IV-15 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 

Mittwoch, 22. April 1998

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gedruckt auf 70g chlorfrei gebleichtem Papier



Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XX. Gesetzgebungsperiode                             Mittwoch, 22. April 1998

Tagesordnung

 

1. EURO

Bericht der Oesterreichischen Nationalbank

Konvergenz in der EU

(44989/EU XX. GP)

Bericht des Europäischen Währungsinstituts

Konvergenzbericht

(44990/EU XX. GP)

Bericht der Europäischen Kommission

Konvergenzstand 1998

(44991/EU XX. GP)

SON 50/2.1 Ministerratsvortrag

Konvergenzberichte

(44992/EU XX. GP)

2. Bericht des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluß der Bundesregierung betreffend Weiterbelassung des österreichischen UNDOF-Kontingents (Vorlage 127 HA)

3. Bericht des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluß der Bundesregierung betreffend Weiterbelassung des österreichischen Kontingents bei United Nations Peace-keeping Force in Cyprus (UNFICYP) (Vorlage 128 HA)

4. Antrag des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluß der Bundesregierung betreffend Weiterbelassung des österreichischen Militärbeobachter- und Logistikkontingents bei United Nations Iraq Kuwait Observation Mission (UNIKOM) (Vorlage 129 HA)

5. Antrag des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluß der Bundesregierung betreffend Verlängerung der österreichischen Teilnahme an der United Nations Special Commission (UNSCOM) (Vorlage 130 HA)

6. Antrag des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf Zustimmung zum Beschluß der Bundesregierung betreffend Weiterbelassung der österreichischen Polizeibeobachter im Rahmen der United Nations Civilian Police Observer Support Group (UNPSG) (Nachfolge­operation von UNTAES) (Vorlage 131 HA)

Beginn der Sitzung: 15.33 Uhr

Obmann Dr. Heinz Fischer begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung des Haupt­aus­schusses und stellt vor Eingang in die Tagesordnung fest, daß der am 10. März 1998 gefaßte Beschluß des Hauptausschusses, am 8. Mai 1998 eine Enquete zum Thema “Ein­führung des Minderheitsvotums am Verfassungsgerichtshof” abzuhalten, wegen Terminproble­men nicht eingehalten werden könne.

Infolgedessen faßt der Hauptausschuß den Beschluß, diesen Termin nicht aufrechtzuerhalten und den endgültigen Termin für die Durchführung dieser Enquete zu einem späteren Zeitpunkt zu beschließen.

1. Punkt

EURO

Bericht der Oesterreichischen Nationalbank – Konvergenz in der EU (44989/EU XX. GP)

Bericht des Europäischen Währungsinstituts – Konvergenzbericht (44990/EU XX. GP)

Bericht der Europäischen Kommission – Konvergenzstand 1998 (44991/EU XX. GP)

SON 50/2.1 Ministerratsvortrag – Konvergenzberichte (44992/EU XX. GP)

Obmann Dr. Heinz Fischer läßt nach Eingang in die Tagesordnung über den formellen Be­schluß zur Ladung von Experten zu dieser Sitzung abstimmen. Auf einer bereits vorlie­genden Liste scheinen die Namen von Präsident Dr. Klaus Liebscher (Oesterreichische Na­tionalbank), Generaldirektor Dr. Adolf Wala (Oesterreichische Nationalbank), Dr. Ewald Walters­kirchen (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung), Dr. Walter Ertl (Wirtschaftskammer Öster­reich), Dr. Erhard Fürst (Vereinigung Österreichischer Industrieller) und Universitätspro­fessor Dr. Georg Winckler (Universität Wien) auf.

Nachdem der Beschluß zur Ladung gefaßt worden ist, werden die Experten in den Saal gebeten. Der ebenfalls auf der Liste stehende Professor Dr. Wilhelm Nölling aus Hamburg hat sich für diese Sitzung entschuldigt.

Obmann Dr. Fischer begrüßt nunmehr Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger und teilt mit, daß für diese Sitzung – nach einer einleitenden Stellungnahme des Finanzministers – zu­nächst eine Debatte der Mitglieder des Hauptausschusses mit einer Aufteilung der Redezeit in folgendem Verhältnis geplant sei: SPÖ, ÖVP und FPÖ jeweils 13 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 10 Minuten. In der nächsten Gesprächsrunde seien Stellungnahmen der Experten vor­gesehen, dabei seien für die von den Fraktionen benannten Experten Referate von je 5 Minuten Länge geplant, und an den Präsidenten der Oesterreichischen Nationalbank sei das Ersuchen ergangen, die Rede in einem Rahmen von 10 bis 12 Minuten zu halten. Daran werde sich ein zweiter Diskussionsblock im Ausmaß von wiederum ungefähr 2 Stunden – mit Redezeiten in der Aufteilung wie zuvor – anschließen.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger erinnert zunächst daran, daß Österreich im Jahr 1995 aufgrund eines eindrucksvollen Votums der Bevölkerung und in einem für das Land historischen Integrationsschritt der Europäischen Union beigetreten ist. Österreich habe stets das weitere Zusammenwachsen Europas sowie der Europäischen Union im Geiste der Grün­dungsverträge für wichtig gehalten und aktiv unterstützt, weil dies zur Sicherung des Friedens und zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts auf diesem Kontinent beitrage.

Die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion sei jetzt der nächste – und ein sehr wichtiger – Schritt im Rahmen der Europäischen Integration. Der europäische Binnenmarkt werde künftig von Abwertungen verschont bleiben können, wie sie zum Schaden nicht zuletzt der österreichischen Wirtschaft und des österreichischen Arbeitsmarktes auch im letzten Jahr­zehnt erfolgt seien.

Die Schaffung eines gemeinsamen Währungsraumes werde weit über Europa hinaus von Bedeutung sein. Europa werde mit dem Euro die neben dem Dollar zweite Weltwährung haben, sodaß die gemeinsame Währung zugleich eine starke Antwort Europas auf die gewaltigen ökonomischen und politischen Veränderungsprozesse der letzten zwei Jahrzehnte sei.

Am 25. März 1998 haben die Europäische Kommission in Brüssel und das Europäische Währungsinstitut in Frankfurt jene Berichte vorgestellt, die sie gemäß Artikel 109j des EU-Ver­trages vorlegen mußten und in denen sie darüber Auskunft zu geben haben, inwieweit die Mitgliedstaaten die zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion – der WWU – not­wendigen Voraussetzungen erfüllen. In diesem Zusammenhang wird zum Beispiel überprüft, in welchem Umfang die innerstaatlichen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten – ein­schließlich der Satzungen der jeweiligen nationalen Zentralbanken – den Zielen der Union ent­sprechen.

Vor allem werde überprüft, ob ein hoher Grad an dauerhafter wirtschaftlicher und fiskalischer Konvergenz erreicht worden ist. Der Maßstab dafür sei die Erfüllung folgender Kriterien:

– ein hoher Grad an Preisstabilität, der ersichtlich ist aus einer Inflationsrate, die jener der drei Mitgliedstaaten mit den besten Werten nahekommt,

– eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, die an einer öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit ersichtlich wird,

– die Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegen­über der Währung eines anderen Mitgliedstaates sowie

– ein adäquates Niveau der langfristigen Zinssätze.

Die Berichte der Kommission und des Währungsinstituts werden die Grundlage der Ent­scheidungen der Staats- und Regierungschefs im Rahmen des Treffens am 2. Mai 1998 in Brüssel bilden. Dort wird entschieden werden, welche Staaten mit 1. Jänner 1999 in die dritte Stufe der WWU eintreten können.

Auch die Oesterreichische Nationalbank hat im Auftrag des Bundesministers für Finanzen einen Bericht erstellt, in dem sie ihre Einschätzung des Konvergenzprozesses darlegt. Damit trägt sie nach Ansicht von Bundesminister Edlinger zur Darstellung eines möglichst objektiven Bildes des Konvergenzerfolges in Österreich und in der Europäischen Union bei.

Diese drei Berichte sowie auch Analysen anderer Notenbanken seien von besonderer Detailtiefe und Genauigkeit geprägt. Die aus österreichischer Sicht wichtigsten Ergebnisse brächten zum Ausdruck, daß Österreich in der Lage sei, plangemäß per 1. Jänner 1999 am Euro teil­zunehmen, da es sein wirtschafts- und integrationspolitisches Ziel erreicht habe. Es erfülle alle erforderlichen Kriterien, zum Teil sogar in vorbildlichem Maße. Damit werde dieses Land die Vorteile eines großen, starken europäischen Währungsraumes genießen können.

Österreich könne beeindruckende wirtschaftliche und fiskalische Daten vorweisen. Mit einer Inflationsrate von 1,1 Prozent im Durchschnitt der letzten 12 Monate sei es das preisstabilste Land der Europäischen Union gewesen und liege somit in der Erfüllung dieses Kriteriums an erster Stelle.

Die langfristigen Zinsen lägen mit derzeit knapp 5 Prozent auf einem historisch niedrigen Niveau, sodaß auch dieses Kriterium auf vorbildliche Art erfüllt worden sei.

Das öffentliche Defizit sei – mit 2,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes im Jahr 1997 – inner­halb von zwei Jahren auf weniger als die Hälfte reduziert worden, nachdem es 1995 noch 5,2 Prozent betragen hatte. Daher sei der Referenzwert der Europäischen Union von 3 Prozent klar unterschritten und das Kriterium somit erfüllt worden.

Die Schuldenquote sei 1997 deutlich zurückgegangen. Infolge einer Senkung um 3,4 Pro­zentpunkte liege sie jetzt bei 66,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Dieser Trend werde seine Fortsetzung finden. Daher könne dieses Kriterium ebenfalls als erfüllt betrachtet werden.

Besonders erfreulich sei – auch wenn es sich dabei nicht um ein Konvergenzkriterium handelt –, daß die österreichische Arbeitslosenrate mit 4,5 Prozent im EU-Raum an zweiter Stelle liege. Überdies sei in dieser Hinsicht bereits ein Rückgang prognostiziert worden, und dieser solle durch die Maßnahmen eine Verstärkung finden, die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung vorgesehen sind.

Die Konjunkturaussichten seien heute so günstig wie zuletzt zu Beginn der neunziger Jahre. Für 1998 werde ein Wirtschaftswachstum von 2,7 Prozent vorhergesagt, für 1999 eines von 3 Pro­zent.

Es sei der überwiegenden Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Union letztes Jahr gelungen, den begonnenen Konvergenzprozeß so erfolgreich weiterzuführen, daß die Konvergenzkriterien als nachhaltig erfüllt betrachtet werden könnten. 14 der Mitgliedstaaten hätten für 1997 im Jah­resdurchschnitt eine Inflationsrate unter 2 Prozent und langfristige Zinsen von 6,25 Prozent – diese seien inzwischen weiter auf ungefähr 5 Prozent gesunken – vorzuweisen.

Fast alle EU-Mitgliedstaaten seien Mitglieder im Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems. Auch die erst im Herbst 1996 eingetretenen Mitgliedstaaten Italien und Finnland hätten eine entsprechende Stabilität des Wechselkurses zwei Jahre lang auf­recht­erhalten.

Fast alle Mitgliedstaaten würden die fiskalischen Konvergenzkriterien erfüllen. Alle außer Grie­chenland hätten ein Defizit, das 3 Prozent nicht übersteigt, und ihr gesamter Schuldenstand liege jeweils entweder bereits jetzt unter 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes oder weise ein hinreichend hohes Tempo der Rückläufigkeit auf.

Die rechtliche Konvergenz sei ebenfalls weit fortgeschritten, auch wenn per 25. März 1998 noch nicht in allen Mitgliedstaaten sämtliche erforderlichen Gesetze – dazu gehören vor allem die Notenbankgesetze – parlamentarisch verabschiedet waren. Wohl aber seien die notwendigen Anpassungen schon in vollem Umfang vorbereitet worden.

Aufgrund der Berichte der Europäischen Kommission und des Europäischen Währungsinstitutes zeichne sich die Teilnahme von elf Mitgliedstaaten an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion von Beginn an ab. Die Kommission habe die Teilnahme folgender Länder empfohlen: Österreich, Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Finnland, Irland, Italien, Portugal und Spanien. Drei der Mitgliedstaaten, Dänemark, Schweden und Groß­britannien, seien derzeit nicht gewillt, an der WWU teilzunehmen; überdies seien in diesen Ländern einzelne Konvergenzkriterien noch nicht erreicht worden. Griechenland habe zwar den Wunsch zur Teilnahme, erfülle aber noch nicht die Voraussetzungen.

Im ersten Schritt werde die Euro-Zone daher ein Gebiet umfassen, in dem an die 290 Millionen Einwohner leben. Deren Wirtschaftsleistung werde insgesamt dem Gegenwert von ungefähr 5 800 Milliarden ECU – umgerechnet 81 000 Milliarden Schilling – entsprechen. Diese Wirt­schaftsleistung entspreche ungefähr jener der Vereinigten Staaten von Amerika und sei deutlich höher als die japanische.

Insgesamt weise diese Euro-Zone hervorragende wirtschaftliche Eckdaten auf: eine Inflation von 1,5 Prozent, öffentliche Defizite von 2,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für 1998, eine durchschnittliche Schuldenquote von knapp 74 Prozent des BIP mit sinkender Tendenz und langfristige Zinsen von ungefähr 5 Prozent, da die Finanzmärkte bereits seit längerem mit der Stabilität und dem Kommen des Euro gerechnet hätten.

Daher werde die Euro-Zone ökonomisch und sozial stabil sein. Österreich werde daraus viele Vorteile ziehen. Weiteres Zuwarten – etwa auf eine größere Anzahl von Teilnehmern – sei deshalb nicht sinnvoll.

Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny (SPÖ) stimmt Bundesminister Edlinger in der Einschätzung vollauf zu, daß die vorliegenden Konvergenzberichte deutlich folgendes zum Ausdruck brächten: Die europäischen Staaten hätten das während der letzten Jahre verfolgte Ziel auf eindrucksvolle Weise erreicht.

Nunmehr ergebe sich eine besonders günstige Situation, ein “Window of Opportunity”, das ge­kennzeichnet sei von niedriger Inflation – unter Berücksichtigung der Wirkung von Qualitäts­verbesserungen sei festzustellen, daß es in einem Land wie Österreich derzeit keine Inflation mehr gebe –, von verstärktem und wieder anspringendem Wachstum sowie von zwar langsam wirkenden, aber deutlich sichtbaren positiven Effekten auf dem Arbeitsmarkt. Insgesamt be­stehe jetzt die günstigste Situation, um mit der Währungsunion zu beginnen. Jede Verschiebung brächte es mit sich, daß auf die Nutzung dieser günstigen Chancen verzichtet wird. Daher gingen die von den freiheitlichen Abgeordneten Mag. Schreiner und Mag. Firlinger eingebrach­ten Anträge an den ökonomischen Notwendigkeiten vorbei.

An der Zinsentwicklung sei zu erkennen, daß die Finanzmärkte mit dem Zustandekommen der Währungsunion rechnen. Wenn es nicht rechtzeitig dazu kommt, berge dies die Gefahr spekulativer Entwicklungen in sich. Deren Folgen seien an den gegenwärtigen Geschehnissen in Südostasien zu erkennen. Es könnten sogar Kettenreaktionen hervorgerufen werden, die nicht mehr beherrschbar sind. Daher wäre es eine höchst fahrlässige Vorgangsweise, Europa diesen Risken auszusetzen.

Nach diesen Anmerkungen zum Zeitpunkt der Währungsunion stellt Abgeordneter Dr. Nowotny in bezug auf deren Umfang fest, daß er die anfängliche Teilnahme von elf Staaten für richtig halte. Österreich habe höchstes Interesse daran, daß Italien von Anfang an Mitglied der Wäh­rungsunion ist und daß gegenüber diesem wichtigen Handelspartner ein permanent fester Wechselkurs gewährleistet wird. Abgeordneter Dr. Nowotny regt in diesem Zusammenhang an, daß die Experten darüber Auskunft geben, welche Kosten sich für Österreich bisher infolge der Abwertungen der italienischen Währung ergeben hätten.

Die Dauerhaftigkeit der Maßnahmen sei ein wichtiges Thema für die Währungsunion. Diesem Ziel diene auch der mit 1. Jänner 1999 in Kraft tretende Stabilitätspakt. Abgeordneter Dr. No­wotny fragt Bundesminister Edlinger, ob in den Beratungen der Finanzminister am Vortag über Ergänzungen oder eine Ausweitung des Stabilitätspaktes gesprochen worden sei.

In bezug auf den Zusammenhang zwischen ECOFIN – diesem gehören die Finanzminister aller Mitgliedstaaten als Teilnehmer an – und dem “Euro-X-Rat” – dessen Teilnehmer kommen nur aus den Mitgliedern der Währungsunion – fragt Abgeordneter Dr. Nowotny, wie die Entschei­dungsmechanismen im einzelnen geplant seien.

Mit dem Inkrafttreten der Währungsunion werde eine Reihe rechtlicher Änderungen in Öster­reich erforderlich werden. Abgeordneter Dr. Nowotny fragt nach den Euro-Begleitgesetzen, die in nächster Zeit im österreichischen Parlament zu behandeln sein werden.

Abgeordneter Ing. Mag. Erich Schreiner (Freiheitliche) stellt mit Bezug auf die Konvergenz­berichte des Europäischen Währungsinstitutes, der Europäischen Kommission und der Oester­reichischen Nationalbank grundsätzliche Überlegungen zur Dauerhaftigkeit der Konver­genz an.

Mit gutem Grund scheine im Vertrag von Maastricht als eines der Konvergenzkriterien ein Refe­renzwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für die Gesamtverschuldung im nationalen Budget auf. Zwar treffe es zu, daß nicht exakt die Einhaltung dieses Wertes erforderlich, son­dern auch eine hinreichend rasche Annäherung zulässig sei, aber es stelle sich die Frage, ob Bundesminister Edlinger eine solche hinreichend schnelle Annäherung dadurch verwirklicht sieht, daß unter Beibehaltung der gegenwärtigen Konsolidierungsbemühungen zum Beispiel Italien den Referenzwert erst nach ungefähr 19 Jahren oder Belgien ihn erst nach 14 Jahren erreichen werde. In Österreich werde es laut Expertenmeinung nach etwa sieben Jahren soweit sein.

