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der Abgeordneten Aumayr, Dr. Haider, Dolinschek , Haller

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger

 

Die Erstanfragestellerin wurde davon infonniert, daß unkündbare Mitarbeiter der Sozialversiche-

rungsträger Versicherungszeiten relativ günstig nachkaufen und damit ihre Pension z.T. deutlich

erhöhen können. Eine Änderung dieser Regelung ist - nach einer Aussendung des Hauptverbandes

der Sozialversicherungsträger zu schließen - offenbar auch für die künftige Dienstordnung nicht

geplant.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zu sammenhang an den Herrn Bundesminister

für Arbeit und Soziales die nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Ist es richtig, daß in manchen Fällen der Nachkauf von Versicherungszeiten durch

unkündbare Mitarbeiter der Sozialversicherungsträger schon nach drei Jahren durch die

höhere Pensionsleistung wieder hereingebracht werden kann?

 

2. In welcher Bandbreite bewegt sich die Rentabilität eines solchen Nachkaufes allgemein?

 

3. Bestehen für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft ebensogute Nachkaufsmöglichkeiten?

 

4. Ist es richtig, daß der Nachkauf speziell gut verdienende Mitarbeiter über der Höchst-

beitragsgrundlage begünstigt, bei niedrigeren Einkommen aber im Verhältnis wesentlich

''teurer" ist?

 

5. Wird die vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger soeben angekündigte neue

Dienstordnung kostendeckende Zahlungen für nachgekaufte Versicherungszeiten bzw. eine

gerechtere Staffelung nach der Einkommenshöhe vorsehen?

 

6. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

 

7. Welche Änderungen wird die neue Dienstordnung enthalten?

 

8. Sind Einschränkungen der Unkündbarstellung auf gefährdete Personen oder Mitarbeiter,

die eine in der Privatwirtschaft unverwertbare Qualifikation erwerben, vorgesehen?

 

9. Wenn nein, warum nicht?