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der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend die Schaffung von einheitlichen gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der
Ausbildung von Rehabilitationshunden
Der Trend zum Assistenzhund für Behinderte ist weltweit im Ansteigen begriffen. Man
unterscheidet Führhunde für Blinde, Partnerhunde für Rollstuhlfahrer und schwer
körperbehinderte und Signalhunde für Gehörlose und Hörbehinderte. Diese Hunde erhöhen
die Selbständigkeit von behinderten Menschen und daher deren soziale Integration.
Es ist naheliegend, daß alle diese Hunde eine spezielle und gute Ausbildung brauchen,
damit sie als geprüfte Rehabilitationshunde eingesetzt werden können.
Aber hier gibt es in Österreich immer noch gravierende Mißstände:
Es fehlen einheitliche gesetzliche Bestimmungen, die die Ausbildung sowie die Prüfung von
Rehabilitationshunden regeln.
Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ist Hundeausbildung ein freies Gewerbe, sodaß
praktisch jeder, der auch nur einrnal einen Führhund und/oder einen Film über deren
Ausbildung gesehen hat, diese Ausbildung in Angriff nehmen kann.
Durch die jahrelange Bemühung von Selbsthilfegruppen wurde zwar in den letzten Jahren
eine Prüfungskommission für Blindenführhunde eingerichtet, die derzeit beim
Blindenverband angesiedelt ist, und die aus VertreterInnen verschiedener Ministerien und
Kostenträger zusammengesetzt ist.
Aber auch diese Prüfungskommission arbeitet ohne rechtliche Grundlage und hat daher
keine Kompetenzen.
Für die anderen Rehabilitationshunde gibt es nicht einmal eine Prüfungskommission.
Die öffentlichen Kostenträger wälzen jede Verantwortung auf die ehrenarntlichen Vereine
ab.
Es gibt keine offizielle Anerkennung der Rehabilitationshunde als Hilfsmittel im Sinne des §
154 ASVG. Die Finanzierung durch die öffentliche Hand ist uneinheilich und für die
Ansuchenden schwer durchschaubar.
Ein weiteres Problern ist die fehlende Akzeptanz der Rehabilitationshunde in der
Öffentlichkeit.
Es passiert ständig, daß Blinden mit ihren Führhunden der Zutritt zu Ärntern, Geschäften,
Lokalen usw. verwehrt wird, daß sie nicht mit dem Taxi befördert werden usw. .
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE :
1) Planen Sie die Anerkennung der Rehabilitationshunde als Hilfsmittel im Sinne des
§ 154 ASVG?
Wenn ja, ab wann?
Wenn nein, warum nicht?
2) Was werden Sie unternehmen, damit es zur Schaffung einer einheitlichen rechtlichen
Grundlage von Ausbildung, Prüfung und Finanzierung von Rehabilitationshunden
kommt?
3) Planen Sie, eine interministerielle Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der
Ausbildung, Prüfung und Finanzierung von Rehabilitationshunden beschäftigt und
dafür einheitliche Regelungen erarbeitet?
Wenn ja, wann werden Sie eine derartige Arbeitsgruppe einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
4) Welche Maßnahmen sind Ihrer Meinung nach geeignet und notwendig um die
Akzeptanz der Rehabilitationshunde durch die nichtbehinderte Bevölkerung zu
steigern, damit behinderte Menschen mit ihren Hunden Zugang zu öffentlichen und
privaten Einrichtungen haben?
5) Viele behinderte Menschen sind über die Beschaffung und Finanzierung sowie über
die Einsatzrnöglichkeiten von Rehabilitationshunden nicht informiert.
Planen Sie lnformationveranstaltungen in diesem Bereich?