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der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Privilegienabbau und Belastungspaket

 

 

Die jahrelange ungehemmte Verschwendungspolitik der sozialistisch dominierten

Bundesregierung hat zu einer völligen Zerrüttung des Bundeshaushaltes geführt und die

Staatsverschuldung in eine unverantwortliche Höhe getrieben. Die Vcrschuldung der

öffentlichen Hand betrug Ende 1995 insgesamt 1.626,2 Mrd. S, das sind 68,5 % des BIP.

Österreich ist auch der cinzige Mitgliedsstaat der EU, bei dem sich diese negative Entwicklung

im Jahre 1995 noch erheblich verstärkte.

 

Als Heilmittel gegen diese Entwicklung hat die Bundesregierung den Österreicherinnen und

Österreichern nunmehr ein als Sparpaket gctarntes Belastungspaket verordnct.

 

Von diesem Belastungspaket sind alle Bevölkerungsschichten betroffen, insbesondere aber der

Mittelstand, die Fam ilien, die Studenten, die Unternehmer und dcr öffentliche Dienst.

 

So beinhaltet das 100 Mrd. S Belastungspaket auf der Ausgabenseite nicht nachvollziehbare

Einsparungen idHv :

Personalaufwand im öffentlichen Dienst 16,0 Mrd. S

fam iliären Transferleistungen und beim Pflegegeld 8,2 Mrd. S

Arbeitslosenversicherungsleistungen 5,3 Mrd. S

Pensionsversicherungsleistungcn 13,5 Mrd. S

Förderungen 2,8 Mrd. S

Verwaltungsrcformmaßnahmcn und bei Bundesbctrieben 16,4 Mrd. S

Einschränkung von Zweckbindungen 4.5 Mrd. S

zusammen also 66,7 Mrd. S

 

Die einnahmenseitigen Maßnahmcn beinhalten ein Belastungspotential von nahezu 50 Mrd. S,

wovon der Bundcshaushalt, bedingt durch die gemcinschaftlichen Bundesabgaben, 33 Mrd. S

für sich lukrieren kann. Der österreichische Steuerzahler bzw eine österreichische

Durchschnittsfamilie kann in den Folgejahren je nach Betroffenheit mit Kürzungen zwischen

20.000,-- S und 100.000,-- S im Jahr rcchnen.

. Durch Staffelung bzw. Wegfall des allgemeinen Absetzbetrages und der Sonderausgaben wird eine

indirekte Solidarabgabe geschaffen;

. mit der forcierten Überstundenbesteuerung, der Sistierung der Freibetragsbescheide und der

modifizierten Besteuerung bei den Sonderzahlungen werden insbesondere die Arbeitnehmer

getroffen;

. die Einschränkungen bei Verlustmodellen, beim Verlustabzug und bei bisher begünstigten

Veräußerungsgewinnen sowie die vorzeitige Rückstellungsnachversteuerung belasten die

Unternehmer (vor allem solche in der Anlaufphase).

Mit der Erhöhung der Normverbrauchsabgabe, der Kapitalertragsteuer, der Erbschaft- und

Schenkungsteuer und der Tabaksteuer werden cbenso nahezu alle Bcvölkerungsgruppen

mehrbelastet.

 

Mit der nunmchr eingeführten Energiesteuer entschied sich die Bundesregierung für die

schlechteste Variante, indem die dadurch erzielten Mittel nicht zur Senkung der

Lohnnebenkosten, sondern zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet werden. Zudem wird

mit dieser Minusvariante nicht nur der Wirtschaftsstandort Österreich gefährdet, sondern es

werden auch die Fam ilien als zwangsläufige Energie-Hauptkonsumenten überproportional

belastet.

 

Während die Österreicherinnen und Österreicher durch das Belastungspaket enorm zur Kasse

gebeten werden, bleiben die Politikerprivilegien völlig unangetastet. Dabei zeigt ein

internationaler Vergleich, daß Österreichs Politiker zu den am bestcn verdienenden unter den

westlichen Demokratien zählen. Kernpunkt der Kritik der Öffentlichkeit ist, daß die Politiker

kein leistungsbezogenes Gehalt bezichen und sich im Lau fe der Jahre daruber hinaus

materielle Vorteile sicherten, die dcm normalsterblichen Bürger selbstverständlich verwehrt

bleiben.

