldung habe er allerdings keinen Einwand.

Obmannstellvertreter Dr. Heinrich Neisser sagt, daß seiner Meinung nach mehr für die Auffassung spricht, daß Abgeordneter Jung vollberechtigtes Ausschußmitglied ist. In § 9 der Geschäftsordnung heiße es ausdrücklich:

„Jeder Abgeordnete, dessen Wahlschein in der Parlamentsdirektion hinterlegt ist“ – das sei geschehen –, „hat für die Dauer der jeweiligen Gesetzgebungsperiode so lange Sitz und Stimme im Nationalrat, als nicht seine Mitgliedschaft aus einem der im § 2 genannten Gründe erloschen ist.“

Sitz und Stimme bedeuten auch Rederecht und das Recht abzustimmen.

Man müsse allerdings klären, welche Funktion und Bedeutung die Angelobung habe.

Obmannstellvertreter Dr. Neisser bittet, seine Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem bemerkt zum von Abgeordneten Kiss ein­gebrachten Antrag, daß er diese Initiative für bedeutsam halte und gerne bereit sei, im Sinne dieses Antrages auch den österreichischen Standpunkt zu vertreten. Es könne keine Frage sein, daß es Sache auch der Kooperation innerhalb Europas, insbesondere im Bereich der Dritten Säule, der Europäischen Union, ist, derartige Formen von Kriminalität an weitgehend wehr- und schutzlosen Menschen, nämlich an Kindern, gemeinsam möglichst wirksam zu bekämpfen. Es habe zu diesem Thema bereits intensive Beratungen auch anläßlich des letzten informellen Justiz- und Innenministerrates in Dublin gegeben, und zwar auf der Basis eines Entwurfs von Belgien, eines Staates, der in besonderem Maße dazu beigetragen habe, daß diese Diskussion jetzt geführt wird.

Der Minister geht davon aus, daß im nächsten formellen Justiz- und Innenministerrat zu dieser Frage auch Beschlüsse gefaßt werden können.

Es sollte allerdings allen klar sein, daß Europol selbst nicht die Bekämpfung aufnehmen könne. Europol sei ein Analyseinstrument, das zur Unterstützung der nationalen Einrichtungen der Sicherheitsexekutive diene und als solches in seinem Wert nicht hoch genug geschätzt werden könne. Gerade dann, wenn es grenzüberschreitende Formen der Kriminalität gebe, sei eine gemeinsame Analyse der Erkenntnisse, die jeweils national anfallen, die Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung dieser Kriminalitätsform und stelle eine großartige Verbesserung der Möglichkeiten der nationalen Polizeiverwaltungen dar.

Bundesminister Einem stimmt mit Abgeordneten Platter völlig darin überein, daß zu einer effizienten Sicherheitspolitik im Interesse der in Österreich lebenden Menschen natürlich eine intensive Zusammenarbeit, insbesondere im Rahmen der Europäischen Union, gehört, darüber hinaus aber auch mit anderen Staaten, insbesondere mit den an Österreich angrenzenden östlichen Staaten und mit weiteren Staaten, mit denen Österreich nicht nur eine gute Ko­operation verbindet, sondern auch mit jenen, die als besondere Problemträger in Erscheinung treten, indem manche der Kriminalitätsformen, die auch nach Österreich hereinreichen, dort ihren Ausgang oder zumindest auch eine Grundlage haben.

Er glaube allerdings, daß es nicht viel Sinn mache, zwischen wesentlichen und weniger we­sentlichen Maßnahmen zu unterscheiden. Abgeordneter Platter habe das Beispiel der seiner Meinung nach zu starken Konzentration auf Angelegenheiten des Verkehrsdienstes und der zu geringen Konzentration auf Angelegenheiten der Prävention gebracht. Es dürfe daran erinnert werden, daß die Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren, und zwar teilweise auch im ausdrücklichen Auftrag des Parlaments – er erinnere nur an § 100 der Straßenverkehrsordnung und die Widmung zusätzlicher Mittel –, gesetzt worden seien, sehr wesentlich dazu beigetragen haben, daß die Zahl der jährlich in Österreich auf den Straßen sterbenden Menschen deutlich zurückgegangen ist. Für die Angehörigen jener Menschen, die im Straßenverkehr gestorben seien, sei das ein bedeutender Schritt.

