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der Abgeordneten Dr. Schmidt
und Partnerlnnen
an den Bundesminister für Soziales
betreffend Zwangstherapie von Personen, die sich einer Geschlechtsanpassung
unterziehen.
Die auf einer Empfehlung des Obersten Sanitätsrates beruhende, vor einer
geschlechtsanpassenden Operation zu absolvierende Psychotherapie erscheint in
ihrem derzeitigen Ausmaß oft willkürIich festgesetzt. Die verschiedenen
Krankenkassen in Österreich schreiben unabhängig vom individueIIen Bedarf
unterschiedIich vieIe Therapiestunden vor, Betroffene sind darüber hinaus dem
Gutdünken der einzelnen TherapeutInnen ausgesetzt, die in einem
lnteressenskonflikt zwischen eigenem Verdienst und Patientenwohl stehen. ObwohI
die Therapie in vielen Fällen prinzipiell zu begrüßen ist, erweist sich der Zwang oft
als kontraproduktiv, da sie von der jeweiligen Person zu rund zwei Dritteln selbst
bezahlt werden muß. Dies trifft in der Mehrzahl der FäIle Menschen, die aufgrund
ihrer abweichenden Geschlechtsidentität ihre Arbeit verloren haben bzw. keine neue
Arbeit finden können. Es ergibt sich daraus ein verstärkter, materiell bedingter
Leidensdruck. Eine Therapiestunde kostet derzeit rund 1.200 SchilIing. Die
Krankenkasse zahIt aber nur 360 Schilling pro Stunde. Die von der Wiener
Gebietskrankenkasse geforderten fünfzig Therapiestunden kosten somit insgesamt
rund 60.000 Schilling; der Selbstbehalt beträgt derzeit aIso rund 42.000 Schilling.
Personen, die sich einer Geschlechtsanpassung unterziehen wollen, müssen sich
laut Erlaß des lnnenministeriums nach absolvierter Operation einem
gerichtsmedizinischen Endgutachten, basierend auf dem psychiatrischen und
gynäkologischen/urologischen Gutachten, unterziehen. Dieses Gutachten bestätigt
IedigIich, daß eine geschIechtsanpassende Operation stattgefunden hat. Hinzu
kommt, daß dieses Gutachten, das von der Sache her kaum zu rechtfertigen ist
(zumindest wenn die geschlechtsanpassende Operation in Österreich stattgefunden
hat), von der betroffenen Transgender-Person auch noch selbst bezahlt werden muß
(Kostenpunkt derzeit rund 4.000 Schilling).
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1 ) Ist geplant, ein eigenes TransGender Gesetz, wie es in vieIen Ländern Europas
bereits existiert, auch in Österreich einzuführen, damit solch unwürdige
Schauspiele wie die Zwangspsychiatrierung von Personen nicht länger
stattfinden müssen und Personen nach ihrem ldentitätsgeschlecht Ieben
können, ohne diskriminiert zu werden?
2) Ist Ihnen bekannt, daß transsexuelle Personen immer wieder als ''pervers'',
''neurotisch'' oder ''psychotisch'' bezeichnet werden und sich dahingehend
untersuchen lassen müssen?
3) WeIche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, daß die
Gebietskrankenkassen nicht wiIlkürlich eine bestimmte Anzahl von
Therapiestunden vorschreiben, sondern auf die individuelIe Situation der
betroffenen Person eingegangen wird?
4) Ist Ihnen bekannt, daß es österreichweit tatsächlich maximal 4 TherapeutInne
gibt, die aIs wirklich empfehIenswert gelten und die Wahlarzthilfe der Wiener
Gebietskrankenkasse in Höhe von 360,- Schilling pro Stunde aber in keiner
Relation zu den tatsächIichen Kosten steht? Werden Sie sich daher dafür
einsetzen, daß die Krankenkassen die Kosten zu einem maßgeblichen Teil
übernehmen?
5) Sehen Sie eine Möglichkeit, daß die Krankenkassen auch die Kosten für
EpiIation, Hormone und alIenfalIs Stimmtherapie mit übernimmt?