 

Die Monatseinkommen (Bezug, Amtszulage, Auslagenersatz) der Bundespolitiker zeigen

 

folgendes Bild:

 

 

Anfangsbezug Höchstbezug

Bundespräsident 41 1.361,75 S 41 1.361,75 S

Bundeskanzler 170.919,99 S 205.680,87 S

Bundesminister 186.741,60 S 221.502,48 S

Staatssekretär 168.067,44 S 199.352,23 S

RH-Präsident 186.741,60 S 221.502,48 S

Volksanwalt 168.067,44 S 199.352,23 S

NR-Präsident 177.404,52 S 210.427,35 S

BR-Vorsitzender 1 02.941 ,70 S 1 19.453,12 S

N R-Präsident-Stv. l 77.404,52 S 210.427,35 S

BR-Vorsitzender-Stv. 102.941 ,70 S 1 19.453,12 S

RH-Vizepräsident l 68.067,44 S 199.352,23 S

Klubobmann 135.297,62 S 164.149,16 S

Nationalrat 81.504,59 S 98.885,03 S

Bundesrat 40.752,29 S 49.442,51 S

 

Neben den Monatsbezügen samt Sonderzahlungcn sind es jedoch vor allem die Abfertigungs-

 

und Pensionsregelungen, die auf Kritik stoßen und echte Privilegien darstellen:

 

 

Abfertigungsregelung für Regierungsmitglieder:

 

 

bereits nach 6 Monaten Funktionsdauer: 3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

nach einem Jahr Funktionsdauer: 6 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

nach drei Jahren Funktionsdauer: 12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

Abfertigungsregelung für Abgeordnete:

 

bereits nach 3 Jahren Funktionsdauer: 3 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

nach 1 5 Jahren Funktionsdauer: 12 Monatsbezüge + anteilige Sonderzahlungen

 

Die Pensionsregelung für Regierungsmitglieder sicht einen Pensionsanspruch bereits nach 4

Jahren vor; jene für Abgeordnete bereits nach 10 Jahren (nur für jene, die erstmals in der XX.

GP zu Abgeordneten gewählt wurden, wurde dic Anwartschaft auf 15 Jahre erhöht). Daneben

bestehen weitere Regelungen, die ebenfalls nur als sachlich völlig unbegründete Privilegien

bezeichnet werden können:

 

. etwa die Möglichkeit, als Beamter neben dem Politikereinkommen cin weiteres arbeitsloses

Einkommen zu bezichen und

. vorzeitig in den Ruhestand treten zu können.

 

Angesichts der den Bürgern auferlegten Belastungen ist es dringend geboten, einen

umfassenden Abbau der Politikerprivilegien einzuleiten. Den Österreicherinnen und

Österreichern fehlt nämlich im zunehmenden Maße jedes Verständnis für die üppigen, sachlich

nicht gerechtfertigten Begünstigungen der Politiker.

 

Neben dem Bereich der Politikerprivilegien bleiben durch das Belastungspaket aber auch die

anderen geschützten Bereiche unangetastet.

 

So hat etwa der porporzmäßig besetzte Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB)

für deren Bedienstete und Pensionisten ein Dienst- und Pensionsrecht geschaffen, das

seinesgleichen sucht.

 

Obwohl die Angestellten der OeNB in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis stehen (§ 38 Abs. 1

NationalbankG), sind diese im Gegensatz zu Privatangestelltcn bei der Vetsicherungsanstalt

öffentlich Bediensteter krankenversichert und beziehen von der OeNB die Pension.

 

Die OeNB zahlte 1994 aus ihrcn laufenden Erträgnissen (Position 4 der Gewinn und

Verlustrechnung: "Personalaufwand, sowohl Gehälter für Aktive als auch Ruhe- und

Versorgungsgenüsse für Pensionisten") an ca. 1.150 Mitarbeiter Gehälter im Ausmaß von ca.

