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der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen ,
an den Bundesminister für lnneres
betreffend zweckgebundene Strafeinnahmen aus dem Straßenverkehr für
zusätzliche Verkehrsüberwachung
Mit der 19. StVO-Novelle, die mit 1. Oktober 1994 in Kraft trat, wurden 20 % der
Einnahmen aus Verkehrsstrafen für die Einstellung von zusätzlichem Personal sowie
für die Anschaffung von zusätzlichen Geräten für eine verbesserte Verkehrsüber-
wachung zweckgebunden. ln diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie diese
Mittel im Jahre 1995 verwendet wurden, bzw. wie diese Mittel für das Jahr 1996 ver-
wendet werden sollen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für lnneres
folgende
A n f r a g e :
1) Welcher Betrag wurde im Jahre 1995 an zweckgebundenen Strafeinnahmen
gem. § 100 Abs. 10 StVO eingenommen?
2) Welche Einnahmen erwartet man aus diesem Titel für das Jahr 1996?
3) Wurden alle Gelder, die nach § 100 Abs. 10 StVO zweckgebunden verwendet
werden sollten, auch tatsächlich in diesem Sinne verwendet?
Wenn nein, warum nicht?
4) Wie wurden die im Jahr 1995 nach § 100 Abs. 10 StVO zweckgebundenen
eingenommenen Mittel verwendet?
5) Wie wurden die einer Rücklage zugeführten Einnahmen aus dem Jahre 1994 in
der Höhe von 14,7 Mio. Schilling verwendet?
6) Welche Maßnahmen sind bisher gesetzt worden, um die gesetzeskonforme
Verwendung dieser Strafgelder sicherzustellen?
7) Wie sieht das Konzept zum Einsatz zusätzlicher Beamter für die Verkehrsüber-
wachung konkret aus, insbesondere wie viele Beamte sollen zusätzlich
eingesetzt werden und wie sollen diese auf Polizei und Gendarmerie sowie auf
Länder und Bundespolizeidirektionen aufgeteilt werden?
8) Wann und wie werden die aus diesem Titel zusätzlich eingestellten Beamten
ausgebildet?
9) ln welchem Ausmaß haben die Landesgendarmeriekommanden bereits
Kontingente an zusätzlichen Beamten bekommen?
10) Stimmt es, daß von diesen zugeteilten zusätzlichen Beamten zumindest einige
nicht den Verkehrsabteilungen in den Landesgendarmeriekommanden, sondern
Zentralstellen in Bezirksbehörden zugeteilt wurden?
Wenn ja, um wie viele Beamte und um welche Bezirksgendarmeriekommanden
handelt es sich?
11 ) Stimmt es, daß Dienstposten, die im Zuge der Einsparungsmaßnahmen in der
Sicherheitsexekutive gestrichen werden, nunmehr durch Beamte, die aus den
umgewidmeten Strafgeldern finanziert werden, besetzt werden?
Wenn ja, um wie viele Planstellen handelt es sich?