150/J

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic , Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

betreffend Planstellenbedarf bei Implementierung des UOG 93

 

 

In einem Entwurf zum Universitätensorganisationsgesetz 1993 (siehe BMWF - Materialien

zur Hochschulreform Nr. 5) befindet sich im Anhang eine Studie "Finanzielle

Auswirkungen der Hochschulreform " , durchgeführt von Prof. Dr. F. Strehl und

Mitarbeitern. Diese Studie errechnet einen zusätzlichen Bedarf an Verwaltungsplanstellen

von minimal 358/maximal 382 - bei Einsparung von 100 - 150 Planstellen im BMWFK für

die Endphase der Implementierung des UOG 1993. In der Regierungsvorlage UOG 93

wurden die Planstellenzahlen dieser Studie - offensichtlich nach Gesprächen zwischen den

Ministerien - dahingehend verändert, daß nur mehr rninimal 236/maximal 256 zusätzliche

Verwaltungsplanstellen vorgesehen waren - bei Einsparung von 40 Stellen im BMWFK.

Dabei wurden u.a. die benötigten Stellen für Studiendekanate herausgenommen.

 

Eine neuere Studie an der Universtät lnnsbruck, durchgeführt von Prof. Dr. M. Gantner

und Prof. Dr. R. Hammer (finanziert vom BMWFK) errechnet einen zusätzlichen

Planstellenbedarf an der Univ. Innsbruck für die Universitätsleitung und -verwaltung von

59 Planstellen + 1 Rektor + 1 hauptamtlicher Vizerektor; außerdem einen zusätzlichen

Planstellenbedarf für die Universitätsbibliothek von 65 Planstellen (notwendig, da durch das

UOG 93 die Institutsbibliotheken ohne Übergangsbestimmungen zu Fachbibliotheken

werden).

 

Es könnte nun folgende Hochrechnung durchgeführt werden: Da es in Österreich 12

Universitäten gibt und jene in Innsbruck ca. 11 % der Studierenden betreut und über ca.

15 % des Hochschullehrerpersonals verfügt, erscheint ein durchschnittlicher

Hochrechnungsfaktor von 10 für die Umrechnung der Innsbrucker Daten auf Österreich

insgesamt gerechtfertigt. Daraus würde sich ein zusätzlicher gesamtösterreichischer

Planstellenbedarf von ca. 600 Verwaltungsplanstellen für Universitätsleitungen und -

verwaltungen und von nochmals 600 Planstellen für Universitätsbibliotheken - auch wenn

diese als Nachholbedarf gegenüber dem UOG 75 seitens des BMWFK deklariert werden -

ergeben.

 

An Stelle einer Einsparung von PlansteIlen hat das BMWFK mittlerweile in den Jahren

1990-1995 eine Planstellenausweitung von 370 auf 504 (laut "Die Presse" vom 13. 12. 1995 ,

S. 6) durchgeführt. Weiters ist ein Entwurf für ein neues Universitätsstudiengesetz in

Begutachtung, der in seinem Anhang einen neuerlichen zusätzlichen Planstellenbedarf von

91 Verwaltungsplanstellen - bei Einsparung von 6 Planstellen in BMFWuK - ausweist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stelIen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 . Können Sie nachvollziehbar begründen. wie und warum der von Prof. F. Strehl und

Mitarbeitern ursprünglich höher angesetzte Planstellenbedarf für die Implementierung des

UOG 93 für die Regierungsvorlage UOG 93 nach unten korrigiert wurde - insbesondere

durch Herausnehmen der zusätzlichen Planstellen für Studiendekanate, obwohl deren Bedarf

immer unbestritten war ?

 

2. Warum hat es bis heute im BMFWK selbst keine Planstelleneinsparung, sondern im

Gegenteil eine Planstellenvermehrung von 370 auf 504 gegeben ?

 

3. Welchen österreichweiten Planstellenbedarf für die Implementierung des UOG 93 können

Sie unter Berücksichtigung der Gantner-Hammer-Studie (die den Planstellenbedarf für die

Universität Innsbruck erstmalig tational begründet errechnet hat) dem Nationalrat

verbindlich mitteilen ?

 

4. Können Sie gewährleisten, daß die zu erwartende, enorme Ausweitung der

Verwaltungsplanstellen nicht zu Iasten der Planstellen im wissenschaftlichen Bereich

erfolgt? Wenn Ja, wie ?

 

5. Durch welche Maßnahmen wollen Sie eine jährliche, einprozentige Planstelleneinsparung

erzielen, wenn andererseits, zusätzlich Hunderte von Verwaltungsplanstellen benötigt

werden, und zwar nicht nur für die Implementierung des UOG 93, sondern auch für das

jetzt in Begutachtung stehende Universitätsstudiengesetz ?

 

6. Wieviele zusätzliche Planstellen könnten eingespart werden, wenn die mit 1. 10. 1996

vorgesehene Implementierung des UOG 93 an den drei großen Universitäten Wien, Graz

und Innsbruck - mit medizinischen Fakultäten - ausgesetzt würde ?

 

7. Können Sie die Planstellenausweitung im BMFWK - die entgegen den Berechnungen der

Ressourcenerfordernisse zum UOG 93 erfolgte - verantworten, insbesondere unter

Berücksichtigung eines Einsparungsvolumens von 10.000 Planstellen im öffentlichen Dienst