1 Mrd. S/Jahr (darunter für 6 Direktoriumsmitglieder 30,5 Mio. S) sowie an ca. 1.300 Pensionisten

Ruhe- und Versorgungsgenüsse von ca. 850 Mio. S/Jahr (darunter für pensionierte

Direktoriumsmitglieder bzw. deren Witwen 36,7 Mio. S) aus.

 

Einige Privilegien der Bediensteten der Nationalbank werden durch die nachstehene Tabelle

illustriert:

DIENSTANTRITT DIE.NSTANTRITT

(bis 31.3.1993) (nach dem 1.4.1.993)

Pensionsbeiträge des Dienstnehmers 2 % des Monatsbezuges 5 % des Monatsbezuges

 

Jubiläumsabgabe nach 20, 30 und 40 je 3 Monatsbezüge 3 Monatsbezüge

Dienstjahren

Abfertigung zum Pensionsantritt: 17,5 Monatsbezüge 17,5 Monatsbezüge

 

BemessungsgrundIage letzter Monatsschemabezug letzter Monatsschemabe

zuzüglich der zuletzt zuge- zuzüglich der zuletzt zu

standenen Zulagen und der standenen Zulagen und

Überstundendurchschnitt der Überstundendurchschnitt

letzten 10 Jahre letzten 10 Jahre

 

Pensionshöhe in % der Bemessungs- Bei einem Lebensalter von 55 Bei einem Lebcnsalter von

grundlage: Jahrcn und bei 35 anrechen- Jahren und bei 40 anrech

baren Dienstjahren 85 % baren Dienstjahren 80 %

 

 

Weitere geschützte Privilegienparadiese finden sich im Bereich der Kammern und

Sozialversicherungen, deren Funktionäre jeweils die Vorteile aus Privatwirtschaft und

Beamtenverhältnis genießen. So sind Abfertigungsregelungen üblich, die oftmals über die

Regelungen des Angestclltengesetzes weit hinausgehen, während die Pensionsregelungen sich am

öffentlivhen Dienst orientieren. Zu betonen ist, daß alle diese Privilegien von den

zwangsverpflichteten M itgliedern der Kammern bzw. von den Sozialversicherten zu finanzieren

sind.

Ein weiterer privilegierter Bereich, dcr besondcrs durch ein weit überhöhtes Gehaltsniveau

het.vorsticht, ist die Elektrizitätswirtschaft. Dazu einige Beispicle aus dem Wahrnehmungsbericht

des Rechnungshofes III - 18 BlgNR XlX. GP.:

 

Österreichische Draukraftwerke

Vorstand: 2 Pcrsonen mit Gesamtbezügcn von 5,6 Mio. S (1991)

Vorstandsverträge: Für den Fall der Auflösung des Dienstverhältnisses durch die

Unternehmung in der 2. oder einer folgenden Periode: sofortiger, vom Lebensalter

unabhängiger Pensionsanspruch, der auch dann nicht ruht oder sich entsprechend verringert,

wenn der Ausscheidende sein Berufslcben anderweitig fortsetzt.

Zahlung von 251 .000.- S an cin Vorstandsmitglied für nicht konsumierten Urlaub.

 

 

Ennskraftwerke AG

Zahlung einer freiwilligen Abfertigung an 2 frühere Vorstandsmitglieder in Höhe von 1,4 Mio.

bzw. 1,3 Mio. S.

 

 

Steiermärkische Elektrizitäts AG

1992 betrugen die Bezüge der 3 Vorstandsmitglieder insgesamt rd. 7 Mio. S, 1993 rd. 8 Mio.

S.

Vertrag eines seit Mai 1993 tätigen Vorstandsmitgliedes sah bei Nichtverlängerung des

Vertrages Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung als Prokurist oder Führungskraft im

Prokuristen-Bezugsniveau bzw. Rückkehr in Führungsposition im Verbund vor.

