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der Abgeordneten Dr. Schmidt

und Partnerlnnen

an den Bundesminister für Soziales

betreffend Zwangstherapie von Personen, die sich einer Geschlechtsanpassung

unterziehen.

 

 

Die auf einer Empfehlung des Obersten Sanitätsrates beruhende, vor einer

geschlechtsanpassenden Operation zu absolvierende Psychotherapie erscheint in

ihrem derzeitigen Ausmaß oft willkürIich festgesetzt. Die verschiedenen

Krankenkassen in Österreich schreiben unabhängig vom individueIIen Bedarf

unterschiedIich vieIe Therapiestunden vor, Betroffene sind darüber hinaus dem

Gutdünken der einzelnen TherapeutInnen ausgesetzt, die in einem

lnteressenskonflikt zwischen eigenem Verdienst und Patientenwohl stehen. ObwohI

die Therapie in vielen Fällen prinzipiell zu begrüßen ist, erweist sich der Zwang oft

als kontraproduktiv, da sie von der jeweiligen Person zu rund zwei Dritteln selbst

bezahlt werden muß. Dies trifft in der Mehrzahl der FäIle Menschen, die aufgrund

ihrer abweichenden Geschlechtsidentität ihre Arbeit verloren haben bzw. keine neue

Arbeit finden können. Es ergibt sich daraus ein verstärkter, materiell bedingter

Leidensdruck. Eine Therapiestunde kostet derzeit rund 1.200 SchilIing. Die

Krankenkasse zahIt aber nur 360 Schilling pro Stunde. Die von der Wiener

Gebietskrankenkasse geforderten fünfzig Therapiestunden kosten somit insgesamt

rund 60.000 Schilling; der Selbstbehalt beträgt derzeit aIso rund 42.000 Schilling.

 

Personen, die sich einer Geschlechtsanpassung unterziehen wollen, müssen sich

laut Erlaß des lnnenministeriums nach absolvierter Operation einem

gerichtsmedizinischen Endgutachten, basierend auf dem psychiatrischen und

gynäkologischen/urologischen Gutachten, unterziehen. Dieses Gutachten bestätigt

IedigIich, daß eine geschIechtsanpassende Operation stattgefunden hat. Hinzu

kommt, daß dieses Gutachten, das von der Sache her kaum zu rechtfertigen ist

(zumindest wenn die geschlechtsanpassende Operation in Österreich stattgefunden

hat), von der betroffenen Transgender-Person auch noch selbst bezahlt werden muß

(Kostenpunkt derzeit rund 4.000 Schilling).

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

Anfrage

 

1 ) Ist geplant, ein eigenes TransGender Gesetz, wie es in vieIen Ländern Europas

bereits existiert, auch in Österreich einzuführen, damit solch unwürdige

Schauspiele wie die Zwangspsychiatrierung von Personen nicht länger

stattfinden müssen und Personen nach ihrem ldentitätsgeschlecht Ieben

können, ohne diskriminiert zu werden?

 

2) Ist Ihnen bekannt, daß transsexuelle Personen immer wieder als ''pervers'',

''neurotisch'' oder ''psychotisch'' bezeichnet werden und sich dahingehend

untersuchen lassen müssen?

 

3) WeIche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, daß die

Gebietskrankenkassen nicht wiIlkürlich eine bestimmte Anzahl von

Therapiestunden vorschreiben, sondern auf die individuelIe Situation der

betroffenen Person eingegangen wird?

 

4) Ist Ihnen bekannt, daß es österreichweit tatsächlich maximal 4 TherapeutInne

gibt, die aIs wirklich empfehIenswert gelten und die Wahlarzthilfe der Wiener

Gebietskrankenkasse in Höhe von 360,- Schilling pro Stunde aber in keiner

Relation zu den tatsächIichen Kosten steht? Werden Sie sich daher dafür

einsetzen, daß die Krankenkassen die Kosten zu einem maßgeblichen Teil

übernehmen?

 

5) Sehen Sie eine Möglichkeit, daß die Krankenkassen auch die Kosten für

EpiIation, Hormone und alIenfalIs Stimmtherapie mit übernimmt?