IV-25 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

 

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 

Dienstag, 4. Mai 1999

 

 

 

 

 

 

 

 


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Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

(Auszugsweise Darstellung)

XX. Gesetzgebungsperiode                        Dienstag, 4. Mai 1999

Tagesordnung

1. ECOFIN-Rat am 9. und 10. Mai 1999

RAT 6872/99 ECOFIN 45 SOC 101

Europäischer Beschäftigungspakt

(66227/EU XX. GP)

Stellungnahme des Deutschen Bundesministeriums der Finanzen und des Deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zum Europäischen Beschäftigungs­pakt

(66954/EU XX. GP)

COM KOM (99) 143 endg.

Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft

(66840/EU XX. GP)

2. WTO-Beschlüsse zum EU-Hormonverbot

COM KOM (99) 81 endg.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament

WTO-Beschlüsse zum EU-Hormonverbot

(66065/EU XX. GP)

3. Bericht der Bundesregierung gemäß § 11 des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 im Finanzjahr 1998 (Vorlage 175/HA)

4. Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bun­des­kanzler und den Bundesministern für auswärtige Angelegenheiten und für Inneres betreffend Hilfeleistung für Vertriebene aus dem Kosovo; vorübergehende Erweiterung der Entsendung von Kräften des Bundesheeres zur humanitären Hilfeleistung gemäß § 1 Z 1 lit. b in Verbindung mit § 2 Abs. 5 KSE-BVG (Vorlage 187/HA)

Beginn der Sitzung: 15.01 Uhr

Obmann Dr. Heinz Fischer eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und schlägt vor, die Tagesordnung um einen 4. Punkt – Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung im Ein­ver­nehmen mit dem Bundeskanzler und den Bundesministern für auswärtige Angelegen­heiten und für Inneres betreffend Hilfeleistung für Vertriebene aus dem Kosovo; vorübergehende Er­wei­terung der Entsendung von Kräften des Bundesheeres zur humanitären Hilfeleistung gemäß § 1 Z 1 lit. b in Verbindung mit § 2 Abs. 5 KSE-BVG (Vorlage 187/HA) – zu ergänzen, wogegen keine Einwendung erhoben wird, sodaß diese Erweiterung der Tagesordnung vom Haupt­aus­schuß beschlossen ist.

1. Punkt

ECOFIN-Rat am 9. und 10. Mai 1999

RAT 6872/99 ECOFIN 45 SOC 101

Europäischer Beschäftigungspakt

(66227/EU XX. GP)

Stellungnahme des Deutschen Bundesministeriums der Finanzen und des Deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zum Europäischen Beschäftigungs­pakt (66954/EU XX. GP)

COM KOM (99) 143 endg.

Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft

(66840/EU XX. GP)

Obmann Dr. Heinz Fischer gibt die für die Debatte zum 1. Tagesordnungspunkt vereinbarten Rede­zeiten im Ausmaß von je 13 Minuten für SPÖ, ÖVP und Freiheitliche sowie von je 10 Minu­ten für Liberales Forum und Grüne bekannt und erteilt hierauf Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer das Wort zu einer einleitenden Stellungnahme.

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer stellt fest, daß in der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Europäischen Union sehr viel erreicht worden sei. Es sei in den letzten Jahren in beeindruckender Weise gelungen, die Budgets der Mitglied­staaten zu konsolidieren. Auch Österreich habe das Defizit von früher über 5 Prozent auf weni­ger als die Hälfte reduziert.

Gleichzeitig sei es gelungen, in der Europäischen Union plangemäß mit 1. Jänner 1999 die ge­mein­same Währung Euro einzuführen, obwohl es starke Zweifel daran gegeben habe, daß die Mit­­glied­staaten die Disziplin aufbringen werden, sich den gemeinsam zum Ziel erklärten Maastricht-Kriterien zu unterwerfen. Die Einführung sei bisher als sehr erfolgreich zu bezeich­nen.

Drittens sei festzustellen und sehr zu begrüßen, daß die Geldpolitik jetzt wirklich koordiniert ist. Dadurch sei es gelungen, die Inflationsrate in den EU-Ländern auf unter 1 Prozent zu senken.

Aber alle diese Maßnahmen – Budgetkonsolidierung, Vermeidung von Wechselkursschwan­kun­gen und niedrige Inflation – seien nicht das Ziel der Wirtschaftspolitik. Das Ziel müsse es viel­mehr sein, etwas für das zentrale Anliegen der Menschen zu tun, und dieses Anliegen bestehe ohne Zweifel im Wachstum, um Wohlstand zu vermehren, und einer möglichst breiten Be­schäftigung, um den zuwachsenden Wohlstand fair und gerecht zu verteilen. Daher sei die Kritik daran, daß in der Wirtschaftspolitik innerhalb der Europäischen Union nur die Ziele niedriger Inflation, fixer Wechselkurse und ausgeglichener Budgets forciert wurden, berechtigt gewesen.

Die intensive Diskussion darüber anläßlich der Gipfeltreffen von Luxemburg und insbesondere von Wien – hier mündend in den Auftrag, einen Beschäftigungspakt zu erstellen – sei daher sehr zu begrüßen gewesen. Dieser Beschäftigungspakt werde im nächsten ECOFIN-Rat zu be­sprechen sein, und der Beschluß darüber sei für den Rat in Köln geplant.

Mit dem Beschäftigungspakt werde beabsichtigt, sich wieder der Zielsetzung der Wirtschafts­po­li­tik bewußt zu werden. Zwar seien hohe Stabilität und konsolidierte Budgets wichtig, aber ent­schei­dend sei ein stabiles, nicht inflationäres Wachstum und dessen Verbindung mit hoher Be­schäftigung. Gegenstand des Beschäftigungspaktes sei es daher, alle makropolitischen Instru­men­te, die auf EU-Ebene zur Verfügung stehen, harmonisch zusammenzuführen und der Ziel­setzung “Wachstum und Beschäftigung” deutlich unterzuordnen.

Dazu gehöre ohne Zweifel eine Fiskalpolitik im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, welche investitionsfreundlich ist und die Konjunktur im Auge hat. Österreich stehe weiterhin zu diesem Ziel, und es zeige dabei ein hohes Maß an Verantwortung. Die österreichischen Budgets seien bereits konsolidiert worden, und dieser Weg werde fortgesetzt werden. Es sei beab­sichtigt, das Defizit in den Jahren 2001 und 2002 bei ungefähr 1,5 Prozent zu halten.

Vorgesehen sei auch eine Abstimmung mit der Lohnpolitik. Gerade in Österreich werde eine sehr verantwortungsvolle Lohnpolitik betrieben. Sie solle mittelfristig vorhersehbar sein und im Einklang mit der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung stehen.

Weiters werde darauf hingearbeitet, mit der Fiskal- und Lohnpolitik die Geldpolitik zu koordi­nie­ren und durch deren wachstumsfreundliche Gestaltung den gewählten Ansatz zu unter­stützen. Wenn die Mitgliedstaaten Budgetdisziplin üben, dann könne auch von der Europäischen Zen­tralbank erwartet werden, daß sie zinspolitische Disziplin übt. Mit der kürzlich erfolgten Senkung des Zinssatzes um 0,5 Prozent sei ein richtiger Schritt in diese Richtung gesetzt worden.

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die im bevorstehenden ECOFIN-Rat ebenfalls zu disku­tie­ren sein werden, seien der Rahmen für die Formulierung dieser Politik. In diesen Rahmen wür­den alle Bestandteile – Geldpolitik, Fiskalpolitik, Lohnpolitik, Strukturpolitik und insbesondere Be­­schäftigungspolitik – zusammenzuführen und einer gemeinsamen Diskussion zu unterziehen sein.

In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik werde eine Fortentwicklung der Beschäftigungs­stra­te­gie vorangetrieben, vor allem in deren präventivem Teil, sodaß Verbesserungen durch den Aus­bau des lebensbegleitenden Lernens, die Förderung von Investitionen in Humankapital und eine Anpassung des Steuer- und Beihilfensystems – insbesondere für nicht qualifizierte, niedrige Einkommen – erreicht werden.

Im Rahmen einer darauf abgestimmten Strukturpolitik werde es darauf ankommen, die Märkte so zu gestalten, daß es zu einer Steigerung der Investitionen kommt und daß Ausbauent­schei­dungen vermehrt innerhalb der Europäischen Union – und insbesondere innerhalb Österreichs – getroffen werden, um dadurch ebenfalls Wachstum zu ermöglichen. In dieser Hinsicht sei schon vieles geschehen, zum Beispiel auf den Sektoren Energie, Telekommunikation oder Finanzen sowie auch in weiteren Bereichen wie zum Beispiel beim Abbau wettbewerbsverzerrender staat­licher Beihilfen, aber in diese Richtung müsse weitergearbeitet werden.

Für den umfassenden makroökonomischen Dialog zwischen den Sozialpartnern, den Finanz­mini­stern und der Europäischen Zentralbank sei ein wesentlicher Anstoß aus Österreich gekom­men. Eine Koordination von unterschiedlichen Bereichen wie Fiskalpolitik, Geldpolitik und Lohn­poli­tik könne nur dann erfolgen, wenn die Partner, die in diesen Bereichen die politischen Ent­schei­dungen zu treffen haben, miteinander in intensivem Dialog stehen.

Österreich habe während seiner Präsidentschaft nachhaltig darauf gedrungen, daß nicht nur die Ab­stimmung zwischen Euro-11 und Europäischer Zentralbank forciert wird – durch Teilnahme des Präsidenten der EZB an den Euro-11-Sitzungen sowie umgekehrt durch Teilnahme des Prä­­si­denten der Euro-11 an den EZB-Verwaltungsratssitzungen –, sondern daß dies durch einen Dialog mit den Sozialpartnern, insbesondere den Gewerkschaften, ergänzt wird. Der be­vor­stehende ECOFIN-Rat sehe genau diese Ergänzung als Hauptpunkt im Rahmen der Tages­ord­nung vor. Dieser intensive Dialog zwischen Zentralbank, Finanzministern und Gewerk­schaf­ten ziele auf langfristige Weichenstellungen in der Wirtschaftspolitik ab.

Es sei sehr erfreulich, daß dieser zutiefst österreichische Gedanke somit auf die Ebene der Euro­päischen Union habe transferiert werden können.

Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny (SPÖ) stimmt Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer darin zu, daß das heute deutlich größere Gewicht von Fragen der Beschäftigungspolitik in der Euro­päischen Union zu begrüßen sei. Die Idee des Beschäftigungspaktes, einer Art Gegenstück zum Stabilitätspakt, sei insbesondere auch auf österreichische Initiativen zurückzuführen.

Für prinzipiell positiv zu erachten sei auch die stärkere Betonung der makroökonomischen Seite sowohl im Bericht der Präsidentschaft als auch im Bericht der EU-Kommission. Denn es wäre eine Illusion, zu glauben, daß nur durch Deregulierungsmaßnahmen, nur durch mikroökono­mische Maßnahmen massive Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden könnten, solange die makroökonomischen Parameter nicht stimmen. Die Zinssenkung sei ein richtiges und wichtiges Signal der Europäischen Zentralbank gewesen.