 

Tauernkraftwerke AG

Vorstand: 2 Mitglieder mit Jahreseinkommen von zusammen rd. 5,7 Mio. S /1991).

Bei Nichtverlängerung der Funktion sah der Vertrag die Weiterbeschäftigung als Prokurist vor;

die gleichzeitige Ausübung von Vorstands- und Geschäftsführertätigkeit bei Tochter- bzw.

Konzernunternehmen bewirkte teilwcise cinen zusätzlichen Abfertigungsanspruch. Bei

Auflösung des Vertrages nach der 1 . Wiederbestellung entstand unabhängig von Alter,

Berufsunfähigkeit oder Tätigkeit in branchenfremden Bereichen ein sofortiger

Ruhegenußanspruch. Der durchschnittliche Bezug eines Aufsichtsrates betrug 1992 rd.

341.000.- S.

 

Österreichische Donaukraftwerke AG

61 Sondervertragsinhaber erhielten durchschnittlich je 700.000.- S Jahrespensionszuschuß.

Vorstand: 2 Mitglieder m it Gesamtbezügen von rd. 5,8 Mio. S.

Eine Verlängerung der Vorstandsverträge um eine Periode genügte, um einen sofortigen

Pensionsanspruch bei Ausscheiden zu erwcrben.

 

Einen weiteren privilegierten Bereich stellt die Vertretung des Bundes in diversen

Aufsichtsräten. anderen Au fsichtsfunktionen, Beiräten, Arbeitsgruppen und sonstigen Gremien

dar, deren Zahl unabsehbar und oftmals mit lukrativen Zusatzeinkommen insbesondere für

hohe Beamte verbunden ist. Die Vergabe dieser Funktionen erfolgt nach Gutdünkcn des

jcweiligen Bundesministers. Das Finanzministerium vcrfügt über bcsonders vielc dieser

Aufsichtsfunktionen, die während der Dienstzeit ausgeübt wcrden. So werden beispielsweise

146 Kreditinstitute durch Staatskommissäre und dcren Stellvertreter überwacht, welche

monatlich für diese Tätigkeit neben ihrem Beamtenbezug mehr als 6.000,-- S bzw. 3.000,--

S beziehen. Rund 25 Beamte sind bei zwei oder mehr Banken Staatskommissäre. Laut einer

Anfragebeantwortung üben einzelne hohe Beamte eine Vielzahl von Aufsichtsfunktionen (bis

zu 14) gleichzeitig aus; demnach übten 177 Bedienstete des Finanzministeriums derartige

Funktionen aus und bezogen daraus Vergütungen, die in manchen Fällen die Höhe eines

zweiten Bezuges erreicht.

 

Die Aufzählung der privilegierten Bereiche erhebt keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Privilegien sind begünstigende Sonderregelungen für Personen oder Personengruppen, die sachlich

nicht bzw. nicht mehr begründet sind. Angesichts der Belastungen, die den Österreicherinnen und

Osterreichern au ferlegt werden, ist es dringend geboten, einen umfassenden Abbau der Privilegien

in allen bisher geschützten Bereichen einzuleiten. Den Österreicherinnen und Österreichern fehlt

nämlich in zunehmendem Maße jedes Verständnis für die teilweise üppigen, sachlich nicht

gerechtfertigten Privilegien. Nicht zuletzt liegt im Abbau dieser ungerechtfertigten

Vergünstigungen ein beachtliches Einsparungspotential.

 

Die Nutzung dieses Einsparungspotcntials müßte im ureigensten Interesse dieses Finanzministers

licgen, der nicht nur die Hauptverantworutng für die Bundesfinanzen und damit auch für den Erfolg

der angestrebten Budgetkonsolidierung trägt, sondcrn dieses Belastungspaket auch im cinzelnen an

höchstverantwortlicher Stelle mitgeschnürt hat.

