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der Abgeordneten Mag. Franz Steindl
und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Mißbrauch von Pflegegeldern
Das Sozialhilfegesetz bzw. der Vollzug des Pflegegeldes in der Praxis weist gravierende
Mängel und Mißbräuche auf.
Das besondere Problem des Burgenlandes ist, daß die Patienten de facto für die gesamte
Kostendeckung bzw. für weitere sonstige Leistungszahlungen aufkommen. Die Beiträge des
Landes Burgenland beschränken sich aufFahrtkostenvergütungen, die seit 1. Juli 1995 vom
Land eingeschränkt wurden.
Im Burgenland sind derzeit ca. 80 % der von den Organisationen Betreuten Selbstbezahler. Die
Stundensätze, dotiert mit 320.- für Diplomkrankenschwestern, 250.- für Altenhelfer/in,
Heimhilfe (angestellt) 180.- und Heimhilfe (geringfü.gig) 80.-, sind für viele Patienten extrem
hoch. Der Effekt ist der Rückgang der Akzeptanz bzw. das Zurückgreifen auf nicht
ausgebildete Fachkräfte. Das '' Aufblühen'' des Schwarzmarktes auf diesem Sektor bzw. die
Gefährdung von Arbeitsplätzen geht Hand in Hand.
Weiters läßt die bürokratische Abwicklung und Information für betroffene Patienten zu
wünschen übrig. Durch ausreichende Kontrolle von Pflegegeldbezügen und schnellere
Abwicklung kann ein Mißbrauch von Seiten der Bezieher vermieden werden.
Die Bevölkerung ist bereit, für einen Anteil zur Pflege von bedürftigen Personen
aufzukommen.
Vorschläge zur besseren Umsetzung des Bundes- und Landespflegegesetzes wären
1) Kontrollsystem für Bundes- und Landespflegegeldgesetz
2) Finanzierung der ambulanten Sozialdienste nach dem 3-Säulenprinzip
-Pflegegeld
-eigenes Einkommen
-Land
3) Abbau der sehr bürokratischen Abwicklung der ambulanten Sozialdienste bei Verechnung
über die Bezirkshauptmannschaft
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
folgende
ANFRAGE
1) Was gedenken Sie gegen das ''Aufblühen" des Schwarzmarktes im Bereich Pflegepersonal
bzw. gegen den Rückgang von qualifiziertem Personal zu tun?
2) Kann die Einstufung von Bedürftigen nicht schneller erfolgen, um einen Mißbrauch von
Pflegegeldern durch die Bevölkerung zu vermeiden?
3) Gedenken Sie ein eigenständiges Kontrollorgan einzuführen, um eine bessere Abwicklung
zu ereichen bzw. um Mißstände abzuschaffen?
4) Wäre es nicht möglich, die Stelle einer Landesoberin, wie sie im Burgenland vorhanden
wäre, wieder zu besetzen bzw. überhaupt einzuführen?
5) Was gedenken Sie zu tun, um das Land als eigentlichen Verantwortlichen für das
Sozialwesen in diesem Bereich mehr einzubeziehen?
6) Eine weitreichende Information der Bevölkerung über die gesetzlichen Grundlagen zu
diesem Thema wäre wünschenswert. Werden Sie in diese Richtung vorstoßen?
7) Was werden Sie unternehmen, um die Verpflichtung ausreichend qualifiziertes Personal für
die Pflege im Sinne des Art. 15a Vereinbarung zwischen Bund und Land über die Sicherung
von Sozialstandards im Bereich der Pflege einzuhalten?
8) Sehen Sie eine Möglichkeit die oben angeführte Punkte bzw. Vorschläge umzusetzen?