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der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Privilegienabbau und Belastungspaket
Die jahrelange ungehemmte Verschwendungspolitik der sozialistisch dominierten
Bundesregierung hat zu einer völligen Zerrüttung des Bundeshaushaltes geführt und die
Staatsverschuldung in eine unverantwortliche Höhe getrieben. Die Vcrschuldung der
öffentlichen Hand betrug Ende 1995 insgesamt 1.626,2 Mrd. S, das sind 68,5 % des BIP.
Österreich ist auch der cinzige Mitgliedsstaat der EU, bei dem sich diese negative Entwicklung
im Jahre 1995 noch erheblich verstärkte.
Als Heilmittel gegen diese Entwicklung hat die Bundesregierung den Österreicherinnen und
Österreichern nunmehr ein als Sparpaket gctarntes Belastungspaket verordnct.
Von diesem Belastungspaket sind alle Bevölkerungsschichten betroffen, insbesondere aber der
Mittelstand, die Fam ilien, die Studenten, die Unternehmer und dcr öffentliche Dienst.
So beinhaltet das 100 Mrd. S Belastungspaket auf der Ausgabenseite nicht nachvollziehbare
Einsparungen idHv :
Personalaufwand im öffentlichen Dienst 16,0 Mrd. S
fam iliären Transferleistungen und beim Pflegegeld 8,2 Mrd. S
Arbeitslosenversicherungsleistungen 5,3 Mrd. S
Pensionsversicherungsleistungcn 13,5 Mrd. S
Förderungen 2,8 Mrd. S
Verwaltungsrcformmaßnahmcn und bei Bundesbctrieben 16,4 Mrd. S
Einschränkung von Zweckbindungen 4.5 Mrd. S
zusammen also 66,7 Mrd. S
Die einnahmenseitigen Maßnahmcn beinhalten ein Belastungspotential von nahezu 50 Mrd. S,
wovon der Bundcshaushalt, bedingt durch die gemcinschaftlichen Bundesabgaben, 33 Mrd. S
für sich lukrieren kann. Der österreichische Steuerzahler bzw eine österreichische
Durchschnittsfamilie kann in den Folgejahren je nach Betroffenheit mit Kürzungen zwischen
20.000,-- S und 100.000,-- S im Jahr rcchnen.
. Durch Staffelung bzw. Wegfall des allgemeinen Absetzbetrages und der Sonderausgaben wird eine
indirekte Solidarabgabe geschaffen;
. mit der forcierten Überstundenbesteuerung, der Sistierung der Freibetragsbescheide und der
modifizierten Besteuerung bei den Sonderzahlungen werden insbesondere die Arbeitnehmer
getroffen;
. die Einschränkungen bei Verlustmodellen, beim Verlustabzug und bei bisher begünstigten
Veräußerungsgewinnen sowie die vorzeitige Rückstellungsnachversteuerung belasten die
Unternehmer (vor allem solche in der Anlaufphase).
Mit der Erhöhung der Normverbrauchsabgabe, der Kapitalertragsteuer, der Erbschaft- und
Schenkungsteuer und der Tabaksteuer werden cbenso nahezu alle Bcvölkerungsgruppen
mehrbelastet.
Mit der nunmchr eingeführten Energiesteuer entschied sich die Bundesregierung für die
schlechteste Variante, indem die dadurch erzielten Mittel nicht zur Senkung der
Lohnnebenkosten, sondern zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet werden. Zudem wird
mit dieser Minusvariante nicht nur der Wirtschaftsstandort Österreich gefährdet, sondern es
werden auch die Fam ilien als zwangsläufige Energie-Hauptkonsumenten überproportional
belastet.
Während die Österreicherinnen und Österreicher durch das Belastungspaket enorm zur Kasse
gebeten werden, bleiben die Politikerprivilegien völlig unangetastet. Dabei zeigt ein
internationaler Vergleich, daß Österreichs Politiker zu den am bestcn verdienenden unter den
westlichen Demokratien zählen. Kernpunkt der Kritik der Öffentlichkeit ist, daß die Politiker
kein leistungsbezogenes Gehalt bezichen und sich im Lau fe der Jahre daruber hinaus
materielle Vorteile sicherten, die dcm normalsterblichen Bürger selbstverständlich verwehrt
bleiben.
