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der Abgeordneten Haigermoser,

 

an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

betreffend die Fahrzeuganmeldung für die Ausübung des Gewerbes der Beförderungen mit

Personenkraftwagen in Niederösterreich

 

 

Zur Anmeldung von Fahrzeugen für die Ausübung des Gewerbes der Beförderung mit

Personenkraftwagen ist es notwendig bei der jeweiligen Bezirkshaupmannschaft eine

Bestätigung der Wirtschaftskammer über die aufrechte Bewilligung zur Ausübung dieses

Gewerbes vorzulegen.

 

War es bis dato ausreichend diese Bestätigung per Fax zu übersenden, so verlangen die

Bezirkshauptmannschaften nun die postalische Übersendung des Originals. Die Begründung

für dieses unternehmer- und damit auch wirtschaftsfeidliche Verfahren ist, daß die

Faxsendungen mit der Zeit "ausbleichen". Ein Mangel, der durch Anfertigen einer Kopie der

Faxsendung leicht und unbürokratisch zu beheben wäre. Das momentan praktizierte Vorgehen

bedeutet für die betroffenen Unternehmer jedoch einen mit Verdienstentgang verbundenen

Zeitverlust.

 

Da aus diesem Grund schon wiederholt Beschwerden von betroffenen Wirtschaftstreibenden

laut wurden, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr, als mit der Vollziehung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes

Betrauten, die folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Ist es nach Ihrer Meinung sinnvoll, Taxiunternehmer seitens der Bezirkshauptmannschaften

auf die oben geschilderte Weise bei der Ausübung Ihres Gewerbes zu behindern?

 

2. Falls ja, wie begründen sie dies?

 

3. Falls nein, was werden Sie unternehmen, um diesen Mißstand abzustellen ?