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der Abgeordneten Anna - Elisabeth Aumayr und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für wirtschaftliehe Angelegenheiten

betreffend transeuropäisehe Wassernetze

 

 

Im Umweltaussehuß der EU in Brüssel kündigte der spanisehe Umweltminister und

Aussehußvorsitzende Jose Borrel Fontelles am 7. September dieses Jahres an , daß der

zukünftige Sehwerpunkt in der europäischen Umweltpolitik die gemeinsame Wasserpolitik

sein werde. Man müsse unterschiedliche physikalische Voraussetzungen überwinden und zu

einer "gereehten", europaweiten Wasserverteilung gelangen. Eine fünfjährige Dürreperiode

wie zum Beispiel in Kastillien könne damit problemlos überwunden werden.

Landwirtsehaftsminister Molterer hat zwar versichert, daß sich Österreich vehement dafür

einsetzen werde, daß über österreiehische Wasserressoureen alleine in Österreich entschieden

werde, bei einer entspreehenden Revision der Maastrieht - Verträge besteht aber die Gefahr

einer Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzip betreffend Entscheidungen über europäisehe

Wasserressourcen.

Darüber hinaus hat der spanische Umweltminister in der oben genannten Sitzung den Artikel

1 30 s des Maastrichter - Vertrages dahingehend interpretiert. daß die Verpflichtung,

Wasserressourcen an die EU zu verteilen, darin festgeschrieben sei und dies über sogenannte

transeuropäische Wassernetze erfolgen solle und einem Entschliessungsantrag des

Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen des Europäischen Parlaments vom November

1995 ist klar zu entnehmen, daß "... die Heranführung und der Transport von Wasser von den

nordeuropäischen Ländern mit zuviel Wasser zu den Mittelmeerländern, die dringend Wasser

brauchen, gefördert werden müssen; (das Europäische Parlament) unterstützt daher den Bau

von Transportsystemen (...) für den Wassertransport in die Trockengebiete".

Österreieh zählt zu den wasserreichsten Ländern Europas und erseheint damit geradezu

prädestiniert, die wasserarmen Länder Südeuropas mit Wasser zu versorgen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für

wirtsehaftliehe Angelegenheiten folgende

 

 

Anfrage

 

1) Erachten Sie die Errichtung von transeuropäischen Wassernetzen als sinnvoll und für die

Versorgung Europas mit Wasser für notwendig?

 

2) Sind Sie der Meinung, daß Österreich die wasserarmen Länder des Südens mit Wasser

beliefern soll? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen soll dies ihrer Meinung nach

erfolgen und wenn nein, welehe Gründe sprechen für Sie dagegen?

 

3) Welche Auswirkung hat Ihrer Meinung nach die Dotierung transeuropäiseher Wassernetze

auf die österreichische Energiebilanz?

 

4) Können Sie von seiten Ihres Ressorts ausschließen, daß in Zukunft die Entscheidung über

österreichische Wasserressourcen in Brüssel fallen werden?

 

5) Was werden Sie unternehmen, wenn betreffend die Bewirtschaftung der Wasserressourcen

das Einstimmigkeitsprinzip im Zuge der Maastricht - Revision zugunsten des

Mehrstimmigkeitsprinzips fällt?

 

6) Besteht Ihrer Meinung nach dureh den Art. 130 S des Beitrittsvertrages die Möglichkeiten,

Österreich

a) an der Errichtung eines transeuropäischen Wassernetzes verbindlich zu

beteiligen

b) und ist Österreich in der Folge verpflichtet, dieses transeuropäische

Wassernetze aus seinen eigenen Ressourcen zu dotieren?