Die Monatseinkommen (Bezug, Amtszulage, Auslagenersatz) der Bundespolitiker zeigen
folgendes Bild:
Anfangsbezug Höchstbezug
Bundespräsident 41 1.361,75 S 41 1.361,75 S
Bundeskanzler 170.919,99 S 205.680,87 S
Bundesminister 186.741,60 S 221.502,48 S
Staatssekretär 168.067,44 S 199.352,23 S
RH-Präsident 186.741,60 S 221.502,48 S
Volksanwalt 168.067,44 S 199.352,23 S
NR-Präsident 177.404,52 S 210.427,35 S
BR-Vorsitzender 1 02.941 ,70 S 1 19.453,12 S
N R-Präsident-Stv. l 77.404,52 S 210.427,35 S
BR-Vorsitzender-Stv. 102.941 ,70 S 1 19.453,12 S
RH-Vizepräsident l 68.067,44 S 199.352,23 S
Klubobmann 135.297,62 S 164.149,16 S
Nationalrat 81.504,59 S 98.885,03 S
Bundesrat 40.752,29 S 49.442,51 S
Neben den Monatsbezügen samt Sonderzahlungcn sind es jedoch vor allem die Abfertigungs-
und Pensionsregelungen, die auf Kritik stoßen und echte Privilegien darstellen:
Abfertigungsregelung für Regierungsmitglieder:
bereits nach 6 Monaten Funktionsdauer: 3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
nach einem Jahr Funktionsdauer: 6 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
nach drei Jahren Funktionsdauer: 12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
Abfertigungsregelung für Abgeordnete:
bereits nach 3 Jahren Funktionsdauer: 3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
nach 1 5 Jahren Funktionsdauer: 12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen
Die Pensionsregelung für Regierungsmitglieder sicht einen Pensionsanspruch bereits nach 4
Jahren vor; jene für Abgeordnete bereits nach 10 Jahren (nur für jene, die erstmals in der XX.
GP zu Abgeordneten gewählt wurden, wurde dic Anwartschaft auf 15 Jahre erhöht). Daneben
bestehen weitere Regelungen, die ebenfalls nur als sachlich völlig unbegründete Privilegien
bezeichnet werden können:
. etwa die Möglichkeit, als Beamter neben dem Politikereinkommen cin weiteres arbeitsloses
Einkommen zu bezichen und
. vorzeitig in den Ruhestand treten zu können.
Angesichts der den Bürgern auferlegten Belastungen ist es dringend geboten, einen
umfassenden Abbau der Politikerprivilegien einzuleiten. Den Österreicherinnen und
Österreichern fehlt nämlich im zunehmenden Maße jedes Verständnis für die üppigen, sachlich
nicht gerechtfertigten Begünstigungen der Politiker.
Neben dem Bereich der Politikerprivilegien bleiben durch das Belastungspaket aber auch die
anderen geschützten Bereiche unangetastet.
So hat etwa der porporzmäßig besetzte Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB)
für deren Bedienstete und Pensionisten ein Dienst- und Pensionsrecht geschaffen, das
seinesgleichen sucht.
Obwohl die Angestellten der OeNB in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis stehen (§ 38 Abs. 1
NationalbankG), sind diese im Gegensatz zu Privatangestelltcn bei der Vetsicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter krankenversichert und beziehen von der OeNB die Pension.
Die OeNB zahlte 1994 aus ihrcn laufenden Erträgnissen (Position 4 der Gewinn und
Verlustrechnung: "Personalaufwand, sowohl Gehälter für Aktive als auch Ruhe- und
Versorgungsgenüsse für Pensionisten") an ca. 1.150 Mitarbeiter Gehälter im Ausmaß von ca.