Es gehe jetzt auch um Fragen der Lohnpolitik, und zwar um das Konzept der produktivitäts­orientierten Lohnpolitik, wonach die lohnpolitischen Maßnahmen in ihrer Höhe dem Produktivi­täts­an­stieg zu entsprechen haben. Dies sei bisher nicht der Fall gewesen, da die Löhne hinter der Produktivitätssteigerung zurückgeblieben seien. Es sei möglich, mit einer expansiveren Lohn­­politik nachfrageschaffende Effekte zu stimulieren. Dieser wichtige Punkt werde in den vor­liegenden Dokumenten ebenfalls angesprochen.

Weitere der darin enthaltenen positiven Einzelaspekte seien eine stärkere Technologie­orientie­rung oder eine wichtigere Rolle der Europäischen Investitionsbank und deren vermehrte Heran­ziehung für Klein- und Mittelbetriebe. Dafür seien gerade in Österreich bereits Ansätze geschaf­fen worden.

Bedeutungsvoll sei der – auch im vorliegenden Bericht der deutschen Präsidentschaft auf Seite 9 aufscheinende – Hinweis darauf, daß auf EU-Ebene Regelungen gegen unfairen Steuer­wett­bewerb geschaffen werden müssen. Abgeordneter Dr. Nowotny fügt hinzu, er betone dies deshalb, weil es in diesem Lande eine politische Partei gebe, die dieses Thema offensichtlich völlig mißverstanden habe und jetzt glaube, mit der Frage der Steuerkoordinierung wäre die Perspektive verbunden, daß es zu zusätzlichen Europa-Steuern kommen werde. Dies sei völlig falsch, wie auch aus dem genannten Bericht hervorgehe.

Tatsächlich gehe es darum, daß Steuern, die sinnvollerweise nicht auf nationaler Ebene einge­hoben werden können, auf übernationaler Ebene eingehoben werden, um auf diese Weise zu verhindern, daß sich der Faktor Kapital in immer stärkerem Maße der Besteuerung entzieht, mit dem Ergebnis, daß sich die Steuerlast immer stärker zum Faktor Arbeit verschiebt.

Wer gegen eine europäische Steuerkoordinierung ist, sei in Wirklichkeit dafür, Arbeit immer stär­ker zu belasten. Es sei wichtig, deutlich zu sagen, worum es dabei geht. Die jetzt unter­breiteten entsprechenden Vorschläge seien zweifellos zu begrüßen.

Allerdings würden die Dokumente auch kritische Punkte aufweisen. Der Kommissionsbericht ent­halte weite Passagen, die eher neoliberal geprägt seien und in denen das Heil in sehr viel weiter­gehenden Deregulierungen gesucht werde, ohne daß dafür auch eine empirische Begrün­dung beigeschlossen wäre.

Abgeordneter Dr. Nowotny verweist darauf, daß im Kommissionspapier unter den nationalen Berichten auf Seite 36 ff auch ein Österreich-Teil enthalten ist, und hält zunächst fest, daß diese Ausführungen in sehr hoheitsvollem Ton gehalten seien. Es werde mit den Mitgliedstaaten sehr von oben herab umgegangen, und für die Zukunft möge überlegt werden, ob dies tatsächlich die richtige Form eines Berichtes ist.

Inhaltlich sei die in dem Dokument enthaltene Vorstellung, daß die Budgetzielsetzungen noch über das Konsolidierungs- und Haushaltsprogramm hinausgehen sollten, makroökonomisch sicherlich nicht berechtigt. Auf diesen Punkt habe auch Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer schon hingewiesen. Die darin enthaltene Sicht der Kommission könne aus wirtschaftspolitischer Sicht nicht als berechtigt eingeschätzt werden.

Des weiteren sei für Produkt- und Kapitalmärkte der Vorschlag enthalten, daß Österreich die Binnenmarktrichtlinien in den Bereichen Verkehr und öffentliches Beschaffungswesen zügiger in innerstaatliches Recht umsetzen sollte. Wenn dies konkret auf eine stärkere Einschränkung der Möglichkeiten der Quersubventionierung und eine verpflichtende Ausschreibung im öffentlichen Nahverkehr hinausliefe, so hieße dies in vielen Fällen ein Ende des städtischen Nahverkehrs. Österreich könne aber nicht daran interessiert sein, eine solche Position zu vertreten. Unter Hinweis darauf, daß entsprechende Stellungnahmen von Gemeindeseite in Österreich bereits vorliegen, appelliert Abgeordneter Dr. Nowotny an die Bundesregierung, in diesem Sinne tätig zu werden und sich diesen Bereichen nicht anzunähern.

Weiters werde in dem Vorschlag einer noch stärkeren Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten das Wort geredet. Aus Konsumentensicht möge dies angebracht sein, aber es gebe bisher keinerlei empirischen Nachweis dafür, daß diese Maßnahme tatsächlich beschäftigungsstei­gern­de Auswirkungen gehabt hätte.

In vielen Fällen komme daher in dem Kommissionspapier ein neoliberales Credo zum Vor­schein, dem aber in manchen Fällen die empirische Fundierung fehle.

Von diesen kritischen Punkten abgesehen, sei das Dokument aber insgesamt als interessanter Ansatz zu bezeichnen, weil es konkrete Diskussionsgrundlagen bereitstelle. Daher könne ge­sagt werden, daß die sozialdemokratische Fraktion die Absicht habe, den entsprechenden Be­rich­ten und insbesondere den Überlegungen hinsichtlich des europäischen Be­schäfti­gungs­paktes ihre volle Unterstützung zu geben.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne) stellt zunächst fest, daß die Ausführungen von Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer und des Abgeordneten Dr. Nowotny dazu Anlaß gegeben hätten, zunächst klarzustellen, welche Dokumente tatsächlich Grundlage der heutigen Beratun­gen sind.

Außer dem Dokument “Europäischer Beschäftigungspakt” scheint in der Tagesordnung auch eine “Stellungnahme des Deutschen Bundesministeriums der Finanzen und des Deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zum Europäischen Beschäftigungspakt” auf. Bei näherem Hinsehen zeige sich, daß ersteres Dokument auf einem Vorschlag des früheren deutschen Finanzministers Lafontaine beruhe und letzteres Papier offensichtlich eine überar­beitete Version aus Sicht des jetzigen Finanzministers sowie des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung darstelle. Es könne daher angenommen werden, daß eigentlich das zweite Dokument im Mittelpunkt steht.

Im Vergleich der beiden Dokumente seien nicht unwesentliche Veränderung feststellbar. In be­zug auf das Lafontaine-Papier könne der Einschätzung des Abgeordneten Dr. Nowotny weit­gehend zugestimmt werden, weil darin beachtliche Ansätze enthalten gewesen seien, zum Bei­spiel die Bekämpfung des unfairen Steuerwettbewerbs und die Energiebesteuerung. Aber genau diese Ansätze seien im zweiten Dokument bedauerlicherweise nicht mehr enthalten.

Ein Rückblick auf den Weg, den die Diskussion über die Beschäftigungspolitik in Europa von Luxemburg über Wien bis Köln genommen hat, gebe Anlaß zu der Feststellung, daß die Debatte immer seichter geworden sei. Dies gelte auch für die Schlußfolgerungen. In Luxemburg sei noch deutlich über Steuerharmonisierung diskutiert worden, auch wenn eine verbindliche Festlegung in den Beschlüssen nicht erreicht worden sei. Aber der damalige Ratspräsident, der luxembur­gische Ministerpräsident Juncker, habe eine Reihe von Vorschlägen zur Steuerharmonisierung – nicht nur zur Energiebesteuerung, sondern auch zur Zins- und Kapitalsteuer – unterbreitet.

Einer der wesentlichen Schlüsselpunkte liege, wie schon vom Abgeordneten Dr. Nowotny fest­gestellt, tatsächlich auf der makroökonomischen Ebene. Es wäre wichtig, diese Ebene in bezug auf den Beschäftigungspakt viel stärker in Betracht zu ziehen. Aber dies sei während der letzten eineinhalb Jahre verlorengegangen, und es komme im neuesten Dokument überhaupt nicht mehr vor.

Auch in anderer Hinsicht seien in Luxemburg noch verbindliche oder klare Worte gefunden oder entsprechende Zielvorgaben festgelegt worden. Die Grünen hätten stets kritisiert, daß die Über­prüfung, Evaluierung, Quantifizierbarkeit der Maßnahmen nicht gegeben sei. Daher bestehe überhaupt keine Basis für Vergleiche zwischen einem Beschäftigungspakt und dem Stabilitäts­pakt. Letzterer sehe bekanntlich klare Kriterien sowie deren Überprüfung, deren Quantifizierung und deren regelmäßige Evaluierung vor, und das treffe auf keinen der bisher vorliegenden Beschlüsse zum Beschäftigungspakt zu.

Abgeordnete Mag. Kammerlander zieht daraus die Schlußfolgerung, daß die in der Tages­ord­nung als “Stellungnahme” ausgegebene Vorlage der vorläufige Schlußpunkt eines vorneh­men Begräbnisses dessen sei, was in Europa mit Beschäftigung zu tun haben könnte oder sollte.

Es sei auffällig an allen Dokumenten, die mit der Europäischen Union zu tun haben – dies habe sich zum Beispiel auch im Zusammenhang mit der Landwirtschaftspolitik oder der Agenda 2000 deutlich gezeigt –, daß immer dann, wenn die Maßnahmen konkret werden sollten, die Politiker im Rat und in der Kommission zu völlig neuen Wortkreationen greifen würden. Dann träten die eigenartigsten Wortschöpfungen zutage, von denen keineswegs gleich klar sei, was damit gemeint ist.

Jetzt werde von einer “koordinierten Beschäftigungsstrategie” gesprochen. Dem hält Abgeord­nete Mag. Kammerlander entgegen, daß im Wort “Strategie” der Aspekt der Koordination bereits enthalten sei. Europapolitiker, die auf die Idee kommen, in diesem Fall noch das Wort “koor­di­nie­ren” voranzusetzen, brächten deutlich zum Ausdruck, daß sie nicht wissen, nicht wissen wollen oder verschleiern wollen, wo es hingehen soll.

Weiters sei von einem “wirtschaftspolitischen Dreiklang” die Rede. Dieser Ausdruck klinge har­mo­nisch und suggeriere, daß es sich um eine gute Richtung handle. Auch sei jetzt von einem “makro­ökonomischen Dialog” statt von notwendigen Maßnahmen oder von konkreten Steuer­harmonisierungen die Rede, und von diesem Dialog lasse sich weder sagen, wo und mit wem er stattfinden soll, noch was damit zutage gefördert werden sollte.

Abgesehen von solch eigenartigen Wortkreationen, erweise sich das Dokument als noch düste­rer in bezug auf die eigentlichen Ziele der Beschäftigungspolitik, wie sie am Gipfeltreffen von Luxem­burg noch vorhanden gewesen seien. Jetzt sei nur noch von einer Überprüfung der Steuer- und Sozialleistungssysteme, nicht mehr jedoch von einer Harmonisierung die Rede.

Das Lafontaine-Papier – darauf habe sich der Abgeordnete Dr. Nowotny in seiner Stellungnah­me offensichtlich vorrangig bezogen – sehe noch sehr konkrete Maßnahmen vor, etwa dort, wo von produktivitätsorientierten Nominallohnerhöhungen, von der Bekämpfung des Steuerwettbe­werbs und von der Vereinbarung oder wenigstens Zusammenarbeit hinsichtlich der Zinsbesteu­erung die Rede ist. In der “Stellungnahme” sei dies nicht mehr vorzufinden.