 

In diesem Sinne müßte ihm der Abbau der Politikerprivilegien ein besonderes Anliegen sein, da die

Aufwendungen für Bezüge und Politikerpensionen den Bundeshaushalt unmittelbar bclasten und in

den letzten Jahren stetig gestiegen sind. Dem Finanzminister kommt im Rahmen seiner

Zuständigkeit für das Währungs-, Kredit-, Sparkassen-, Bank- und Börsenwesen, aber auch die

Verantwortung für die Verschwendungen der OeNB und die sie betreffenden

füllhorncharakterhaften Bezugsregelungen zu.

 

Auch die Gebarung der Kammern und Sozialversicherungsträger darf dem Finanzminister nicht

gleichgültig sein, weil auch in diesem Bereich bundesgesetzliche Regelungen bestehen und die

Abgänge teilweise direkt oder indirekt aus dem Bundcshaushalt finanziert wcrdcn.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

D R I N G L I C H E A N F R A G E

 

 

1. Welchen Betrag hat der Bund in den Jahren 1990 bis 1995 zur Finanzierung der Politikerbezüge

einschließlich der Pensionsaufwendungen für Politiker insgesamt aufgewendet?

 

2. Sind Sie als Verantwortlicher für die Finanzpolitik der Auffassung, daß die Regelungen über die

Bezüge der Politiker echte Privilegien beinhalten und reformbedürftig sind?

Wenn ja, um welche Regelungen handelt es sich dabei im einzelnen?

Wenn nein, warum nicht?

 

3. Werden Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit für finanzielle Angelegenheiten Initiativen

ergreifen, um dic derzcitige Abfertigungsregelung, die beispielsweise einem nicht sehr

erfolgreichen Ex-Finanzminister nach nur 9 monatigcr Tätigkeit einen Abfertigungsanspruch in

Höhe von 3 Monatsbezügen samt anteiliger Sonderzahlung vcrschafft, zu vcrändern?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen?

Wenn nein, warum nicht?

 

4. Werden Sie Ihren Einfluß geltend machen, um die derzcitige Pensionsregelung, die einem

Bundesminister nach 4-jähriger Funktionsdauer bereits mit 55 Jahren einen Pcnsionsanspruch

verschafft, zu verändern?

Wenn ja, welche konkreten Initiativen planen Sie?

Wenn nein, warum nicht?

 

5. Welche Initiativen werden Sie wann sctzen, um die derzeitige Regelung über die

Entfernungszulage für Mandatare sowie die Regelung über die unentgeltliche Beförderung auf

bestimmten Verkehrsmitteln bzw. die Erstattung von Reisekosten für Mandatare zu verändern?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen planen Sie?

Wenn nein, warum nicht?

 

6. Werden Sie Ihren Einfluß geltend machen, um die derzeitige Regelung, die einem

Abgeordneten, der gleichzeitig Beamter ist, de facto den Bezug eines arbeitslosen

Beamtenbezuges und damit einen ungerechtfertigten Doppelbezug ermöglicht, aufzuheben?

Wenn ja, welche konkreten Initiativen planen Sie?

Wenn nein, warum nicht?

 

7. Werden Sie Ihren Einfluß geltend machen, um eine Regelung, die einem Abgeordneten, der

gleichzeitig Beamter ist, einen vorzeitigen Ruhestand ermöglicht, aufzuheben?

Wenn ja, wclche Maßnahmen planen Sie wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

8. In welcher Form wcrden Sie darauf Einfluß nehmen, daß die Einkommen der Politiker in

Zukunft angemessen und leistungsorientiert gestaltet werden?

Wenn ja, wann?

Wenn ncin, warum nicht?

 

9. Wie werden Sie darauf einwirken, daß die Politikerpensionen in das Pensionssystem des ASVG

eingegliedert werden?

Wenn ja, welche konkreten Schritte werden wann Sie diesbezüglich unternehmcn?

Wcnn nein, warum nicht?

 

10.Sind Sie der Auffassung, daß die dargestellten dienst- und pensionsrechtlichen Regelungen bei

der OeNB als Privileg in einem besonders geschützten Bereich bezeichnet wcrden können und

werden Sie Maßnahmen setzen, um diese Regelungen der OeNB umfassend zu reformieren?