Es müßten alle Vorkehrungen getroffen werden, um sowohl Verletzungen und Tod auf der Straße als auch Verletzungen des Eigentums oder anderer Rechtsgüter, insbesondere auch der physischen Integrität von Menschen, hintanzuhalten.

Was die Anmerkungen zum Thema Suchtgift und Suchtgiftkriminalität betrifft, bestehe kein Zweifel, daß das ein Hauptbereich sei, in dem nur nationale Kooperation Aussicht auf Erfolg biete. Nicht ganz stimme er mit Abgeordneten Platter hinsichtlich der Frage der Balkanroute und des Transports durch Österreich überein. Sicher sei, daß Österreich betroffen davon sei, daß es be­deutende Transportwege und Zwischenlager etwa im Osten Österreichs gebe und daß Österreich, sowohl was den Durchtransport als auch was den Hertransport von Drogen betrifft, tangiert sei und alles daransetzen müsse, beide Phänomene wirksam zu bekämpfen.

Was die konkrete Frage nach dem Grad der Nutzung der europäischen Drogeneinheit betrifft, sei zu sagen, daß Österreich diese Einrichtung relativ intensiv nutzt und bei dieser Nutzung im oberen Mittelfeld der Mitgliedstaaten liegt, wenn man die Größe Österreichs und seiner Bevölkerung mit jener anderer Mitgliedstaaten vergleicht. In der Periode 1. 1. 1996 bis 1. 9. 1996 sei in 59 Fällen diese Möglichkeit genutzt worden, während sie von Deutschland in 336 Fällen, von Spanien in 31 Fällen, von Schweden in 40 Fällen, von Irland in 49 Fällen und von Dänemark in 51 Fällen genützt worden sei.

Was die Aufforderung an ihn anbelangt, er möge sich dafür einsetzen, daß die unterschiedlichen Standpunkte etwa auch im Bereich des Datenschutzes innerhalb der Mitgliedstaaten endlich überwunden werden, meint der Minister: Der wirksamste Beitrag, der dazu geleistet werden könne, sei, auf den eigenen Standpunkt zu verzichten. Das könne allerdings nicht der Weg sein. Österreich werde daher weiter einen Standpunkt im Bereich des Datenschutzes vertreten, der dem relativ hohen datenschutzmäßigen Standard Österreichs entspricht. Die Schwierigkeit sei allerdings, daß die anderen Mitgliedstaaten auch ihrem jeweiligen Standard entsprechend argu­mentieren und keiner auch nur einen Ansatz zeige, von seinem Standpunkt abzugehen.

Österreich setze sich dafür ein, daß es zu Lösungen kommt, die keinen der Mitgliedstaaten veranlassen oder zwingen, seinen Datenschutzstandard zugunsten eines gemeinsamen, etwas schlechteren – wie immer man das bewerten möge – aufzugeben. Dieser Weg sei auch bisher schon beschritten worden, nämlich mit dem Ziel, daß die jeweiligen nationalen Standards Maßstab für die Beurteilung bleiben.

Zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Partik-Pablé, die die Frage aufgeworfen habe, warum Österreich die Europol-Konvention noch nicht ratifiziert habe und wann es endlich soweit sei, bemerkt Bundesminister Einem, daß die Europol-Konvention, auch wenn sie bereits ratifiziert worden wäre, noch nicht in Kraft getreten wäre. Es bestehe die Absicht, die Urkunde samt Erläuterungen, also alle Unterlagen, die für die Ratifizierung der Europol-Konvention durch Österreich notwendig seien, noch im Laufe des heurigen Jahres dem Parlament zuzuleiten und damit die Voraussetzungen für eine Ratifizierung zu schaffen. Österreich werde unter den ersten Staaten sein, die die Europol-Konvention ratifiziert haben werden.

Es müsse allerdings darauf hingewiesen werden, daß das Inkrafttreten der Europol-Konvention nicht zuletzt davon abhängig ist, ob die unterschiedlichen, notwendigen und vordefinierten Rechtsakte fertig und anwendbar geworden sind. Der Status quo sei der, daß von den neun Rechtsakten drei fertig und die übrigen sechs im Rahmen der Arbeitsgruppen in der Euro­päischen Union zu diskutieren und fertigzuverhandeln sind. Dabei gehe es auch um außer­ordentlich sensible Fragen, wie etwa die Frage des Datentransfers für Zwecke der Analyse.

