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der Abgeordneten Aumayr, Dr. Haider, Ing. Reichhold
und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Erleichterung der Viehimporte aus Osteuropa
Auf Vorschlag der EU-Kommission hat der EU-Ministerat im August 1995 eine Neuregelung
für Agrarimporte aus mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) gebilligt. Damit können
künftig aus Mittel- und Osteuropa jährlich 500.000 Lebendrinder in die EU eingeführt werden,
75.000 Stück mehr als bisher, und zwar aus Rumänien, Bulgarien und den baltischen Staaten.
Auch Östereich hat zur Auslastung seiner Schlachthöfe einen Weiterbezug von Lebendvieh
gefordert.
Rückwirkend mit 1. Juli 1995 werden die Importe innerhalb beider Kontingente (Europa-
Abkommen und GATT-Zollkontingent) anstelle des bisher 40 %-igen Zollsatzes nur mehr mit
20 % Zoll belastet, was auch den Agrarimporten aus Polen, Ungarn, der tschechischen und
slowakischen Republik zugute kommt.
Allein die GATT-Quote umfaßt 169.000 zur Mast bestimmte Jungrinder mit einem Gewicht bis
zu 300 kg, die jährlich lebend in die EU importiert werden dürfen.
Der zuständige österreichische Bundesminister handelte somit im EU-Ministerat sowohl
gegen die Interessen der östereichischen viehaltenden Landwirte, als auch gegen die
Interessen des Tierschutzes, da es bei internationalen Tiertransporten noch immer zu
unfaßbaren Tierquälereien kommt.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Hern Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende
A n fr a g e :
1 . Stimmt es, daß der EU-Ministerrat eine Senkung der Zollsätze für Lebendvieh aus
Osteuropa, rückwirkend mit 1.7.1995, beschloß?
2. Wie hat sich der zuständige österreichische Bundesminister in bezug auf diese Zollsenkung
verhalten?
3. Trifft es zu, daß in Hinkunft aus Osteuropa jährlich 500.000 Lebendrinder (einschließlich
Kälber) in die EU verbracht werden dürfen?
4. Galt diese Aufstockung bereits für das Jahr 1995?
5. Wie hat sich der zuständige östereichische Bundesminister in bezug auf diese
Importaufstockung verhalten?
6. Wieviel Stück dieser Lebendrinderimporte stehen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu?
7. Wurden zwischenzeitlich seitens der EU und anderer Drittstaaten ähnliche neue
Einfuhregelungen für Agrarimporte beschlossen?
Wenn ja, mit welchen Ländern und mit welchen Auswirkungen auf Österreich?