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der Abgeordneten Petrovic , Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
betreffend Planstellenbedarf bei Implementierung des UOG 93
In einem Entwurf zum Universitätensorganisationsgesetz 1993 (siehe BMWF - Materialien
zur Hochschulreform Nr. 5) befindet sich im Anhang eine Studie "Finanzielle
Auswirkungen der Hochschulreform " , durchgeführt von Prof. Dr. F. Strehl und
Mitarbeitern. Diese Studie errechnet einen zusätzlichen Bedarf an Verwaltungsplanstellen
von minimal 358/maximal 382 - bei Einsparung von 100 - 150 Planstellen im BMWFK für
die Endphase der Implementierung des UOG 1993. In der Regierungsvorlage UOG 93
wurden die Planstellenzahlen dieser Studie - offensichtlich nach Gesprächen zwischen den
Ministerien - dahingehend verändert, daß nur mehr rninimal 236/maximal 256 zusätzliche
Verwaltungsplanstellen vorgesehen waren - bei Einsparung von 40 Stellen im BMWFK.
Dabei wurden u.a. die benötigten Stellen für Studiendekanate herausgenommen.
Eine neuere Studie an der Universtät lnnsbruck, durchgeführt von Prof. Dr. M. Gantner
und Prof. Dr. R. Hammer (finanziert vom BMWFK) errechnet einen zusätzlichen
Planstellenbedarf an der Univ. Innsbruck für die Universitätsleitung und -verwaltung von
59 Planstellen + 1 Rektor + 1 hauptamtlicher Vizerektor; außerdem einen zusätzlichen
Planstellenbedarf für die Universitätsbibliothek von 65 Planstellen (notwendig, da durch das
UOG 93 die Institutsbibliotheken ohne Übergangsbestimmungen zu Fachbibliotheken
werden).
Es könnte nun folgende Hochrechnung durchgeführt werden: Da es in Österreich 12
Universitäten gibt und jene in Innsbruck ca. 11 % der Studierenden betreut und über ca.
15 % des Hochschullehrerpersonals verfügt, erscheint ein durchschnittlicher
Hochrechnungsfaktor von 10 für die Umrechnung der Innsbrucker Daten auf Österreich
insgesamt gerechtfertigt. Daraus würde sich ein zusätzlicher gesamtösterreichischer
Planstellenbedarf von ca. 600 Verwaltungsplanstellen für Universitätsleitungen und -
verwaltungen und von nochmals 600 Planstellen für Universitätsbibliotheken - auch wenn
diese als Nachholbedarf gegenüber dem UOG 75 seitens des BMWFK deklariert werden -
ergeben.
An Stelle einer Einsparung von PlansteIlen hat das BMWFK mittlerweile in den Jahren
1990-1995 eine Planstellenausweitung von 370 auf 504 (laut "Die Presse" vom 13. 12. 1995 ,
S. 6) durchgeführt. Weiters ist ein Entwurf für ein neues Universitätsstudiengesetz in
Begutachtung, der in seinem Anhang einen neuerlichen zusätzlichen Planstellenbedarf von
91 Verwaltungsplanstellen - bei Einsparung von 6 Planstellen in BMFWuK - ausweist.
Die unterfertigten Abgeordneten stelIen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Können Sie nachvollziehbar begründen. wie und warum der von Prof. F. Strehl und
Mitarbeitern ursprünglich höher angesetzte Planstellenbedarf für die Implementierung des
UOG 93 für die Regierungsvorlage UOG 93 nach unten korrigiert wurde - insbesondere
durch Herausnehmen der zusätzlichen Planstellen für Studiendekanate, obwohl deren Bedarf
immer unbestritten war ?
2. Warum hat es bis heute im BMFWK selbst keine Planstelleneinsparung, sondern im
Gegenteil eine Planstellenvermehrung von 370 auf 504 gegeben ?
3. Welchen österreichweiten Planstellenbedarf für die Implementierung des UOG 93 können
Sie unter Berücksichtigung der Gantner-Hammer-Studie (die den Planstellenbedarf für die
Universität Innsbruck erstmalig tational begründet errechnet hat) dem Nationalrat
verbindlich mitteilen ?
4. Können Sie gewährleisten, daß die zu erwartende, enorme Ausweitung der
Verwaltungsplanstellen nicht zu Iasten der Planstellen im wissenschaftlichen Bereich
erfolgt? Wenn Ja, wie ?
5. Durch welche Maßnahmen wollen Sie eine jährliche, einprozentige Planstelleneinsparung
erzielen, wenn andererseits, zusätzlich Hunderte von Verwaltungsplanstellen benötigt
werden, und zwar nicht nur für die Implementierung des UOG 93, sondern auch für das
jetzt in Begutachtung stehende Universitätsstudiengesetz ?
6. Wieviele zusätzliche Planstellen könnten eingespart werden, wenn die mit 1. 10. 1996
vorgesehene Implementierung des UOG 93 an den drei großen Universitäten Wien, Graz
und Innsbruck - mit medizinischen Fakultäten - ausgesetzt würde ?
7. Können Sie die Planstellenausweitung im BMFWK - die entgegen den Berechnungen der
Ressourcenerfordernisse zum UOG 93 erfolgte - verantworten, insbesondere unter
Berücksichtigung eines Einsparungsvolumens von 10.000 Planstellen im öffentlichen Dienst