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der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen ,

an den Bundesminister für lnneres

betreffend zweckgebundene Strafeinnahmen aus dem Straßenverkehr für

zusätzliche Verkehrsüberwachung

 

 

Mit der 19. StVO-Novelle, die mit 1. Oktober 1994 in Kraft trat, wurden 20 % der

Einnahmen aus Verkehrsstrafen für die Einstellung von zusätzlichem Personal sowie

für die Anschaffung von zusätzlichen Geräten für eine verbesserte Verkehrsüber-

wachung zweckgebunden. ln diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie diese

Mittel im Jahre 1995 verwendet wurden, bzw. wie diese Mittel für das Jahr 1996 ver-

wendet werden sollen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für lnneres

folgende

 

A n f r a g e :

 

1) Welcher Betrag wurde im Jahre 1995 an zweckgebundenen Strafeinnahmen

gem. § 100 Abs. 10 StVO eingenommen?

 

2) Welche Einnahmen erwartet man aus diesem Titel für das Jahr 1996?

 

3) Wurden alle Gelder, die nach § 100 Abs. 10 StVO zweckgebunden verwendet

werden sollten, auch tatsächlich in diesem Sinne verwendet?

Wenn nein, warum nicht?

 

4) Wie wurden die im Jahr 1995 nach § 100 Abs. 10 StVO zweckgebundenen

eingenommenen Mittel verwendet?

5) Wie wurden die einer Rücklage zugeführten Einnahmen aus dem Jahre 1994 in

der Höhe von 14,7 Mio. Schilling verwendet?

 

6) Welche Maßnahmen sind bisher gesetzt worden, um die gesetzeskonforme

Verwendung dieser Strafgelder sicherzustellen?

 

7) Wie sieht das Konzept zum Einsatz zusätzlicher Beamter für die Verkehrsüber-

wachung konkret aus, insbesondere wie viele Beamte sollen zusätzlich

eingesetzt werden und wie sollen diese auf Polizei und Gendarmerie sowie auf

Länder und Bundespolizeidirektionen aufgeteilt werden?

 

8) Wann und wie werden die aus diesem Titel zusätzlich eingestellten Beamten

ausgebildet?

 

9) ln welchem Ausmaß haben die Landesgendarmeriekommanden bereits

Kontingente an zusätzlichen Beamten bekommen?

 

10) Stimmt es, daß von diesen zugeteilten zusätzlichen Beamten zumindest einige

nicht den Verkehrsabteilungen in den Landesgendarmeriekommanden, sondern

Zentralstellen in Bezirksbehörden zugeteilt wurden?

Wenn ja, um wie viele Beamte und um welche Bezirksgendarmeriekommanden

handelt es sich?

 

11 ) Stimmt es, daß Dienstposten, die im Zuge der Einsparungsmaßnahmen in der

Sicherheitsexekutive gestrichen werden, nunmehr durch Beamte, die aus den

umgewidmeten Strafgeldern finanziert werden, besetzt werden?

Wenn ja, um wie viele Planstellen handelt es sich?