Wenn ja, inwiefern und welche konkreten Schritte planen Sie wann diesbezüglich zu ergreifen?

Wenn nein, warum nicht?

 

11.Werdcn Sie Maßnahmen setzen, um die Bediensteten der OeNB in das Pensionssystem des

ASVG einzugliedern?

Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie diesbezüglich wann unternehmen?

Wenn nein, warum nicht?

 

12.In welcher Form werden Sie Iht.en Einfluß wahrnehmcn, um im Bereich der gesetzlichen

Interessensvertretungen den Abbau von Privilegien und eine sparsamere Gebarung

durchzusetzen?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind wann geplant?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

13.Wie werden Sie Ihren Einfluß als budgetverantwortlicher Bundesminister geltend machen, um

im Bereich der Sozialversicherungsträger eine sparsamcre Gebarung, etwa durch

Zusammenlegung der bestehenden Anstaltcn, durchzusetzen?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind wann gcplant?

Wenn nein, warum nicht?

 

14.Wie werden Sie Ihren Einfluß als budgetverantwortlicher Bundesminister geltend machen, um

die vom Rechnungshof immer wieder aufgezeigten Mißstände in staatsnahen Unternehmen, z.B.

in der Elektrizitätswirtschaft, die zu einer Privilegierung der dort Beschäftigten gcgenübcr

vergleichbaren Beschäftigten in der Privatwirtschaft geführt haben und in den Energiepreisen

ihren Niederschlag finden, abzustellen?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

Wenn nein, warum nicht?

 

15.Worin liegt die sachlicher Rechtfertigung der dcrzeitigen Vorgangsweise bci Bestellung der

Vertreter des Bundes in divcrsen Aufsichtsgremien insbcsondere im Bankcnbereich?

 

16.Werden Sie Maßnahmen setzen, um künftig die Bestellung der Vertreter des Bundes in

Aufsichtsfunktionen, insbcsondere im Bankenbercich, zu objcktivieren?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind wann geplant?

Wenn ncin, warum nicht?

 

17.Worin ist Ihres Erachtens im vorliegenden Belastungspaket dic von Expcrten favorisierten

weitgchend ausgabenseitige Budgetkonsolidierung zu erkennen, wenn die

einnahmenseitigen Maßnahmen des Belastungspaketes nahezu 50 % des

Konsolidierungszieles betragen?

 

18.Warum werden durch dieses Belastungspaket Familien überproportional belastet,

(insbesondere durch Reduktion familiärer Transferleistungen, Energiestcuer etc.), obwohl

bekannt ist, daß über I 00.000 Familien bereits an der Armutsgrenze leben, wenn sich im

Verhältnis dazu die Belastung von cinzelstehcnden (und im Regelfall finanzkräftigeren)

Pcrsonen in Grenzen hält?

 

19.Warum wird auch bei Studenten, die ebenso als sozial schwache Gruppe anzusehen sind,

überproportional gespart, indem abgesehen von der Streichung der Familienbeihilfe ab

Überschreiten der Mindeststudiendauer zusätzlich die Mitversicherung bei den Eltcrn und

die Freifahrten m it öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Studienorten gestrichen werden?

 

20.Warum werden gerade finanziell Schwache und in der Anlaufphase befindliche

Unternehmungen dadurch bclastet, daß dcr Verlustvortrag für die Jahre 1989 und 1990

überhaupt gestrichen wird, Verlustvorträge in den Jahren 1996 und 1997 nicht geltend

gemacht werden können und die Mindest-Körperschaftsteuer von 15.000,-- S auf

50.000,-- S, was vor allem kleine und Familien-GmbH 's trifft, angehoben wird?

 

21 .Durch welche Maßnahmen wird im Belastungspaket sichergestellt, daß Frauenrechte nicht

beschnitten, wenn der volle Karenzurlaub um cin halbes Jahr gekürzt und die versprochene

Kindergartenmilliarde nicht gcwährt werden?

