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der Abgeordneten Aumayr, Dr. Haider, Dolinschek , Haller
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger
Die Erstanfragestellerin wurde davon infonniert, daß unkündbare Mitarbeiter der Sozialversiche-
rungsträger Versicherungszeiten relativ günstig nachkaufen und damit ihre Pension z.T. deutlich
erhöhen können. Eine Änderung dieser Regelung ist - nach einer Aussendung des Hauptverbandes
der Sozialversicherungsträger zu schließen - offenbar auch für die künftige Dienstordnung nicht
geplant.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zu sammenhang an den Herrn Bundesminister
für Arbeit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß in manchen Fällen der Nachkauf von Versicherungszeiten durch
unkündbare Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger schon nach drei Jahren durch die
höhere Pensionsleistung wieder hereingebracht werden kann?
2. In welcher Bandbreite bewegt sich die Rentabilität eines solchen Nachkaufes allgemein?
3. Bestehen für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft ebensogute Nachkaufsmöglichkeiten?
4. Ist es richtig, daß der Nachkauf speziell gut verdienende Mitarbeiter über der Höchst-
beitragsgrundlage begünstigt, bei niedrigeren Einkommen aber im Verhältnis wesentlich
''teurer" ist?
5. Wird die vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger soeben angekündigte neue
Dienstordnung kostendeckende Zahlungen für nachgekaufte Versicherungszeiten bzw. eine
gerechtere Staffelung nach der Einkommenshöhe vorsehen?
6. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
7. Welche Änderungen wird die neue Dienstordnung enthalten?
8. Sind Einschränkungen der Unkündbarstellung auf gefährdete Personen oder Mitarbeiter,
die eine in der Privatwirtschaft unverwertbare Qualifikation erwerben, vorgesehen?
9. Wenn nein, warum nicht?