Eine Reihe von Detailfragen, die Frau Abgeordnete Partik-Pablé gestellt habe, beziehen sich fast ausschließlich auf den Text der Konvention und nicht auf Texte, die heute in Diskussion stehen. Er wolle sich auf die Anmerkung beschränken, daß die Konvention, über die heute diskutiert werde, zu einem Zeitpunkt abgeschlossen und im Text finalisiert worden sei, als Österreich noch nicht Mitglied gewesen sei. Österreich sei vor der Wahl gestanden, dieser Kon­vention entweder beizutreten oder nicht. Eine gesonderte Anpassung dieses Textes an österreichische Bedürfnisse sei nicht in Diskussion gestanden.

Österreich sei dieser Konvention trotz der einen oder anderen Bedenken beigetreten, weil man der Meinung sei, daß die Schaffung eines Instruments, wie es Europol auf Basis dieser Konvention sei, für Österreich von außerordentlichem Nutzen sei. Fragen, wie im Detail mit einzelnen Daten umzugehen sei, werden in dem noch zu erstellenden Rechtsakt über den Datentransfer zu Analysezwecken zu regeln sein. Was die Daten anbelangt, werde es jeweils darauf ankommen, daß durchwegs der nationale, also in diesem Fall der österreichische Standard, für österreichische Daten angewendet wird, um diesem Standard Rechnung zu tragen.

Zu den Hinweisen der Abgeordneten Kammerlander, die sich insbesondere auf die Problematik der Daten von Zeugen und von Opfern bezogen und im übrigen auch eine Einschränkung auf jene Personen gewünscht habe, die konkret tatverdächtig seien – darin durchaus in Über­einstimmung mit Abgeordneter Partik-Pablé –, sei zu sagen, daß Österreich auch in diesen Fragen einerseits dem österreichischen Datenschutzstandard Rechnung tragen wolle, ander­seits auch eine allzu großzügige Ausdehnung, etwa auf Personen, die potentiell irgendwann einmal straffällig werden könnten, für problematisch halte. Das Problem bestehe nicht darin, daß die Möglichkeit der Europol gegeben sei, solche Daten zu analysieren, sondern darin, ob Österreich verpflichtet sei, derartige Daten zu liefern. Es komme in diesem Falle auf den österreichischen Datenschutzstandard an, aber nicht primär darauf, was Europol mit den für Analysezwecke gelieferten Daten zu tun berechtigt sein soll.

Zu den Hinweisen des Abgeordneten Kier, die in eine ähnliche Richtung gehen – Charakter­merkmale, Gewohnheiten, Kommunikationsmittel, insbesondere sonstiges –: Es gelten im Prinzip die hiezu schon gegebenen Daten.

Eine besondere Problematik stellen zweifellos die Daten von Zeugen und Opfern dar. Die Debatte darüber sei noch nicht beendet. Aus österreichischer Sicht sei man der Meinung, daß es für bestimmte Opferkategorien Datentransfermöglichkeiten geben muß, etwa bei Serien­delikten an Personengruppen, die durch bestimmte Merkmale ausgezeichnet seien, um wirksam gegen derartige Serienstraftäter vorgehen zu können. Vergleichbares könne unter bestimmten Bedingungen auch bei Zeugen gelten. Was sichergestellt werden sollte, sei, daß bestimmte Daten von besonderer Sensibilität, die insbesondere Zeugen betreffen, nicht rundweg in das System einfließen, weil dies in der Regel nicht notwendig sei.

Die Diskussion über diese Fragen sei – darauf sei bereits mehrfach hingewiesen worden – noch im Gange. Der österreichische Standpunkt sei hiebei sehr klar.

Was das Benutzerhandbuch anbelangt, müsse gesagt werden, daß auch dieses noch einer Beschlußfassung bedarf.

Zur Anmerkung „Mädchenname“ statt „Geburtsname“: Er stimme mit Abgeordneten Kier völlig darin überein, daß eine geschlechtsneutrale Form, die jeden Zweifel ausschließe, angebracht sei. Er halte dies allerdings nicht für ein unmittelbares Zeichen dafür, daß durch diese Fassung ein besonders schlampiger Umgang mit Daten beabsichtigt oder auch nur ermöglicht würde. Auch diese Fassung erlaube eine hinreichend eindeutige Interpretation. Er nehme allerdings diese Anregung gerne auf.

