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der Abgeordneten HalIer, Ing. Meischberger. Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend das Autobahnzollamt Kufstein/Kiefersfelden und das Bahnhofzollamt Kufstein
In Fortsetzung der Anfrage 1079/J , welche am 6.7.1995 zur GZ 11 0502/191-Pr. 2/95 vom
Bundesminister für Finanzen beantwortet wurde, ergibt sich aus gegebenem Anlaß noch eine
weitere
A N F R A G E
1 . Seit 1989, aIso dem J ahr, aIs der sogenannte "Brief nach Brüssel" abgesendet wurde,
mit dem Österreich seinen offiziellen Beitrittsantrag zur Aufnahme in die EU stellte,
wurden in die genannten Zollämter S 67.741.381 investiert. Des weiteren sind laut
Anfragebeantwortung S 18 Mio. an Betriebs- und Erhaltungskosten angefallen; warum
sind so hohe Investitionstätigkeiten vorgenommen worden, obwohI man wußte, daß
mit Beitritt zur EU und der Beitrittsmöglichkeit zum Schengener Abkommen
ZoI Iämter von dieser Größenordnung an den Grenzen zu EU-Nachbarstaaten keine
Zukunft haben ?
2. Wurden entsprechende Verhandlungen mit der BRD aufgenommen, um die Kosten des
Gemeinschaftszollamtes aus den ad 1) genannten Gründen so gering wie möglich zu
halten ?
3. Wie lauten im Vertrag von 1968 zwischen der BRD und Österreich betreffend das
gegenständliche Gemeinschaftszollamt jene Vertragsbestimmungen, die bei Änderung
der Umstände Neuverhandlungen hinsichtlich der Ablöse von lnvestitionen auf
Deutschem Territorium sowie die Einstellung oder Reduzierung von
Investitionsverpflichtungen vorsehen ?
4. Inwieweit hat das Bundesministerium für Finanzen aufgrund des völkerrechtlichen
Grundsatzes der"clausula rebus sic stantibus" Anstrengungen unternommen, daß
aufgrund des bevorstehenden und höchstwahrscheinlichen EU-Beitritts
Vertragsbestimmungen. die lnvestitions- und Erhaltungspflichten betreffen, neu
verhandelt werden ?
5. In der Anfragebeantwortung geben Sie bekannt, daß dem Binnenzollamt Kufstein
zusätzIiche Aufgaben übertragen werden; worin bestehen diese zusätzlichen
Aufgaben ?