 

22.Ist es volkswirtschaftlich und fiskalisch sinnvoll, die Vorsteuerabzugsmöglichkeit beim

sog. "Fiskal-LKW" abzuschaffen, wenn dadurch der heimische und hoch besteuerte Kfz-

Handel empfindliche Umsatzeinbußen wegen Billigimporten aus EU-Nachbarländern

befürchten muß und ausländische Handelsvcrtreter österreichische Handelsvertreter wegen

dieser Mehrbesteucrung zunehmend verdrängen können?

 

23.Warum werden verfassungsrechtliche Bedenken zu einzelnen Belastungspositionen, wie

insbesondere

die Streichung der Verlustvorträge der Jahre 1989 und 1990,

die nicht mögliche Geltendmachung von Verlustvorträgen in dcn Jahrcn 1996 und 1997,

die vorgezogene Nachversteuerung bestimmter Rückstellungen deren Auflösung gesetzlich

bis 1998 versprochen war,

die Sistierung von Freibetragsbeschciden, dercn Rcchtskraft durch gesetzlichen Willkürakt

ignoriert wird,

bisher nicht berücksichtigt?

 

24.Wie werden sich die Steuereinnahmen 1998 gestalten, wcnn 1998 geballt die ausgcsetzten

Verlustabzüge, Freibetragsbescheide und anzurechnenden überhöhten Vorauszahlungen zu

berücksichtigen sind, die sodann allesamt einschließlich der vorgezogenen

Rückstellungsnachverstcuerung auf Kosten der Steuereinnahmen 1998 gehen?

 

25.Wie stcllt sich im Lichte der vorangestellten Frage die nachhaltige Erfüllung

Konvergenzkriterien ab 1998 dar?

 

26.Ist Ihnen das von der österreichischen Arbeiterkammer bei der europäischen Kommission

eingeleitete Verfahren betreffend EU-Konformität der Normverbrauchsabgabe bekannt?

Warum wurde die Normverbrauchsabgabe erhöht, obwohl bekannt ist, daß wegen

mangelnder EU-Konformität ein Verfahren vor der europäischen Kommission anhängig ist

(SWK Heft 30, S 76 vom 20.1 0.1 995)?

 

27.Welche Überlegungen gaben im Gegensatz zur bisher praktizierten Finanzpolitik den

Ausschlag, vermehrt von Steuererhöhungen Gebrauch zu machen und nicht, wie sonst

üblich, Privatisierungen von Bundesvermögen und Bundesanteilen zur

Budgetkonsolidierung heranzuziehen?

 

28.Inwieweit werden durch das Vorziehen von Steuereinnahmen die Konvergenzkriterien der

EU zur Teilnahme an der europäischen Währungsunion untcrlau fen (vgl. hiezu

beispielsweise das EUGH Urteil vom 20.10.1993, C-10/92, in Zusammenhang mit der

mangelnden EU-Konformität einer 13. UVZ als unzulässige Besteuerung von

Fiktivumsätzen;. SWK Heft 10, S 15 vom 25.3.1994)?

 

29.Wie erklären Sie sich den Rückgang des Abgabenerfolges für Jänner 1996 von -58,6 %

gegenüber --2 7,2 % i m J änner 1 995, wobei insbesondere die Einnahmen aus der

Umsatzsteuer m it 1 .436,7 Mio. S um 81 ,5 % hinter den Einnahmen des Vorjahres (7.770,7

Mio. S) liegen?

 

30.Wie ist des weiteren bei Vergleich der Abgabencrfolge im Jänner das Anwachsen

der Kapitalertragsteuet auf Zinsen von 708,5 Mio. S 1995 auf 1,898,1 Mio. S 1996,

der Alkoholsteuer von 52.4 Mio. S 1995 auf 1 1 l .4 Mio. S 1996.

der Normalverbrauchsabgabe von 258 Mio. öS 1995 auf 371..7 Mio. S 1996 und

der rnotorbezogenen Versicherungssteuer von 1.442,7 Mio. S 1995 auf 1.669,5 Mio. S

zu erklären?

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinn des § 93 Abs. 4 GOG-NR zum

frühestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln.