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der Abgeordneten Dolinschek
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend Kürzung der Ausgleichszulage bei besonderer Ehrlichkeit
Der Anfragesteller wurde vom Fall einer Ausgleichszulagenempfängerin informiert, die beim
Jahresausgleich die Zinsen aus Sparbüchern und Sparbriefen als sonstige Einkünfte angegeben hat.
Die Ausgleichszulage wird jetzt um den entsprechenden Betrag gekürzt.
Die überwiegende Zahl der Ausgleichszulagenbezieher gibt derartige Einnahmen - geschützt
durch das Bankgeheimnis - nicht an und bezieht entsprechend mehr Ausgleichszulage. Gänzlich
unberücksichtigt bleibt bei der Bemessung der Ausgleichszulage das vorhandene Vermögen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundesminister
für Arbeit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Bei wievielen Ausgleichszulagen erfolgt derzeit ein Abzug für Zinsen aus angelegtem
Vermögen?
2. Wenn diese Daten nicht aufliegen, wie hoch wird der davon betroffene Prozentsatz der
Ausgleichszulagenbezieher von den Pensionsversicherungsträgem geschätzt?
3. Sind in Ihrem Ressort Fälle bekannt, in denen vorher verschwiegene Einkünfte aus Zinsen
durch den Pensionsversicherungsträger doch noch in Erfahrung gebracht und angerechnet
wurde?
4. Welche praktikablen Möglichkeiten sehen Sie, die in der Praxis bestehende Ungerechtig-
keit auf Kosten der ehrlichen Ausgleichszulagenbezieher durch eine Gesetzesänderung zu
beseitigen?
5. Wann werden Sie dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuleiten, die für den be-
schriebenen Mißstand Abhilfe schafft?
6. Können Sie ausschließen, daß während Ihrer Amtszeit Einsparungen im Bereich der
Ausgleichszulagen etwa im Rahmen von Budgetbegleitgesetzen dadurch angestrebt
werden, daß vorhandenes Vermögen zum Teil auf die Ausgleichszulage angerechnet wird,
weil es sich bei der Ausglcichszulage um keine ''Versicherungsleistung" handelt?