Es gelte, die Debatte über die Währungsunion und den Wegfall der Binnenwährungen seriös zu führen. Dies sei nicht der Fall, wenn man sich über Bestimmungen des Maastrichter Vertrages hinwegsetzt, weil es anscheinend politisch opportun sei, die Währungsunion unter Teilnahme von elf Ländern in Kraft zu setzen. Den Freiheitlichen hätten daher mit gutem Grund ihre An­träge auf Stellungnahme eingebracht. Es gehe ihnen darum, ihre Bedenken insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung in Italien und Belgien anzumelden, da dort gegenwärtig das Doppelte des Referenzwertes für die Verschuldung zu verzeichnen sei, und die Frage nach den zukünftigen Folgen einer derart hohen Verschuldung zu stellen. Denn wegen der hohen Zinsenzahlungen werde der Budgetspielraum immer stärker eingeschränkt. Daher werde die Situation eine Verschärfung erfahren, sobald wieder ein Anstieg der Inflationsrate und des Zinsniveaus eintritt.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP) bezeichnet es als Luxus, daß derzeit für ungefähr 370 Millionen Einwohner in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 14 Währungen Gültig­keit haben. Welche Vorteile eine gemeinsame Währung habe, zeige sich in Analysen des ökonomisch ähnlich potenten Blocks der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Vorteile werde es – für zunächst elf Teilnehmerstaaten – nach Einführung des Euro auch in Europa geben.

Allein im Jahr 1995 hätten Abwertungen der Lira beträchtliche Nachteile für Österreich im Außenhandel mit Italien bewirkt. So sei zum Beispiel in zwei Sektoren des Agraraußenhandels, nämlich im Rinder- und im Forstbereich, allein schon wegen dieser Abwertungen ein Verlust von 1 Milliarde Schilling auf seiten Österreichs entstanden.

Die Österreichische Volkspartei betrachte die Schaffung einer gemeinsamen Währung – des Euro – als wesentlichen integrationspolitischen Schritt und werde nicht den geringsten Gedan­ken daran verschwenden, irgendeine Verschiebung der Einführung des Euro gutzuheißen. Daher werde auch der in dieser Sitzung vorliegende Antrag der Freiheitlichen auf entsprechende Stellungnahme nicht ihre Unterstützung finden.

Gegen eine Verschiebung spreche insbesondere, daß dadurch sämtliche Vorteile, um die vor allem in den letzten Jahren mit enormen budgetären und fiskalpolitischen Anstrengungen ge­kämpft worden sei, für Österreich verlorengingen. Außerdem würden riesige Turbulenzen volkswirtschaftlicher Art entstehen, die sich eine verantwortungsbewußte politische Fraktion vor Augen halten müsse. Dies sei den Freiheitlichen in Erinnerung zu rufen. Die Vorteile des Euro seien auf eine Weise einleuchtend, daß dazu ein klares Ja gesagt werden könne.

Jedoch seien die Anstrengungen der letzten Jahre zweifellos nicht einfach gewesen, und auch für die kommenden Jahre sei eine nachhaltige Konsolidierung absolut zu befürworten. Denn die Erwartungen, welche die Österreicher in bezug auf die Stabilität des Schillings gehegt hätten, würden auch hinsichtlich des Euro bestehen. Hervorragende Daten, wie sie jetzt zum Beispiel mit einer Inflationsrate von 1,1 Prozent gegeben seien, gelte es auch für die Zukunft zu sichern.

Was von der österreichischen Bevölkerung inzwischen erreicht worden sei, werde nun mit der Einführung des Euro formalisiert. Abgeordneter Dr. Höchtl fragt Bundesminister Edlinger und die Experten, welche Länder sich besonderer Anstrengungen und der besonderen Beachtung der vereinbarten Mechanismen zur Beibehaltung des Konsolidierungsweges unterziehen müßten. Denn beispielsweise für Belgien und Italien bestünden die Herausforderungen zum Aufholen insbesondere im Hinblick auf das Schuldenkriterium.

Der Antrag der Freiheitlichen passe zu ihrer Linie in Richtung einer “Abwertungspartei”, die sie bereits vor ein paar Jahren vertreten hätten. Denn damals seien sie der Auffassung gewesen, daß mit einer Abwertung des Schillings insbesondere im forstwirtschaftlichen Außenhandel Vorteile für Österreich zu erreichen seien. Mit dem Antrag auf Verschiebung des Euro werde der Bevölkerung signalisiert, daß die Freiheitlichen die Möglichkeit einer Abwertung des Schillings im Auge behielten.

Obmann Dr. Heinz Fischer begrüßt erstmals im Hauptausschuß einen ausländischen Parla­mentspräsidenten als Gast, nämlich den Präsidenten der Zweiten Kammer des niederländi­schen Parlaments, Piet Bukman, und mit ihm den Botschafter der Niederlande in Österreich, van Ebbenhorst-Tengbergen.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum) erblickt in der Einführung des Euro in elf Mitgliedstaaten einen wesentlichen integrationspolitischen Schritt, dessen Bedeutung weit über die wirtschaftlichen Aspekte hinausreiche. Dieser wichtige wirtschaftspolitische Schritt bringe bedeutende Herausforderungen mit sich.

Die Einschätzung des Standes der Konvergenz in Österreich, die in den vorliegenden Berichten vorgenommen wird, lasse erkennen, daß die Kriterien zwar annähernd erreicht worden seien. Es komme darin jedoch keine günstige Trendprognose zum Ausdruck. Vielmehr dringe das Euro­päische Währungsinstitut auf weitere Schritte, mit denen die Nachhaltigkeit der eingeleiteten Maßnahmen zu gewährleisten sei.

Die Maßnahmen zur Behebung der strukturellen Ursachen des Budgetdefizits seien aus Sicht des Liberalen Forums bisher nicht befriedigend. Die Nachhaltigkeit der inzwischen eingetretenen Effekte in bezug auf Defizit und Staatsschulden sei ohne weitere Anstrengungen nicht gesichert.

Eine zusätzliche Herausforderung entstehe dadurch, daß mit der Währungspolitik ein wirt­schaftspolitisches Instrument zur lokalen Beeinflussung der Wirtschaftsentwicklung abhanden kommt. Darin erblickt das Liberale Forum einen integrationspolitischen Fortschritt und eine positive Chance, dies steigere jedoch die Bedeutung innerstaatlicher wirtschaftspolitischer Schritte wie der Standortpolitik oder der Steuerreform. Die Chance bestehe insbesondere darin, daß höhere politische Einsicht in bezug auf die Notwendigkeit struktureller Reformen entsteht. Bei diszipliniertem Vorgehen innerhalb des Euro-Blocks könne es zu einer positiven Rück­wirkung auf die nationalen Budgets kommen.

Schwarzmalerische Darstellungen, wie sie auch in den zwei vorliegenden Anträgen der Frei­heitlichen zum Ausdruck kämen, würden offenbar im Hinblick auf deren Publikation in der “Nicht-Fachpresse” vorgenommen werden. Solche Darstellungen hätten den unangenehmen Beigeschmack, darauf abzuzielen, die ohnehin vorhandene politische Verunsicherung in der Bevölkerung weiter zu steigern, statt Aufklärungsarbeit zu leisten. Denn eine Verschiebung des Euro sei auch für große Skeptiker eine völlig skurrile Vorstellung und würde langfristig kata­strophale Auswirkungen haben. Eine solche Forderung könne nur erhoben werden, wenn in Wirklichkeit – bewußt oder unbewußt – bezweckt werde, nachhaltigen wirtschaftlichen Schaden zu erzeugen, nicht nur in Österreich, sondern auch europaweit. Ein Verschiebungsantrag könne daher nur als Public-Relations-Argument gemeint sein.

Abgeordneter Dr. Alexander van der Bellen (Grüne) stellt fest, daß man mit guten Argu­menten für die Währungsunion oder auch dagegen sein könne, ebenso könne man darin – wie kürzlich der “Economist”– ein “awfully big adventure” erblicken, da sie ein Abenteuer mit verschiedenen Risken sei, aber nicht sinnvoll seien Diskussionen über vollendete Tatsachen, da es bereits in einer Woche soweit sein werde, daß Entscheidungen längst bekannten Inhalts gefällt werden. Unter der Voraussetzung, daß die Währungsunion mit zunächst elf Mitglied­staaten in Kraft treten werde, sei nunmehr die Frage nach ihrer Zukunft zu stellen.

Abgeordneter Dr. Van der Bellen verweist auf einige Punkte, deren Klärung bisher ausständig sei. Frankreich führe mit der Debatte über die Person des künftigen Präsidenten der Euro­päischen Zentralbank ein schlecht durchdachtes – der “Economist” nenne es ein “schäbiges” – politisches Manöver durch. Für diese Position sei der Niederländer Duisenberg schon seit längerem vorgesehen, und dabei solle es auch bleiben. Die nunmehr diskutierte Variante, die Periode zu halbieren und im zweiten Abschnitt den Franzosen Trichet zum Präsidenten zu machen, widerspreche dem Text und dem Geist des Vertrages von Maastricht. Ein solches Manöver beschädige die Reputation der Europäischen Zentralbank.

Wer auf politischer Ebene so vorgehe, dürfe sich nicht wundern, dafür später einen Preis in Form höherer Zinssätze – mit negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt – bezahlen zu müssen. Zur Bereinigung der Situation sei auch die österreichische Diplomatie gefordert. Es sei als Unglück zu betrachten, daß derzeit Großbritannien die Präsidentschaft der Europäischen Union innehat, weil diesem Mitgliedstaat die Entwicklung der Währungsunion zum gegen­wärtigen Zeitpunkt gleichgültig sei.

Der zweite Punkt bestehe darin, daß die Europäische Union aus ökonomischer Sicht kein opti­maler Währungsraum sei. Dies sei zunächst nicht beunruhigend, da dies auch auf Österreich zutreffe, welches aber trotzdem in einer Schilling-Union Erfolg gehabt habe. Es sei aber erforderlich, auf europäischer Ebene Vorkehrungen zu treffen, daß die Mobilität der Arbeitskräfte zumindest nicht behindert wird. Es gelte, Mobilitätshemmnisse im Bereich der Sozial­versiche­rung, des Pensionsrechts, des Steuerrechts, des Zugangs zu Wohnungen und so weiter abzubauen.

Drittens sei der Euro, zumindest kurzfristig, kein Beschäftigungsprogramm. Positive Effekte seien allenfalls mittelfristig zu erwarten, aber kurzfristig bestehe eher sogar die Möglichkeit negativer Auswirkungen. Erst kürzlich sei im “Economist” festgestellt worden, daß zumindest auf dem Bankensektor mit Arbeitsplatzverlusten zu rechnen sei. Möglicherweise sei die Lage im Versicherungsbereich ähnlich. Der Nationale Aktionsplan für Beschäftigung sei in diesem Zusammenhang nicht sehr ermutigend.

Viertens sei unbeschadet der Tatsache, daß inzwischen anscheinend 99 Prozent der Menschen bereit seien, fest an den Sinn der Konvergenzkriterien zu glauben, daran festzuhalten, daß schon diese Kriterien anzuzweifeln seien, daß aber namentlich der Stabilitätspakt – zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht – eine Fehlkonstruktion sei. Allenfalls gebe es dafür politische Argumente.

Denn es bestehe kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Budgetdefizit oder dem Stand der öffentlichen Schuld auf der einen Seite sowie den Wechselkursveränderungen auf der anderen Seite. Der Glaube daran sei inzwischen nur deshalb sehr weit verbreitet, weil Finanz­minister Waigel und andere Politiker dies den Leuten eingeredet hätten. Dieser Inter­pretation stehe jedoch zum Beispiel die Vorgangsweise in den USA in der ersten Amtsperiode der Regierung Reagan entgegen, als bei laxer Fiskalpolitik beziehungsweise hohen Defiziten und restriktiver Geldpolitik der Wert des Dollar binnen kurzer Zeit von 12 oder 13 S auf 22 S stieg.

Solche Beispiele seien geeignet, nachhaltige Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Konvergenz­kriterien zu wecken. Der Stabilitätspakt behindere in seiner derzeitigen Konstruktion im Falle einer Konjunkturkrise die Wirkung der automatischen Stabilisatoren im Budget, und dies werde den Regierungen noch auf den Kopf fallen können. Unter der Voraussetzung des Stabi­litäts­paktes in seiner derzeitigen Form sei es notwendig, die strukturellen Budgetdefizite auf 0 bis 1 Prozent zu senken, aber es stelle sich die Frage, ob dies konjunkturpolitisch sinnvoll sei.

Auch für einen Befürworter der Währungsunion seien deren Risken unübersehbar. Es gelte nun, das Augenmerk darauf zu richten, was übrigbleibt, wenn die Geld- und Wechselkurspolitik auf­gegeben wird und die Fiskalpolitik – ein wenig übertrieben ausgedrückt – für Rezessionszeiten de facto ebenfalls außer Kraft gesetzt wird. Bei asymmetrischen Schocks, bei Anpassungs­schocks werde sich dann die gesamte Last der Anpassung auf den Arbeitsmärkten nie­derschlagen.

Für die USA eröffne in einem solchen Fall nicht nur die höhere Mobilität der Arbeitskräfte, sondern auch der amerikanische Finanzausgleich einen Ausweg. Auf europäischer Ebene bestehe diese Möglichkeit nicht. Einer der beiden vorliegenden Anträge der Freiheitlichen laute ja auch darauf, daß es einen solchen Finanzausgleich nicht geben soll. Aber nicht nur die Freiheitlichen seien dagegen, sondern auch andere, daher werde es auf absehbare Zeit keine politische Möglichkeit zu dessen Einführung geben.

Abgeordneter Dr. Van der Bellen nennt als fünften Punkt das Faktum, daß derzeit die Zinssätze in Europa fast schon einheitlich seien, die Konjunkturlage aber asynchron verlaufe. Irland und die südeuropäischen Staaten hätten eine bessere Konjunktur als zum Beispiel Deutschland zu verzeichnen. Einheitliche Zinssätze würden daher für die einen – zum Beispiel für Deutschland – zu hoch, für die anderen jedoch zu niedrig sein. Abgeordneter Dr. Van der Bellen fragt die anwesenden Notenbank-Vertreter, wie sie diese Sachlage einschätzen.

Sechstens verfüge die Europäische Zentralbank, einmal abgesehen von der gegenwärtigen impliziten Attacke der Franzosen, über einen enorm hohen Grad an Unabhängigkeit. Es sei allerdings nicht ganz klar, ob die Accountability der EZB, ob deren Verantwortung gegenüber den Parlamenten und gegenüber dem Volk der EU hinreichend ausgeprägt sei und ein Be­wußtsein für diesbezüglichen Ausbaubedarf bestehe. Ohne wirksame entsprechende Marketing- und Informationspolitik werde alles Negative in der Wirtschaftspolitik der kommenden vier Jahre automatisch dem Euro sowie der Währungsunion angelastet werden. Dies könne für die gesamte Entwicklung der Europäische Union nicht positiv sein.

Der letzte Punkt könne als die heikelste der aufgezählten sieben Fragen betrachtet werden. Zahlreiche Argumente würden dafür sprechen, daß die Währungsunion eine gewisse auto­matische Wirkung im Hinblick auf die Verstärkung der Politischen Union entfalten werde. Prinzipiell sei dies richtig, jedoch dürfe dies nicht zu schnell vor sich gehen. Denn das Beispiel der bisher letzten neuen Währungsunion in Europa, jener zwischen Westdeutschland und der DDR, müsse zu denken geben. Zwar habe diese Union wegen des falschen Wechselkurses zwischen Deutscher Mark und DDR-Mark eine ganz andere Qualität an Fehlkonstruktion aufgewiesen, aber dieser Fehler sei noch verfestigt worden durch eine zu schnelle Anpassung der Kollektivverträge, der sozial- sowie pensionsrechtlichen Bestimmungen und so weiter. Im Lichte dieser Erfahrungen müsse die Konsequenz gezogen werden, daß in der Herstellung der Politischen Union eher zögerlich vorzugehen sei.

Obmann Dr. Heinz Fischer merkt an, daß bisher in Europa nur wenige Dinge zu schnell, viele aber zu langsam vor sich gegangen seien.

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ) hebt hervor, daß für die Währungsunion jetzt eine günstige Ausgangslage gegeben sei, da elf Mitgliedstaaten die Konvergenzkriterien mit hinreichender Nachhaltigkeit erreicht hätten. Dies werde in den Berichten des Europäischen Währungsinstituts und der Kommission bestätigt.

In Frage gestellt werde die Nachhaltigkeit der Erreichung einer Verschuldungsquote von 60 Pro­zent des Bruttoinlandsproduktes. Den Berichten nach sei die Antwort darauf in weiteren budgetpolitischen Konsolidierungsmaßnahmen zu erblicken. Dies sei problematisch, wie auch die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Van der Bellen hätten erkennen lassen. Zur Ver­ringerung der Schuldenquote seien nicht nur budgetpolitische, sondern auch andere Maß­nahmen ins Auge zu fassen.

Dazu gehöre längerfristig die Erreichung einer höheren Wachstumsrate und die Herstellung eines realen Zinsniveaus, das niedriger ist als das heutige. Denn die Annahmen in den Berichten – eine permanente Wachstumsrate von 2,5 Prozent und ein reales Zinsniveau von etwas mehr als 4 Prozent – seien zuwenig ambitiös. Es sei zu empfehlen, daß sich die Wirtschaftspolitik vornimmt, eine höhere Wachstumsrate und ein geringeres reales Zinsniveau zu erreichen. Auf diese Weise könne eine niedrigere Schuldenquote unter Beibehaltung des Konsolidierungskurses auch ohne fortgesetzt harte Budgetpolitik erreicht werden. Abgeordneter Mag. Kaufmann fragt, ob die Sachlage auch von den anderen so gesehen werde.

Als zweiten Punkt seiner Ausführungen nennt er die Frage der Harmonisierung. Die Erreichung der Konvergenzkriterien habe dazu geführt, daß bestimmte Mechanismen der Wirtschaftspolitik, insbesondere die Budgetpolitik, infolge beträchtlicher Harmonisierungsschritte bereits relativ vereinheitlicht seien. In einigen wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen sei derzeit jedoch keinerlei Harmonisierung feststellbar. Die zwei wichtigsten dieser Bereiche seien die Steuer­politik und die Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosenraten. Würden auch diesbezüglich Harmonisierungsschritte unternommen werden, so könne dies dazu führen, daß die Schuldenquote von 60 Prozent leichter zu erreichen sein wird.

Daraus ergebe sich die Frage, welches Potential für höhere Steuereinnahmen die Harmo­nisierung der Steuerpolitik in Europa in sich berge und wieviel an Steuereinnahmen durch nach wie vor bestehende Schlupflöcher verlorengehe.

Es dürfe nicht nur die Harmonisierung der Budgetpolitik angestrebt werden, sondern es müsse insbesondere auf verstärkte Wachstumspolitik, auf eine Harmonisierung der Steuerpolitik und auf verbesserte Koordination der Beschäftigungspolitik geachtet werden.

Unter den sonstigen Maßnahmen im Zuge der Einführung des Euro in Österreich stehe ins­besondere die doppelte Preisauszeichnung in Schilling und Euro zur Diskussion. Es sei klar­zustellen, daß es die doppelte Preisauszeichnung in großem Umfang geben müsse, da sonst die Akzeptanz seitens der Bevölkerung und der Konsumenten leiden werde.

Abgeordneter Ing. Walter Nußbaumer (Freiheitliche) stellt dem Zweifel des Abgeordneten Dr. Höchtl an der Seriosität des freiheitlichen Antrages den Hinweis darauf entgegen, daß auch gemäß der Stellungnahme der Oesterreichischen Nationalbank die Anstrengungen zur Bud­getkonsolidierung verstärkt werden müßten. Der Vorwurf, daß die Freiheitlichen eine Abwer­tungspartei seien, gehe ins Leere, vielmehr treffe genau das Gegenteil zu.

Die Freiheitliche Partei wolle mit ihren beiden Anträgen nicht Schaden erzeugen, wie der Abgeordnete Dr. Kier behauptet hat, sondern Schaden abwenden. Der Schock der Anpassung werde auf Österreich erst zukommen, darin sei dem Abgeordneten Dr. Van der Bellen zuzustim­men. Aus einem Brief des Ministerpräsidenten des deutschen Bundeslandes Sachsen, Bieden­kopf, an den CDU-Vorstand gehe hervor, welches Ausmaß an Anpassungsproblemen bevor­stehe und wie der Schock beschaffen sein werde.

Daher könne nicht davon die Rede sein, daß die Nachhaltigkeit der Maßnahmen – so zum Beispiel die Aussage des Abgeordneten Mag. Kaufmann – Bestätigung gefunden habe. In den Berichten der Nationalbank und vor allem des EWI werde nachdrücklich darauf hingewiesen, daß Nachhaltigkeit erst geschaffen werden müsse. Vorläufig stehe sie in Zweifel, und daher gelte es, sie verstärkt zu fordern.

Bundesminister Edlinger habe in seinem einleitenden Beitrag erleichtert und befriedigt dargelegt, daß Österreich die Konvergenzkriterien erreicht habe. Hingegen werde die Erreichung der Kriterien durch die elf Teilnehmerstaaten in den vorliegenden Berichten eher kritisch kom­mentiert und das Ausmaß an Unterschiedlichkeit aufgezeigt. Noch mehr Vorbehalte habe die Deutsche Bundesbank angemeldet; sie spreche von nur fünf Ländern, die ohne Einschrän­kungen als dauerhaft stabil gelten könnten: Dänemark, Finnland, Irland, Luxemburg und Großbritannien. Da zwei dieser Länder nicht teilnehmen, seien unter dem anfänglichen Teilneh­merkreis nur drei Mitgliedstaaten als uneingeschränkt und dauerhaft stabil zu betrachten.

Belgien und Italien seien aufgrund ihrer Finanzlage stabilitätspolitisch als bedenklich eingestuft worden, sodaß die Aussagen von Bundesminister Edlinger über die Teilnahme Italiens Anlaß zum Zweifel gäben und die Frage nach den Argumenten aufgeworfen werde, die dafür sprächen.

Für Österreich gehe es – wie auch für Deutschland, Frankreich, Holland, Schweden, Portugal und Spanien – zum Zweck der dauerhaften Stabilisierung der fiskalischen Lage um eine Fort­setzung der Konsolidierungsmaßnahmen, eine Rückführung der Abgabenquote und weitere, durchgreifende Reformen im Sozialversicherungssystem. Aber diese Tatsache sei in der Diskussion bisher tabuisiert worden. Im Bundesbudget 1999 finde dies keine Berücksichtigung, da dort nicht nur keine Reduktion der Neuverschuldung, sondern umgekehrt sogar deren Steigerung von 2,5 auf 2,7 Prozent vorgesehen sei.

Die Folgen für Österreich seien bisher totgeschwiegen worden. Aus diesem Blickwinkel sei dem Abgeordneten Dr. Höchtl zu erwidern, daß eine Folge in einem seit dem EU-Beitritt weicher gewordenen Schilling bestehe. Anfang 1995 seien für 1 ECU 13,32 Schilling zu bezahlen gewesen, hingegen koste 1 Euro jetzt – mit Stichtag von vorgestern – 14,04 Schilling. Daher werde Österreich für sein vorhandenes Geldvolumen – geschätzte 4 000 Milliarden Schilling – wegen der Kursveränderung einen geringeren Gegenwert in Euro bekommen. Bei einer Dif­ferenz von 5 Prozent ergebe sich daraus ein Betrag von 200 Milliarden Schilling, der derzeit – gegenüber dem Kurs vom Jänner 1995 – nicht mehr lukriert werden könne.

Zwar werde der Bürger dies nicht direkt zu spüren bekommen, und es ergebe sich daraus auch kein direkter Einfluß auf das Budget, aber es sei unbestritten, daß der Wert des österreichischen Volksvermögens beim Umtausch niedriger sein werde, sodaß es dabei zum ersten großen Finanzausgleich der beginnenden Währungsunion kommen werde.

Daher stellt Abgeordneter Ing. Nußbaumer folgende Fragen an den Finanzminister: Wie werten Sie diese Situation? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um bei der Festlegung des Umtauschkurses den Wertverlust des österreichischen Geldvolumens zu verhindern und die genannten rund 200 Milliarden Schilling an Kaufkraft im Lande zu halten? Welche Kriterien zur Festlegung des Umtauschkurses werden Sie primär vertreten?

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP) erblickt in der Einführung des Euro eines der größten europäischen Projekte der letzten Jahrzehnte, insbesondere nach der Entfernung des Eisernen Vorhangs in Europa.

Daß Österreich zu den elf von Beginn an teilnehmenden Mitgliedstaaten gehört, sei der Kurs­korrektur des Jahres 1995 zuzuschreiben, in deren Folge der Sparwille der österreichischen Bevölkerung zu diesem Ergebnis geführt habe. Der Euro werde entsprechende Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt haben, weil die EU-Mitgliedstaaten ihren Warenaus­tausch zu 70 Prozent miteinander abwickelten und der Euro die vorsätzliche Abwertung von Währungen unmöglich machen werde. Die 30prozentige Abwertung der Lira zwischen 1990 und 1995 oder die Abwertung der Schwedischen Krone habe den Verlust von rund 40 000 Arbeits­plätzen in österreichischen Export- und Tourismusbranchen mit sich gebracht.

Abgeordnete Rauch-Kallat fragt Bundesminister Edlinger, inwieweit der Euro Arbeitsmarkt­effekte in Österreich bewirken werde und ob solche Effekte quantifizierbar seien.

Einsparungen im Ausmaß von europaweit rund 280 Milliarden Schilling würden durch den Wegfall von Transaktionskosten zu erzielen sein. Für Österreich ergebe sich daraus ein Betrag von 19 Milliarden Schilling oder 0,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, also ein höherer Be­trag, als er dem Justiz- und Gesundheitsministerium zusammen für Ausgaben zur Verfügung steht.

Ein weiterer Vorteil des Euro sei, daß er zum Entstehen eines funktionierenden europäischen Kapitalmarktes beitrage. Dies sei vor allem für rasch wachsende Unternehmen des innovativen Bereiches von Vorteil. Daraus ergebe sich die Frage nach den Auswirkungen auf den Finanz­platz Wien, insbesondere auf die Wiener Börse.

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche) ruft die Abgeordneten zur Unterstützung jenes Antrages der Freiheitlichen auf, in dem eine Ausweitung der Bedingungen für den Eintritt in die Währungsunion gefordert wird. Es dürfe nicht dazu kommen, daß sich für Österreich wegen der Teilnahme an der gemeinsamen Währung WWU-bedingte Belastungen durch Trans­ferleistungen zugunsten anderer Teilnehmerstaaten ergeben. Weiters dürften sich die Bela­stungen Österreichs aus Beiträgen und sonstigen Leistungen auf europäischer Ebene nicht erhöhen, und die Teilnehmer im Rahmen der dritten Stufe der WWU dürften keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Kohäsionsfonds haben, da ihre Qualifikation für die dritte Stufe der WWU bedeute, daß sie den Kohäsionsprozeß erfolgreich abgeschlossen hätten.

Diese Vorkehrungen seien insbesondere deshalb erforderlich, weil der Antrag auf Verschiebung der Einführung des Euro offensichtlich keine Mehrheit finden werde.

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) stimmt dem Abgeordneten Mag. Firlinger in einem einzigen Punkt zu: darin, daß die Mehrheit den Antrag auf Verschiebung des Euro nicht annehmen werde. Damit habe er erstmals ein gewisses Realitätsbewußtsein in der Frage des Euro erkennen lassen.

Denn wer am 22. April 1998 ernsthaft einen Antrag auf Verschiebung der Einführung des Euro stelle, betreibe Realitätsverweigerung in unvorstellbarem und verantwortungslosem Ausmaß. Es gehe dabei auch um Risikoabwägung. Nichts im Leben sei ohne Risiko, es gebe keine risikolose Gesellschaft. Die Frage sei nur, ob das größere Risiko darin bestehe, am Euro teilzunehmen, oder aber darin, dies nicht zu tun. Es bestehe mehrheitlich die Auffassung, daß Österreich das größere Risiko eingehe, wenn es den Euro nicht einführt.

Zwar sei dieses gigantische Projekt, das in dieser Größenordnung in der Wirtschaftsgeschichte kaum Vorbilder habe, mit Risken verbunden, aber wer heute eine Abkoppelung fordere, verhalte sich absurd. Diese Forderung erinnere an das Sparbuch, das seitens der Freiheitlichen am Weltspartag verteilt worden und in dem von Argumenten wie den folgenden die Rede gewesen sei: Der harte Schilling solle gegen den weichen Euro umgewechselt werden, und der Schilling habe in den letzten Monaten gegenüber dem Euro an Wert verloren.

Dem Abgeordneten Mag. Kaufmann sei darin zuzustimmen, daß es mit dem Euro wahr­scheinlich zum größten Integrationsschub in der europäischen Geschichte der letzten Jahre kommen werde und daß sich daraus Auswirkungen auf die Beschäftigungspolitik ergäben. Auch die Wirtschaft bekenne sich zu konsequenter Beschäftigungspolitik, diese lasse sich nicht ohne die Unternehmerseite betreiben.

Die doppelte Preisauszeichnung sei zwar wünschenswert, jedoch sei eine gesetzliche Basis dafür abzulehnen. Dieses Problem ergebe sich in allen Mitgliedstaaten, und Österreich solle nicht die Rolle des “Obergescheiten” in der Europäischen Union spielen, indem es zu diesem Zweck ein Gesetz erläßt.

Positive Auswirkungen werde die Wirtschafts- und Währungsunion auch im Hinblick auf Steuerharmonisierung und Beschäftigungspolitik haben.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger verweist darauf, daß die in der nächsten Woche anstehenden Entscheidungen tatsächlich nicht überraschend kämen. Danach sei sowohl die Politik in der Europäischen Union insgesamt als auch die Budgetpolitik in Österreich ausgerichtet worden.

Die Budgetkonsolidierung im Rahmen des Doppelbudgets von 1996 und 1997 erhalte eine Stabilisierung im Rahmen der Budgets von 1998 und 1999. Neben Einmaleffekten, die 1996 und 1997 erforderlich gewesen seien, habe es auch Maßnahmen im strukturellen Bereich gegeben, deren Wirkung – wie auch das Europäische Währungsinstitut angemerkt habe – bereits im laufenden Budget feststellbar sei und zur Erreichung der Konvergenzkriterien beigetragen habe.

Die nunmehr eingeschlagene Budgetpolitik habe nicht nur auf die Erreichung dieser Kriterien, sondern auch auf die Herstellung nötiger Handlungsspielräume im eigenen Budget abgezielt. Daher sei nunmehr nicht das Ende der Bemühungen um sparsame und effektive Budgeter­stellung und ebensolchen Budgetvollzug gekommen. Konsolidierungspolitik und Sparsamkeit im öffentlichen Haushalt müsse als ständiger Prozeß begriffen werden. Es werde keinen Anlaß dazu geben, in besonderer Kreativität darüber nachzudenken, für welche segensreichen Taten überschüssige Mittel aus den öffentlichen Haushalten künftig eingesetzt werden könnten. Die Aufgabe permanenter Konsolidierung und konsequenter Einhaltung des Haushaltsrahmens könne nach wie vor nicht als abgeschlossen betrachtet werden.

In den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union seien hinsichtlich der Konsolidie­rungs­bemühungen unterschiedliche Rahmenbedingungen und unterschiedliche Erfolge zu verzeich­nen. Zu beachten sei, daß die dafür nötigen politischen Maßnahmen gegenüber den nationalen Parlamenten und gegenüber der Bevölkerung zu vertreten seien und deren Zustimmung finden müßten. Die unterschiedlichen Bedingungen dafür hätten unterschiedliche Momentaufnahmen des Konsolidierungsstandes zur Folge, aber grundsätzlich könne vorausgesetzt werden, daß die Konsolidierungsziele im wesentlichen erreicht worden seien.

In bezug auf den jeweiligen Schuldenstand sei eine Bewegung in Richtung auf Konsolidierung feststellbar. Zu den Schuldenquoten in Italien und Belgien sei zu sagen, daß zum Zeitpunkt der Vertragsratifizierung im Jahr 1993 der Schuldenstand in diesen Staaten noch 135 bezie­hungsweise 118 Prozent betragen habe. Daher sei für diese beiden Staaten die Quote von 60 Prozent innerhalb der bisher vergangenen, kurzen Zeit nicht zu erreichen gewesen, und Vorhaltungen, die diese Tatsache nicht berücksichtigen, seien nicht angemessen. Überdies hätten beide Staaten weitere Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen mittelfristiger Budget­programme bereits zugesagt, mit denen sie ihre Schuldenquoten jährlich um jeweils 4 bis 5 Prozentpunkte zu senken beabsichtigten. Es sei zu erwarten, daß auch die Regierung in Italien die Kraft haben wird, ihre Konzepte in die Tat umzusetzen.

Auf die Frage des Abgeordneten Dr. Nowotny nach den Diskussionen im ECOFIN hinsichtlich einer Ausweitung des Stabilitätspaktes antwortet Bundesminister Edlinger, daß die Verab­schiedung einer zusätzlichen Erklärung überlegt werde, welche jedoch nicht als Ausweitung interpretiert werden könne, sondern allenfalls ein zeitliches Vorziehen von Maßnahmen zur Kontrolle des Budgetvollzugs 1998 und der Budgetstruktur 1999 mit sich bringe. Sanktions­bestimmungen seien darin nicht enthalten.

Solche Überlegungen seien sinnvoll, und konsensfähig scheine eine solche interpretative Erklä­rung dann zu sein, wenn zugleich das Umfeld der Stabilitätspolitik dargestellt und dadurch zum Ausdruck gebracht werde, daß sie nicht Selbstzweck sei, sondern eingebunden in andere politische Entscheidung von zumindest ebenso großer Bedeutung. Dazu gehöre die Steuer­politik, die Strukturpolitik und vor allem die Beschäftigungspolitik. Diesen Fragen werde die Öffentlichkeit auch in ihrer Beurteilung der bevorstehenden Entscheidungen nicht weniger Auf­merksamkeit widmen als den Fragen der Stabilität.

Der “Euro-X-Rat” werde jenes Gremium sein, das auch den Dialog mit der Europäischen Zentralbank zu führen habe. Deren Unabhängigkeit müsse sichergestellt werden, aber sie könne ihre Entscheidungen nicht in einer anderen “Hemisphäre” als jener der Wirtschaftspolitik der Teilnehmerstaaten treffen. Ein erstes Treffen der “Euro-X”-Staaten sei vorläufig für Anfang Juni geplant, damit Organisation und Arbeitsweise besprochen und festgelegt werden können. Eine Aufgabe des österreichischen Vorsitzes werde darin bestehen, den entsprechenden Dialog zu beginnen und zu strukturieren, um verbesserte wirtschaftliche Koordination in Zusam­menarbeit von “Euro-X-Rat” und EZB herzustellen.

Bundesminister Edlinger stimmt dem Abgeordneten Dr. Van der Bellen in der Einschätzung zu, daß die Europäische Zentralbank möglichst bald einen Präsidenten haben müsse. Es scheine möglich zu sein, daß noch während der laufenden Woche das Problem der fehlenden Ak­kordierung der Mitgliedstaaten in dieser Frage behoben werden könne.

Richtig sei auch, daß der Euro an sich nicht als Beschäftigungsprogramm gelten könne: Der Euro sei ein Zahlungsmittel, aber kein Wundermittel. Mittelfristig werde damit auch das Ziel verfolgt, den Wirtschaftsraum Europa als gemeinsamen Wirtschaftsraum zu begreifen sowie die Chancen und Herausforderungen der Globalisierung wahrzunehmen. Die gemeinsame Wäh­rung Euro werde helfen, innere Irritationen zu vermeiden, wie sie durch Wechselkursschwan­kungen in der Vergangenheit des öfteren auftraten. Infolgedessen seien gewaltige Anstren­gungen in anderen Ländern erforderlich gewesen und insgesamt die Schubkraft dieses Wirt­schaftsraumes behindert worden. Mit dem Euro solle dies nicht länger vorkommen.

Auf diesen ersten Schritt werde ein zweiter im Bereich der Steuerharmonisierung folgen müssen. Es seien Steueroasen auszuräumen, Mindestbesteuerungssätze vorzusehen und ähn­liche weitere Maßnahmen zu ergreifen. Österreich werde im Rahmen seiner Präsidentschaft darauf hinwirken.

Aus heutiger Sicht könne die Frage, ob und wann aus der Wirtschafts- und Währungsunion eine Politische Union hervorgehen werde, in den Bereich der politischen Philosophie verwiesen werden. Für die Wirtschaftsunion bedürfe es als nächstes der Akkordierungen im Bereich der Sozialpolitik und der Umweltpolitik. Erst danach würden gegebenenfalls weitere Schritte erfolgen können.

Dem Abgeordneten Mag. Kaufmann sei darin zuzustimmen, daß eine Schuldensenkung nicht nur mit der Methode der Schuldentilgung aus Budgetmitteln möglich sei. Auch ein Prozentsatz der Neuverschuldung, der unter jenem des Wirtschaftswachstums liegt, ziehe einen Schul­denabbau nach sich, ebenso Maßnahmen im Bereich der Privatisierung oder der Budget­ausgliederung. Daher sei die gegenwärtig bestehende Differenz zu den erforderlichen 60 Pro­zent – der österreichische Schuldenstand liege derzeit bei ungefähr 65 Prozent – kein schwer­wiegendes Hindernis. Überdies könne auch die Steuerpolitik und eine Minimierung der Arbeits­losigkeit zur Schuldensenkung beitragen.

Zur doppelten Preisauszeichnung liege von seiten des ECOFIN nur eine Empfehlung vor. Es sei in diesem Zusammenhang aber bemerkenswert, daß die Zustimmung zur gemeinsamen Wäh­rung in kaum einem Staat so stark ausgeprägt sei wie in Österreich. Dazu habe die kluge Informationspolitik der Regierung beigetragen. In diesem Sinne gehöre dazu auch ent­sprechen­de Sicherheit im Bereich des Konsumentenschutzes.

Präsident Dr. Klaus Liebscher (Oesterreichische Nationalbank) führt – auch im Namen von Generaldirektor Dr. Wala – aus, daß in den Staaten der Europäischen Union eine deutliche Konvergenz der wirtschaftlichen Entwicklung feststellbar sei. Seit Abschluß des Vertrages von Maastricht hätten sich die ökonomischen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten verringert und die Rahmenbedingungen verbessert. Eine Ausnahme bilde nur die in den meisten EU-Staaten nach wie vor zu hohe Arbeitslosigkeit. Diese sei jedoch nach dem Urteil internationaler Organisationen struktureller Natur, sodaß entsprechende nationale Strukturprogramme nach­haltig zu verfolgen seien.

In bezug auf die der Beurteilung zugrundeliegende Erfüllung der Konvergenzkriterien sei für den Übergang zur Währungsunion hervorzuheben, daß innerhalb der Gemeinschaft eine Konver­genz der Inflationsraten auf historischem Niveau damit erzielt worden sei, daß 14 Mitglied­staaten einen Durchschnittswert von weniger als 2 Prozent erreicht hätten. Der Referenzwert liege bei 2,7 Prozent, sodaß praktisch Preisstabilität erreicht worden und diese als nachhaltig einzuschätzen sei. Österreich zähle zu den drei preisstabilsten Ländern.

Die langfristigen Zinssätze seien im Berichtszeitraum auf einem historischen Niedrigstwert von durchschnittlich 5,8 Prozent gelegen. Dem stehe ein Referenzwert von 7,8 Prozent gegenüber. Darin spiegle sich auch die positive Einschätzung der Finanzmärkte hinsichtlich der erzielten Konvergenz wider.

Zunehmende Stabilität weise auch die Wechselkursentwicklung auf. 13 Mitgliedstaaten gehör­ten – wie es im Vertrag vorgeschrieben sei – dem Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems an, davon zehn Währungen bereits länger als zwei Jahre. Auch dies ent­spreche den Bedingungen des Vertrages. Kürzer hätten nur die Finnmark und die Lira dazu­gehört. In der Referenzperiode seien sämtliche Währungen nahe am Leitkurs gelegen. Eine Ausnahme bilde das irische Pfund, das nach längerer Aufwertungstendenz am 16. März zum Gegenstand einer Aufwertung wurde. Dies sei vertragskonform geschehen und habe damit ebenfalls den in Maastricht festgelegten Bedingungen entsprochen.

Die Entwicklung der Nettodefizite weise mit durchschnittlich 2,4 Prozent im letzten Jahr deutlich rückläufige Tendenz auf. 1993 hätten die Mitgliedstaaten der EU im Durchschnitt noch ein Nettodefizit von 6,1 Prozent zu verzeichnen gehabt. Somit seien alle Mitgliedstaaten außer Griechenland bei oder unter dem Referenzwert von 3 Prozent gelegen. Dänemark, Irland und Luxemburg hätten sogar Überschüsse erwirtschaftet.

Auch in bezug auf die Schuldenquote seien Fortschritte erzielt worden. Zwar sei sie in elf Mit­gliedstaaten über dem Referenzwert von 60 Prozent gelegen, jedoch in allen diesen Ländern – mit Ausnahme Deutschlands, dort aber hätten sich die Kosten der Wiedervereinigung zu Buche geschlagen – rückläufig gewesen.

Hinsichtlich der sonstigen Faktoren, die gemäß Artikel 109j des Vertrages ebenfalls zu über­prüfen sind, verweist Präsident Dr. Liebscher darauf, daß bei den Lohnstückkosten in praktisch allen Ländern weitgehend rückläufige oder in einigen wenigen Ländern nur mäßig ansteigende Tendenz feststellbar gewesen sei. Die Leistungsbilanzen hätten in elf Mitgliedstaaten Über­schüsse aufgewiesen, nur vier Länder – darunter Österreich – hätten geringfügige Defizite zu verzeichnen gehabt.

Zur rechtlichen Konvergenz sei anzumerken, daß in den meisten der von der Europäischen Kommission für den Eintritt in die WWU empfohlenen Mitgliedstaaten die Rechtsanpassungen im Sinne des Artikels 108 des EG-Vertrages erfolgt seien. In einigen wenigen Ländern bestehe noch Nachbesserungsbedarf, dieser beeinflusse jedoch nicht die Funktionsfähigkeit des Europäischen Systems der Zentralbanken.

Insgesamt seien die Bedingungen für die Aufrechterhaltung eines inflationsfreien Wachstums in den vergangenen Jahren deutlich verbessert worden. Die stabilitätsorientierten Bemühungen hätten in den meisten Mitgliedstaaten zu einer wesentlich verbesserten Lage der öffentlichen Finanzen geführt. Auch für 1998 und die Folgejahre würden in den meisten Mitgliedstaaten nied­rigere Defizite angestrebt werden, sodaß sich die öffentlichen Finanzen in die richtige Richtung bewegten.

Diese Entwicklung müsse aber konsolidiert werden, da die Rückführung der Defizit- und Schuldenquoten in manchen Ländern erst in den jüngsten Jahren erfolgt sei. Dabei hätten teilweise Einmalmaßnahmen und in manchen Ländern auch das stark rückläufige Zinsniveau eine nicht unbeachtliche Rolle gespielt. Daher seien weitere, in einzelnen Mitgliedstaaten zum Teil auch substantielle Maßnahmen erforderlich, um die Staatsverschuldung in vertretbarer Zeit zurückzuführen; einerseits, um die demographische Entwicklung, welche die öffentlichen Ausgaben in Zukunft stark belasten dürfte, entsprechend zu berücksichtigen, und andererseits, um die Zinsempfindlichkeit in manchen Ländern zu reduzieren und wieder finanzpolitischen Spielraum für die Zukunft – insbesondere für den nächsten Konjunkturabschwung – zu gewin­nen.

Fortschritte im fiskalischen Bereich seien auch im Hinblick auf den Stabilitäts- und Wachs­tumspakt notwendig. Dieser mache mittelfristig ausgeglichene Budgets oder die Erwirtschaftung von Überschüssen erforderlich. Insbesondere von den Ländern mit Schuldenquoten von mehr als 100 Prozent seien in den nächsten Jahren verstärkte Maßnahmen zur Fiskalkonsolidierung zu verlangen, und sie müßten ihre Schuldenquoten innerhalb eines angemessenen Zeitraums der vertragsgemäß vorgesehenen 60-Prozent-Marke annähern. Die Bemühungen der Vergan­genheit sowie die zukünftigen Budgetpläne in diesen Ländern seien sehr anerkennenswert.

Aufgrund der geschilderten wirtschaftlichen Konvergenz, der hergestellten rechtlichen Konver­genz, des in der Gemeinschaft erzielten Stabilitätsbewußtseins und der vereinbarten Stabilitäts­maßnahmen für die Zukunft sei insgesamt festzuhalten, daß jedenfalls die dauerhafte Basis für einen Übergang in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion in einer großen Anzahl von Mitgliedstaaten gegeben sei.

Der Euro müsse und werde so stabil sein wie die stabilsten heutigen Währungen – darunter auch der Schilling – in der Europäischen Union. Dies sei erforderlich im Interesse der euro­päischen Wettbewerbsfähigkeit, niedriger Zinsen, einer Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung und vor allem des Vertrauens der Bevölkerung Europas. Diese Stabilitäts­orientierung werde durch die Unabhängigkeit des Europäischen Systems der Zentralbanken gewährleistet sein.

Dr. Ewald Walterskirchen (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung) stellt fest, daß es in der Europäischen Union in den letzten Jahren gelungen sei, ein Ausmaß an Vereinheitlichung und Konvergenz zu erreichen sowie Inflationsraten und Budgetzahlen herbeizuführen, wie dies vor fünf Jahren kein Experte für möglich gehalten habe. Daher sei klar, daß die Entscheidung Anfang Mai auf die Teilnahme von elf Ländern an der Wirtschafts- und Währungsunion lauten werde.

Österreich könne froh darüber sein, daß Italien diesem Länderkreis angehören wird, denn es sei allen bekannt, welche Folgen die Abwertungen der Lira Anfang der neunziger Jahre gehabt hätten. Die Exporte seien zurückgegangen, nicht nur nach Italien, sondern auch in Drittstaaten, die Importe seien gestiegen, es sei zu Kaufkraftabflüssen – etwa in Form von Möbelkäufen in Italien – gekommen, billigere Urlaubsmöglichkeiten in Südtirol hätten Probleme für die Touris­muswirtschaft hervorgerufen, und eine deutliche Verlagerung von Investitionen internationaler Konzerne zu Lasten Österreichs und zugunsten Italiens sowie anderer Weichwährungsländer sei die Folge der in Österreich weniger profitablen Investitionsmöglichkeiten gewesen.

Belgien habe aus historischen Gründen eine außerordentlich hohe Schuldenquote zu verzeich­nen. Unter normalen Umständen werde die Reduktion auf 60 Prozent Jahrzehnte dauern, aber trotzdem sei es völlig unsinnig, Belgien auszuschließen, da es sich während der letzten Jahr­zehnte als ein sehr stabiles Land erwiesen habe. Seit langem sei es Teilnehmer des Hart­währungsblocks, dabei habe es trotz der hohen Schuldenquote nie auch nur die geringsten Probleme gehabt. Belgien könne auf eine niedrige Inflationsrate, auf niedrige Budgetdefizite und eine sinkende Tendenz seiner Schuldenquote verweisen, jedoch werde das Erreichen der 60-Prozent-Grenze lange Zeit in Anspruch nehmen.

In Beantwortung der Frage des Abgeordneten Dr. Van der Bellen, wie es weitergehen werde, sei festzustellen, daß die Wirtschafts- und Währungsunion sowie die Einführung des Euro eine politische Vision mit entscheidenden Auswirkungen auf die Wirtschaftspolitik sei. Wenn der Wechselkurs als wirtschaftspolitisches Element wegfällt, wirke sich die Belastung im Fall von Schocks in viel stärkerem Maße auf die Lohnpolitik aus. Sowohl insgesamt als auch in einzelnen Branchen müsse das Wegfallen des Wechselkursinstruments durch Lohnflexibilität ausge­glichen werden. Davon seien Länder, die in den letzten Jahrzehnten abgewertet haben, verstärkt betroffen. Es sei nicht ganz auszuschließen, daß in Zukunft bestimmte Branchen in Österreich von Schocks betroffen sein werden. In diesen Branchen werde dann zum Ausgleich relativ hohe Lohnflexibilität erforderlich sein.

Eine weitere Konsequenz sei verstärkter Druck auf die Budgetpolitik. Der Stabilitätspakt sei zwar nicht sehr erfreulich, wohl aber notwendig als politisches Instrument zur Sicherung der Nach­haltigkeit der Budgetsanierung und der Konsolidierungspolitik der letzten Jahre. Es sei falsch, die Probleme mit dem Stabilitätspakt zu übertreiben. Beispielsweise sei es für Österreich aus­reichend, bis zur nächsten Rezession – möglicherweise erst in zehn Jahren – ein Defizit im Ausmaß von 1 bis 1,5 Prozent zu erreichen. Dies bringe die Sicherheit mit sich, daß auch in einem Rezessionsjahr die 3-Prozent-Marke nicht überschritten wird. Außerdem sei es in einem Rezessionsjahr möglich – üblicherweise dauere eine Rezession nicht länger als ein Jahr –, Zuflucht zu Einmalmaßnahmen zu nehmen. Dies habe sich im Jahr 1997 deutlich gezeigt.

Neben diesen zwei wesentlichen Konsequenzen bestehe eine dritte Konsequenz der Wirt­schafts- und Währungsunion in einer wesentlichen Verschiebung der Wirtschaftspolitik hin zur Europäischen Union. Dort würden künftig wesentliche wirtschaftspolitische Entscheidungen getroffen werden, dazu gehöre zum Beispiel die Steuerharmonisierung, die Osterweiterung oder die Koordinierung der Geldpolitik.

Dr. Walter Ertl (Wirtschaftskammer Österreich) verweist darauf, daß die Forderung nach einer Vertiefung des Binnenmarktes schon vor der Realisierung des Euro immer wieder dann vorgebracht worden sei, wenn durch Abwertungen wie in Italien oder in skandinavischen Ländern Unruhe in den gesamten europäischen Markt gebracht wurde. Österreich habe dadurch insbesondere in der Holz-, Papier- und Tourismusbranche immer wieder Probleme gehabt. Deshalb sei vor allem im Westen Österreichs die Teilnahme Italiens – selbst wenn es damit gewisse Probleme geben werde – ein gewichtiges Argument für die Einführung des Euro gewesen.

Der Euro werde zu einer Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes auch in kleinen und mitt­leren Unternehmungen führen. Außerdem würden diese Unternehmungen dadurch bessere Möglichkeiten bekommen, sich der Kapitalmärkte zu bedienen, da die Währungsunion dafür prinzipiell eine Vereinfachung bringen werde.

Die inzwischen zweifellos eingeleiteten, wenngleich noch nicht ganz zufriedenstellenden Bud­getsanierungen könnten nach Ansicht der Wirtschaftskammer zu einer Verringerung der auf den Löhnen ruhenden sozialen Lasten verwendet werden, sodaß sich der Kostenfaktor Arbeit verbil­ligen würde.

Für Verbraucher und Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten einkaufen, verkaufen, arbeiten oder investieren, mache der Euro den Wirtschaftsverkehr transparenter. Allerdings werde auch der Wettbewerb verstärkt werden, und massive Veränderungen könnten insbeson­dere auf dem Finanz- und Bankensektor die Folge sein.

Mit dem Euro werde ein markanter integrationspolitischer Schritt gesetzt, und ein Erfolg werde der Integration großen Auftrieb geben. Ein Mißerfolg allerdings würde wahrscheinlich unvor­hersehbare Konsequenzen für die Europäische Integration nach sich ziehen.

Hinsichtlich des Flexibilitätsverlustes durch den Euro sei daran zu erinnern, daß Österreich sich seit beinahe 30 Jahren an die Entwicklung der Deutschen Mark angekoppelt hat. Davon sei die österreichische Exportwirtschaft in den ersten Jahren keineswegs begeistert gewesen, weil die früher gelegentlich vorgenommenen Abwertungen des Schillings – zumindest vorübergehend – jeweils einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz eingebracht hätten. Im Zuge vereinzelter Diskussionen über einen zu harten Schilling hätten Umfragen unter der Wirtschaft in den achtziger und neunziger Jahren ergeben, daß die Vorteile eines harten Schillings und der Bindung an die D-Mark immer weit höher eingeschätzt worden seien als die Vorteile aus einem flexiblen Wechselkurs.

Allerdings habe der harte Schilling entsprechende Flexibilität in der Entwicklung der Reallöhne erforderlich gemacht. Diese sei in der Vergangenheit mit Hilfe der Sozialpartner ermöglicht worden. Die Parallelen zwischen dieser Entwicklung und der Zukunft im vorgeschlagenen Euro-Raum seien nicht zu übersehen. Somit könne der Euro für Länder, die bisher häufig ihre Wäh­rungen abgewertet haben, einen Flexibilitätsverlust bringen. Für Österreich treffe dies aber nicht zu.

Dr. Erhard Fürst (Vereinigung Österreichischer Industrieller) stellt fest, daß die Vorbereitung auf die Währungsunion in Österreich und international plangemäß verlaufe. (Obmannstell­vertreter Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

In bezug auf die doppelte Preisauszeichnung sei es angesichts der Kosten für die Unternehmen ratsam, im europäischen Gleichschritt vorzugehen und keine Sonderregelung zu treffen. Aus den gleichen Gründen sei es ratsam, daß die Umtauschfrist – dafür sei ein maximaler Rahmen von sechs Monaten vorgesehen – möglichst kurz gehalten wird.

Die Teilnahme der südeuropäischen Länder, insbesondere Italiens, berge keine Gefahr für die Stabilität der zukünftigen Währungsunion in sich. Es habe in diesen Ländern sehr erfolgreiche Konvergenzbemühungen gegeben. Einer der entscheidenden Faktoren für die Währungsunion, der Lohnbildungsprozeß, habe sich in Italien fundamental geändert. Dort sei in den letzten Jahren die Lohnkostenentwicklung sehr moderat verlaufen.

Es sei nicht zu empfehlen, Länder wie Italien und Belgien zu einem noch forcierteren Schul­denabbau zu zwingen, da dies früher oder später an die Grenzen der politischen Akzeptanz zu führen drohe. Innenpolitische Probleme in einzelnen Ländern seien nicht gut für die Wäh­rungs­union, zumal der Zusammenhang – wie schon der Abgeordnete Dr. Van der Bellen ausführte – zwischen der Staatsverschuldungsquote und der Stabilität einer Währung äußerst vage sei und sich im wesentlichen auf einen erhöhten Druck auf die Notenbank reduziere. Angesichts der garantierten Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank sei darin kein Problem zu erblicken.

Der Euro werde kein Beschäftigungsprogramm sein. Eine seriöse Analyse der Beschäftigungs­wirkungen der Währungsunion könne nur im Vergleich des Zustandes mit und jenes ohne Währungsunion bestehen. Wenn sich herausstelle, daß in dem Zustand ohne Währungsunion durch Wechselkursschwankungen Arbeitsplätze verlorengehen – die Schätzungen für die neun­ziger Jahre lägen hinsichtlich Österreichs bei 15 000 bis 30 000 Arbeitsplätzen –, dann sei die Währungsunion geeignet, den Abbau von ebenso vielen Arbeitsplätzen zu verhindern.

Es reiche nicht aus, die negativen Auswirkungen von Wechselkursschwankungen nur an den Außenhandelsströmen abzulesen, sondern es sei auch der Blick auf die Ertragsentwicklung in den Unternehmen erforderlich. Die schlechte Ertragsentwicklung infolge von Abwertungen habe die Zukunftschancen – die Investitionsfähigkeit und so weiter – der betroffenen Unternehmen deutlich reduziert. Auch dies bewirke langfristig negative Arbeitsmarkteffekte.

Zur Wirtschaftspolitik in der WWU sei anzumerken, daß man, wenn man den Stabilitätspakt ernst nehme, nicht darum herumkomme, in Zeiten der Hochkonjunktur Budgetüberschüsse zu erwirtschaften, sofern wirklich für Abschwungzeiten ein Spielraum in der Budgetpolitik ange­strebt werde. Sonst entstehe das Problem, daß wegen der automatischen Stabilisatoren das Budgetdefizit in die Höhe schnellt, wenn zuvor schon ein Defizit von 1 oder 2 Prozent bestanden hat und der Abschwung zum Beispiel durch einmalige diskretionäre Maßnahmen noch verstärkt werden müßte.

Die Währungsunion sei ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Binnenmarktes, da Wäh­rungsgrenzen und Wechselkursschwankungen bisher als Beschränkungen der vier Freiheiten fungiert hätten. Zugleich werde es damit zu einer deutlichen Wettbewerbsverschärfung in Europa kommen. Künftig würden Unternehmen, die ihre Vorleistungen bisher in Österreich be­zogen haben, international zukaufen können. Auch werde es zu neuen Standort- und Marketing­überlegungen kommen.

Aus dem Verlust einiger makroökonomischer Instrumente – der Geldpolitik, der Währungs­politik, einiger Teile der Budgetpolitik – und der verschärften Konkurrenz ergebe sich die Schluß­folgerung, daß die Standortpolitik an zusätzlicher Bedeutung gewinnen werde. Davon seien Probleme wie Steuern, Energiepreise und bürokratische Hemmnisse ebenso betroffen wie die Notwendigkeit, eine alte Forderung der Wirtschaft einzulösen, nämlich die Folgekosten von Gesetzen und Verordnungen für die Wirtschaft abzuschätzen.

Ein wichtiger Effekt der Wirtschafts- und Währungsunion werde darin bestehen, daß über Inve­stitionen weniger nach Ländern und mehr nach Branchen entschieden wird. Es werde darauf ankommen, in welchen Ländern die besten Bedingungen für eine bestimmte Branche bestehen. Daher entstehe Bedarf nach einer an Branchenclustern orientierten Wirtschaftspolitik.

Lohn- und Arbeitsmarktflexibilität seien im Rahmen der Währungsunion so selbstverständlich, daß es dazu keiner weiteren Ausführungen bedürfe.

Dringend sei davor zu warnen, daß die Steuerharmonisierung für eine weitere Erhöhung der gesamten Belastung mit Steuern und Abgaben – diese sei in Österreich ohnehin schon überdurchschnittlich hoch – mißbraucht wird.

Eine verschärfte Standortpolitik bringe neue Anforderungen an die Budgetpolitik auch im Hinblick auf die Ausgabenstruktur mit sich. Es sei nötig, verstärkt zukunftsorientierte Ausgaben vorzunehmen, und zwar zu Lasten von Transfers – auch wenn jetzt nicht von “Familienförderung versus Technologieförderung” die Rede sein solle.

Besonders wichtig sei auch die Entstehung eines großen europäischen Kapitalmarktes. Damit eröffne sich insbesondere für den schwachen österreichischen Kapitalmarkt und die dort tätigen Unternehmen eine riesige Chance, aber davon werde auch verstärkter Druck auf die Wirt­schaftspolitik ausgehen. Diese müsse standortfreundlicher werden, und das Prinzip des Share­holder Value werde weiter an Bedeutung gewinnen.

Universitätsprofessor Dr. Georg Winckler (Universität Wien) hebt in bezug auf die Vorteile des Euro hervor, daß Transaktions- und Risikokosten verschiedenster Art wegfielen, wenn statt der Währungsvielfalt eine gemeinsame Währung besteht.

Hinsichtlich des Euro als Weltwährung sei zu sagen, daß eine gemeinsame Währung in Europa wahrscheinlich höhere Einnahmen aus der Geldschöpfung, vor allem aber eine geringere Abhängigkeit von der Geldpolitik der USA mit sich bringen werde.

Zu den Nachteilen des Euro gehöre der Verlust wichtiger wirtschaftspolitischer Instrumente. So könnten der Wechselkurs sowie andere Instrumente der Geldpolitik nur noch für alle gemein­sam eingesetzt werden. Allerdings werde in der Theorie der optimalen Währungszone die Bedeutung der Geldpolitik für die Bekämpfung asymmetrischer Schocks überschätzt. Das Beispiel der österreichischen Hartwährungspolitik zeige, daß auch andere Mechanismen zur Schockabsorption bereitstünden und daher die Geldpolitik hierfür nicht erforderlich sei.

Die Konvergenz sei durch ein erstaunliches Ausmaß an Annäherung der Inflationsraten und Zinssätze gekennzeichnet. Besonders bemerkenswert sei das tiefe Niveau, auf dem die Werte konvergierten, was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht abzusehen gewesen sei. Das langfristige Zinsniveau sei so tief wie schon lange nicht, und manche Länder hätten nie zuvor solche Werte erreicht.

Ein strittiger Punkt der Konvergenzdiskussion sei stets das fiskalpolitische Kriterium gewesen. Gemäß Artikel 109j beziehungsweise Artikel 104c des Maastricht-Vertrages habe eine auf Dauer tragbare Finanzlage zu herrschen. Dies sei ein notwendiges Kriterium für stabilitäts­orientierte Geldpolitik. Aus den vielen Diskussionen zu diesem Punkt sei festzuhalten, daß die im Protokoll genannten Kriterien eines Nettodefizits von 3 Prozent und einer Verschuldungs­quote von 60 Prozent bereits ein hinreichendes, aber nicht notwendiges Kriterium für eine dauerhaft tragbare Finanzlage darstellten.

Umso mehr gelte für den Stabilitätspakt, daß diese Kriterien hinreichend, aber nicht notwendig seien. Am Beispiel Belgiens lasse sich deutlich zeigen, daß etwa eine Primärüberschußquote von 5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes bei langfristigen Zinssätzen von 4 bis 5 Prozent und einem Wachstum des nominalen BIP von 3 bis 4 Prozent bereits ausreichend sei, um die dauerhafte Tragbarkeit der Finanzlage zu belegen. Somit gehe auch aus diesem Beispiel hervor, daß die im Protokoll genannten Kriterien hinreichend, aber nicht notwendig seien.

Hinsichtlich der weiteren Schritte werde es darauf ankommen, Instrumente der Schock­absorption zu entwickeln. Die österreichische Hartwährungspolitik habe gezeigt, daß solche Instrumente beispielsweise im Bereich der Sozialpartnerschaft bereits in großem Ausmaß vorhanden und einsetzbar gewesen seien. Dies werde im fiskalpolitischen Bereich heißen, daß eine weitere Senkung des strukturellen Defizits zur Schaffung konjunkturpolitischen Hand­lungsspielraums notwendig sei. Auch wenn dies nicht notwendigerweise im Zeichen des Stabilitätspaktes geschehen müsse, ergebe sich diese politische Schlußfolgerung aus der Frage nach den Mitteln zur Schockabsorption.

Weiters werde es darauf ankommen, eine Reihe von Gesetzen anzupassen, zum Beispiel das Devisengesetz als das letzte im Kern unverändert geltende Bewirtschaftungsgesetz der Nach­kriegszeit. Zwar sei dieses durch diverse Abkommen wie den EU- Beitrittsvertrag, die Statuten des Internationalen Währungsfonds oder die Liberalisierungskodizes der OECD bereits materiell derogiert worden, aber eine Anpassung sei trotzdem erforderlich. Im Konvergenzbericht des Europäischen Währungsinstituts sei ausdrücklich zur Kenntnis genommen worden, daß Österreich die Anpassung des Devisengesetzes beabsichtige. Dies gelte es einzulösen.

Erforderlich seien auch Anpassungen in der Oesterreichischen Nationalbank – darunter die Sicherung der Unabhängigkeit der Beschlußorgane der OeNB –, da es im Interesse Österreichs stehe, daß die Europäische Zentralbank beziehungsweise das ESZB Reputation gewinnt und die Abstimmung der geldpolitischen Positionen gelingen wird. Daher sei der Meinung des Europäischen Währungsinstituts zuzustimmen, daß die Bestimmung in § 20 Abs. 2 des Noten­bankgesetzes, der zufolge der Generalrat in Angelegenheiten der Währungspolitik das Direk­torium zu beraten habe, Anlaß zur Sorge gebe.

Dazu zitiert Universitätsprofessor Dr. Winckler aus einem Schriftstück des Europäischen Wäh­rungsinstitutes: Da Fragen der Währungspolitik eindeutig zu den Aufgaben zählen, die das Europäische System der Zentralbanken berühren, sollte es keinem ermöglicht werden, das Beschlußorgan einer nationalen Zentralbank zu beeinflussen. Ein Recht beziehungsweise eine Verpflichtung zur Beratung könnte die Gefahr eines Versuchs mit sich bringen, die Entscheidung der beratenden Person beziehungsweise des beratenden Organs zu beeinflussen. – Es ergäben sich daher auch Fragen über die Unabhängigkeit der Beschlußorgane.

Ein weiterer Punkt beziehe sich darauf, was letztlich die Legitimation einer unabhängigen Noten­bank ausmache. Diese sei nur dadurch gewährleistet, daß der Gesetzgeber die Notenbank auf die Wahrnehmung geldpolitischer Aufgaben reduziert und eine Reservebildung nur in jenem Ausmaß zuläßt, das – wie es beispielsweise auch im Gesetz zur Deutschen Bundesbank festgelegt sei – zur Wahrnehmung dieser geldpolitischen Aufgaben notwendig ist. Es sei weder wünschenswert noch notwendig, daß die Notenbank etwa Rentier wird oder einen Konzern bildet.

Nur durch die Reduktion der Oesterreichischen Nationalbank auf die Wahrnehmung geld­politischer Aufgaben sei letztlich die gesetzliche Übertragung des Monopols der Zentralbank­geldschöpfung an eine unabhängige Institution politisch einer Demokratie gemäß zu recht­fertigen.

(Die Sitzung wird um 17.34 Uhr für eine Pause unterbrochen und um 17.43 Uhr wieder­aufgenommen.)

Obmannstellvertreter Dr. Heinrich Neisser weist darauf hin, daß im nun folgenden dritten Teil des Programms dieser Sitzung eine Diskussionsrunde der Fraktionen im Ausmaß der eingangs festgelegten Redezeiten folgen und anschließend eine Stunde für Stellungnahmen der Regierungsmitglieder und der Experten zur Verfügung stehen werde.

Abgeordneter zum Europäischen Parlament Ing. Harald Ettl (SPÖ) hebt hervor, daß jemand, der sich in diesem Hause gegen die Teilnahme der Lira an der Währungsunion ausspricht, im Lichte der industriepolitischen Erfahrungen der letzten 20 Jahre “starken Tobak” äußere. Denn Österreichs Konsumgüterindustrie oder die sensibleren Branchen dieses Landes hätten besonders stark unter den Wechselkursschwankungen gelitten. Die letzten Abwertungen der Lira seien für den Fremdenverkehrssektor ebenso wie beispielsweise für die Holzindustrie schädlich gewesen, sodaß Österreich heilfroh sein könne, daß in Italien derart große Anstren­gungen für das Ziel der Teilnahme an der gemeinsamen Währung unternommen worden seien.

In den letzten 20 Jahren habe Österreich in den sensiblen Branchen durch Wechselkurs­schwankungen gegenüber den Abwertungsstaaten mehr an Beschäftigten verloren als durch die laufenden Produktivitätssteigerungen. Daher sei es sehr wichtig, daß elf Mitgliedstaaten an der Währungsunion teilnehmen, und aus diesem Blickwinkel habe diese nicht nur “sehr viel Charme”, sondern biete auch Chancen und stelle einen guten Weg dar.

Dieser berge jedoch auch einige Risken in sich. Mit dem Wegfall der Wechselkurse werde eine Pufferzone für die ärmeren Länder wegfallen, und dies könne zu Problemen führen, wenn die Zinsen und Inflationsraten wieder steigen. Dann werde es wahrscheinlich Nachjustierungsbedarf geben, nicht aber, solange Stabilität besteht, wie sie bereits im Vorlauf zum Euro eingeleitet worden sei. Dies sei die gegenwärtige Situation, und anderslautende Stellungnahmen seien unter “Unkenrufe” subsumierbar.

Der Stabilitätspakt sei ein kontraproduktiver Beitrag zur Gesamtdiskussion gewesen. Dieser sei in Wirklichkeit nur haltbar, solange Zinsen und Inflationsraten niedrig sind. Alle Diskussionen, die auf ein Vorziehen oder eine Verschärfung des Stabilitätspaktes abzielen, erachtet Abge­ordneter zum Europäischen Parlament Ing. Ettl als äußerst kontraproduktiv im Hinblick auf die Bereitschaft zur Annahme des Euro. Österreich habe bereits 1975 eine Währungs­anpassungsphase hinter sich gebracht, als es de facto in eine Art kleine Währungsunion mit der Deutschen Mark eintrat, und damals habe die Inflationsrate beinahe 10 Prozent betragen. Danach hätten entsprechende Pakete geschnürt werden müssen, und infolgedessen sei es zu einer neuen Stabilität gekommen. Somit habe Österreich selbst ein Beispiel für die Plausibilität der Machbarkeit gegeben.

Der Aufbau einer gemeinsamen Währung bedürfe vertrauensbildender Maßnahmen auf allen Ebenen. Dies gelte auch für die doppelte Preisauszeichnung. In einer Diskussion im Euro­päischen Parlament über den Sinn einer gesetzlichen Legitimation für diese Maßnahme im Zuge der Einführung des Euro hätten sich die Konsumentenvertreter dafür und Eurocommerce unter Hinweis auf die Kosten dagegen ausgesprochen. Auch im Falle der Freiwilligkeit würden dafür aber Kosten anfallen. Es ergebe sich die Frage nach der Ehrlichkeit solcher Argumentation, wenn dem gegenübergestellt werde, daß eine gesetzliche Regelung vielleicht auch nicht viel mehr kostet.

Es gehe bei der doppelten Preisauszeichnung absolut nicht darum, daß man dem Handel und der Industrie im Zuge der Währungsumstellung nicht traue. Vielmehr gehe es darum, den Konsumenten mehr Vertrauen zu bringen. Dies sei der Sinn einer gesetzlich festgelegten doppelten Preisauszeichnung.

Eine weitere Maßnahme – eine entsprechende Frage ergebe sich daraus an Präsident Dr. Liebscher – betreffe die demokratiepolitische Verantwortlichkeit der Europäischen Zentral­bank und die Diskussion darüber. In dieser Hinsicht sei europaweit Schwarzweißmalerei betrie­ben worden, da die einen von einem neuen Interventionismus und die anderen von einer notwendigen vertrauensbildenden Maßnahme gesprochen hätten. Die Europäische Zentralbank habe sich in ihren geldpolitischen Schritten auch der europäischen Öffentlichkeit gegenüber zu verantworten.

Eine entsprechend legitimierte Europäische Zentralbank müsse mehr Transparenz walten lassen. Ihre geldpolitische Strategie müsse durchschaubar und plausibel sein. Dadurch könne Vertrauen entstehen, und dies verschaffe ihr die nötige Reputation. Mit dieser Frage habe sich ein parlamentarischer Bericht sehr detailliert auseinandergesetzt, und darin sei es nicht – wie fälschlich dargestellt – um Interventionismus, sondern um Rechenschaftspflicht und direkte Kommunikation gegangen.

Österreich habe gelernt, mit einer Nationalbank und einem Beirat zu leben, und dabei sei es um Kommunikation zwischen Geldpolitik, Industriepolitik, Wirtschaftspolitik sowie Beschäftigungs­politik gegangen. Der Ansatz mit der Einbeziehung des Beschäftigungsaspektes lasse sich auch in der Beschlußfassung über das Nationalbankgesetz wiederfinden. Geldpolitik dürfe nicht los­gelöst von Wirtschaftspolitik gemacht werden. Dies gelte auch für die Europäische Zentral­bank.

Es werde darauf ankommen, welche Art von geldpolitischer Strategie die Europäische Zentral­bank künftig verfolgen wird: eine auf der Geldmengentheorie beruhende wie in Deutschland oder eine gemischte Strategie, an der alle teilhaben können. Geldpolitik könne nicht Selbst­zweck sein, sondern habe eine flankierende Maßnahme für gute Beschäftigungspolitik zu bleiben. Es dürfe keine Geldpolitik nur für Anleger geben, sondern diese Politik müsse attraktiv genug sein, um Anreize sowohl für Investitionen in Betrieben als auch für die Geldanlage zu bieten. Darauf hinzuarbeiten, sei auch der Sinn des direkten Dialogs mit der Europäischen Zentralbank. Durch Transparenz müsse die Nachvollziehbarkeit ermöglicht werden.

Daraus ergebe sich die Frage an den Präsidenten der Oesterreichischen Nationalbank sowie an den Bundesminister für Finanzen, welchen Weg Österreich im Hinblick auf diese demo­kratiepolitische Verantwortlichkeit beschreiten werde. Auch dabei gehe es um vertrauens­bildende Maßnahmen. Der bereits vorgesehene Konsultationsmechanismus sei nach Ansicht des Europäischen Parlaments auszubauen.

Einige Begleiterscheinungen im Zuge der Einführung des Euro seien nicht angenehm. Ebenso wie die Binnenmarktkonzeption führe auch die Währungsunion zu Deregulierungsdruck, insbe­sondere auf dem Banken- und Versicherungssektor. Daher ergebe sich die Frage an Präsident Dr. Liebscher nach in Österreich eventuell bereits getroffenen Vorkehrungen im Hinblick auf die Beschäftigten im Banken- und Versicherungsbereich.

Abgeordneter zum Europäischen Parlament Dr. Klaus Lukas (Freiheitliche) stellt den Aus­führungen des Abgeordneten zum Europäischen Parlament Ing. Ettl über den “Charme” des Euro entgegen, daß auch eine abenteuerliche und gefährliche Sache Charme haben könne. Auch lasse dies an die “charmanten” Diskussionen im Wirtschaftsausschuß des Europäischen Parlaments denken.

In der Sache selbst stellt der Abgeordnete zum Europäischen Parlament Dr. Lukas Bundes­minister Edlinger drei Fragen. Deren erste lautet: Sind Sie für die strikte Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes durch alle Teilnehmer der Europäischen Währungsunion? – Wer für die aus der Sicht der österreichischen Export- und Tourismuswirtschaft sicherlich wün­schenswerte Teilnahme Italiens eintrete, müsse auch für entsprechende Stabilität und für den Stabilitätspakt eintreten. Ein auf die strikte Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes seitens aller Teilnehmer lautender Änderungsantrag des Redners sei im Europäischen Parla­ment als Zusatz zum Bericht des Wirtschaftsausschusses zum Konvergenzbericht zwar ange­nommen, von der sozialdemokratischen Fraktion aber abgelehnt worden. Ohne ausreichenden Glauben an den Stabilitätspakt sei aber das Versprechen gegenüber den Bürgern, daß der Euro eine stabile Währung sein werde, kein ehrliches Versprechen.

Die zweite Frage lautet: Sind Sie für die Einbeziehung der nationalen Parlamente in die demokratische Rechenschaftspflicht? – Diesbezügliche Änderungsanträge des Redners seien im Europäischen Parlament von den großen Parteien vehement abgelehnt worden. Aber in einer späteren Aussprache zwischen Europaparlament und Vertretern nationaler Parlamente sei eine solche Rechenschaftspflicht verlangt worden, unter anderen auch vom Abgeordneten Dr. No­wotny.

Die dritte Frage: Sollen das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente in die Bestellung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank einbezogen werden? – Bisher werde die Bestellung vom Rat vorgenommen; das Parlament habe nur die Gelegenheit zu einer Anhörung, aber weiter nichts dazu zu sagen. Ein Vorschlag in dieser Richtung sei von der Vorsitzenden des Unterausschusses Währung, der Sozialistin xxx vgl. Eg. Randzio-Plath, vorgelegt worden, später aber bedauerlicherweise wieder koalitionär zurückgezogen worden. Eine entsprechende Änderung des EU-Vertrages sei sinnvoll, da die Glaubwürdigkeit der Währungsunion erhöht werde, wenn deren wichtigste Position unter Beteiligung der Volksvertreter besetzt wird.

Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny (SPÖ) erläutert, daß er für die Rechenschaftspflicht der Europäischen Zentralbank gegenüber dem Europäischen Parlament und für die Beiziehung der Vorsitzenden der Finanzausschüsse der nationalen Parlamente eintrete. Wenig Sinn habe es aber, vom EZB-Direktorium Rechenschaftslegung gegenüber allen nationalen Parlamenten zu verlangen.

Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder (ÖVP) widerspricht der Äußerung des Abgeordneten Dr. Van der Bellen, daß Großbritannien der Währungsunion gleichgültig gegenüberstehe. Vielmehr beobachte es die Entwicklung sehr aufmerksam aus einer Position, die aus einer anderen Ausgangslage heraus entstanden sei, und warte vorläufig ab. Der Pfund-Wechselkurs sei infolge einer starken Inlandskonjunktur derzeit wesentlich zu hoch. Die britische Bevölkerung habe wegen ausgelaufener Versicherungsverträge viel privates Geld zur Verfügung, daher werde derzeit abgewartet.

Unbedingt notwendig sei die Einhaltung des Stabilitätspaktes. Insbesondere in einer Zeit, in der es in wirtschaftlicher Hinsicht mehrere Unruheherde gebe, müsse Europa als eine der reichsten Regionen der Welt auf Stabilität bedacht sein.

Dem Abgeordneten zum Europäischen Parlament Ing. Ettl könne nicht zugestimmt werden, wenn er sagt, daß die doppelte Preisauszeichnung Vertrauen der Konsumenten mit sich bringe. Heute sei es für Unternehmungen am wichtigsten, Vertrauen zu haben, und dies müsse nicht per Gesetz erzwungen werden. Eine solche gesetzliche Maßnahme würde auch auf einer Unterschätzung der Konsumenten beruhen, da diese schon jetzt wüßten, wie hoch die Wechselkurse sind und wie sie ihre Einkaufstätigkeit zu gestalten hätten. Überdies seien auch die Unternehmen an genauer Information der Bevölkerung interessiert. In diesem Jahrhundert seien schon mehrmals Währungen ohne größere Aufregung umgetauscht worden, und damals seien die Menschen sicherlich nicht in höherem Maße als heute gebildet gewesen. Es seien hinreichende Möglichkeiten vorhanden, um diese Umstellung schnell zu vollziehen.

In bezug auf die Kriterien, die Anfang Mai festgelegt werden, ergebe sich insbesondere für die Wirtschaft die Frage, nach welchen Gesichtspunkten die am 31. Dezember 1998 geltenden Umrechnungskurse ermittelt werden. Da Unternehmungen von 1999 an bereits die Möglichkeit haben, in Euro zu fakturieren, stelle sich die Frage, ob der Finanzminister bereits mit Vor­stellungen über die für die Kursfestlegung gültigen Parameter aufwarten könne, sodaß die Unternehmerinnen und Unternehmer auch in die Lage versetzt werden, diese Möglichkeit zu nützen.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum) hält den Proponenten einer gesetzlichen Regelung der doppelten Preisauszeichnung vor, sie würden die Wirklichkeit verkennen. Denn Unternehmen mit Marketing-Intelligenz hätten bereits mit der doppelten Preisauszeichnung begonnen, als der Umtauschkurs noch nicht einmal exakt feststand. Daher sei über eine gesetzliche Anordnung zu sagen, daß sie eher wettbewerbsverzerrenden Charakter habe.

Würde tatsächlich eine gesetzliche Regelung erfolgen, so hätte diese für jedes Produkt – bis hin zu Zahnstocherpackungen – Gültigkeit, und damit ginge letztlich der wirtschaftliche Sinn einer solchen Maßnahme verloren. Außerdem habe niemand etwas dagegen einzuwenden, daß in der Umstellungsphase verschärft darauf geachtet wird, ob jemand Preisvorteile zu lukrieren versucht. Aber dafür gebe es andere Methoden als die gesetzlich festgelegte doppelte Preis­auszeichnung. Da kein anderes Land zu letzterer greifen werde, sei Österreich gut beraten, sich zu überlegen, ob es wieder einmal unbedingt die Goldmedaille in der Bürokratie-Olympiade benötigt.

Die von Universitätsprofessor Dr. Winckler richtigerweise geäußerte Skepsis gegenüber der tatsächlichen Unabhängigkeit der Organe der Oesterreichischen Nationalbank im europäischen Kontext bedürfe vertiefender Erläuterungen, da in dieser Hinsicht Gefahr im Verzug sei, insbesondere unter Berücksichtigung der zugehörigen Regierungsvorlage. Die Mutmaßung liege nahe, daß wieder einmal zur höheren Ehre der Primzahlpolitik der Republik – auch “Proporz” genannt und auf der Teilbarkeit durch zwei beruhend – ein Verlust an Unabhängigkeit zuun­gunsten der europäischen Währungspolitik in Kauf genommen werde. Mechanismen, wie sie in der Regierungsvorlage im § 20 vorgesehen sind, würden keinen Gewinn an Vertrauen und Kontrolle, wohl aber Reputationsverlust mit sich bringen. Dies hätten sich die in Frage kommenden Personen nicht verdient.

Abgeordneter Dr. Kier widerspricht den Äußerungen des Abgeordneten zum Europäischen Parlament Ing. Ettl über einen Deregulierungsdruck auf dem Banken- und Versicherungssektor. Dort gebe es keinen Deregulierungsdruck, sondern dort kehre jetzt vielmehr die Stunde der Wahrheit ein. Österreich sei “overbanked”, daher werde in diesem Bereich jetzt eine soziale Flanke aufzumachen sein, und die Mitarbeiterschaften in den Geldinstituten würden sich zum Teil fühlen, als würden sie im Regen stehengelassen werden. Dies sei eine Folge des zum Teil aus der Zeit der verstaatlichten Banken stammenden, weitgehend regulierten Bankwesens. Darunter habe auch der Kapitalmarkt zu leiden gehabt.

In diesem Bereich werde es jetzt zu “Durchlüftungen” kommen, und dies sei aus der Sicht international tätiger Unternehmen einer der größten Fortschritte. Diese hätten sich bisher in Österreich häufig schlechter als im Ausland refinanzieren können. In dieser Hinsicht werde künftig das Währungsproblem wegfallen.

Was eine möglichst frühzeitige Fixierung des Umrechnungskurses betrifft, sei festzuhalten, daß schon jetzt die langfristig laufenden Zielverträge – beispielsweise im Industrieanlagenbau – auf den Euro projiziert würden. Es sei eher eine Frage der Höflichkeit, welche Währung im Vertrag angegeben wird, und wenn dafür eine Währung der am Euro teilnehmenden Länder heran­gezogen wird, handle es sich de facto bereits um einen in Euro abgeschlossenen Vertrag.

Allerdings geschehe dies unter Unsicherheit, und auch deshalb sei es undenkbar, das Projekt jetzt abzubrechen. Dies komme dem Versuch gleich, einem Jumbo-Jet in der Startphase, 10 Meter über dem Boden, plötzlich die Motoren abzuschalten. Wenn in diesem Sinn der Antrag der Freiheitlichen angenommen werde, so stürze das Flugzeug mit Sicherheit ab.

Abgeordneter Dr. Alexander van der Bellen (Grüne) stellt gegenüber der Abgeordneten Tichy-Schreder klar, daß er auf die Schädigung der Reputation der Europäischen Zentralbank durch den französischen Vorschlag, die Dauer der Präsidentschaft zu halbieren, und die gleich­gültige Haltung der britischen Präsidentschaft gegenüber diesem Vorschlag habe aufmerksam machen wollen.

Zu den Bedenken des Abgeordneten zum Europäischen Parlament Dr. Lukas gegen die Teil­nahme Italiens sei anzumerken, daß offenbar der Glaube bestehe, diejenigen, denen in Wäh­rungsfragen Vertrauen gebühre, seien nördlich der Brenner-Grenze vorzufinden. In vielen einschlägigen Diskussionen habe sich gezeigt, wie tief diese Vorbehalte säßen, und angesichts der Fruchtlosigkeit der Argumente entstehe der Eindruck, daß die Ursache für das Mißtrauen gegenüber Italien zumindest auf die Zeit um 1915 zurückgehe.

Denn die Daten sprächen eine eindeutige Sprache. Österreich zum Beispiel sei im Budget von einem Primärüberschuß in der Höhe von 4,5 oder 5 Prozent, wie Italien ihn jetzt habe, weit entfernt. Zwar sei der italienische Schuldenstand tatsächlich enorm, aber dies beeinträchtige, für sich genommen, in keiner Weise die Währungsunion, solange dafür gesorgt werde, daß der Schuldenstand nicht wächst. Dadurch sei weder die innere noch die äußere Härte des Euro gefährdet. Daher liege im Hinblick auf die Teilnahme Italiens kein sachliches, sondern ein emotionales Problem vor.

Universitätsprofessor Dr. Winckler habe in seinem Referat zwei schlafende Hunde geweckt. Der eine sei der auch vom Abgeordneten Dr. Kier zitierte § 20 Abs. 2 des Nationalbankgesetzes, in dem es um die Zusammensetzung sowie die Rolle des Generalrates geht, der jüngst von den Koalitionsparteien trotz Kritik von seiten der Opposition beschlossen wurde. In dieser Hinsicht seien die anwesenden Vertreter der Oesterreichischen Nationalbank zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Der zweite Punkt betreffe die Reservebildung in der OeNB, soweit sie für die Erfüllung der geldpolitischen Aufgaben notwendig ist. Zwar sei die bisherige Akkumulation der Devisen- und Währungsreserven sinnvoll gewesen, solange es einen Schilling gab, jetzt aber stelle sich die Frage, welche Höhe an Devisenreserven die OeNB künftig benötigen wird und welcher Zeitplan für die Adaptierung vorgesehen ist.

Weiters stelle sich die bereits im Plenum – insbesondere von den Freiheitlichen – thematisierte Frage, inwieweit die Oesterreichische Nationalbank weiterhin als Konzern Bestand haben müsse.

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) führt aus, daß die Diskussion den Eindruck erwecke, mit der Lust am Euro werde nach dessen Einführung auch gesteigerte Lust an privatwirtschaftlicher Betätigung entstehen. Wenn es wirklich dazu käme, würde dies nichts schaden.

Wenn der politische Wille zur Umsetzung nationaler Beschäftigungspolitik tatsächlich bestehe, sei es schwer vorstellbar, daß die Europäische Zentralbank dazu konterkarierend tätig sein könnte. Da immer wieder deren Unabhängigkeit betont werde, ergebe sich die an den Finanz­minister und an den Präsidenten der Nationalbank zu richtende Frage, auf welche Weise dann die Abstimmung der Geldpolitik mit der Beschäftigungspoltik umzusetzen wäre.

Abgeordneter Dr. Cap vertritt die Ansicht, daß ein Europäischer Wirtschaftsraum II dem visionären Projekt der Osterweiterung und der damit zwanghaft verbundenen Diskussion über Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft sowie Eintrittszeitpunkt vorzuziehen gewesen wäre. Zu beachten seien auch die Auswirkungen der Osterweiterung für die Südländer und jene Osteuropäer, die nicht hineinkommen.

Zu fragen sei auch, was der Euro in bezug auf den Dollar, auf den Internationalen Wäh­rungsfonds und auf die Machtbalance zwischen den Währungen bedeute. Wenn gesagt werde, daß mit dem Euro die Abhängigkeit von der Geldpolitik der USA abnehme, dann sei zu fragen, welche Konzepte – auf politischer Ebene sowie auch seitens der Notenbank – es dafür gebe, nicht eine Kampfsituation gegenüber dem Dollar herbeizuführen, sondern eher eine andere Balancierung in den betroffenen internationalen Gremien anzustreben.

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche) bezieht sich auf die vom Abgeordneten zum Europäischen Parlament Ing. Ettl angesprochenen vertrauensbildenden Maßnahmen und vertritt die Ansicht, daß auf den internationalen Devisenmärkten die Bewertung der Einführung des Euro schon jetzt vorweggenommen werde.

Erst kürzlich habe der US-Dollar mit einem Wert von 1,85 D-Mark einen historischen Höchst­stand gegenüber dieser Währung erreicht. Dies habe nach Ansicht vieler Experten nicht nur mit dem Höhenflug an den amerikanischen Aktienbörsen, sondern auch mit einer gewissen Verun­sicherung zu tun, die mit der Frage der Vertrauenswürdigkeit und Glaubwürdigkeit der künftigen Notenbankpolitik im europäischen Rahmen zusammenhänge. Es ziehe große Verunsicherung in den Vereinigten Staaten nach sich, wenn beispielsweise der langfristige Zinssatz von Lira-Staatspapieren nur unwesentlich höher liegt als der Satz für 30jährige Treasury Bonds.

Wenn Stabilitätskriterien eher leichtfertig abgehandelt werden, werde dies nicht die Zustimmung der internationalen Finanzwelt finden. Abgeordneter Mag. Firlinger fragt Präsident Dr. Liebscher nach dessen Einschätzung der Möglichkeit, daß der Euro zwar einen guten Beginn hinsichtlich der Außenstabilität gegenüber dem Dollar findet, aber anschließend in Probleme gerät.

Wenn die Aussage des Instituts für Wirtschaftsforschung zutreffe, der zufolge damit zu rechnen sei, daß der VIBOR-Zinssatz von derzeit 3,5 Prozent auf eine Höhe deutlich über 4 Prozent steigen werde, dann werde dies für das nationale Budget Konsequenzen haben. Gelegentlich sei die Ansicht vertreten worden, daß eine Zinserhöhung um 1 Prozent zu einer Erhöhung des Defizits in Österreich um 0,7 Prozent führen werde. Auch darüber seien Aussagen der Experten wünschenswert.

Der schweizerische Notenbankpräsident, xxx vgl. Eg. Hans Meyer, habe vor einigen Wochen gesagt, es sei keine Katastrophe, daß die Schweiz nicht an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnimmt. Wichtig sei vielmehr eine einigermaßen am Euro orientierte Notenbankpolitik der Schweiz. Es sei daher das Draußenbleiben nicht jene Katastrophe, als die es von Abgeordneten einiger Fraktionen in diesem Hause teils polemisch, teils in sachlicher Weise dargestellt werde. Es ergebe sich daher die Frage, ob die Oesterreichische Nationalbank entsprechenden Erfahrungs­austausch zum Beispiel mit der Schweiz gepflegt habe.

Es werde einer längerfristigen Konsolidierung der Währungen in Europa nicht zuträglich sein, wenn beispielsweise Griechenland die Vorgangsweise wählt, zuerst abzuwerten und dann ins Europäische Währungssystem einzutreten sowie weitere Abwertungen für die Zukunft auszuschließen. Eher zu verkraften sei wegen der gegenläufigen Tendenz das irische Beispiel, aber auch dies sei im Hinblick auf die Frage der Glaubwürdigkeit nicht günstig. Es ergebe sich die Frage, wie die österreichische Notenbank dazu steht. Andere Währungen in Europa würden längerfristig ins EWS eintreten müssen.

Eine Alternative zur Teilnahme an der WWU bestehe für ein Land darin, die Bandbreite innerhalb des Systems der flexiblen Wechselkurse einzuengen. Diesen Weg strebe anschei­nend auch die Schweiz an. Von Expertenseite sei Auskunft über die Gründe für diese Vorgangs­weise wünschenswert.

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP) weist darauf hin, daß nach Expertenmeinung der Zeitpunkt für die dritte Stufe der Währungsunion jetzt günstig sei, da in Europa relative Stabilität bestehe und eine gute Konjunkturlage gegeben sei.

Der von den Freiheitlichen vorgenommenen Darstellung Italiens als Gefahrenpotential für die Stabilität sei entgegenzuhalten, daß in den Diskussionen über eine Euro-Umstellung in der Landwirtschaft die erste Frage immer die Teilnahme Italiens betroffen habe. Nur für diesen Fall sei eine gewisse Bereitschaft zur Zustimmung vorhanden gewesen. Denn im Falle Italiens gehe es nicht nur um den insgesamt zweitgrößten, sondern um den für die Landwirtschaft sogar größten Handelspartner Österreichs.

Die Lira-Abwertung unmittelbar nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union habe 1995 enorme Verluste im Ausmaß von mehr als 1 Milliarde Schilling in der Land- und Forstwirtschaft bewirkt. Denn allein 30 Prozent der Zuchtrinder würden von den Versteigerungen weg nach Italien geliefert, und auch ein sehr hoher Anteil des Schnittholzes werde – insbe­sondere aus westösterreichischen Sägewerken – dorthin exportiert. Der Währungsausgleich von seiten der EU habe nur einen kleinen Teil der Verluste abgedeckt. Für die Landwirtschaft sei die Teilnahme Italiens ebenso wichtig wie für die Tourismuswirtschaft.

Derzeit werde die GATT-Prämie in ECU berechnet, und dabei kämen unterschiedliche Um­rechnungskurse zum Tragen. Der offizielle ECU-Kurs habe am 1. April 1998 13,97 S betragen, der Kurs des “grünen ECU” liege derzeit bei 13,71 S, der EWS-Leitkurs bei 13,54 S. Es werde politisch darüber entschieden, welcher Kurs für die Interventionspreise und für die GATT-Prämien Anwendung findet. Abgeordneter Schwarzenberger fragt Bundesminister Edlinger nach dem gegenwärtigen Stand der Überlegungen in bezug auf diese Entscheidungen.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche) verweist darauf, daß die Frage des Abgeordneten Ing. Nußbaumer nach dem Verlust von 200 Milliarden Schilling, der darauf zurückzuführen sei, daß zum Zeitpunkt des österreichischen EU-Beitritts 1 ECU für ungefähr 13,30 S zu haben war und das Kursverhältnis jetzt bei etwa 14 S für 1 ECU liege, bisher unbeantwortet geblieben sei, und fragt Bundesminister Edlinger, ob er diese Rechnung be­stätigen könne.

Da es möglich sei, daß der gesunkene Wert des Schillings gegenüber dem Euro mit dessen fixer Bindung an die Deutsche Mark zusammenhängt, richtet Abgeordneter Mag. Schweitzer an Präsident Dr. Liebscher die Frage, ob es richtig gewesen sei, in den letzten Monaten diese feste Bindung aufrechtzuerhalten, oder ob es im Sinn eines besseren Wechselkurses gegenüber dem Euro günstiger gewesen wäre, sie aufzugeben.

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP) stellt fest, daß die österreichische Bundesregierung seit 1995 konsequent die Einführung des Euro vorbereitet habe. Auch von seiten der Fachleute werde bestätigt, daß Österreich auf richtigem Kurs sei. Jedoch sei das Thema Euro nicht nur hierzulande äußerst kontroversiell.

Da Bundesminister Edlinger – wie viele andere – die Ansicht geäußert hat, daß der Euro künftig die zweitwichtigste Weltwährung sein werde, richtet Abgeordneter Donabauer an ihn die Frage: Welche Mechanismen können Sie sich dafür vorstellen, den Euro als Leitwährung in der Weltwirtschaft zu positionieren? – Damit hänge auch die künftige Stärke Europas im Rahmen der Weltwirtschaft zusammen.

Eine weitere Frage bezieht sich darauf, auf welche Weise nach Wegfall der Möglichkeit von Wechselkursanpassungen volkswirtschaftliche Ungleichgewichte zwischen verschiedenen Ländern ausgeglichen werden könnten.

Bevor eine doppelte Preisauszeichnung gesetzlich vorgeschrieben wird, sei eine Kosten-Nutzen-Rechnung erforderlich. Sinnvoll sei sie dort, wo sie für den Konsumenten vertrauensbildend und informativ ist. Allerdings sei zu bedenken, daß eine gesetzlich vorgeschriebene Preis­auszeich­nung nicht nur auf den Gütermärkten, sondern auch in der Verwaltung und diversen anderen Bereichen zum Tragen käme. Es entstehe daher eine ungemein große Belastung, die überdies die Dynamik der Wirtschaft schwächen würde.

Erst heute habe ein Experte wieder festgestellt, daß Investitionen in Zukunft dort erfolgen würden, wo das Unternehmen einen optimalen Standort vorfindet. Daher seien gesetzliche Regelungen auf das Maß des Notwendigen zu reduzieren.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche) bezieht sich auf die Aussage in dem Bericht der Oesterreichischen Nationalbank über die Konvergenz in der EU, daß künftig die Pen­sionszahlungen und die höheren Ausgaben für das Gesundheitssystem besondere Bedeutung für den Budgetspielraum der einzelnen Länder gewinnen würden.

In der Dokumentation des Europäischen Währungsinstituts über die Konvergenzkriterien werde für Österreich und die Niederlande der schlechteste Altenquotient der Europäischen Union ausgewiesen. In sieben der vorgesehenen 11 Euro-Teilnehmerstaaten sowie in Dänemark, Schweden und Großbritannien seien die Pensionssysteme hauptsächlich auf Kapitaldeckung aufgebaut und nicht nach dem Umlageverfahren gestaltet.

Daher ergebe sich die Frage an die Experten, inwieweit durch die Einführung der gemeinsamen Währung Druck auf das österreichische Pensionssystem entstehen werde, und zwar in der Hinsicht, daß auf ein höheres Ausmaß an Kapitaldeckung umgestellt und die Bedeutung des Umlageverfahrens reduziert wird. Gegenwärtig sei die Kapitaldeckungssäule mit 10 bis 18 Pro­zent – je nach Branche – in Österreich unterproportional entwickelt.

Überdies sei das von Dr. Fürst vorgebrachte Argument zu beachten, daß jede Erhöhung der Steuer-, Abgaben- oder Lohnnebenkostenquote Österreich als Wirtschaftsstandort gefährden könne.

Präsident Dr. Klaus Liebscher (Oesterreichische Nationalbank) antwortet dem Abgeordneten Dr. Van der Bellen auf dessen Frage, wie es künftig in Fällen synchroner Zinslage bei zugleich asynchroner Konjunkturlage weitergehen solle, daß eine extreme Sichtweise nicht angemessen sei, da es auch künftig keine völlig asynchrone Konjunkturlage geben werde. Schon in den letzten Jahren habe es relativ gleichlaufende Konjunkturverläufe – wenngleich bei unterschied­lichen Wachstumsraten, aber das sei noch nicht als “asynchron” zu bezeichnen – der Mit­gliedstaaten gegeben, und diese Entwicklung werde sich fortsetzen. Im Bereich der langfristigen Zinsen bestehe Konvergenz, hingegen lägen die Zinssätze im Kurzfristbereich noch stärker aus­einander.

In Beantwortung der Frage des Abgeordneten Mag. Firlinger nach den Folgen einer VIBOR-Erhöhung führt Präsident Dr. Liebscher aus, daß die langfristigen Zinssätze entscheidend seien. Denn kaum ein Land verschulde sich zum überwiegenden Teil kurzfristig, auch wenn in manchen Fällen der kurzfristige Anteil höher sein könne. Ratsam sei es, die Verschuldung zum größeren Teil im langfristigen Bereich zu halten, weil dies die Zinsempfindlichkeit senke. Auch Investitionen sollten mit langfristigen Mitteln gedeckt werden und nicht nur durch Um­schichtungen auf dem Geldmarkt. Der langfristige und somit entscheidende Bereich aber sei weitestgehend konvergent.

Nicht zugestimmt werden könne der Ansicht des Abgeordneten Dr. Van der Bellen, wenn er die Einführung der Deutschen Mark im Bereich der früheren DDR als praktisches Beispiel für eine Währungsunion nennt. Es sei keine Währungsunion, wenn im Fall der Wiedervereinigung zweier Länder die Währung des einen Teiles auf das neue Hoheitsgebiet ausgedehnt wird. Hingegen werde mit dem Euro eine einzige neue Währung über nationale Staaten mit bisher eigenen Währungen gestülpt. Daher treffe der Vergleich nicht zu.

In bezug auf die demokratiepolitische Rechenschaftspflicht der Europäischen Zentralbank sei daran zu erinnern, daß der Vertrag von Maastricht in verschiedenen Bestimmungen – wie zum Beispiel in Artikel 15 oder in Artikel 10 – festlege, was die EZB und das ESZB dem Parlament, der Kommission, dem Rechnungshof oder anderen Institutionen vorzulegen hat. Diesen Bestim­mungen nach sei es dem EZB-Rat freigestellt, ob er seine geldpolitischen oder sonstigen Protokolle über Sitzungen veröffentlicht oder nicht. Darüber werde erst künftig entschieden werden.

Präsident Dr. Liebscher spricht sich dafür aus, die künftige Politik der EZB oder auch des ESZB offen und transparent zu gestalten. Denn eine neue Institution sei gut beraten, auch mit einer entsprechenden Informationspolitik Glaubwürdigkeit zu schaffen. Daher müsse und werde die Europäische Zentralbank den Dialog mit den relevanten Institutionen – vom Parlament angefangen bis hin zu diversen Interessenvertretungen – zu führen haben.

Über die geldpolitische Strategie gebe es bereits Überlegungen des Europäischen Währungs­instituts, aber darüber werde erst der EZB-Rat entscheiden. EZB sowie ESZB sollten nicht Extrempositionen beziehen, sondern die vorhandenen Instrumente, nämlich Geldmenge und Inflationsziel, kombinieren. Mit welcher Gewichtung diese Kombination erfolgt, werde noch erörtert werden müssen.

Nicht bestätigt werden könne die Ansicht des Abgeordneten zum Europäischen Parlament Ing. Ettl, daß die Geldpolitik eine flankierende Funktion für die Beschäftigungspolitik habe. Die Geldpolitik könne für eine unabhängige Notenbank kein Instrument der Konjunktur- und Beschäftigungspolitik sein. Vielmehr sei die Geldpolitik ein unterstützender Faktor für die gene­relle Wirtschaftspolitik. Denn im Artikel 105 des EG-Vertrages sei klar festgelegt, daß die Preisstabilität das primäre Ziel der Europäischen Zentralbank und des Europäischen Systems der Zentralbanken sei. Insofern die Preisstabilität nicht gefährdet wird, habe das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft zu unterstützen. Was dazu gehört, sei im Artikel 2 aufgeführt.

Es sitze ohnehin niemand im EZB-Rat in einer Art Elfenbeinturm, völlig abgekoppelt von der Wirtschaft und jeglicher Erfahrung, einzig und allein mit dem Ziel der Preisstabilität vor Augen. Dieser Rat habe die Verpflichtung, die gesamte wirtschaftspolitische Entwicklung zu beachten. Es sei wahrscheinlich, daß sich in Zukunft wesentlich weniger Spannungen ergeben würden, als im Vorfeld hineininterpretiert werden. Allerdings sei zu bezweifeln, daß alle Forderungen – auch des Europäischen Parlaments – an die Europäische Zentralbank erfüllt werden könnten.

Keinen Widerhall finden könne die Frage des Abgeordneten zum Europäischen Parlament Ing. Ettl nach Konsultationen der Notenbank mit den diversen Geldinstituten über deren Be­schäftigungsprobleme. Dies sei kein Thema der Oesterreichischen Nationalbank, sondern eines der Vorstände der einzelnen Kommerzbanken. Dieses Problem sei vielschichtig, und der Euro spiele dabei partiell eine Rolle.

Die Unabhängigkeit der Oesterreichischen Nationalbank sei auch durch das neue Gesetz mehr als deutlich festgeschrieben worden. In der Praxis habe es nie Zweifel an der Unabhängigkeit gegeben, und niemand habe versucht, sie in Zweifel zu ziehen. Der Artikel 20 Abs. 2 sei kompatibel mit EU-Recht. Die von Universitätsprofessor Dr. Winckler zitierte Regelung stamme aus einer internen, mehrere Monate alten Vorfassung, die seit dem 25. März 1998 obsolet sei. Das vom Nationalrat beschlossene Gesetz liege genauso vor wie die Feststellung der Kom­patibilität durch EWI und Kommission.

Die Formulierung über ein aktives Beratungsrecht beziehe sich nur auf einen sehr qualifizierten Meinungsaustausch, denn das währungspolitische Gremium sei nicht mehr der Generalrat, sondern das Direktorium. Das System der Diskussionsmöglichkeit mit dem Generalrat habe sich als sehr brauchbar erwiesen, um sowohl die Vorteile als auch die Probleme der österreichischen Währungspolitik in verschiedenste Kreise hineinzutragen, bis hin zur österreichischen Bevölkerung als der entscheidenden Zielgruppe für die Währungspolitik.

Generaldirektor Dr. Adolf Wala (Oesterreichische Nationalbank) führt zu der von den Abgeordneten Ing. Nußbaumer und Mag. Schweitzer dargestellten vermeintlichen Abwertung des österreichischen Schillings gegenüber dem Euro aus, daß in plakativer Gegenüberstellung die Rede sei von einem sich 20 Jahre lang im “Tugendkreis” bewegenden Hartwährungsblock – mit Österreich als Teilnehmer – und einem “Teufelskreis” jener Länder, die sich durch Abwer­tungen kurzfristige Vorteile zu Lasten der anderen verschafft hätten, dann aber in Schwierig­keiten geraten seien.

Tatsächlich habe von 1987 bis 1992 keine Anpassung der Wechselkurse stattgefunden. 1993 und 1994 sei es zu großen Schwierigkeiten im Wechselkursbereich gekommen, und deren Folge seien vornehmlich die Abwertungen in den Weichwährungsländern gewesen. Diese Abwertungen seien überzogen gewesen, daher hätten einige Länder wieder aufwerten müssen, um mit einem vernünftigen und realistischen Kurs in den Wechselkursmechanismus des Euro­päischen Währungssystems hineinzukommen und die Voraussetzung für die Teilnahme an der Währungsunion zu schaffen.

Infolge der Aufwertungen der Weichwährungsländer habe sich die Relation scheinbar zuungun­sten des Schillings, der Mark oder des Guldens verschoben. Tatsächlich aber hätten die Hartwährungsländer nichts anderes getan, als ihr System beizubehalten. Geändert habe sich nur die Politik der Weichwährungsländer, und dadurch sei es zu der vermeintlichen Verän­derung der Wechselkursrelationen gekommen. In Wirklichkeit sei dies nichts anderes gewesen als eine Bestätigung der Glaubwürdigkeit der Politik der Hartwährungsländer, und jetzt hätten sich die Weichwährungsländer dieser Politik ebenfalls angeschlossen.

Daher sei die Rechnung falsch, in der sich ein Verlust im Ausmaß von 200 Milliarden Schilling zuungunsten Österreichs ergibt.

Ein Kurswert des Dollars von 1,82 DM deute nicht auf eine Schwäche der Mark hin, eben­sowenig sei der Kurswert von 1,79 DM für 1 $ am heutigen Tag ein Zeichen für die Härte der Mark. Im Fall des Schillings verhalte es sich genauso. All dies liege im Rahmen der normalen Bandbreiten der Wechselkursbewegungen. Heute sei die Volatilität größer als in der Vergan­genheit.

Die Oesterreichische Nationalbank stehe nicht nur mit der deutschen und der holländischen, sondern auch mit der schweizerischen Notenbank in Kontakt. Daß deren Präsident Meyer das Fernbleiben der Schweiz mit “keine Katastrophe” qualifiziert hat, sei nicht überraschend. Es wäre seltsam, wenn der Notenbankpräsident von einer Katastrophe spräche, weil dies die Gefahr heraufbeschwören könnte, daß der Kurs des Franken zusammenbricht.

Die Schweiz habe ein Geldmengenkonzept verfolgt, Österreich hingegen ein Wechselkursziel. Infolgedessen habe die Wirtschaft schon seit 25 Jahren verläßliche Wechselkurse vorgefunden. Das könne man von der Schweiz, auch ohne sie kritisieren zu wollen, beim besten Willen nicht behaupten. Die Schweiz werde sich künftig an den Euro anhängen, dabei aber kein Mit­spracherecht haben, und das werde ihr Nachteil sein.

Außerdem werde die Schweiz von Investoren nicht mehr als Standort gewählt werden. Für Investitionen würden jene Länder bevorzugt werden, die der Europäischen Währungsunion angehören, also auch Österreich. Aus diesem Grund seien viele Schweizer Firmen im Begriff, ihre Standorte teilweise nach Österreich zu verlegen.

Zusammenfassend lasse sich feststellen, daß Österreich im Jahr 1973 als erstes Land eine Quasiwährungsunion mit Deutschland formuliert und in Angriff genommen habe. Damals hätten viele – vom Internationalen Währungsfonds und der Weltbank über zahlreiche Institutionen bis hin zum damals regierenden Bundeskanzler – die Meinung vertreten, daß Österreich dieses Konzept nicht durchhalten werde. Aber Österreich habe durchgehalten und teilweise sogar asymmetrische Schocks bewältigt, ohne daß der Wechselkurs geändert worden wäre. Beispiele dafür seien die beiden Erdölkrisen.

Im Grunde genommen kenne Österreich die Konvergenzkriterien schon von dieser Zeit her, nur daß sie damals nicht “Konvergenzkriterien” geheißen hätten. Der frühere Nationalbankpräsident Professor Koren habe statt dessen vom “mittelfristigen Parallellauf der fundamentalen Wirt­schaftsdaten Österreichs mit Deutschland” gesprochen. Das sei auch gemeint, wenn heute – mit einem eleganteren Namen – von “Konvergenzkriterien” gesprochen wird.

Daher sei Österreich eigentlich das einzige Land, das 25 Jahre Erfahrung mit einer Währungs­union, mit Konvergenzkriterien und mit zeitweise aus dem Ruder laufenden fundamentalen Wirtschaftsdaten habe. Dies betreffe die Leistungsbilanz der siebziger Jahre genauso wie mittlerweile schon zweimal das Budget. Noch jedes Mal sei es gelungen, das jeweils betroffene fundamentale Wirtschaftsdatum wieder unter Kontrolle zu bringen.

Österreich sei also in mehrfacher Hinsicht ein Modellfall für die Währungsunion, weil – wie in dieser Sitzung schon wiederholt gesagt – die Instrumente der Geldpolitik der Vergangenheit – im Zinsbereich zum Beispiel der Wechselkursmechanismus – nicht mehr auf die von früher her bekannte Art anwendbar seien. Dasselbe gelte im fiskalpolitischen Bereich für die Staats­verschuldung und für das Budget. An die Stelle der früheren Kriterien trete jetzt weitgehend Arbeitsmarktpolitik, Lohnpolitik und ähnliches. Dort werde künftig mehr Flexibilität vonnöten sein.

Österreich sei nach wie vor insofern ein Modellfall, als es gezeigt habe, daß diese wechsel­kurspolitische Konzeption nur dann von Erfolg begleitet sei, wenn die Sozialpartner Lohn- und Preisdisziplin üben, wie solch ein Modell sie voraussetze. Dies sei in Österreich mit der über zwei Jahrzehnte eingehaltenen produktivitätsorientierten Lohnpolitik der Fall gewesen. Als Modellfall könne dies im Hinblick auf die verschiedenen Wohlstands- und Einkommensniveaus in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union gelten. Österreich sei daher gut beraten, sich viel besser – nämlich auch mit seinen Erfahrungen in der Währungspolitik – zu verkaufen, als dies derzeit gelinge.

In bezug auf die Beratungsmöglichkeit, die gemäß § 20 Abs. 2 des Notenbankgesetzes besteht, könne man sich darauf verlassen, daß die Organe der Oesterreichischen Nationalbank in ausreichendem Maße verantwortungsbewußt handeln. Eine entsprechende inhaltliche Aus­einandersetzung mit den Problemen hänge nicht so sehr vom Gesetzestext ab. Auch in den vergangenen 25 Jahren sei die Bewältigung dieser Aufgabe sehr ordentlich gelungen, obwohl es unterschiedliche Kompetenzen gegeben habe und die Situation vor der jetzt erfolgten Klarstellung im Gesetz viel schwieriger gewesen sei.

Dr. Ewald Walterskirchen (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung) hebt hervor, daß der Euro kein Beschäftigungsprogramm sei, sodaß in dieser Hinsicht die Ausführungen des Abgeordneten zum Europäischen Parlament Ing. Ettl zu viele Hoffnungen geweckt hätten.

Zwar sei unbestritten, daß es in den Phasen der Abwertung der Lira und anderer Währungen in Österreich und den anderen Hartwährungsländern zu Beschäftigungsverlusten beträchtlichen Ausmaßes gekommen sei, aber dem sei entgegenzuhalten, daß die Abwertungsländer in darauffolgenden Phasen relativ hohe Inflationsraten zu verzeichnen gehabt hätten und ihre Wechselkurse gegenüber der Deutschen Mark und anderen stabilen Währungen konstant gehalten hätten. Auf Phasen der realen effektiven Abwertung seien daher wiederum Phasen der realen effektiven Aufwertung gefolgt.

Langfristig seien – wie schon von Generaldirektor Dr. Wala festgestellt – stabilitätsorientierte Länder wie Österreich sehr gut gefahren und hätten nicht an Wettbewerbsfähigkeit verloren, sondern ihre Position gehalten. Beschäftigungsverluste der einen Phase seien in einer anderen Phase wieder ausgeglichen worden. In Zukunft werde es voraussichtlich geringere Schwan­kungen geben, aber es sei falsch, für die Beschäftigungslage in langfristiger Hinsicht große Erwartungen zu hegen.

In bezug auf die Wechselkursrelation des Schillings zum Euro und zu anderen Währungen sei darauf zu verweisen, daß der Schilling in der ersten Hälfte der neunziger Jahre wegen der Abwertungen der Lira und anderer Währungen offensichtlich real effektiv stark aufgewertet worden sei. Eine reale effektive Aufwertung bringe für Exporteure und Tourismusunternehmen große Erschwernisse mit sich, gleichzeitig werde aber das Leben für Vermögensbesitzer ange­nehmer. Denn Vermögensbesitzer könnten dann im Ausland günstiger einkaufen.