Die Ideologie und Zielrichtung der früheren Beschäftigungspolitik habe im Lafontaine-Papier ihren Niederschlag auch in der Forderung gefunden, daß abzuwägen sei, ob die stabilitäts­poli­tische Aufgabe der Geldpolitik es wirklich gewährleisten könne, einen beschäftigungs­politi­schen Effekt zu erreichen. Lafontaine sei der Auffassung gewesen, daß Finanzpolitik und Lohn­politik in der beschriebenen Weise nicht dazu beigetragen hätten, und habe deshalb eine stär­kere Koordinierung der Wirtschaftspolitik gefordert. Dies sei im damaligen Titel des Doku­mentes, “Wirtschaftspolitische Koordinierung für mehr Beschäftigung”, zum Ausdruck gekom­men, und es sei klar gewesen, daß es um die Umsetzung der entsprechenden Leitlinien gegan­gen sei.

Das neue, für das Kölner Gipfeltreffen vorgesehene Dokument hingegen laufe unter dem Titel “Ver­stärkte Zusammenarbeit”. Es sei also keine Rede mehr von einer Koordinierung der Wirt­schaftspolitik, und damit sei ein wesentlicher Anspruch verlorengegangen. Jetzt werde klar von Deregulierung gesprochen. Die nunmehr vorgesehene Maßnahme sei – zugespitzt gesagt – die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Beobachtung und zum Gedankenaustausch. Dies sei das Ergebnis nach eineinhalb Jahren beschäftigungspolitischer Debatte auf europäischer Ebene.

Überdies sei eine Reihe von Widersprüchen zu beklagen, so zum Beispiel dort, wo von einem spannungsfreien Zusammenwirken von Lohnpolitik, Finanzpolitik und Geldpolitik die Rede ist. Abge­ordnete Mag. Kammerlander erinnert den Abgeordneten Dr. Nowotny daran, daß er selbst entsprechende kritische Untersuchungen veröffentlicht habe.

In Erwiderung auf das Glockenzeichen, mit dem das Ende ihrer Redezeit angezeigt wird, stellt Abgeordnete Mag. Kammerlander fest, daß sie für eine seriöse Beschäftigung mit dem wichti­gen Kapitel Beschäftigungspolitik hinreichend Zeit brauche und daß sie nicht die Absicht habe, sich mit solchen Vorlagen und entsprechenden Allgemeinformeln von Staatssekretär Dr. Rut­tenstorfer abspeisen zu lassen. Sie wolle sich nicht auf eine irrelevante europapolitische Debatte einlassen, sondern dann schon lieber den Ausschuß verlassen. Es müsse möglich sein, in hin­reichender Tiefe und Seriosität auf die Vorlagen einzugehen.

Obmann Dr. Heinz Fischer verweist auf die ausdrückliche Vereinbarung der fünf Fraktionen des Nationalrates über die Redezeitenaufteilung.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne) erwidert, es sei zum Zeitpunkt dieser Verein­barung noch nicht bekannt gewesen, daß es um zwei inhaltlich widersprüchliche Vorlagen gehen werde.

Obmann Dr. Heinz Fischer hält fest, daß über den Wunsch, von der Redezeitbeschränkung ausgenommen zu werden, in der Präsidialkonferenz zu sprechen sein werde, und erteilt dem Abgeordneten Dr. Höchtl das Wort.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP) merkt an, daß es aus Sicht der ÖVP zu begrüßen sei, daß nicht mehr die Ansätze des früheren deutschen Finanzministers Lafontaine, sondern ein korrigierter Entwurf von dessen Nachfolger Gegenstand der Diskussion ist. Es sei besonders wichtig, daß sämtliche beschäftigungspolitischen Initiativen, Impulse und Aspekte nicht eine Gefährdung der Stabilitätspolitik mit sich bringen, und diese wesentliche Verbindung komme in der Vorlage zum Ausdruck.

In diesem Sinne gehe es um makroökonomische Maßnahmen, die jedoch in einer koordinierten Form der einzelnen Politikbereiche gesehen werden müßten. Andernfalls hätte es keinen Sinn gehabt, jahrelang eine strikte Stabilisierungspolitik zu betreiben, und es käme zu einer Gefähr­dung der von Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer dargelegten günstigen Ergebnisse. Die Reduktion des Defizits von früher 5 Prozent auf weniger als die Hälfte sei im Hinblick auf die künftige Ein­kommenspolitik besonders insofern zu beachten, als höhere Schulden auch mit höheren Zins­zahlungen verbunden gewesen wären und entsprechende Einschränkungen mit sich gebracht hätten. Insofern bekenne sich die ÖVP zu dieser koordinierten Form der Politik.

Eine große Rolle spiele auch die Fiskalpolitik. Abgeordneter Dr. Höchtl fragt Staatssekretär Dr. Rut­tenstorfer, wie er die mit 1. Jänner 2000 in Kraft tretenden Steuersenkungen im Hinblick auf die Beschäftigungspolitik einschätze. Daß von dem verfügbaren Volumen im Ausmaß von insgesamt 30 Milliarden Schilling allein 17 Milliarden Schilling einkommensteuerreduzierende Auswirkungen hätten, werde zweifellos beschäftigungspolitische Impulse nationaler Provenienz auslösen.

Im europäischen Beschäftigungspakt sei ein eindeutiges Bekenntnis zu allen Formen der Wachs­­tumspolitik enthalten. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, überhaupt be­schäftigungs­wirksame Politiken finden zu können.

Der “makroökonomische Dialog” sei nur ein anderer Terminus für das, was in Österreich längst schon als Sozialpartnergespräch bekannt ist. Die von der Abgeordneten Mag. Kammerlander ge­äußerte Kritik am vorliegenden Dokument entbehre daher der Substanz.

Künftig werde die Bildungspolitik als ein zu koordinierender Teilbereich der Politik größere Rele­vanz bekommen. Dies biete den Ansatz dafür, Bedingungen zu schaffen, unter denen die öster­rei­chische Jugend besser für den zunehmenden Wettbewerb gewappnet ist.

Es stelle für die ÖVP ein zu unterschreibendes Ziel dar, mehr Beschäftigung als wichtiges Ziel in Europa zu betrachten. Dies werde nur mit anhaltendem, aber nicht inflationärem Wachstum zu erreichen sein. Ohne Koordinierung dieser beiden Pole wäre all das, was während der letzten Jahre in Österreich unter großen Mühen erreicht worden ist, vergeblich gewesen. Es wäre sinn­los, jetzt in einer Weise zu verfahren, daß in wenigen Jahren neuerlich entsprechend riesige An­strengun­gen vonnöten wären.

Daher könne man grosso modo mit den jetzigen Vorgaben einverstanden sein.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche) widerspricht der Schlußfolgerung des Abge­ordneten Dr. Höchtl. Man könne mit dem vorliegenden Dokument keinesfalls einverstanden sein, da es zuwenig konkret sei. Abgeordnete Mag. Kammerlander habe recht mit ihrer Ein­schätzung, daß in den letzten Jahren eine Aufweichung in der Beschäftigungspolitik festzu­stellen sei und daß konkrete Maßnahmen nach wie vor nicht absehbar seien. Das gehe auch daraus hervor, daß die Regierungschefs Blair und Aznar am 12. April 1999 für die nachfolgende portugiesische Präsidentschaft bereits die Einsetzung entsprechender zusätzlicher Gremien bestimmt hätten.

Im vorliegenden Dokument über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft könne nachgelesen werden, daß die Harmonisierung der Unternehmens­steu­ern – zumindest aus der Sicht Großbritanniens und Spaniens – auf die lange Bank gescho­ben worden sei, sodaß die österreichischen Wünsche zumindest auf dem bevorstehenden Gipfel­treffen in Köln nicht durchsetzbar sein würden.

Im Gegensatz zu der von Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer vorgetragenen positiven Sicht der öster­reichischen Maßnahmen werde daran im Österreich-Kapitel des vorliegenden Dokumentes über die “Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft” Kritik geübt. In puncto Haushaltspolitik sei wie schon in dem Österreich zu Jahresbeginn übermittelten “blauen Brief” davon die Rede, daß “erhebliche Einsparungen erforderlich sein” würden.

Auch die Produkt- und Kapitalmärkte seien zum Gegenstand der Kritik geworden, zum Beispiel in der Forderung, daß endlich Maßnahmen zur Entwicklung der Wagniskapitalfinanzierung und zur Erleichterung des Zugangs zu Wagniskapital ergriffen werden sollen. Einiges auszusetzen ha­be die Europäische Union weiters am Kartellrecht und an der Kartellgesetzgebung in Öster­reich.

Nur zögerlich werde die Forderung erfüllt, eine Reform der öffentlichen Dienstleistungen umzu­setzen und die Verwaltung zu einem stärker liberalisierten Dienstleistungsbetrieb zu machen. Auch diese Anstrengungen müßten verstärkt werden.

Zu kritisieren sei überdies, daß gemäß Budgetpolitik der Bundesregierung die Konsolidierung zu mehr als zwei Dritteln über die Einnahmenseite und nur zum geringsten Teil auf der Einspa­rungs­seite erfolgte.

Die mindere Qualität des Beschäftigungspaktes sei rechtsevident, auch nachdem mit 1. Mai 1999 die Beschlüsse von Amsterdam in Kraft getreten sind. Falls Staatssekretär Dr. Ruttens­torfer dies anders sehe und falls ihm rechtliche Grundlagen bekannt seien, die eine Gleichran­gig­keit zwischen Beschäftigungspakt und Stabilitätspakt bewirken könnten, möge er darüber Aus­kunft geben. Aus Sicht der Freiheitlichen sei der Beschäftigungspakt nach wie vor nach­rangig. Diese Nachrangigkeit komme auch in dem vorgelegten deutschen Dokument zum Aus­druck, und die darauf bezogene Stellungnahme der österreichischen Bundesregierung sei, über­spitzt formuliert, allenfalls von dem Wunsch nach einer Umtitelung, nicht aber nach einer substantiellen Änderung getragen.

Es treffe zu, daß die Frage der Beschäftigung die effizienteste und wichtigste Frage für die Euro­päische Union ist. Aber es werde sicherlich nicht möglich sein, den makroökonomischen Dialog in der jetzt begonnenen Form weiterzuführen, weil er bis hin zu den Auswirkungen zu wenig konkret beschrieben sei.

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche) erachtet die Aussage des Abgeord­neten Dr. Nowotny für unzutreffend, daß derjenige, der gegen eine EU-Steuer ist, sich damit gegen die steuerliche Entlastung der Arbeit ausspreche. Eine Steuerharmonisierung möge zwar in bezug auf Verbrauchsteuern richtig sein, dies gelte aber nicht für eine Reihe anderer Steuern.

In bezug darauf, daß Abgeordneter Dr. Nowotny den im EU-Dokument angeschlagenen hoheits­vollen Ton gerügt hat, verweist Abgeordneter Ing. Nußbaumer darauf, daß die Freiheitliche Par­tei seit Jahren immer wieder Kritik daran geübt habe und daß es um die Unterlassungen der Bun­­desregierung in der Erfüllung der Hausaufgaben zur Herstellung von EU-Konformität in Öster­reich gehe. Daher treffe auch die vom Abgeordneten Dr. Höchtl geäußerte Beurteilung nicht zu.