1 Mrd. S/Jahr (darunter für 6 Direktoriumsmitglieder 30,5 Mio. S) sowie an ca. 1.300 Pensionisten
Ruhe- und Versorgungsgenüsse von ca. 850 Mio. S/Jahr (darunter für pensionierte
Direktoriumsmitglieder bzw. deren Witwen 36,7 Mio. S) aus.
Einige Privilegien der Bediensteten der Nationalbank werden durch die nachstehene Tabelle
illustriert:
DIENSTANTRITT DIE.NSTANTRITT
(bis 31.3.1993) (nach dem 1.4.1.993)
Pensionsbeiträge des Dienstnehmers 2 % des Monatsbezuges 5 % des Monatsbezuges
Jubiläumsabgabe nach 20, 30 und 40 je 3 Monatsbezüge 3 Monatsbezüge
Dienstjahren
Abfertigung zum Pensionsantritt: 17,5 Monatsbezüge 17,5 Monatsbezüge
BemessungsgrundIage letzter Monatsschemabezug letzter Monatsschemabe
zuzüglich der zuletzt zuge- zuzüglich der zuletzt zu
standenen Zulagen und der standenen Zulagen und
Überstundendurchschnitt der Überstundendurchschnitt
letzten 10 Jahre letzten 10 Jahre
Pensionshöhe in % der Bemessungs- Bei einem Lebensalter von 55 Bei einem Lebcnsalter von
grundlage: Jahrcn und bei 35 anrechen- Jahren und bei 40 anrech
baren Dienstjahren 85 % baren Dienstjahren 80 %
Weitere geschützte Privilegienparadiese finden sich im Bereich der Kammern und
Sozialversicherungen, deren Funktionäre jeweils die Vorteile aus Privatwirtschaft und
Beamtenverhältnis genießen. So sind Abfertigungsregelungen üblich, die oftmals über die
Regelungen des Angestclltengesetzes weit hinausgehen, während die Pensionsregelungen sich am
öffentlivhen Dienst orientieren. Zu betonen ist, daß alle diese Privilegien von den
zwangsverpflichteten M itgliedern der Kammern bzw. von den Sozialversicherten zu finanzieren
sind.
Ein weiterer privilegierter Bereich, dcr besondcrs durch ein weit überhöhtes Gehaltsniveau
het.vorsticht, ist die Elektrizitätswirtschaft. Dazu einige Beispicle aus dem Wahrnehmungsbericht
des Rechnungshofes III - 18 BlgNR XlX. GP.:
Österreichische Draukraftwerke
Vorstand: 2 Pcrsonen mit Gesamtbezügcn von 5,6 Mio. S (1991)
Vorstandsverträge: Für den Fall der Auflösung des Dienstverhältnisses durch die
Unternehmung in der 2. oder einer folgenden Periode: sofortiger, vom Lebensalter
unabhängiger Pensionsanspruch, der auch dann nicht ruht oder sich entsprechend verringert,
wenn der Ausscheidende sein Berufslcben anderweitig fortsetzt.
Zahlung von 251 .000.- S an cin Vorstandsmitglied für nicht konsumierten Urlaub.
Ennskraftwerke AG
Zahlung einer freiwilligen Abfertigung an 2 frühere Vorstandsmitglieder in Höhe von 1,4 Mio.
bzw. 1,3 Mio. S.
Steiermärkische Elektrizitäts AG
1992 betrugen die Bezüge der 3 Vorstandsmitglieder insgesamt rd. 7 Mio. S, 1993 rd. 8 Mio.
S.
Vertrag eines seit Mai 1993 tätigen Vorstandsmitgliedes sah bei Nichtverlängerung des
Vertrages Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung als Prokurist oder Führungskraft im
Prokuristen-Bezugsniveau bzw. Rückkehr in Führungsposition im Verbund vor.
Tauernkraftwerke AG
Vorstand: 2 Mitglieder mit Jahreseinkommen von zusammen rd. 5,7 Mio. S /1991).
