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der Abgeordneten HalIer, Ing. Meischberger. Böhacker

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend das Autobahnzollamt Kufstein/Kiefersfelden und das Bahnhofzollamt Kufstein

 

In Fortsetzung der Anfrage 1079/J , welche am 6.7.1995 zur GZ 11 0502/191-Pr. 2/95 vom

Bundesminister für Finanzen beantwortet wurde, ergibt sich aus gegebenem Anlaß noch eine

weitere

 

A N F R A G E

 

1 . Seit 1989, aIso dem J ahr, aIs der sogenannte "Brief nach Brüssel" abgesendet wurde,

mit dem Österreich seinen offiziellen Beitrittsantrag zur Aufnahme in die EU stellte,

wurden in die genannten Zollämter S 67.741.381 investiert. Des weiteren sind laut

Anfragebeantwortung S 18 Mio. an Betriebs- und Erhaltungskosten angefallen; warum

sind so hohe Investitionstätigkeiten vorgenommen worden, obwohI man wußte, daß

mit Beitritt zur EU und der Beitrittsmöglichkeit zum Schengener Abkommen

ZoI Iämter von dieser Größenordnung an den Grenzen zu EU-Nachbarstaaten keine

Zukunft haben ?

 

2. Wurden entsprechende Verhandlungen mit der BRD aufgenommen, um die Kosten des

Gemeinschaftszollamtes aus den ad 1) genannten Gründen so gering wie möglich zu

halten ?

 

3. Wie lauten im Vertrag von 1968 zwischen der BRD und Österreich betreffend das

gegenständliche Gemeinschaftszollamt jene Vertragsbestimmungen, die bei Änderung

der Umstände Neuverhandlungen hinsichtlich der Ablöse von lnvestitionen auf

Deutschem Territorium sowie die Einstellung oder Reduzierung von

Investitionsverpflichtungen vorsehen ?

 

4. Inwieweit hat das Bundesministerium für Finanzen aufgrund des völkerrechtlichen

Grundsatzes der"clausula rebus sic stantibus" Anstrengungen unternommen, daß

aufgrund des bevorstehenden und höchstwahrscheinlichen EU-Beitritts

Vertragsbestimmungen. die lnvestitions- und Erhaltungspflichten betreffen, neu

verhandelt werden ?

 

5. In der Anfragebeantwortung geben Sie bekannt, daß dem Binnenzollamt Kufstein

zusätzIiche Aufgaben übertragen werden; worin bestehen diese zusätzlichen

Aufgaben ?