Entscheidend sei der Inhalt, aber auf den Inhalt sei Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer nicht einge­gangen. Ausständig sei daher seine Bewertung der vorliegenden Dokumente von seiten Spa­niens, der Niederlande und Frankreichs, nämlich SN 2678/99 Document Seance Nr. 1, 2679/99 Nr. 2 und Nr. 3. Darin kämen, anders als hier von seiten der Regierungsparteien dargestellt, sehr unterschiedliche Bewertungen zum Ausdruck. Von niederländischer Seite zum Beispiel werde der deutsche Entwurf als zu schwach angesehen, und ihrer Ansicht nach müsse der Schwerpunkt entsprechend dem Cardiff-Prozeß stärker auf die Beschäftigungsprozesse und die Strukturreformen in den einzelnen Staaten gelegt werden.

Abgeordneter Ing. Nußbaumer fragt, warum diese Dokumente der Opposition bisher nicht zu­gäng­lich gemacht worden seien, wann sie zur Verfügung gestellt würden und wie Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer die darin vertretenen Standpunkte einschätze.

Von niederländischer Seite sei auch eine neue beschäftigungspolitische Leitlinie vorgeschlagen worden, die auf eine verantwortungsvolle und differenzierte Entwicklung bei den Lohnneben­kosten abziele. Bisher habe die österreichische Bundesregierung nicht erläutert, wie das vor sich gehen solle.

Hingegen werden von Frankreich und Italien verlangt, zusätzliche Mittel für die Transeuro­päischen Netze zur Verfügung zu stellen und die Währungspolitik so zu gestalten, daß sie mit dem Ziel eines Wirtschaftswachstums von mindestens 3 Prozent übereinstimmt. Somit werde von diesen beiden Ländern eigentlich eine Weichwährungspolitik vorgeschlagen, und insbeson­dere von diesen Mitgliedstaaten werde ja auch die Europäische Zentralbank kritisiert.

Sowohl die Regierung Blair als auch die Regierung Aznar würden trotz unterschiedlicher politi­scher Ausrichtung auf Flexibilität für den Arbeitsmarkt und einer Reform der Güter- und Geld­märkte bestehen. Darüber hinaus hätten sie sich strikt gegen die Harmonisierung der Unterneh­mens­steuern ausgesprochen.

Das vorliegende deutsche Dokument sei daher zu vage, es sei nicht durchdiskutiert und auch nicht koordiniert. Deshalb könne es nicht zur Grundlage eines Beschlusses werden. Es ergebe sich daher die Frage, wie die österreichische Bundesregierung die unterschiedlichen Doku­mente bewertet.

Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny (SPÖ) bekräftigt, daß die Steuerharmonisierung nicht nur im Lafontaine-Papier, sondern auch auf Seite 11 des EU-Dokuments angesprochen wird. In die­sem Sinn gebe es keinen Vorschlag und kein Konzept einer EU-Steuer. Tatsächlich gehe es um Steu­erkoordinierung – “tax coordination” –, um zu verhindern, daß es in den Bereichen der Kapi­taleinkommen und der Umwelt zu negativem Steuerwettbewerb – “harmful tax compe­tition” – kommt.

Wer gegen Steuerkoordinierung in diesem Sinn sei, der sei tatsächlich gegen eine wirksame Be­schäftigung und im übrigen auch gegen eine wirksame Umweltpolitik.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche) erachtet es für eine Sache der Auslegung, wie die For­mu­lierungen bezüglich EU-Steuern verstanden werden. Sowohl die Interpretation der Re­gierungsseite als auch jene der Freiheitlichen sei von den Dokumenten her möglich.

Die Kritik der Abgeordneten Mag. Kammerlander an den Unterschieden zwischen den einzelnen Do­kumenten treffe zu, der Inhalt der ersten Unterlage werde von dem der zweiten abge­schwächt.

Schriftstücke wie zum Beispiel jenes über die Tagung des Ständigen Ausschusses für Beschäf­tigung am 26. April seien dem Parlament bisher nicht zugänglich gemacht worden. Dies wäre aber im Sinn konträrer Stellungnahmen zur Klärung der Situation erforderlich, da sonst von den Sprechern der Regierungsseite, wie es zuvor geschehen sei, Schönfärberei betrieben werden könne.

Darüber, daß eine bessere Beschäftigungspolitik künftig Priorität in der Europäischen Union haben sollte, bestehe kein Zweifel, aber über den Weg dorthin gebe es unterschiedliche Vor­stellungen.

In der vorliegenden deutschen Stellungnahme werde von konkreten Zielvorstellungen abgerückt und auf Zahlen und Fakten in Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung verwiesen. Zwar sei im österreichischen Aktionsplan von der Schaffung von 100 000 neuen Arbeitsplätzen im Be­reich Soziales, Gesundheit und so weiter oder von der Erstellung konkreter Frauenbeschäfti­gungs­pläne die Rede, aber gemessen an dem, was bisher geschehen ist, seien auch das nur schöne Worte gewesen. Insgesamt lägen bisher nur Worthülsen vor.

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer erklärt die Unterschiede zwischen den vorliegenden Dokumenten damit, daß auf einen Vorschlag der Präsi­dent­schaft hin eine Diskussion mit Stellungnahmen verschiedener Mitgliedstaaten entstan­den sei, woraufhin ein weiterentwickeltes Papier verfaßt worden sei.

Die Diskussion sei verständlich angesichts der zwei Ansätze in der Wirtschaftspolitik, die im Wettstreit miteinander stünden. Dagegen sei nichts einzuwenden, wenn nur am Ende eine gute Formulierung das Ergebnis sei. Dem eher nachfrageorientierten und makropolitisch orientierten Ansatz stehe der zum Beispiel von Großbritannien oder Spanien hervorgehobene angebots­orientierte und mikroökonomisch betonte Ansatz in Richtung Strukturreformen gegenüber.

Keiner der Ansätze wäre, in reiner Form durchgeführt, sinnvoll und gut. Erforderlich sei eine aus­ge­wogene Mischung, um zu guten Ergebnissen zu kommen, und das habe auch Österreich auf­ge­zeigt. Im überarbeiteten Papier werde die Strukturpolitik mit einer Betonung der Investitionen als Treibkraft des Wachstums stärker hervorgehoben. Im Lauf der daran anschließenden Dis­kus­sion komme es darauf an, eine gemeinsame Position zu finden.

Der makroökonomische Dialog sei wichtig, und die Institutionen würden dabei ihre Unabhängig­keit behalten. Die Europäische Zentralbank solle zwar im Wissen um die Standpunkte der Finanz­minister und der Gewerkschaften entscheiden, aber die Verantwortung bleibe auf ihrer Seite; umgekehrt würden sich auch die Finanzminister in der Budgeterstellung und die Gewerk­schaften in bezug auf Lohnerhöhungen von den Dialogpartnern nichts vorsagen lassen. Es gehe also, wie im Fall der österreichischen Sozialpartnerschaft, um einen freiwilligen Dialog, in dem Informationen ausgetauscht werden, sodaß im Wissen um die Aktionen des jeweils anderen die eigenen Entscheidungen getroffen werden können. Daher sei “makroökonomischer Dialog” ein durchaus vernünftiger Begriff.

Nicht einverstanden sei Österreich damit, daß die Frage der Steuerkoordinierung im letzten Do­ku­ment nicht betont wird, sondern zurückgedrängt worden ist. Es gehe nicht um zusätzliche oder neue Steuern, sondern darum, in sehr ausgewählten Bereichen zu einer gewissen Koordi­na­tion zu kommen, vor allem im Bereich der Kapitalertragsteuern, aber auch in bezug auf die­jenigen Unternehmenssteuern, mit denen unfairer Steuerwettbewerb betrieben werde. Es sei nicht sinnvoll, daß jeder Mitgliedstaat seine Kapitalertragsteuer für die Inländer, nicht aber für die Ausländer hat. Dies sei für Europa insgesamt nicht günstig, daher vertrete Österreich – in Ergänzung zur neueren Variante des Dokumentes – weiterhin die Meinung, daß auf gewissen, ausgewählten Gebieten eine Koordination auf europäischer Ebene zur Vermeidung unfairen Steuerwettbewerbs voranzutreiben ist.

Österreich bedaure es auch, daß Forschung und Entwicklung – ein längerfristig entscheidender Ansatz in der Beschäftigungspolitik – in den Hintergrund getreten sind, und werde sich für eine stärkere Betonung dieses Ziels einsetzen.

Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer antwortet dem Abgeordneten Dr. Höchtl, daß die Steuerreform in Österreich tatsächlich zu einem beschäftigungspolitisch richtigen Zeitpunkt komme, und zwar deshalb, weil zum einen dadurch ein Nachfrageschub in Höhe von zirka 1 Prozent des Bruttoin­lands­produktes ausgelöst werde – größtenteils zugunsten der sozial Schwächeren und Aus­ga­be­­freudigeren und überdies dominant im Inland – und weil zum anderen strukturpolitische Effekte die Folge seien, etwa aufgrund der höheren steuerlichen Absetzbarkeit von Forschungs­aufwen­dungen, der Forcierung der Lehrlingsausbildung oder der Erleichterung von Unterneh­mens­gründung und ‑weitergabe. Die Steuerreform stehe somit in Übereinstimmung mit den be­schäftigungspolitischen Zielen.

Österreich begrüße es, daß die EU-Kommission länderspezifische Vorschläge in bezug auf wirt­schaftspolitischen Leitlinien oder Grundzüge der Wirtschaftspolitik unterbreitet hat. Gegenüber der Kritik, daß die Formulierungen an manchen Stellen “von oben herab” gewählt sind, merkt Staats­sekretär Dr. Ruttenstorfer an, daß die Kommission sich in dieser Hinsicht noch zu verbes­sern haben werde. Inhaltlich aber sei diese Diskussion zu begrüßen, auch wenn Österreich mit Ideen, die im Verwaltungsbereich der Europäischen Kommission geäußert werden, deshalb nicht gleich einverstanden zu sein brauche.

Österreich stehe zu der Budgetpolitik, die sich aus der jeweiligen Budgetvorschau ergibt, und wer­de darüber hinausgehende Vorschläge zurückweisen. In bezug auf die Kritik an den öffent­lichen Dienstleistungen sei es richtig, daß noch Reformen erforderlich sind. Da stehe ein weiter Weg bevor, der auch in drei Jahren noch nicht vollständig zurückgelegt sein werde.

In Bereichen wie dem Kartellrecht oder in anderen strukturpolitischen Fragen sei Österreich im Begriff, Verbesserungen anzusetzen. Auch diese Aufgabe werde nicht bald beendet sein, da an Reformen in der Wirtschaftspolitik dauernd gearbeitet werden müsse.

Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer hält die Argumentation nicht für tragfähig, daß deshalb, weil im Stabilitäts- und Wachstumspakt Zahlen genannt werden, wogegen im Beschäftigungspakt keine quantifizierten Zielsetzungen vorzufinden sind, eine ungleiche Gewichtung vorliege. Es sei leich­ter, rechtlich verbindliche und quantifizierte Zielsetzungen für Teilbereiche vorzugeben, da Maß­­nahmen immer relativ klar zu planen wären. Hingegen sei es viel schwieriger, Quantifi­zie­rungen und rechtliche Verankerungen in bezug auf bestimmte erwünschte Ergebnisse vorzu­nehmen.

Es bestehe Einigkeit über Wachstum und Beschäftigung als Ziele der Wirtschaftspolitik. Einzel­ne Maßnahmen, die dorthin führen, seien leicht zu vereinbaren, aber viel schwieriger sei es, ab­zu­schätzen, ob die Maßnahmen insgesamt zum erwünschten Ziel führen. Daher sei die Dis­kussion verständlich, die in der Europäischen Union darüber geführt werde, wie schwierig eine quantitative und rechtliche Festlegung in bezug auf das Ausmaß der zu erreichenden Ziele an Wachs­tum und Beschäftigung sei. Eine Vereinbarung, die zum Beispiel auf 5 Prozent Wachs­tum und Vollbeschäftigung lauten würde, werde nicht allein deshalb schon in der Praxis zu die­sem Ziel führen.

Was möglich ist, sei eine Einigung über jene Maßnahmen – sowie deren Quantifizierung und recht­liche Absicherung –, von denen erwartet werden kann, daß sie zum Kernziel “Wachstum und Beschäftigung” führen. Dies geschehe auch mit den zu diskutierenden Vorlagen.

Obmann Dr. Heinz Fischer schließt die Debatte zum 1. Punkt und leitet über zur Abstimmung über einen von der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander eingebrachten Antrag auf Stellung­nahme gemäß Artikel 23e Abs. 2 B-VG betreffend “Europäischer Beschäftigungspakt”.

Der Antrag bleibt in der Minderheit und ist abgelehnt.

2. Punkt

WTO-Beschlüsse zum EU-Hormonverbot
COM KOM (99) 81 endg.
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament
WTO-Beschlüsse zum EU-Hormonverbot
(66065/EU XX. GP)

Obmann Dr. Heinz Fischer verweist auf die analog zum 1. Tagesordnungspunkt getroffene Verein­­barung über die Redezeiten und erteilt Bundesminister Dr. Farnleitner das Wort.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner erinnert daran, daß die Europäische Union im Jahr 1985 eine Verordnung zur Beschränkung des Einsatzes von natürlichen Hormonen und zum Verbot des Einsatzes von künstlichen Hormonen in der Tier­zucht sowie zum Verbot des Imports solcherart behandelter Tiere und derart behandelten Flei­sches beschloß. Das Verbot ist mit 1. Jänner 1989 in Kraft getreten.

Diese Verordnung wurde im Rahmen des GATT und später der Welthandelsorganisation – WTO – angefochten. Am 13. Februar 1998 entschied schließlich der “Appellate Body” der WTO, daß die Hormonverordnung der Europäischen Union nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Übereinkommens über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen stehe, insbesondere des­halb, weil das Importverbot nicht auf einer wissenschaftlichen, auf der Basis einer Risikoanalyse gewon­nenen Erkenntnis beruhe.

Auf eine Forderung der Europäischen Union nach einer vierjährigen Übergangsfrist hin – zwei Jah­re für eine neue Risikoanalyse sowie zwei Jahre für eine allfällige rechtliche Umsetzung – räumte der WTO-Schiedsrichter der EU eine Frist bis zum 13. Mai 1999 ein, verbunden mit dem Hinweis, daß diese Frist nicht dazu genutzt werden sollte, die Rechtswidrigkeit der einmal gesetzten Maßnahme zu beweisen, sondern daß sie zur Erbringung des wissenschaftlichen Beweises der Schädlichkeit von hormonbehandeltem Rindfleisch diene.

Die EU-Kommission habe entsprechende Analysen in Auftrag gegeben, und jetzt sei, kurz vor Ablauf der Frist, eine Diskussion darüber entstanden, wie weiter vorzugehen sein werde, nachdem die Frist verstrichen ist, ohne daß der Endbericht der beauftragten 17 Gutachter vor­liegt. Zwar sei jüngst eine Stellungnahme ergangen, aber noch keine Zusammenfassung sowie auch kein inhaltlicher Extrakt aus den 17 Studien publiziert worden.

Die Europäische Kommission habe in dem vorliegenden Dokument COM (99) 81 drei Optionen dargelegt, und diese seien derzeit die Grundlage der Politik in diesem Bereich. Im Fall der Bei­be­haltung des Einfuhrverbotes sei geplant, sofern der wissenschaftliche Nachweis nicht gelingt, Handelskonzessionen – wahrscheinlich vor allem auf dem Agrarsektor – anzubieten. Die zweite Option sehe wieder einmal eine vorläufige gesundheitspolitische Maßnahme in Überein­stim­mung mit Artikel 5.7 des SPS-Abkommens vor. Die dritte Option bestehe in der sofortigen Aufhe­bung des Verbotes mit Umsetzungsfrist unter gleichzeitiger Einführung einer Kenn­zeich­nungsverordnung.

Die nächsten Schritte würden im Rahmen der Konferenz zur Vorbereitung der nächsten WTO-Runde in Seattle sowie im WTO-Ministerrat der Europäischen Union am 10. Mai in Berlin zu erfolgen haben. Bundesminister Dr. Farnleitner verweist darauf, daß er im Zusammenhang mit einem Hintergrundgespräch über den transatlantischen Dialog eine Auseinandersetzung mit der Retorsionsliste der Vereinigten Staaten gefordert habe. In dieser Liste sei eine Reihe von Schlüs­selbetrieben ins Visier genommen worden, und der daraus zu gewärtigende wirtschaftli­che Schaden werde auf 500 Millionen bis 1 Milliarde Schilling geschätzt.

Derzeit werde in der Europäischen Kommission sowie in weiteren Gremien überlegt, welche Option zu verfolgen wäre, wenn am 13. Mai keine abschließende Risikoanalyse vorliegt.

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche) stellt fest, daß für die freiheitliche Fraktion der Import von hormonbehandeltem Fleisch aus den USA oder aus anderen Ländern weiterhin nicht in Frage kommt. Was derzeit an Ergebnissen in wissenschaftlichen Arbeiten bereits vor­liegt, reiche aus, die Bedenklichkeit dieser Produkte für den Konsumenten klar und eindeutig heraus­zustellen.

Es gehe auch darum, die USA dazu zu zwingen, in dieser Frage endlich nach ihrem eigenen Rechts­system zu verfahren, wonach sie selbst die Unbedenklichkeit ihrer Produkte nachzu­wei­sen haben und nicht auf einer Umkehrung der Vorgangsweise beharren können. Denn wenn öster­reichische Skifirmen ihre Produkte in die USA exportieren, müssen diese Firmen mit Zertifi­katen zum Beispiel nachweisen, daß die Skikanten keine Personen gefährden. Unter solchen Voraus­setzungen sei es nicht einsichtig, daß die Europäische Union beim Fleischimport nicht die gleiche Haltung einnimmt und gegenüber der WTO darauf dringt, daß das amerikanische Recht in entsprechender Form auch für die USA zur Anwendung kommt. Dann hätten nämlich die Amerikaner, wenn sie in die EU exportieren wollen, selbst die langfristige Unbedenklichkeit ihrer Produkte für die Konsumenten nachzuweisen.

Aus Sicht der freiheitlichen Fraktion sei es unerträglich, daß die Europäische Union nicht einmal versucht habe, ein Kontrollsystem zur Überprüfung von Tieren und von Produkten, wie es die EU für Neuseeland festgeschrieben hat, auch gegenüber den USA einzuführen, obwohl mehr als 10 Prozent der von dort importierten Fleischprodukte und Lebensmittel tierischer Herkunft Hormone enthalten, die nachweislich auch in den USA selbst seit Jahren verboten sind. Es dürfe nicht sein, daß auf der einen Seite kleine Länder von der Welthandelsorganisation mit Unter­stützung der Europäischen Union schikaniert werden und daß auf der anderen Seite den USA eine marktbeherrschende Position eingeräumt wird.

Abgeordneter Mag. Haupt fügt hinzu, entsprechende WTO-Beschlüsse würden letztlich zu nichts anderem dienen als dazu, Produkte, die seiner Ansicht nach lebensgefährlich und min­der­wertig seien, weltweit absetzen zu können.

Darüber hinaus erachtet es Abgeordneter Mag. Haupt für einen Skandal, daß es in der Euro­päischen Union nicht möglich war, die in Auftrag gegebenen Forschungsprogramme zeitgerecht fertigzustellen oder zumindest Zwischenberichte zum Ende der Frist abzuschließen.

Es sei ein jahrelanges Versagen festzustellen, denn die Gefährlichkeit der Hormone sei seit einer entsprechenden Publikation der amerikanischen Food and Drug Administration aus dem Jahr 1977 evident. Auch in nachfolgenden Arbeiten seien gesundheitlich bedenkliche Effekte auf­grund krebsfördernder Substanzen und Antibiotika-Kombinationen in solchen Produkten nach­­ge­wiesen worden.

Dies habe nicht nur dazu geführt, daß in den USA biologisch wirtschaftende Farmlinien aufge­baut wurden, die für ihre Werbung entsprechende Gutachten publizieren, wie das in medizini­schen Lexika und Datenbanken nachlesbar sei, sondern es sei damit auch deutlich nachge­wiesen worden, daß die Bauern selbst durch den Einsatz solcher Medikamente wirtschaftlich nachhaltig geschädigt werden. In den USA erarbeitete wissenschaftliche Untersuchungen aus den Jahren 1987 und 1989 sowie vom März 1999 hätten klar den Nachweis erbracht, daß dann, wenn Antibiotika und Hormone nicht kontinuierlich – etwa beim Rind vom Kalb bis zum Schlachts­tier – gleiche und parallel verlaufende Hormonspiegel bewirken, die Bauern die Ge­prellten seien, weil sie teure Medikamente einsetzen, ohne davon einen finanziellen Vorteil zu haben.

Daher hätte es bei einiger Sorgfalt und entsprechender Stützung der vorhandenen wissen­schaft­lichen Arbeiten sowie bei Weiterführung darauf aufbauender Untersuchungen möglich sein müs­sen, zum 13. Mai alle Zwischenberichte verfügbar zu haben, auf dieser Grundlage WTO-kon­form gegen das Vorhaben der USA einzuschreiten und auf diese Weise den Schaden zu ver­hindern, der wegen der Gegenmaßnahmen zum Importverbot der österreichischen und der euro­päischen Wirtschaft drohe.

Die Art, auf die jetzt versucht werde, die Fehler zu beheben, sei falsch. Deshalb bringt Abge­ord­neter Mag. Haupt einen entsprechenden Antrag auf Stellungnahme betreffend EU-Hormon­verbot ein und ersucht um Zustimmung der anderen Fraktionen.

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP) weist darauf hin, daß es eigentlich um zwei Fra­gen gehe. Zum einen bestehe die Verpflichtung, dem Verbraucher einen möglichst hohen Ge­sundheitsschutz zu sichern und dabei zu beachten, daß einige Wissenschaftler auf die Be­denk­lichkeit von Hormonen in Lebensmitteln hingewiesen haben und daß in einem Fall auch einem der von der EU-Kommission beauftragten Wissenschaftler ein entsprechender Nachweis gelungen ist.

Zum zweiten gehe es um Wettbewerbsgleichheit. Die Erlaubnis zum Einsatz von Mitteln, die we­sent­lich zur Beschleunigung der Mast beitragen, bringe den amerikanischen Bauern einen Vor­teil gegenüber den europäischen Bauern, die dies nicht dürfen und auch nicht wollen. Eine durch Hormonbeigaben bewirkte schnellere Fleischentwicklung im Ausmaß von 10 bis 15 Prozent führe zu einer entscheidenden Wettbewerbsungleichheit.

Die Konsumenten seien besonders im Lebensmittelbereich sensibel. Als der BSE-Skandal in England bekannt wurde, ging der Rindfleischverbrauch auch in Österreich, obwohl hier kein einziger Fall von Rinderwahnsinn auftrat, längerfristig um 15 Prozent zurück. Auch als 1998 in Italien ein Verdacht in bezug auf Gefrierfleisch entstand, ging der Rindfleischverbrauch in Öster­reich innerhalb kurzer Zeit um bis zu 30 Prozent zurück. Als sich dieser Verdacht falsch heraus­stellte, kam es zwar zu einer Normalisierung, ein Preissturz war jedoch unvermeidbar.

Die Bauern in Europa seien selbst in der Lage, die europäischen Konsumenten ausreichend mit bestem Rindfleisch zu versorgen. Österreich habe eine Produktion in Höhe von 140 Prozent des heimi­schen Verbrauches und sei daher auf den Export von ungefähr einem Drittel des Rind­fleisches angewiesen. Das Gras in den ausgedehnten österreichischen Grün- und Berggebieten kön­ne nun einmal nur zur Mast von Rindern oder Schafen verwendet werden, sodaß aus­reichende Absatzmöglichkeiten für dieses Fleisch erforderlich sind.

Was die Rindfleischkennzeichnung betrifft, sei es sicherlich möglich, das Rindfleisch bis hin zur Verkaufsstätte zu kennzeichnen, da für die Bauern aufgrund der Rindfleischkennzeichnungs­verord­nung schon seit 1998 die Verpflichtung besteht, jede Geburt und jede Handelsbewegung in bezug auf Mastvieh innerhalb von 7 Tagen zu melden. Nicht möglich sei eine solche Kenn­zeichnung im Gastgewerbe. Das amerikanische Rindfleisch finde aber vor allem in Hotel- und Restaurantbetrieben Verwendung. Daher würden Verdächtigungen in diesem Bereich den Ver­brauch auch von österreichischem Rindfleisch selbst im Fall strenger Kennzeichnung mindern, weil eine Veränderung der Eßgewohnheiten die Folge sei.

Daher vertrete die ÖVP die Auffassung, daß die Europäische Kommission mit allen Mitteln da­nach trachten müsse, Fleisch von mit Hormon behandelten Tieren von den europäischen Kon­su­menten fernzuhalten. Es müsse auch beachtet werden, daß während der Mast Hormon­kapseln ins Ohr implantiert werden, wodurch es zu einer ständigen Hormonzufuhr kommt, so­daß von einer natürlichen Fleischproduktion nicht mehr die Rede sein könne.

Abgeordneter Schwarzenberger richtet im Namen der österreichischen Bauernschaft an Bun­des­minister Dr. Farnleitner den Appell, alles zu unternehmen, um zu verhindern, daß hormon­behandeltes Fleisch nach Europa gelangt.

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche) weist darauf hin, daß im Bericht der Kommission an den Rat die Konsequenzen angesprochen sind, mit denen zu rechnen ist, wenn es der EU nicht gelingt, ihre Gesetzgebung bis zum Ende der Frist mit den WTO-Vorschriften in Einklang zu bringen, und knüpft daran die Frage, was Bundesminister Dr. Farnleitner in bezug darauf jetzt aus österreichischer Sicht tun könne.

Abgeordneter Ing. Nußbaumer gibt zu bedenken, daß sich die Frage folgendermaßen umdrehen lasse: “Welche WTO-Vorschriften sind aus unserer Sicht zu ändern, um die nationalstaatlichen Regelungen nicht in Frage zu stellen und den in den einzelnen Ländern festgelegten Standard zu garantieren?”

Mit den auf WTO-Ebene beschlossenen Regelungen entstehe ein Teufelskreis. Es sei zuneh­mend nur noch die Rede davon, daß die Regelungen der Welthandelsorganisation so rasch wie möglich umzusetzen sind, und es werde nicht mehr darüber gesprochen, welchen Einfluß dies auf die nationalstaatlichen Standards hat. Ohne Thematisierung dieser Frage werde Österreich längerfristig von großen Interessen überrollt werden, und es werde das tun müssen, was andere vorschreiben. Damit käme es in Österreich jedoch zu Wettbewerbsunsicherheiten, es käme dazu, daß nationalstaatliche Ordnungen über den Haufen geworfen werden, und es käme län­gerfristig zu einer weitgehenden Diskriminierung der exportorientierten Wirtschaft in Öster­reich.

Abgeordneter Ing. Nußbaumer fragt, was Bundesminister Dr. Farnleitner unternehmen wolle, damit die WTO-Regelungen einer Änderung unterzogen werden.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum) äußert sich entsetzt darüber, daß die 17 in Auftrag gegebenen Studien nicht bis 13. Mai vorliegen werden. Daher sei festzustellen, daß die EU-Kommission als Auftraggeberin diesen Termin “verschlafen” habe. Da jedoch der Rat im Bereich der Landwirtschaft das Sagen habe und der Kommission Befehle erteilen könne, könne nicht gesagt werden, daß die Minister in dieser Sache nichts zu tun hätten. Auch mangelhaftes Funktionieren auf Ratsebene habe daher zur jetzigen ungünstigen Lage geführt.

Es sei nicht vorstellbar, daß ein Hormon wie Oestradiol den Organismus inert passieren kann. Dies würde den Erkenntnissen aus humanmedizinischen Studien völlig widersprechen, weil es sonst problemlos möglich wäre, manche Pillen ohne erhöhtes Krebsrisiko in großer Menge ein­zu­nehmen. Wenn die Hormonzufuhr in Form von Pillen bedenklich ist, dann müsse dies auch für die Hormonzufuhr in Form von Fleisch Gültigkeit haben, und es bedürfe keiner 17 Studien, um dies nachzuweisen. Aus Erkenntnissen von Humanmedizinern könne abgeleitet werden, welche Quantität im Fleisch täglich eingenommen werden muß, daß es zu Auswirkungen kommt, die mit einem erhöhten Krebsrisiko verbunden werden können.

Die von den USA angedrohten Handelssanktionen würden auch Bereiche erfassen, die un­schuldig in diese Auseinandersetzung hineingezogen werden. Abgeordnete Dr. Gredler bringt daher einen Antrag auf Stellungnahme betreffend WTO-Beschlüsse zum EU-Hormonverbot ein. In der gegenwärtigen Lage müsse ein vorläufiges Verbot des Imports von hormonbehandel­tem Fleisch ausgesprochen werden.

Mangelhafte oder fehlende Kontrollen in den USA müßten durch Kontrollen der Europäischen Union – gegebenenfalls auch in Amerika – ersetzt werden. Es dürfe nicht zum Verkauf von Fleisch­stücken kommen, die dem Nahebereich der vom Abgeordneten Schwarzenberger er­wähn­ten Hormonkapsel entnommen worden sind. Denn es müsse verhindert werden, daß Fleisch mit einem viel zu hohen Hormon-Prozentsatz verzehrt wird, obwohl es dazu nicht mehr ge­eignet ist.

Abgeordnete Dr. Gredler verweist darauf, daß Kapseln zur Hormonzufuhr auch für Menschen zur subkutanen Applizierung verfügbar sind. Diese Technik stelle daher für die Tiere eine noch einigermaßen angenehme Variante dar.

Das Problem bestehe auch im Bereich der Antibiotika. Abgeordnete Dr. Gredler stellt klar, daß sich aufgrund von Fleischverzehr Antibiotikaresistenzen in einem aus humanmedizinischer Sicht be­drohlichen Ausmaß ergeben und bereits zu Todesfällen geführt haben. Es sei ratsam, zu die­sem Problem gelegentlich den weltweit anerkannten Experten Professor Graninger im Parla­ment anzuhören.

Was die Kennzeichnung von hormonbehandeltem Fleisch betrifft, sei die Stellungnahme des Abgeordneten Schwarzenberger nicht ganz konsequent gewesen und habe einen Lösungs­an­satz vermissen lassen. Daß hauptsächlich Gaststätten bedenkliches Fleisch einkaufen, könnte Anlaß zu einem positiven Schritt der betroffenen gastgewerblichen Betriebe sein: Sie könnten von sich aus bekanntgeben, woher sie das Fleisch beziehen, und dadurch das Vertrauen der Konsumenten gewinnen.

In der heutigen ernsten Lage komme es darauf an, zum einen nicht Unternehmen leiden zu lassen, die nichts dafür können, und zum anderen die Gesundheit der Konsumentinnen und Kon­sumenten zu schützen. Das Liberale Forum fordere daher die schnellstmögliche Fertig­stellung der 17 ausständigen Studien, den Aufschub eines endgültigen Beschlusses bis zum Zeitpunkt dieser Fertigstellung und Maßnahmen zur Schadensminimierung in der Zwischenzeit.

Abgeordneter Rudolf Schwarzböck (ÖVP) stellt fest, daß den bisherigen Stellungnahmen zu­folge alle Fraktionen dem selbstbewußten Schritt der Europäischen Union zustimmen würden, nicht nur Gutachten zur Stützung der eigenen Position gegenüber der Welthandelsorganisation einzuholen, sondern auch ein von Mitte Juni an gültiges Importverbot für hormonbehandeltes US-Rindfleisch in Erwägung zu ziehen. Die Debatte brauche daher in sachlicher Hinsicht nicht weiter vertieft zu werden.

Die entscheidende Frage werde sich dann stellen, wenn es tatsächlich zu einem Handelsstreit und zu Retorsionsmaßnahmen der USA kommt. Wer die Selbstverständlichkeit des Hormon­einsatzes in den USA miterlebt habe und überdies den dortigen Standpunkt in bezug auf die Gentechnik kenne, könne sich ausmalen, welch ein Ausmaß an Gegenmaßnahmen dieser Streit mit sich zu bringen drohe und was unter den Bedingungen gezielter Retorsionsmaßnahmen im Hinblick auf volkswirtschaftliche Stellung, Arbeitsplatzsicherheit und ähnliches in der Euro­päischen Union auf dem Spiel stehe.

Das Verwerflichste, was geschehen könnte, bestünde darin, daß – nicht zuletzt von den Medien, deren Kampagne zur Abwehr des Hormonfleisches und zur Stärkung der Regierungsposition zu begrüßen sei – zuerst eine enorme Sensibilisierung geschaffen wird und dann aus irgend­welchen Gründen der Standpunkt nicht beibehalten werden kann. Dies hätte völlige Verunsiche­rung – nicht nur in Europa – und riesige Markteinbrüche zur Folge, und trotzdem könnte unter Um­ständen hormonbehandeltes Fleisch auf den europäischen Markt kommen.

Die vom Abgeordneten Schwarzenberger vorgeschlagene Kennzeichnungspflicht könnte nur als letzter Ausweg und defensive Abwehrmaßnahme für den Fall in Frage kommen, daß die Euro­päische Union einen solchen Handelsstreit oder WTO-Krieg verliert. Derzeit verlange niemand nach der Kennzeichnungspflicht, weil dieses Fleisch überhaupt nicht in Europa vorhanden sein sollte. Es bestehe Gott sei Dank Übereinstimmung darüber, daß dieser Kampf durchgestanden werden soll.

