155/J

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka, Großruck

und Kollegen

an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

betreffend Tarifgestaltung bei den ÖBB

 

 

lm Zusammenhang mit der unbefriedigenden Antwort des Bundesministers für

öffentliche Wirtschaft und Verkehr auf die Anfrage 2088/J vom 15.11.1995

(XlX. GP-NR) zum Thema ,,lnanspruchnahme der ÖBB für ParteiveranstaItungen",

in der die unterzeichneten Abgeordneten Auskunft erhalten wollten, wie die ÖBB

den Tarif für einen von der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter bei der

Eisenbahn bestellten Sonderzug von Zell am See nach Wien berechneten, sind

mehrere Fragen unbeantwortet geblieben. lnsbesondere erscheint es sehr

unverständlich, daß der Tarif für einen Sonderzug ein Geschäftsgeheimnis der

ÖBB darstellt und somit nicht bekanntgegeben werden darf.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 ÖBB-Gesetz 1992 hat der Bundesminister für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr die von den Bundesbahnen zu erbringenden gemeinwirt-

schaftlichen Leistungen bei diesen zu bestellen und im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen einen mehrjährigen Bestellrahmen festzulegen.

Darüber hinaus hat der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr all-

jährlich dem Nationalrat einen Bericht über die von ihm bestellten gemeinwirt-

schaftlichen Leistungen und die eingetretenen Veränderungen vorzulegen. Dies

geschah im Jahre 1995, wobei allerdings aus dem Bericht nicht erkennbar ist,

welche Tarifermäßigungen für den Reiseverkehr konkret besteIIt wurden und wie

hoch der jeweilige Betrag bzw. der Prozentsatz an Ermäßigungen angesetzt

wurde.

 

Im übrigen halten die unterzeichneten Abgeordneten fest, daß die Art und Weise

der Beantwortung der Anfrage 2088/J vom 1 5.11.1995 nur zu weiteren Gerüchten

und Spekulationen Anlaß gibt, ob tatsächlich überhaupt ein den ordentlichen

Tarifen entsprechender Fahrpreis für den Sonderzug zu der Informationskonferenz

der Fraktion SoziaIdemokratischer Gewerkschafter bei der Eisenbahn verrechnet

wurde, bzw. ob für TeiInehmer an dieser Konferenz etwaige weitergehende

Vergünstigungen gewährt wurden. Außerdem wurde den unterzeichneten

Abgeordneten bekannt, daß der Eisenbahnergewerkschaft für diesen Sonderzug

Kosten in der Höhe von S 80.000,-- in Rechnung gesteIlt wurden. Es stellt sich

daher die Frage, ob dies der Normaltarif oder ein Sondertarif ist.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

öffentIiche Wirtschaft und Verkehr foIgende

 

A n f r a g e :

 

1 . Wie hoch ist der Regeltarif für die Anmietung eines Reisezugwagens (im

Rahmen eines fahrplanmäßigen lC) für die Strecke Wien-Oberlaa nach

Zell am See und zurück?

 

2. Wie hoch ist der Regeltarif für die Anmietung von 2 Reisezugwagen (im Rahmen

eines fahrplanmäßigen lC) für die Strecke Wien nach Telfs und zurück?

 

3. Wie hoch ist der RegeItarif für die Anmietung eines Sonderzuges mit

4 Reisezugwagen für die Strecke Wien-Oberlaa nach Zell am See und zurück?

 

4. Wie hoch war der Gesamtbetrag an Tarifermäßigungen im Reiseverkehr für das

Jahre 1994?

 

5. Wie hoch war der Gesamtbetrag an Tarifermäßigungen im Reiseverkehr für das

Jahr 1995?

 

6. Welche Arten und Kategorien von Tarifermäßigungen im Reiseverkehr sehen

die ÖBB vor?

 

7. Wie hoch ist der Verlust gegenüber den Normaltarifen, der den ÖBB durch diese

Tarifermäßigungen entsteht?

 

8. Wird dieser Verlust durch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen zur Gänze

abgegolten?

Wenn nein, warum nicht?

 

9. Welche konkreten Tarifermäßigungen für den Reiseverkehr werden im Rahmen

der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch den Bundesminister für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr besteIIt?

10.Wie hoch sind diese Tarifermäßigungen jeweils in absoluten Beträgen sowie

auch in Prozentsätzen - verglichen mit den Normaltarifen?

 

11 .Wie viele aktive Eisenbahner bzw. Eisenbahner in Ruhe kommen in den Genuß

von Ermäßigungen für Bahnfahrten?

 

1 2.Wie hoch ist dieser Betrag?

 

13.Wird dieser Betrag zur Gänze oder teilweise den ÖBB durch den Bund im

Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen abgegolten?

Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag?

 

14.Auf welchen Betrag belaufen sich Tarifermäßigungen, die die Angehörigen der

ÖBB-Bediensteten und der Eisenbahner in Ruhe im Reiseverkehr haben - pro

Person und jährlich?

 

15.Wird dieser Betrag zur Gänze oder teilweise den ÖBB durch den Bund im

Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen abgegolten?

Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag?

 

16.Wie hoch ist der Gesamtbetrag an Tarifermäßigungen im Reiseverkehr für das

Jahr 1996?

 

17.Um welchen Betrag reduziert sich die vom Bund aus diesem Titel den ÖBB zu

erstattenden Mittel für gemeinwirtschaftliche Leistung aufgrund der erfolgten

Erhöhung der Pendlertarife?

 

18.Wurden diese Erhöhungen vor Inkraftreten zwischen ÖBB und Bundes-

ministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr einvernehmlich festgelegt?

Wenn nein, warum nicht?