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der Abgeordneten Aumayr, Dr. Haider, Ing. Reichhold

und Kollegen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Erleichterung der Viehimporte aus Osteuropa

 

Auf Vorschlag der EU-Kommission hat der EU-Ministerat im August 1995 eine Neuregelung

für Agrarimporte aus mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) gebilligt. Damit können

künftig aus Mittel- und Osteuropa jährlich 500.000 Lebendrinder in die EU eingeführt werden,

75.000 Stück mehr als bisher, und zwar aus Rumänien, Bulgarien und den baltischen Staaten.

 

Auch Östereich hat zur Auslastung seiner Schlachthöfe einen Weiterbezug von Lebendvieh

gefordert.

 

Rückwirkend mit 1. Juli 1995 werden die Importe innerhalb beider Kontingente (Europa-

Abkommen und GATT-Zollkontingent) anstelle des bisher 40 %-igen Zollsatzes nur mehr mit

20 % Zoll belastet, was auch den Agrarimporten aus Polen, Ungarn, der tschechischen und

slowakischen Republik zugute kommt.

 

Allein die GATT-Quote umfaßt 169.000 zur Mast bestimmte Jungrinder mit einem Gewicht bis

zu 300 kg, die jährlich lebend in die EU importiert werden dürfen.

 

Der zuständige österreichische Bundesminister handelte somit im EU-Ministerat sowohl

gegen die Interessen der östereichischen viehaltenden Landwirte, als auch gegen die

Interessen des Tierschutzes, da es bei internationalen Tiertransporten noch immer zu

unfaßbaren Tierquälereien kommt.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Hern Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten nachstehende

A n fr a g e :

1 . Stimmt es, daß der EU-Ministerrat eine Senkung der Zollsätze für Lebendvieh aus

Osteuropa, rückwirkend mit 1.7.1995, beschloß?

2. Wie hat sich der zuständige österreichische Bundesminister in bezug auf diese Zollsenkung

verhalten?

3. Trifft es zu, daß in Hinkunft aus Osteuropa jährlich 500.000 Lebendrinder (einschließlich

Kälber) in die EU verbracht werden dürfen?

4. Galt diese Aufstockung bereits für das Jahr 1995?

5. Wie hat sich der zuständige östereichische Bundesminister in bezug auf diese

Importaufstockung verhalten?

6. Wieviel Stück dieser Lebendrinderimporte stehen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu?

7. Wurden zwischenzeitlich seitens der EU und anderer Drittstaaten ähnliche neue

Einfuhregelungen für Agrarimporte beschlossen?

Wenn ja, mit welchen Ländern und mit welchen Auswirkungen auf Österreich?