An dem folgenden Beispiel lasse sich zeigen, wo Konsequenz gefordert sein könnte. Anläßlich eines Treffens der europäischen Bauernvertretung mit der Farmervertretung der USA, Kanadas und Mexikos habe sich die Gelegenheit ergeben, die Selbstverständlichkeit im Umgang mit der Gen­technik zu beobachten. Erfüllt von dem Bewußtsein, daß es mit dieser Technik keine Pro­bleme gebe, sei von amerikanischer Seite prognostiziert worden, daß im Jahr 2001 oder 2002 auf dem amerikanischen Kontinent zum Beispiel Soja und Mais bereits zu 99,9 Prozent gen­mani­puliert sein würden.

In Gesprächen mit Rinderzüchtern, die in Montana oder Texas Herden in der Größe von Tau­sen­den Tieren besitzen, habe sich gezeigt, daß überhaupt kein Bewußtsein für die Gesund­heits­schädlichkeit von hormonbehandeltem Fleisch bestehe. Für den Fall, daß es nicht gelingt, in Konsumentenkreisen und unter den amerikanischen Farmerlobbys ein Umdenken zu erreichen, müsse klar sein, daß es riesige Probleme bereiten kann, den gemeinsam getragenen Wunsch nach der Abwehr dieser Importe aufrechtzuerhalten. Zwar bestehe jetzt Einmütigkeit, aber es werde sich erst im Fall von Gegenmaßnahmen zeigen, ob weiterhin das Konsumentenbe­wußt­sein hochgehalten wird, wenn dies unter Umständen Familienangehörige mit dem Verlust des Arbeitsplatzes zu bezahlen hätten. Diese mögliche Konsequenz müsse in Betracht gezogen werden.

Abgeordneter Schwarzböck fügt hinzu, er ersuche schon jetzt, im Vorfeld der Entscheidung, um die für den Ernstfall nötige Konsequenz.

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche) erinnert daran, daß die Europäische Union zwar 1989 ein Importverbot für hormonbehandeltes Fleisch aus den USA verhängt, aber den von der Welthandelsorganisation festgelegten Termin 13. Mai 1999 nicht ernst genug genommen habe. Offenbar sei – wie die entsprechenden Ausführungen beweisen würden – die EU nicht in der Lage, die in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studien über Risikobewertungen beizu­brin­gen. Es sei damit zu rechnen, daß die Arbeiten zu einem Teil im Lauf dieses Jahres und zum restlichen Teil erst im Jahr 2000 zum Abschluß gebracht werden.

Abgeordneter Koller fragt, ob Bundesminister Dr. Farnleitner auch nach dem 13. Mai 1999 auf jeden Fall für die Aufrechterhaltung des Verbotes von Hormonfleischimport eintreten werde.

Hormonbehandeltes Fleisch werde von 75 Prozent der Konsumenten abgelehnt. Die WTO-Verhandlungen könnten aber folgendermaßen enden: “Tausche Geschundheitsschutz gegen Zahlungen!” Risiken für die Gesundheit würden hintangestellt werden, und die pharmazeutische Industrie spiele ihre Macht voll aus.

Mit dieser Politik sei weder der kleinstrukturierten Landwirtschaft noch den Konsumenten in Öster­­reich gedient. Gesundheits- und Verbraucherschutz seien absolut vorrangig. Daher kom­me ein Aufheben des bestehenden Importverbotes von hormonbelastetem Fleisch nicht in Fra­ge.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne) äußert sich zufrieden über den zum Aus­druck gekommenen Konsens aller Fraktionen im Hinblick auf die Beibehaltung des Verbotes der Ein­fuhr von hormonbehandeltem Rindfleisch.

Abgeordnete Mag. Kammerlander stimmt dem Abgeordneten Schwarzböck darin zu, daß es im vorliegenden Fall um einen Präzedenzfall für die Gentechnik gehen könnte. In dieser Hinsicht wäre es ratsam, in der Argumentation künftig nicht so stark oder ausschließlich die Gesund­heits­­risken hervorzuheben, und das nicht nur deshalb, weil die Studien nicht fertig geworden sind, sondern weil es stets relativ schwierig bleiben werde, die tatsächliche Gesundheits­ge­fähr­dung nachzuweisen.

Es gehe über die Gesundheitsrisken hinaus auch um Auffassungsunterschiede in einer poli­tisch-kulturellen Debatte. Die Gewohnheiten und Ansprüche der Konsumenten seien in Europa offensichtlich ganz andere als in den USA. Der Einsatz der Hormone als leistungssteigernder Substanzen verschärfe das Bild, daß es um eine soziale, politische oder kulturelle Debatte und um entsprechende Kriterien geht.

Es sei aus Sicht der Grünen daher – im Sinne einer Offensivstrategie – wichtig, daß die Euro­päische Union in die nächste WTO-Runde, in die Millenniums-Runde solche Kriterien einbringt, denn nur eine breiter angelegte Betrachtungsweise werde den notwendigen Schutz vor mögli­chen weiteren Fällen gewährleisten, wie sie vielleicht auch die Gentechnik werde mit sich brin­gen können. In diesem Sinne sei auch in der laufenden Debatte über hormonbelastetes Fleisch ein größerer Rahmen in die Überlegungen einzubeziehen, um daraus eine Offensiv­stra­tegie zu entwickeln.

In diese Richtung weise auch ein hiermit eingebrachter Antrag der Grünen auf Stellungnahme be­treffend WTO-Beschlüsse zum EU-Hormonverbot. Er diene nicht nur zur Bekräftigung des Stand­punktes, daß das Einfuhrverbot beizubehalten ist, sondern ziele auch darauf ab, daß die Bundesregierung Schritte einleitet, um in der nächsten WTO-Runde die genannten Kriterien offensiv einzubringen.

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ) gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, daß das Hormonverbot sozusagen fraktionsübergreifend außer Streit steht. Erfreulich sei auch die Feststellung des Ab­ge­ord­neten Schwarzböck, daß die Kennzeichnungsmaßnahme für den “Worst case” vorge­sehen ist. Solange die Sache noch nicht entschieden ist, sei es nicht sinnvoll, den Kampf von vornherein verloren zu geben.

Die Bundesregierung vertrete sehr klar die Position, daß das seit 1975 bestehende Hormon­ver­bot aufrecht zu bleiben hat. Dies entspreche dem Standpunkt der Verbraucherinnen und Ver­brau­cher und deren Abneigung dagegen, hormonbehandeltes Fleisch zu sich zu nehmen.

Ein großer Teil der Schwierigkeiten mit den USA, auch über den aktuellen Anlaßfall hinaus, ha­be – wie schon von der Abgeordneten Mag. Kammerlander festgestellt wurde – seine Ursa­che darin, daß im WTO-Abkommen ausschließlich wirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden. Dort finde der Verbraucherstandpunkt mit keinem Wort und keinem Satz Berücksichtigung.

Abgeordnete Huber fragt Bundesminister Dr. Farnleitner, auf welche Weise er beabsichtige, sich in der Europäischen Union dafür einzusetzen, daß in den Unterlagen für die bevorstehenden WTO-Verhandlungen auch die Interessen der Verbraucher ihren Niederschlag finden.

Dabei gehe es auch um das Informationsrecht der Konsumenten und um entsprechende Kenn­zeich­nung im Bereich der Gentechnik. Darüber hinaus gehe es um Umweltschutz und Tier­schutz. In allen diesen Bereichen bestehe in Europa und in Österreich eine andere Kultur als in Amerika.

Nur dadurch, daß auch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher einbezogen wer­den, würden in Zukunft derartige Handelskriege vermieden werden können. Es werde nötig sein – darüber bestehe in der Bundesregierung ebenfalls Konsens –, die Kompensations­ver­hand­lungen fortzuführen, denn es sei nicht vorstellbar, daß andere Branchen die Leidtragenden sind, weil es in einem Bereich Probleme mit den USA gibt.

Obmann Dr. Heinz Fischer weist darauf hin, daß die eingebrachten Anträge in der Forderung übereinstimmen, daß Österreich für eine Beibehaltung des Einfuhrverbotes für hormonbe­han­deltes Rindfleisch eintreten soll.

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP) äußert sich anerkennend über den Vortrag von Bundes­minister Dr. Farnleitner, weil darin auch die Konsequenzen deutlich zum Ausdruck gekommen seien. Tatsächlich gehe es jetzt um eine brutale Kraftprobe zwischen Amerika und Europa und um die Koordinierung zweier sehr unterschiedlicher Rechtssysteme.

An erster Stelle gehe es um die Sicherheit und um den Ausschluß aller Risken für Leben und Gesundheit aller Bürger, nicht nur der Konsumenten. In Wirklichkeit seien alle gefährdet, falls es gesundheitliche Schädigungen gebe.

Es gehe auch um die Existenzen von Hunderten und Tausenden bäuerlichen Betrieben. Zwar könne der Ansicht zugestimmt werden, daß das jetzige Geschehen arbeitsplatzpolitische Aus­wirkungen haben könnte, aber solche Auswirkungen seien auch in dem Fall zu gewärtigen, daß landwirtschaftliche Betriebe verlorengehen.

In dieser harten Auseinandersetzung, in diesem brutalen Streit um Markt sei daher Entschlos­senheit und Geschlossenheit aller Europäer erforderlich.

Abgeordneter Donabauer zeigt sich verwundert über die Aussage des deutschen Außen­mini­sters Fischer, daß dieser sich einen Kompromiß vorstellen könne. Ein Kompromiß aber würde bedeuten, daß die Europäische Union das Match gegen die USA nicht gewonnen hätte.

Nicht ganz verständlich sei der Versuch in dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gredler, das Ver­bot zu einem “vorläufigen” Verbot abzuschwächen. Dies sei rechtspolitisch nicht haltbar, daher könne diesem Antrag nicht zugestimmt werden.

Die ausnahmslose Zurückführung der angesprochenen Antibiotikaresistenz auf den Verzehr von Fleisch sei nicht ganz stichhältig, denn dieses Problem rühre zu einem Teil auch daher, daß heute schon im Fall leichter Erkrankungen sofort mit schweren Medikamenten behandelt werde. Auch auf diese Weise komme es zum Aufbau von Antibiotikaresistenz. Statt pauschaler Fest­stellungen sei eine gründliche Diskussion über dieses Thema angebracht.

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne) regt an, einen gemeinsamen Antrag in der Weise einzubringen, daß von dem Antrag der Grünen nur der erste Satz herangezogen wird: “Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, auf EU-Ebene für eine Beibehaltung des Ein­fuhrverbots für hormonbehandeltes Rindfleisch einzutreten.”

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner bekräftigt, daß Österreich klare Prioritäten habe. Es trete im Prinzip für die Aufrechterhaltung des Hormon­verbotes ein und wolle, falls dies nicht möglich ist, im zweiten Schritt über Kompensationen dis­kutieren, die entweder gemäß jetziger Praxis in Zollkonzessionen gegenüber den USA bestehen oder in den Strafsanktionen, welche die USA einseitig gegenüber europäischen Unternehmen verhängen. Darüber hinaus sei eine dritte Version vorgesehen, auf die der deutsche Außen­minister Fischer in der zitierten Aussage Bezug genommen habe.