Bei Nichtverlängerung der Funktion sah der Vertrag die Weiterbeschäftigung als Prokurist vor;
die gleichzeitige Ausübung von Vorstands- und Geschäftsführertätigkeit bei Tochter- bzw.
Konzernunternehmen bewirkte teilwcise cinen zusätzlichen Abfertigungsanspruch. Bei
Auflösung des Vertrages nach der 1 . Wiederbestellung entstand unabhängig von Alter,
Berufsunfähigkeit oder Tätigkeit in branchenfremden Bereichen ein sofortiger
Ruhegenußanspruch. Der durchschnittliche Bezug eines Aufsichtsrates betrug 1992 rd.
341.000.- S.
Österreichische Donaukraftwerke AG
61 Sondervertragsinhaber erhielten durchschnittlich je 700.000.- S Jahrespensionszuschuß.
Vorstand: 2 Mitglieder m it Gesamtbezügen von rd. 5,8 Mio. S.
Eine Verlängerung der Vorstandsverträge um eine Periode genügte, um einen sofortigen
Pensionsanspruch bei Ausscheiden zu erwcrben.
Einen weiteren privilegierten Bereich stellt die Vertretung des Bundes in diversen
Aufsichtsräten. anderen Au fsichtsfunktionen, Beiräten, Arbeitsgruppen und sonstigen Gremien
dar, deren Zahl unabsehbar und oftmals mit lukrativen Zusatzeinkommen insbesondere für
hohe Beamte verbunden ist. Die Vergabe dieser Funktionen erfolgt nach Gutdünkcn des
jcweiligen Bundesministers. Das Finanzministerium vcrfügt über bcsonders vielc dieser
Aufsichtsfunktionen, die während der Dienstzeit ausgeübt wcrden. So werden beispielsweise
146 Kreditinstitute durch Staatskommissäre und dcren Stellvertreter überwacht, welche
monatlich für diese Tätigkeit neben ihrem Beamtenbezug mehr als 6.000,-- S bzw. 3.000,--
S beziehen. Rund 25 Beamte sind bei zwei oder mehr Banken Staatskommissäre. Laut einer
Anfragebeantwortung üben einzelne hohe Beamte eine Vielzahl von Aufsichtsfunktionen (bis
zu 14) gleichzeitig aus; demnach übten 177 Bedienstete des Finanzministeriums derartige
Funktionen aus und bezogen daraus Vergütungen, die in manchen Fällen die Höhe eines
zweiten Bezuges erreicht.
Die Aufzählung der privilegierten Bereiche erhebt keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit.
Privilegien sind begünstigende Sonderregelungen für Personen oder Personengruppen, die sachlich
nicht bzw. nicht mehr begründet sind. Angesichts der Belastungen, die den Österreicherinnen und
Osterreichern au ferlegt werden, ist es dringend geboten, einen umfassenden Abbau der Privilegien
in allen bisher geschützten Bereichen einzuleiten. Den Österreicherinnen und Österreichern fehlt
nämlich in zunehmendem Maße jedes Verständnis für die teilweise üppigen, sachlich nicht
gerechtfertigten Privilegien. Nicht zuletzt liegt im Abbau dieser ungerechtfertigten
Vergünstigungen ein beachtliches Einsparungspotential.
Die Nutzung dieses Einsparungspotcntials müßte im ureigensten Interesse dieses Finanzministers
licgen, der nicht nur die Hauptverantworutng für die Bundesfinanzen und damit auch für den Erfolg
der angestrebten Budgetkonsolidierung trägt, sondcrn dieses Belastungspaket auch im cinzelnen an
höchstverantwortlicher Stelle mitgeschnürt hat.