Abgeordneter Jung habe die Frage aufgeworfen, warum dem Parlament ungültige Unterlagen zugekommen seien. – Dem Parlament kommen laufend die jeweils aktuellen Unterlagen zu. Dort, wo der Diskussionsprozeß noch im Gange sei, könne es sein, daß sie sich überholen. Die jeweils nächstaktuellen kommen dem Parlament dann zu, wenn sie vorliegen. Das führe gelegentlich dazu, daß zwar der Diskussionsstand schon weiter sei als der Unterlagenstand im Parlament, aber es handle sich nicht um eine Belieferung mit Altpapier, sondern mit den letztverfügbaren Papieren. (Abg. Jung: Ich habe gefragt, warum wir nicht die gültigen Unter­lagen vom Parlament bekommen haben!) Für den Postweg sei nicht der Innenminister verantwortlich.

Zur Frage der kritischen Haltung zum Datenschutz oder der Datenschutzfreundlichkeit: Er habe mehrfach darauf hingewiesen, daß einerseits vom Hauptausschuß gewisse Leitlinien vorge­geben worden seien, in welche Richtung Österreich in Sachen Datenschutz und Europol zu agieren habe – es werde auch in diesem Sinne agiert –, anderseits werde im Detail in derart sensiblen Fragen auch eine sehr enge Abstimmung mit den Kollegen aus dem Bundes­kanzleramt gesucht, um den österreichischen Standard nicht zu verwässern.

Auf die Frage zu Artikel 2 Abs. 4, ob im Wege der Amtshilfe hinkünftig Daten von allen Be­hörden eingeholt werden können, laute die Antwort nein. Daten können nur von den notifizierten eingeholt werden, aber nicht von allen.

Auf die Frage, welche die nationale Kontrollinstanz nach Artikel 23 sei, sei zu bemerken, daß die nationale Kontrollinstanz in Österreich die Datenschutzkommission sei.

Was das Beispiel Südtirol betrifft, sei das Problem nicht so gelagert, wie es skizziert worden sei. Die Zulässigkeit der Verwendung der angelieferten Daten durch Europol sei das eine. Europol dürfe den Regeln für Europol entsprechend jene Daten für Analysezwecke verwenden, die es angeliefert bekomme, und zwar nur jene, deren Berechtigung zur Verwendung ausdrücklich gegeben sei. Die Frage, welche Daten das jeweils nationale System zur Verfügung stelle, bestimme sich nach den nationalen Rechtsvorschriften. Österreich sei also nicht gehalten, kraft internationaler Normen Daten zu liefern, die aus nationalen Gründen nicht geliefert werden dürften. So gesehen bleibe der österreichische Schutz für Österreich aufrecht, und die Anwend­barkeit von Daten für Europol bleibe gewährleistet.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche) bemerkt, daß Minister Einem ihre Frage betreffend das Verhältnis zwischen Interpol und Europol nicht beantwortet habe.

Laut „Presse“ sei der ehemalige Koordinator der Europol, Herr Storbeck, in Österreich und habe sich darüber beklagt, daß die Österreicher so wenig Gebrauch machen von den Europol-Möglichkeiten, die es bereits gebe. Er habe bemängelt, daß Österreich nur vier Anfragen gestellt habe, während Deutschland schon 500 Anfragen gemacht habe. Die Abgeordnete will wissen, ob sich bereits etwas geändert hat und diese Möglichkeit schon genützt wird. Es wäre aufgrund internationaler Kriminalität Grund genug vorhanden.

Sie wisse jedenfalls, daß die internationale Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten über Interpol sehr mangelhaft funktioniert und daß beispielsweise die Erledigung von Rechts­hilfeersuchen von Spanien noch immer zwei, drei Jahre dauert. Da wäre es dringend notwendig, daß das Instrument Europol genützt wird.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum) bemerkt, daß es zwischen den nationalen Rechtsordnungen, was den Datenschutz anlangt, zu einem Schnittmengenproblem kommen werde. Im Innenministerium sollten Überlegungen dahin gehend angestellt werden, welche Schnittmenge an gleichmäßig jedenfalls zur Verfügung stehenden Daten über die Europol-Konvention hinaus übrigbleibt, und zwar unter Beachtung der jeweiligen nationalen Rechte. Ein echtes systematisches Arbeiten mit Daten setze voraus, daß sie in gleichartiger Struktur aus allen Einzugsgebieten der Information angeliefert werden, es sei denn, es werden zum Beispiel österreichische geschützte Daten mit italienischen geschützten Daten vermischt. Dann trete das Problem auf, das nicht nur rein zufällig in der Südtirol-Frage sichtbar werde, sondern das heiße, daß es in Italien so gut wie keinen Datenschutz im österreichischen Sinne gibt, außerdem eine merkwürdige Staatsschutzphilosophie.