In der Phase von 1995 bis 1997 sei es zu einer teilweisen Rücknahme der vorherigen, überzo­genen Wechselkursveränderungen gekommen. Deshalb könne eine Rechnung aufgestellt werden, der zufolge der Schilling in diesem Zeitraum genauso wie die D-Mark real effektiv an Wert verloren habe. In diesen zwei Jahren sei daher die Lage für die Exporteure wieder besser und für die Vermögensbesitzer wieder ein wenig ungünstiger geworden. Aber darin sei nur ein teilweiser Ausgleich der vorangegangenen starken Wechselkursverschiebungen zu erblicken.

Die Frage, ob zur Erfüllung des Stabilitätspaktes Budgetüberschüsse nötig seien, lasse sich da­mit beantworten, daß Budgetüberschüsse dann erforderlich seien, wenn eine sehr scharfe Rezession droht. Bei ähnlichen Rezessionsverläufen wie zuletzt könne damit gerechnet werden – darauf deuteten Berechnungen des Wifo sowie auch des IHS hin –, daß unter Wirk­samkeit der automatischen Stabilisatoren Defizite im Ausmaß von 1 bis 2 Prozent des Brutto­inlandsproduktes zur Vermeidung der ungünstigen Auswirkungen ausreichen werden.

Dr. Walter Ertl (Wirtschaftskammer Österreich) weist auf die Stellungnahme der Europäischen Kommission zur doppelten Preisauszeichnung hin. Die Kommission gebe freiwilligen Verein­barungen der Unternehmer für die gesamte Übergangszeit den Vorzug gegenüber einer Regu­lierung und fasse daher eine Empfehlung ins Auge, die dazu beitragen solle, bis Ende 1998 die Verhandlungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern “über von den Unternehmern frei­willig einzuhaltende Spielregeln” abzuschließen und die Mitgliedstaaten zu veranlassen, die Befolgung dieser Spielregeln mit Hilfe eines angemessenen Gütesiegels kenntlich zu machen und ihre Einhaltung und Wirksamkeit von lokalen Euro-Beobachtungsstellen kontrollieren zu lassen.

Genau dies habe der Handel vorgeschlagen. Es sei anzunehmen, daß es doch noch zu einer vernünftigen Regelung kommen werde, insbesondere unter der Voraussetzung, daß wirklich kein anderes EU-Land die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung sehen werde.

Hinsichtlich der Stabilität des Euro sei darauf aufmerksam zu machen, daß in Fachzeitschriften zahlreiche Äußerungen über Ängste nicht vor einem zu schwachen, sondern vor einem zu starken Euro nachzulesen seien. Ein Grund dafür sei, daß der Kurs des ECU – und damit faktisch des Euro – derzeit aus den bereits genannten Gründen zwar sehr niedrig liege, daß aber mit massiven Umschichtungen vom Dollar in den Euro innerhalb einiger Jahre gerechnet werden könne. Dies gelte nicht zuletzt für Japan; dort habe zu Beginn der achtziger Jahre die Liberalisierung der Devisen- und Finanzströme bereits zu einer Umschichtung von Yen in Dollar im Ausmaß von 500 Milliarden Dollar geführt.

Der Euro werde nicht nur im Hinblick auf Investitionen anziehend wirken, sondern es werde auch zu weiteren Finanztransaktionen kommen, deren Umfang allerdings noch nicht hinreichend abzuschätzen sei.

Dr. Erhard Fürst (Vereinigung Österreichischer Industrieller) hebt hervor, daß Euro und ECU – außer dem Umtauschverhältnis von eins zu eins – miteinander nichts zu tun hätten. Der ECU sei eine reine Korbwährung gewesen und habe nichts anderes als die Entwicklung seiner Kom­ponenten – also der diversen Währungen der Mitgliedstaaten – widergespiegelt. Für den ECU sei keine währungspolitische Instanz verantwortlich gewesen.

Es beruhe auf einer Fehlmeinung, wenn die Entwicklung des ECU während der letzten Jahre als Beispiel für die bevorstehende Entwicklung des Euro herangezogen wird. Denn für den Euro werde es tatsächlich eine verantwortliche währungspolitische Instanz geben, nämlich die Europäische Zentralbank.

In der Praxis sei es nicht möglich, daß Österreich die Währungsunion mit einem höheren Schillingkurs beginnt, um mehr Euro für den Schilling zu bekommen. In diesem Zusammenhang habe eher die gegenteilige Sorge bestanden, daß einzelne Länder vorher noch Abwertungen vornehmen könnten, um mit einem für die Exportwirtschaft günstigen niedrigeren Kurs in die Währungsunion einzutreten. Von einem Aufwertungswettlauf zur Steigerung des Euro-Anteils sei bisher nichts zu hören gewesen.

Dem genannten Höchstwert des Dollars von 1,85 DM sei gegenüberzustellen, daß im Jahr 1985 ein Höchstwert des Dollars von 3,49 DM zu verzeichnen gewesen sei. Für die Berechnung von Währungsgewinnen und -verlusten komme es stets auf die Vergleichsperiode an. Auf der Basis von Kaufkraftparitäten geschätzt, wäre heute auch ein Wert von 2 DM für 1 $ nichts Außer­gewöhnliches, da die europäische und die amerikanische Wirtschaft sich unter anderem in unterschiedlichen Phasen des Konjunkturzyklus befänden sowie unterschiedliche Zinssätze hätten.

Es gebe keine Hinweise auf schwerwiegende Kapitalabflüsse aus dem zukünftigen Euro-Raum, weder in die Schweiz noch in die USA. Die Schweiz hege starke Befürchtungen dieser Art, da dies ihrer Exportwirtschaft schaden könne.

Es bestehe ein dramatischer Unterschied zwischen einer fixen Währungsbindung wie jener des Schillings an die Deutsche Mark, mit welcher über Jahrzehnte hinweg Vertrauen und entspre­chende Erwartungen auf den Finanzmärkten aufgebaut worden seien, und einer volatilen Währung wie dem Schweizer Franken mit dazugehörigen Erwartungen in bezug auf die Kursrisiken. Für Österreich wäre die Abkoppelung von der D-Mark mit einschneidenden Ver­trauensverlusten verbunden.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR habe es keine richtige Währungsunion gegeben. Zum Problem des Umrechungskurses sei das gravierendere Problem der sehr raschen, weitgehenden Anpassung – insbesondere der Löhne – an das westdeutsche Niveau hinzugetreten. So etwas werde in der Währungsunion nicht geschehen. Es werde in Portugal zu keiner Verdoppelung oder Verdreifachung der Löhne kommen, nur weil der Escudo der Währungsunion angehört, sondern dort werde ungefähr dasselbe Lohnniveau bestehenbleiben.

Universitätsprofessor Dr. Georg Winckler (Universität Wien) erachtet es für unangebracht, zur Umrechnung des Geldvermögens laufende Wechselkurse heranzuziehen. Ökonomisch sinnvoll sei nur die Anwendung von Kaufkraftparitäten. Man könne nur hoffen, daß die Fest­legung der bilateralen Konversionsraten in Entsprechung zu den Kaufkraftparitäten erfolgen wird. In dieser Hinsicht sei manches Scheinproblem entstanden.

In den letzten Jahren sei intensiv darüber diskutiert worden, was unter der Unabhängigkeit einer Notenbank zu verstehen und ob dieser Status wünschenswert sei. Aus verschiedenen Unter­suchungen sei unbestreitbar hervorgegangen, daß Notenbankunabhängigkeit langfristig günstig sei. Daher sollten die Beschlußorgane unabhängig sein, nicht nur nach außen hin – gegenüber Parlament und Regierung –, sondern auch innerhalb der Notenbank gegenüber anderen Gre­mien, von denen Interesseneinflüsse geltend gemacht werden könnten.

Im Hinblick auf die Frage, ob der Parteienproporz die Unabhängigkeit der Beschlußorgane gefährdet, könne gesagt werden, daß Parteienproporz Anlaß zur Sorge sein sollte.

Universitätsprofessor Dr. Winckler führt ergänzend aus, daß er in seiner ersten Stellungnahme tatsächlich aus einem internen Schriftstück des Europäischen Währungsinstitutes zitiert habe. Festzuhalten sei, daß im Konvergenzbericht gegenüber Österreich keine Vorbehalte geltend gemacht worden seien, jedoch sei es auffallend, daß sich im Abschnitt 2.2 genau diejenigen Formulierungen wiederfänden, die seinerzeit in der österreichischen Stellungnahme enthalten gewesen seien. Wichtig sei der Hinweis, daß dieser Schritt des Beschlußorgans – wie auch immer es vom Generalrat beraten wird – eher als Ex-post-Konsultation aufzufassen sei, weniger als Ex-ante-Konsultation.

Der Unabhängigkeit der Beschlußorgane sollten bestimmte Verpflichtungen der Notenbank gegenübergestellt werden. Diese bestünden in Transparenz und Accountability, also in umfassender Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber bestimmten Gremien wie zum Beispiel dem Parlament. Auch die Accountability sei jedoch im Sinne von Ex-post-Konsultationen zu deuten.

In bezug auf die Frage, ob die Devisenreserven ausreichend sind oder nicht, werde in der Literatur darauf hingewiesen, daß sich die Notenbank ausschließlich auf geldpolitische Aufga­ben reduzieren solle.

Generaldirektor Dr. Adolf Wala (Oesterreichische Nationalbank) wendet ein, daß sich die Konzernaktivitäten der Oesterreichischen Nationalbank auf die Münze Österreich AG – dies sei legitim, da deren Tätigkeit im Emittieren von Geld besteht – und die AustriaCard beschränkten. Letztere befasse sich mit dem künftig immer mehr an Bedeutung gewinnenden Kartengeld. Wenn sich die Notenbanken nicht darum kümmern würden, werde das gesamte Volumen dieses Geldes an ihnen vorbeigehen und die Erstellung brauchbarer Statistiken nicht mehr mög­lich sein. Mittlerweile sei bereits in allen Notenbanken eine Annäherung an den Standpunkt festzustellen, den Österreich vertritt: das Kartengeld der Zukunft in den Griff zu bekommen.

Dem Hinweis von Universitätsprofessor Dr. Georg Winckler (Universität Wien), daß die Oester­reichische Nationalbank auch eine Casino-Beteiligung halte, hält Generaldirektor Dr. Adolf Wala (Oesterreichische Nationalbank) entgegen, daß diesen Anteil nicht die OeNB, sondern die Münze Österreich AG gekauft habe, weil sie der größte Partner der Casino AG sei und mit dieser Strategie um ihr Überleben kämpfen müsse. Der Rechnungshof sei darüber informiert worden. Wer einen Käufer für diesen Anteil vermitteln könne, werde auf offene Ohren stoßen. Überdies sei mit dem Erwerb des Casino-Anteils dessen Verkauf ins Ausland verhindert worden.

Aber die Oesterreichische Nationalbank strebe nicht den Aufbau eines Konzerns an.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger beantwortet die Frage des Abgeordneten zum Europäischen Parlament Dr. Lukas nach der strikten Einhaltung des Stabilitätspaktes damit, daß er diesen Pakt im Sinne des Artikels 104 EU-Vertrag interpretiere. Darin sei festgelegt, daß in Ausnahme- oder Krisensituationen bestimmte Positionen überdacht werden könnten. Bun­desminister Edlinger spricht sich gegen jede verschärfte Interpretation des Stabilitätspaktes aus. Dies sei nicht erforderlich.

In der grundsätzlichen Frage des Abgeordneten Dr. Cap nach der Wechselbeziehung zwischen Stabilität und Beschäftigung hält es Bundesminister Edlinger nicht für angemessen, davon wie von These und Antithese zu sprechen. Stabilität und Beschäftigung seien nicht als miteinander im Widerspruch stehend zu interpretieren. Es könne sogar gesagt werden, daß Inflation nur in den seltensten Fällen Arbeitsplätze nachhaltig gesichert habe. Es sei daher falsch, die Position der Stabilität den Monetaristen zuzuordnen und ihnen die Verfechter von Defizitpolitik gegen­überzustellen. Es seien die verschiedenen Kriterien insgesamt zu bedenken. Dann zeige sich, daß die Stabilität eine Voraussetzung dafür sei, daß sich die Wirtschaft auf eine Weise entwickeln kann, die dem Wachstum und damit letztlich auch der Beschäftigung dient.

In der Frage der Rechenschaftspflicht der Europäischen Zentralbank gegenüber den nationalen Parlamenten sei der Auffassung des Abgeordneten Dr. Nowotny zuzustimmen. Die nationalen Parlamente könnten jeweils zumindest in Person des gewählten entsprechenden Exponenten diese Möglichkeit bekommen. Im österreichischen Notenbankgesetz sei die Berichtspflicht des Gouverneurs und des Vizegouverneurs gegenüber dem österreichischen Parlament festgelegt. Auch dies führe zu einer Vertiefung des Dialoges.

Es solle nicht das Europäische Parlament beschließen, wer Präsident der Europäischen Zentralbank wird. Wohl aber sei ihm ein Anhörungsrecht zuzugestehen.

Bundesminister Edlinger stellt in Aussicht, daß er in der Frage der doppelten Preisauszeichnung die österreichischen Minderheitsposition, eine gesetzliche Regelung einzuführen, weiterhin im ECOFIN vertreten werde. Der Grund dafür sei ein entsprechender sozialpartnerschaftlicher Konsens. Es sei keine Schande, in einer bestimmten Frage auch einmal eine Einzelposition einzunehmen, vor allem dann, wenn es um eine sehr wichtige vertrauensbildende Maßnahme gehe.

Es sei ratsam, darüber nachzudenken, wie es dazu gekommen sei, daß die österreichische Bevölkerung in viel größerem Ausmaß pro Euro eingestellt sei als beispielsweise die deutsche Bevölkerung oder die Bevölkerung in Ländern, die sich nicht einmal trauten, die Menschen darüber zu befragen, ob sie für den Euro sind, wie sich etwa mit Blick auf Skandinavien zeige. Die Einstellung in Österreich sei auf Maßnahmen der Regierung, der Sozialpartner, anderer Einrichtungen des Staates sowie vieler Privater zurückzuführen, die mit Hilfe einer sehr fairen und konstruktiven Informationsstruktur ein bestimmtes Vertrauen in den Menschen hergestellt hätten. Es gehöre dazu auch, daß die Menschen tatsächlich überzeugt worden seien, beim Umtausch des Schillings in den Euro nicht “übers Ohr gehauen” zu werden.

Eine gesetzliche Regelung der doppelten Preisauszeichnung sei einer freiwilligen vorzuziehen, vor allem dann, wenn die freiwillige Vereinbarung ein so weitgehendes Ausmaß habe, wie sie es gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission haben solle. Da lasse sich eigentlich keine Differenz zu einer gesetzlichen Regelung mehr erkennen. Es sei daher richtig, daß Öster­reich an der sozialpartnerschaftlichen Einigung festhält.

In Beantwortung der Frage des Abgeordneten Schwarzenberger nach dem “grünen ECU” sei zu sagen, daß derzeit verhandelt werde, aber noch keine Entscheidung darüber vorliege, ob es mit dem Ende des doppelten Kurses infolge der Einführung des Euro zu Kompensationen – und gegebenenfalls zu welchen – kommen werde. Diese Gespräche fänden derzeit nicht auf politischer, sondern auf Beamtenebene statt. Über diese Frage werde bis zum Tag der Einführung des Euro entschieden sein müssen.

Der Gesetzentwurf zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Fakturierung in Euro sei bereits in Begutachtung gewesen; jetzt sei für Mai geplant, ihn dem Parlament zuzuleiten. Die Kurse, mit denen die Unternehmen die nötigen Umrechnungen vornehmen könnten, würden voraussichtlich am 2. Mai 1998 auf Basis der bilateralen Wechselkurse fixiert werden. Diese Kurse würden faktisch unverrückbar per 31. Dezember 1998 in den Euro-Kurs münden. Ange­sichts dieser Darstellung sei zwar Präsident Dr. Liebscher gelegentlich “blaß geworden”, aber auf diese Weise werde die Entwicklung vor sich gehen.

Eine Kritik des Europäischen Währungsinstitutes am § 20 des Notenbankgesetzes sei mög­licherweise in einer früheren Stellungnahme enthalten gewesen; an den Finanzminister sei kein Bericht mit einer solchen Kritik ergangen. Das EWI habe die österreichische Notenbank­gesetzgebung nicht kritisiert.

Obmannstellvertreter Dr. Heinrich Neisser stellt fest, daß keine Wortmeldung mehr vorliegt. Er schließt die Debatte und leitet über zur Abstimmung über die vorliegenden zwei Anträge auf Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG.

Der Antrag der Abgeordneten Mag. Schreiner, Mag. Firlinger und Kollegen betreffend Euro hat folgenden Wortlaut:

“Der Hauptausschuß wolle beschließen:

,Der zuständige Regierungsvertreter wird aufgefordert, bei der Entscheidung nach Art. 109j EG-Vertrag dahin gehend zu votieren, daß die Mehrzahl der Mitgliedstaaten, insbesondere Italien und Belgien, derzeit noch nicht die Voraussetzungen für eine nachhaltige haushalts- und finanz­politische Stabilität erfüllen. Diese Feststellung soll im Ergebnis die Notwendigkeit, die end­gültige Einführung des Euro zu verschieben, begründen.‘

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzu­setzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Ange­legenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.”

Nach Überprüfung des erforderlichen Quorums wird dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag der Abgeordneten Mag. Firlinger, Mag. Schreiner und Kollegen betreffend Euro hat folgenden Wortlaut:

“Der Hauptausschuß wolle beschließen:

,Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Vertragspartnern, der Kommission und dem Europäischen Parlament mitzuteilen, daß:

– durch die Teilnahme Österreichs an der gemeinsamen Währung sich für Österreich keine Belastungen durch Transferleistungen zugunsten anderer Teilnehmerstaaten an der WWU, die ihre Ursache in der WWU haben, ergeben dürfen,

– sich die Belastungen Österreichs aus Beiträgen und sonstigen Leistungen auf europäischer Ebene nicht erhöhen dürfen,

– die Teilnehmer an der dritten Stufe der WWU keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Kohäsionsfonds haben können, da ihre Qualifikation für die dritte Stufe der WWU bedeutet, daß sie den Kohäsionsprozeß erfolgreich abgeschlossen haben.‘

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzu­setzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Ange­legenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.”

Auch dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Obmannstellvertreter Dr. Neisser verabschiedet die Experten mit dem Ausdruck des Dankes für ihre Teilnahme an dieser Sitzung.

Damit ist der 1. Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

(Es folgen die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6.)

Schluß der Beratung zum Tagesordnungspunkt 1: 19.21 Uhr

                                        Österreichische Staatsdruckerei: 85 0163