In diesem Sinne müßte ihm der Abbau der Politikerprivilegien ein besonderes Anliegen sein, da die
Aufwendungen für Bezüge und Politikerpensionen den Bundeshaushalt unmittelbar bclasten und in
den letzten Jahren stetig gestiegen sind. Dem Finanzminister kommt im Rahmen seiner
Zuständigkeit für das Währungs-, Kredit-, Sparkassen-, Bank- und Börsenwesen, aber auch die
Verantwortung für die Verschwendungen der OeNB und die sie betreffenden
füllhorncharakterhaften Bezugsregelungen zu.
Auch die Gebarung der Kammern und Sozialversicherungsträger darf dem Finanzminister nicht
gleichgültig sein, weil auch in diesem Bereich bundesgesetzliche Regelungen bestehen und die
Abgänge teilweise direkt oder indirekt aus dem Bundcshaushalt finanziert wcrdcn.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
D R I N G L I C H E A N F R A G E
1. Welchen Betrag hat der Bund in den Jahren 1990 bis 1995 zur Finanzierung der Politikerbezüge
einschließlich der Pensionsaufwendungen für Politiker insgesamt aufgewendet?
2. Sind Sie als Verantwortlicher für die Finanzpolitik der Auffassung, daß die Regelungen über die
Bezüge der Politiker echte Privilegien beinhalten und reformbedürftig sind?
Wenn ja, um welche Regelungen handelt es sich dabei im einzelnen?
Wenn nein, warum nicht?
3. Werden Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit für finanzielle Angelegenheiten Initiativen
ergreifen, um dic derzcitige Abfertigungsregelung, die beispielsweise einem nicht sehr
erfolgreichen Ex-Finanzminister nach nur 9 monatigcr Tätigkeit einen Abfertigungsanspruch in
Höhe von 3 Monatsbezügen samt anteiliger Sonderzahlung vcrschafft, zu vcrändern?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Werden Sie Ihren Einfluß geltend machen, um die derzcitige Pensionsregelung, die einem
Bundesminister nach 4-jähriger Funktionsdauer bereits mit 55 Jahren einen Pcnsionsanspruch
verschafft, zu verändern?
Wenn ja, welche konkreten Initiativen planen Sie?
Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Initiativen werden Sie wann sctzen, um die derzeitige Regelung über die
Entfernungszulage für Mandatare sowie die Regelung über die unentgeltliche Beförderung auf
bestimmten Verkehrsmitteln bzw. die Erstattung von Reisekosten für Mandatare zu verändern?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen planen Sie?
Wenn nein, warum nicht?
6. Werden Sie Ihren Einfluß geltend machen, um die derzeitige Regelung, die einem
Abgeordneten, der gleichzeitig Beamter ist, de facto den Bezug eines arbeitslosen
Beamtenbezuges und damit einen ungerechtfertigten Doppelbezug ermöglicht, aufzuheben?
Wenn ja, welche konkreten Initiativen planen Sie?
Wenn nein, warum nicht?
7. Werden Sie Ihren Einfluß geltend machen, um eine Regelung, die einem Abgeordneten, der
gleichzeitig Beamter ist, einen vorzeitigen Ruhestand ermöglicht, aufzuheben?
Wenn ja, wclche Maßnahmen planen Sie wann?
Wenn nein, warum nicht?
8. In welcher Form wcrden Sie darauf Einfluß nehmen, daß die Einkommen der Politiker in
Zukunft angemessen und leistungsorientiert gestaltet werden?
Wenn ja, wann?
Wenn ncin, warum nicht?
9. Wie werden Sie darauf einwirken, daß die Politikerpensionen in das Pensionssystem des ASVG
eingegliedert werden?
Wenn ja, welche konkreten Schritte werden wann Sie diesbezüglich unternehmcn?
Wcnn nein, warum nicht?
10.Sind Sie der Auffassung, daß die dargestellten dienst- und pensionsrechtlichen Regelungen bei
der OeNB als Privileg in einem besonders geschützten Bereich bezeichnet wcrden können und
werden Sie Maßnahmen setzen, um diese Regelungen der OeNB umfassend zu reformieren?
Wenn ja, inwiefern und welche konkreten Schritte planen Sie wann diesbezüglich zu ergreifen?