Auch die Frage, ob vom Prinzip der identischen Norm auszugehen sei, wobei wahrscheinlich die strafrechtliche Seite gemeint gewesen sei, nicht nur die formale, sei nicht irrelevant. Es sei nicht günstig, wenn österreichische Fahndungsdaten auf Europol-Ebene verwendet werden, um italienischen Staatsschutzinteressen zu dienen.

Deswegen sei auch das Benutzerhandbuch so wichtig, da darin beschrieben wird, was ge­schieht, was etwa unter Charaktermerkmalen gespeichert wird. Das Benutzerhandbuch könne, wenn man nicht aufpasse, der technokratische Knüppel zur Vernichtung des Datenschutzes sein.

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ) meint, daß es berechtigt und notwendig sei, gerade in Datenschutzangelegenheiten größtmögliche Sensibilität an den Tag zu legen. Um überhaupt Chancen zu haben, präventiv in der Kriminalszene tätig zu werden, sei Zu­sammenarbeit notwendig. Daher müsse ein Netzwerk aufgebaut werden, um über die eigenen Grenzen hinaus tätig werden zu können.

Es sei allerdings nicht Sinn und Zweck der Sache, wenn auf der einen Seite die Zusam­menarbeit und der Austausch von Daten in verstärktem Maße gefordert werden, gleichzeitig aber auch der Anspruch erhoben wird, daß jeder den Stecker herausziehen kann.

Wenn Frau Abgeordnete Partik-Pablé die Frage nach Schutzmechanismen gestellt habe, die es etwa der Mafia in Italien nicht möglich machen, an Daten heranzukommen, dann müsse er sagen, daß er sich nicht vorstellen könne, daß der Mensch in der Lage sei, eine Technik zu installieren, wo er selbst keinen Zugriff habe beziehungsweise seine eigene Schwäche letztlich dazu führen könne, daß Mißbrauch möglich ist. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie sollen Fragen an den Minister stellen und nicht mich belehren!)

Es sei sicherlich schwierig, den Begriff „Sicherheit“ zu polarisieren, und zwar dahin gehend, welche Sicherheit wichtiger und welche weniger wichtig sei. Entscheidend für ihn sei, daß es ihn Zukunft gelingt, in erster Linie all jene Deliktsbereiche effizient zu bekämpfen, die für Österreich eine massive Bedrohung darstellen. Mit dem vorliegenden Paket werde ein Schritt in diese Richtung gesetzt.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem bittet um Entschuldigung, daß er eine Frage der Abgeordneten Partik-Pablé nicht beantwortet hat, und bemerkt, daß nicht die Absicht besteht, Interpol aufzulösen. Interpol und Europol haben auch nicht identische Aufgaben. Interpol als weltumspannendes System zur Verbrechensbekämpfung bleibe erhalten. Europol sei in erster Linie ein Analyseinstrument, das eine qualitative Ergänzung zu nationalen Maß­nahmen darstelle, aber nicht primär ein Fahndungsinstrument, über das Täter ausgeforscht werden. Es seien also beide Instrumente notwendig.

Das, worum es gehe, sei, jeweils auf nationaler Ebene ein Maximum an Integration, was die Bearbeitung und die organisatorisch technischen Voraussetzungen betrifft, zu erreichen. Dies nicht zuletzt aus Gründen des zweckmäßigen und wirtschaftlichen Mitteleinsatzes.

Was die Aussagen von Storbeck betrifft, der seine Funktion noch innehabe, sei zu bemerken, daß Storbeck ein begnadeter Marketingmann für Angelegenheiten von Europol sei, und das sei zum Teil auch seine Aufgabe. Er gebe allerdings zu, daß auch er nicht jedes Mal von allen Aussagen begeistert sei, die er in seinen Bemühungen um das Marketing für Europol trifft. Was die Zahlenangaben betrifft, habe er allerdings kein Problem. Die von Storbeck genannten vier Fälle beziehen sich auf jene Periode vor Einführung einer Statistik – diese Statistik sei ab September 1995 geführt worden –, die Österreich mit ausweise. Die von ihm – also dem Minister – bekanntgegebenen Daten beziehen sich auf die Periode 1/1996 bis 9/1996 und zeigen ein deutlich anderes Bild. Er meine, daß damit eine gewisse Aufklärung gegeben sei.

Abgeordneter Kier habe gemeint, daß ein sinnvolles vernetztes Arbeiten, wie es etwa auch für Zwecke der Analyse das Optimum darstellen würde, nur dann gewährleistet sei, wenn gleich­artige Daten nach gleichen Standards aus den einzelnen Staaten zusammengeführt werden und auch zur Verfügung stehen. Diese Debatte sei ihm sehr wohl vertraut. Er habe selbst schon Gelegenheit gehabt, genau zu diesem Thema im Rahmen des Justiz- und Innenministerrates wiederholt das Wort zu ergreifen. Das Problem bestehe darin, daß die Bereitschaft zur recht­lichen Integration der Voraussetzungen für dieses einheitliche System in den Ländern nicht vorhanden sei. Daher sei es darum gegangen, zu sagen, das werde entweder überhaupt nicht gemacht oder mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, wobei ein Kompromiß darin bestehe, daß die Schutzstandards in den jeweils nationalen Staaten weiterhin zum Maßstab für die Anlieferung gemacht werden und daher die Analysebeamten, die mit diesen Daten arbeiten, in die Lage versetzt werden, auf Basis dieser Daten Analysen anzustellen. Dies sei noch wesentlich besser, als wenn die Möglichkeit der gemeinsamen Analyse nicht bestünde. Es sei allerdings unbestreitbar, daß es eine Verbesserungsfähigkeit gäbe, wenn es eine Einigung hinsichtlich der Integration der rechtlichen Voraussetzungen etwa der Datenanlieferung gäbe, was aus heutiger Sicht nicht möglich sei.

Was das Benutzerhandbuch betrifft, müsse eines deutlich gesagt werden: Die einzige Rechts­grundlage für die Frage, welche Daten wie angewandt werden dürfen, seien die Durch­füh­rungsbestimmungen. Das Benutzerhandbuch sei dann die interne Dienstanweisung an die Bediensteten, wenn die Durchführungsbestimmungen umgesetzt werden. Das Benutzer­hand­buch sei sozusagen die Alltagsanwendungsvorschrift zur Umsetzung der Durchführungsbestim­mungen. Das gelte es sicherzustellen, und dann sei es kein Knüppel gegen den Datenschutz in der Praxis.

Abgeordneten Schwemlein sei er für seine Anmerkungen zu Dank verpflichtet, im Gegensatz zu Abgeordneter Partik-Pablé, die lieber durch ihn, also den Minister, belehrt worden wäre. Auch ihm liege es fern, sie zu belehren. Er meine, daß es sinnvoll sei, darauf hinzuweisen, daß man realistisch sein müsse, um effizient sein zu können. Dazu zähle, daß die Schutzstandards, die für angemessen und notwendig gehalten werden, aufrechterhalten und angewendet werden. Es zähle aber auch dazu, zur Kenntnis nehmen zu müssen, daß, wenn auf der Basis von Informationen – das seien Daten – Analysen angestellt werden wollen, um die Kriminalitäts­bekämpfung auch im eigenen Land deutlich verbessern zu können, ganz ohne Datenaustausch nichts zu gewinnen sei. Daher müsse zur Kenntnis genommen werden, daß die Zusam­menführung dieser Daten die Erfolgsvoraussetzung sei. Wenn man einen derartigen Erfolg nicht wolle, dann wäre der Schutz der Daten vollständig, aber der Nutzen von Europol verloren. Inso­weit sei es notwendig, einen Kompromiß auf hohem Niveau zu schließen.

Bei der nun durch Obmannstellvertreter Dr. Heinrich Neisser vorgenommenen Abstimmung wird der Antrag der Abgeordneten Kiss, Schwemlein, Platter und Kollegen betreffend Europol einstimmig angenommen.

Der Antrag des Abgeordneten Dr. Kier wird abgelehnt.

Somit ist der Tagesordnungspunkt Europol abgeschlossen und jener Teil der Tagesordnung beendet, der EU-Angelegenheiten betrifft.

                                                           Österreichische Staatsdruckerei: 61 1352                                                          


Schluß der Beratungen zu EU-Angelegenheiten: 12.52 Uhr