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ) widerspricht der Aussage des Abgeordneten Donabauer über die Antibiotikaresistenz unter Hinweis darauf, daß in Europa Hormone im Ausmaß von 15 000 Ton­nen produziert und verkauft werden, wovon 49 Prozent im Bereich der Tiermast Ver­wen­­dung finden. Daher sei in Zweifel zu ziehen, daß all diese Hormongaben notwendig ge­wesen sind.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner leitet seine Be­antwortung mit dem Hinweis darauf ein, daß im Artikel 20 des SPS-Vertrages der Schutz der Gesundheit auch als Markstein im internationalen Freihandel vorgesehen sei. Es stelle sich jedoch die Frage, wer wann was beweise. Im Zusammenhang mit den derzeit durchgeführten Studien sei von seiten der USA der Vorwurf der “Junk science” erhoben worden.

Es spreche gegen ein eventuelles Versäumnis des Rates, daß von seiner Seite immer wieder die Frage nach der Fertigstellung der Studien an die Kommission ergangen sei. Auch von zu großer Zurückhaltung könne nicht die Rede sein, sondern vielmehr sehe es danach aus, daß es sich für die Wissenschaftler außerordentlich schwierig gestaltet, die entsprechenden Nachweise zu führen. Seitens der Räte – zumindest jener, denen Bundesminister Dr. Farnleitner angehört – bestehe die Befürchtung, daß der erforderliche Beweis nicht geliefert werden kann.

Das Problem in Europa bestehe darin, daß es hier keine gleichermaßen kompetente und re­nom­­mierte Einrichtung wie die Food and Drug Administration in den USA gibt. In Europa be­stehen statt dessen zahlreiche nationale Institutionen, die bei der Evaluierung von Sach­ver­hal­ten um die Gesundheit des Menschen in vielerlei Hinsicht nicht zu den gleichen Schlüssen kom­men.

Die Europäische Union müsse entsprechend ihrer Politik in der WTO ihr Verbot verteidigen und ha­be dafür drei Varianten zur Verfügung. Für Variante 1 wäre es auch zuwenig, wenn sich der Be­weis für ein Hormon erbringen ließe. Bundesminister Dr. Farnleitner weist darauf hin, daß im “Hilton-Beef” nicht konforme Rückstände gefunden worden sind, die derzeit Gegenstand von Ge­sprächen mit der amerikanischen Seite seien. Daß deren Sicherheitskontrollen in Frage ge­stellt werden konnten, sei eine Zeitlang hilfreich gewesen.

Es dürfe nicht außer acht gelassen werden, daß die Europäische Union zusammen mit den USA der größte Nahrungsmittelexporteur der Welt ist. Angesichts von Produktionsmengen wie den bereits genannten 140 Prozent lege auch die EU Wert darauf, überall Marktzugänge offen­zu­halten. In bezug auf das schon mehrfach angesprochene GMO-Problem sei es nötig, sich mit Po­sitiv­kennzeichnungen auseinanderzusetzen, weil sich auf Dauer ein Vertrauensproblem erge­be.

Davon, daß der Import von hormonbehandeltem Fleisch freigegeben werden könnte, sei nie die Rede gewesen. Bundesminister Dr. Farnleitner stellt fest, daß seine Aussage vielmehr gelautet habe, es dürften nicht Branchen, die sich mit jahrzehntelanger technologischer Anstrengung in den USA etabliert haben, jetzt aufgrund von Sanktionsmaßnahmen de facto zum Verschwinden gezwungen werden, nur weil es einen Streit im Agrarbereich gibt.

Daher müsse die zweite Variante, die Frage von Kompensationen, weiter diskutiert werden. Dar­über bestehe in der Europäischen Union ein Disput, wonach die amerikanische Seite kein Inter­esse an Agrarkonzessionen habe, sondern die EU an ihren industriellen Schwerpunkten treffen wolle, damit diese eine Änderung des gesamten Systems bewirken.

Aus österreichischer Sicht habe die Beibehaltung der jetzigen Regelung Priorität, und es müsse Druck dahinter gesetzt werden, daß die Studien abgeschlossen werden. Dafür wäre ein weiteres Abwarten der USA wünschenswert. Über die weiteren Schritte werde zu diskutieren sein, wenn sich die politisch erwünschte Variante 1 nicht unter vertretbaren Prämissen durchsetzen läßt.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum) erklärt den Ausdruck “‚vorläufiges‘ Import­verbot” damit, daß dadurch Entschädigungszahlungen verhindert werden könnten. Ohne den abschwächenden Terminus “vorläufig” bestünde ein entsprechender Automatismus, mit ihm sei eine finanzpolitisch billigere Vorgangsweise gewährleistet.

Wer über Todesfälle infolge von Antibiotikaresistenzen besser Bescheid wissen wolle, möge sich mit Professor Graninger im AKH in Verbindung setzen. Dies könne Klarheit schaffen über die hohe Zahl solcher Todesfälle in Intensivstationen aufgrund von Kreuzresistenzen, die auf Antibiotikazufuhr auf dem Weg über Fleischverzehr zurückzuführen sind.

Es sei nicht übermäßig schwierig, in Studien die Auswirkungen von Oestradiol auf den menschli­chen Körper nachzuweisen. Schwierig, weil langwierig, gestalte sich der Nachweis, wie oft und mit welchem Hormonspiegel ein Stück Fleisch konsumiert werden müßte.

Abgeordnete Dr. Gredler stellt mit Bezug auf den vorliegenden Antrag der Freiheitlichen die Fra­ge, welche Teile des EU-Budgets reduziert werden müßten, um die in diesem Antrag erhobene For­de­rung einzulösen, “daß den betroffenen heimischen Firmen die ihnen dadurch ent­stehen­den wirtschaftlichen Nachteile beziehungsweise Schäden aus dem EU-Budget ausge­glichen werden”.

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche) verweist in Vertretung des Abgeordneten Mag. Haupt darauf, daß an Stelle der noch nicht vorliegenden Studien eine Reihe von amerika­ni­schen Aussagen herangezogen werden könnte, in denen sogar die Rede davon sei, daß Pro­dukte nach Europa verkauft werden, die in den USA nicht zulässig wären. Die Problematik sei daher in Amerika sehr wohl bekannt, werde aber übergangen.

Eigenartig sei die Vorgangsweise der USA auch vor dem Hintergrund, daß dort ein Kult damit ge­trieben werde, auf jeder Zigarettenpackung eine Warnung des Gesundheitsministers aufzu­drucken, wogegen im vorliegenden Fall über die gesundheitliche Bedenken einfach hinweg­ge­gan­gen werde.

Nicht zu verstehen sei die Reaktion in der Europäischen Union, den USA von sich aus Pönal­zahlungen anzutragen. Wenn von jemandem so brutal wie von den Amerikanern das Gefecht angeboten werde, dann könne das für Pönalzahlungen vorgesehene Geld zum Beispiel besser dafür verwendet werden, damit österreichische Unternehmen zu unterstützen.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner gibt einen Eindruck davon, wie die amerikanische Seite in WTO-Runden ihren Standpunkt “hinzuknallen” pflegt. Selbstverständlich lägen auch ihr die entsprechenden Studien vor, und sie werfe ihrem Gegenüber zum Beispiel an den Kopf, daß der Hormonspiegel – etwa des gefährlichen Oest­radiol-Äquivalents – in einem Stück US-Beef wesentlich niedriger sei als in jedem Frühstücksei. Dem werde die Frage angeschlossen, ob nunmehr wegen Oestradiol-Gefährlichkeit auch Eier verboten werden sollten.

Ein anderes Argument, wie es zum Beispiel von der US-Handelsbeauftragten Barshefsky vorge­bracht werde, laute darauf, daß ein halber Liter Milch mehr an Hormonen enthalte als ein riesi­ges Steak. Und wer von Gesundheitsgefährdung spricht, handle sich die Frage ein, warum dann Alkohol und Tabak nicht verboten werden.

Jetzt müsse beachtet werden, daß ein aktueller Handelsstreit, der sich zu einer größeren Di­men­sion entwickeln könnte, auf Dauer nicht tragbar wäre. Deshalb habe das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten versucht, im Rahmen des transatlantischen Dialogs vor allem den Beweis zu führen, daß die USA und die Europäische Union zusammen ungefähr 50 Pro­­zent des weltweiten Bruttonationalproduktes erwirtschaften.

Es müsse in einer ökonomisch instabilen Welt die Frage gestellt werden, ob es klug sei, Welt­wohl­stand durch einen solchen Dauerhandelskrieg zu gefährden. Deshalb sei an die Wissen­schaft­ler appelliert worden, die Politiker nicht auf ihre Forschungsergebnisse warten zu lassen, um nicht die Gefahr eines Handelskriegs zu erhöhen, in dessen Verlauf dann auch österrei­chische Firmen wie KTM oder Lenzing den Preis zu zahlen hätten.

Obmann Dr. Heinz Fischer stellt fest, daß ihm nunmehr ein Vierparteienantrag der Grünen, der ÖVP, der SPÖ und der Freiheitlichen mit folgender Formulierung vorliege: “Die österreichische Bun­desregierung wird ersucht, auf EU-Ebene für eine Beibehaltung des Einfuhrverbots für hor­mon­behandeltes Rindfleisch einzutreten.”

Obmann Dr. Fischer leitet über zur Abstimmung und stellt fest, daß die Abgeordneten Mag. Kam­­merlander und Mag. Haupt ihre ursprünglichen Anträge zugunsten des Vierparteien­antrages zurückgezogen haben.

Der von der Abgeordneten Dr. Gredler eingebrachte Antrag auf Stellungnahme betreffend WTO-Beschlüsse zum EU-Hormonverbot findet nur die Zustimmung der Antragstellerin, bleibt somit in der Minderheit und ist abgelehnt.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum) fragt, ob mit dem noch vorliegenden An­trag eine Befristung bis zum Abschluß der Studien verbunden sei, ob – da jedes Fleisch Hor­mo­ne in sich habe – damit ein höherer Prozentsatz gemeint sei und ob damit sofortige Ent­schä­di­gungszahlungen eine Auswirkung hätten.

Obmann Dr. Heinz Fischer antwortet, daß nach der Geschäftsordnung Fragen zum techni­schen Vorgang der Abstimmung möglich sind, und erteilt Bundesminister Dr. Farnleitner das Wort zu dessen Einschätzung der Sachlage.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner stellt, da er einem so erfahrenen Parlamentarier wie Obmann Dr. Fischer keinen Ratschlag geben könne, rein privat fest, daß er es ebenso sehe. Der entscheidende Punkt sei jetzt die Vorlage der ausständigen Studien und die Reaktion darauf. Die Wichtigkeit des Ausschusses bestehe darin, sich, wenn Variante 1 nicht eintritt, wieder zusammenzufinden. (Abg. Dr. Gredler: Das ist nicht möglich! Das ist unbefristet!)

Obmann Dr. Heinz Fischer stellt fest, daß keine weitere Wortmeldung vorliegt.

Mit dem in Rede stehenden Antrag werde inhaltlich die Unterstützung für eine bestimmte Po­sition zum Ausdruck gebracht.

Obmann Dr. Fischer läßt über den Vierparteienantrag abstimmen. Der Antrag wird mit der Mehr­heit der vier antragstellenden Fraktionen und gegen die Stimme des Liberalen Forums ange­nommen.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 und somit der letzte Punkt des öffentlichen Teiles dieser Sitzung des Hauptausschusses erledigt.

(Es folgen die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4.)

Schluß der Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2: 17.09 Uhr

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