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der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

 

betreffend einen Brief der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable an den Bundesminister für

Arbeit und Soziales über Sozialmißbrauch

 

 

Nach uns vorliegenden lnformationen hat die Abgeordnete zum Nationalrat, Fr. Dr. Partik-

Pable an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. an Sie, Her

Bundesminister, einen Brief des lnhalts gerichtet, wonach ihr ein - anonymer - lnformant

mitgeteilt habe, daß mehrere Personen, die im Brief auch namentlich und mit Adresse

aufgeführt werden, "wahrscheinlich Sozialmißbrauch" begangen hätten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Haben Sie einen Brief dieses lnhalts erhalten? Stimmt der Inhalt mit der von uns

erwähnten Darstellung überein bzw. können Sie uns den Inhalt darstellen?

 

2. lst dieser Brief der einzige, den die erwähnte Abgeordnete an Sie gerichtet hat?

Wenn nein, welchen Inhalts war/en der oder die weitere/n Brief/e?

 

3. Wurde den Anschuldigungen, die in dem Brief der Abgeordneten Dr. Partik-Pable

geäußert wurden, nachgegangen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

4. Wurden die des Sozialmißbrauchs, also einer möglicherweise betrügerischen Handlung

Verdächtigten, über den gegen sie gerichteten Vorwurf unterichtet bzw. um eine

Stellungnahme gebeten?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wurden die Unterlagen der Abgeordneten Frau Dr. Partik-Pable an die zuständigen

Strafbehörden weitergeleitet, um dem Verdacht der Verleumdung bzw. üblen Nachrede

nachgehen zu können?

 

6. lst es üblich, daß anonyme lnformanten Anschuldigungen entweder direkt oder indirekt

(über Abgeordnete bzw. andere Zuträger) an das Bundesministerium bzw. an das

Arbeitsmarktservice richten, um Sie zu einer Prüfung dieser anonymen Vorwürfe zu

veranlassen?

 

7. Gibt es eine gesetzliche Grundlage oder auch nur einen Verfahrenskodex für das

Bundesministerium bzw. das Arbeitsmarktservice, wie mit anonymen bzw.

nichtanonymen Verdächtigungen umzugehen ist?