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der Abgeordneten Haigermoser,
an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
betreffend die Fahrzeuganmeldung für die Ausübung des Gewerbes der Beförderungen mit
Personenkraftwagen in Niederösterreich
Zur Anmeldung von Fahrzeugen für die Ausübung des Gewerbes der Beförderung mit
Personenkraftwagen ist es notwendig bei der jeweiligen Bezirkshaupmannschaft eine
Bestätigung der Wirtschaftskammer über die aufrechte Bewilligung zur Ausübung dieses
Gewerbes vorzulegen.
War es bis dato ausreichend diese Bestätigung per Fax zu übersenden, so verlangen die
Bezirkshauptmannschaften nun die postalische Übersendung des Originals. Die Begründung
für dieses unternehmer- und damit auch wirtschaftsfeidliche Verfahren ist, daß die
Faxsendungen mit der Zeit "ausbleichen". Ein Mangel, der durch Anfertigen einer Kopie der
Faxsendung leicht und unbürokratisch zu beheben wäre. Das momentan praktizierte Vorgehen
bedeutet für die betroffenen Unternehmer jedoch einen mit Verdienstentgang verbundenen
Zeitverlust.
Da aus diesem Grund schon wiederholt Beschwerden von betroffenen Wirtschaftstreibenden
laut wurden, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr, als mit der Vollziehung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes
Betrauten, die folgende
ANFRAGE
1. Ist es nach Ihrer Meinung sinnvoll, Taxiunternehmer seitens der Bezirkshauptmannschaften
auf die oben geschilderte Weise bei der Ausübung Ihres Gewerbes zu behindern?
2. Falls ja, wie begründen sie dies?
3. Falls nein, was werden Sie unternehmen, um diesen Mißstand abzustellen ?