Wenn nein, warum nicht?
11.Werdcn Sie Maßnahmen setzen, um die Bediensteten der OeNB in das Pensionssystem des
ASVG einzugliedern?
Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie diesbezüglich wann unternehmen?
Wenn nein, warum nicht?
12.In welcher Form werden Sie Iht.en Einfluß wahrnehmcn, um im Bereich der gesetzlichen
Interessensvertretungen den Abbau von Privilegien und eine sparsamere Gebarung
durchzusetzen?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind wann geplant?
Wenn nein, warum nicht?
13.Wie werden Sie Ihren Einfluß als budgetverantwortlicher Bundesminister geltend machen, um
im Bereich der Sozialversicherungsträger eine sparsamcre Gebarung, etwa durch
Zusammenlegung der bestehenden Anstaltcn, durchzusetzen?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind wann gcplant?
Wenn nein, warum nicht?
14.Wie werden Sie Ihren Einfluß als budgetverantwortlicher Bundesminister geltend machen, um
die vom Rechnungshof immer wieder aufgezeigten Mißstände in staatsnahen Unternehmen, z.B.
in der Elektrizitätswirtschaft, die zu einer Privilegierung der dort Beschäftigten gcgenübcr
vergleichbaren Beschäftigten in der Privatwirtschaft geführt haben und in den Energiepreisen
ihren Niederschlag finden, abzustellen?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Wenn nein, warum nicht?
15.Worin liegt die sachlicher Rechtfertigung der dcrzeitigen Vorgangsweise bci Bestellung der
Vertreter des Bundes in divcrsen Aufsichtsgremien insbcsondere im Bankcnbereich?
16.Werden Sie Maßnahmen setzen, um künftig die Bestellung der Vertreter des Bundes in
Aufsichtsfunktionen, insbcsondere im Bankenbercich, zu objcktivieren?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind wann geplant?
Wenn ncin, warum nicht?
17.Worin ist Ihres Erachtens im vorliegenden Belastungspaket dic von Expcrten favorisierten
weitgchend ausgabenseitige Budgetkonsolidierung zu erkennen, wenn die
einnahmenseitigen Maßnahmen des Belastungspaketes nahezu 50 % des
Konsolidierungszieles betragen?
18.Warum werden durch dieses Belastungspaket Familien überproportional belastet,
(insbesondere durch Reduktion familiärer Transferleistungen, Energiestcuer etc.), obwohl
bekannt ist, daß über I 00.000 Familien bereits an der Armutsgrenze leben, wenn sich im
Verhältnis dazu die Belastung von cinzelstehcnden (und im Regelfall finanzkräftigeren)
Pcrsonen in Grenzen hält?
19.Warum wird auch bei Studenten, die ebenso als sozial schwache Gruppe anzusehen sind,
überproportional gespart, indem abgesehen von der Streichung der Familienbeihilfe ab
Überschreiten der Mindeststudiendauer zusätzlich die Mitversicherung bei den Eltcrn und
die Freifahrten m it öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Studienorten gestrichen werden?
20.Warum werden gerade finanziell Schwache und in der Anlaufphase befindliche
Unternehmungen dadurch bclastet, daß dcr Verlustvortrag für die Jahre 1989 und 1990
überhaupt gestrichen wird, Verlustvorträge in den Jahren 1996 und 1997 nicht geltend
gemacht werden können und die Mindest-Körperschaftsteuer von 15.000,-- S auf
50.000,-- S, was vor allem kleine und Familien-GmbH 's trifft, angehoben wird?
21 .Durch welche Maßnahmen wird im Belastungspaket sichergestellt, daß Frauenrechte nicht
beschnitten, wenn der volle Karenzurlaub um cin halbes Jahr gekürzt und die versprochene
Kindergartenmilliarde nicht gcwährt werden?
