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der Abgeordneten Dolinschek

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend Kürzung der Ausgleichszulage bei besonderer Ehrlichkeit

Der Anfragesteller wurde vom Fall einer Ausgleichszulagenempfängerin informiert, die beim

Jahresausgleich die Zinsen aus Sparbüchern und Sparbriefen als sonstige Einkünfte angegeben hat.

Die Ausgleichszulage wird jetzt um den entsprechenden Betrag gekürzt.

Die überwiegende Zahl der Ausgleichszulagenbezieher gibt derartige Einnahmen - geschützt

durch das Bankgeheimnis - nicht an und bezieht entsprechend mehr Ausgleichszulage. Gänzlich

unberücksichtigt bleibt bei der Bemessung der Ausgleichszulage das vorhandene Vermögen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundesminister

für Arbeit und Soziales die nachstehende

Anfrage:

1. Bei wievielen Ausgleichszulagen erfolgt derzeit ein Abzug für Zinsen aus angelegtem

Vermögen?

2. Wenn diese Daten nicht aufliegen, wie hoch wird der davon betroffene Prozentsatz der

Ausgleichszulagenbezieher von den Pensionsversicherungsträgem geschätzt?

3. Sind in Ihrem Ressort Fälle bekannt, in denen vorher verschwiegene Einkünfte aus Zinsen

durch den Pensionsversicherungsträger doch noch in Erfahrung gebracht und angerechnet

wurde?

4. Welche praktikablen Möglichkeiten sehen Sie, die in der Praxis bestehende Ungerechtig-

keit auf Kosten der ehrlichen Ausgleichszulagenbezieher durch eine Gesetzesänderung zu

beseitigen?

5. Wann werden Sie dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuleiten, die für den be-

schriebenen Mißstand Abhilfe schafft?

6. Können Sie ausschließen, daß während Ihrer Amtszeit Einsparungen im Bereich der

Ausgleichszulagen etwa im Rahmen von Budgetbegleitgesetzen dadurch angestrebt

werden, daß vorhandenes Vermögen zum Teil auf die Ausgleichszulage angerechnet wird,

weil es sich bei der Ausglcichszulage um keine ''Versicherungsleistung" handelt?