22.Ist es volkswirtschaftlich und fiskalisch sinnvoll, die Vorsteuerabzugsmöglichkeit beim
sog. "Fiskal-LKW" abzuschaffen, wenn dadurch der heimische und hoch besteuerte Kfz-
Handel empfindliche Umsatzeinbußen wegen Billigimporten aus EU-Nachbarländern
befürchten muß und ausländische Handelsvcrtreter österreichische Handelsvertreter wegen
dieser Mehrbesteucrung zunehmend verdrängen können?
23.Warum werden verfassungsrechtliche Bedenken zu einzelnen Belastungspositionen, wie
insbesondere
die Streichung der Verlustvorträge der Jahre 1989 und 1990,
die nicht mögliche Geltendmachung von Verlustvorträgen in dcn Jahrcn 1996 und 1997,
die vorgezogene Nachversteuerung bestimmter Rückstellungen deren Auflösung gesetzlich
bis 1998 versprochen war,
die Sistierung von Freibetragsbeschciden, dercn Rcchtskraft durch gesetzlichen Willkürakt
ignoriert wird,
bisher nicht berücksichtigt?
24.Wie werden sich die Steuereinnahmen 1998 gestalten, wcnn 1998 geballt die ausgcsetzten
Verlustabzüge, Freibetragsbescheide und anzurechnenden überhöhten Vorauszahlungen zu
berücksichtigen sind, die sodann allesamt einschließlich der vorgezogenen
Rückstellungsnachverstcuerung auf Kosten der Steuereinnahmen 1998 gehen?
25.Wie stcllt sich im Lichte der vorangestellten Frage die nachhaltige Erfüllung
Konvergenzkriterien ab 1998 dar?
26.Ist Ihnen das von der österreichischen Arbeiterkammer bei der europäischen Kommission
eingeleitete Verfahren betreffend EU-Konformität der Normverbrauchsabgabe bekannt?
Warum wurde die Normverbrauchsabgabe erhöht, obwohl bekannt ist, daß wegen
mangelnder EU-Konformität ein Verfahren vor der europäischen Kommission anhängig ist
(SWK Heft 30, S 76 vom 20.1 0.1 995)?
27.Welche Überlegungen gaben im Gegensatz zur bisher praktizierten Finanzpolitik den
Ausschlag, vermehrt von Steuererhöhungen Gebrauch zu machen und nicht, wie sonst
üblich, Privatisierungen von Bundesvermögen und Bundesanteilen zur
Budgetkonsolidierung heranzuziehen?
28.Inwieweit werden durch das Vorziehen von Steuereinnahmen die Konvergenzkriterien der
EU zur Teilnahme an der europäischen Währungsunion untcrlau fen (vgl. hiezu
beispielsweise das EUGH Urteil vom 20.10.1993, C-10/92, in Zusammenhang mit der
mangelnden EU-Konformität einer 13. UVZ als unzulässige Besteuerung von
Fiktivumsätzen;. SWK Heft 10, S 15 vom 25.3.1994)?
29.Wie erklären Sie sich den Rückgang des Abgabenerfolges für Jänner 1996 von -58,6 %
gegenüber --2 7,2 % i m J änner 1 995, wobei insbesondere die Einnahmen aus der
Umsatzsteuer m it 1 .436,7 Mio. S um 81 ,5 % hinter den Einnahmen des Vorjahres (7.770,7
Mio. S) liegen?
30.Wie ist des weiteren bei Vergleich der Abgabencrfolge im Jänner das Anwachsen
der Kapitalertragsteuet auf Zinsen von 708,5 Mio. S 1995 auf 1,898,1 Mio. S 1996,
der Alkoholsteuer von 52.4 Mio. S 1995 auf 1 1 l .4 Mio. S 1996.
der Normalverbrauchsabgabe von 258 Mio. öS 1995 auf 371..7 Mio. S 1996 und
der rnotorbezogenen Versicherungssteuer von 1.442,7 Mio. S 1995 auf 1.669,5 Mio. S
zu erklären?
In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinn des § 93 Abs. 4 GOG-NR zum
frühestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln.