188/J

 

 

 

der Abgeordneten Frischenschlager und PartnerInnen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

betreffend die Situation der Lehre an den österreichischen Universitäten

 

Eine unlängst vom Institut für Fernstudien der Universität Klagenfurt durchgeführte Studie

bestätigt die bereits vielfach artikulierte Kritik am geringen Stellenwert der Lehre an den

österreichischen Universitäten. Für den Karriereweg der Universitätslehrer ist demnach nahezu

auschließlich die wissenschaftliche Qualifikation im jeweiligen Fachgebiet, nicht jedoch

Qualifikation und Engagement im Bereich der Lehrer ausschlaggebend. Während Anerkennung

durch Kollegen, bessere Positionen und Aufstiegsmöglichkeiten in erster Linie durch Anzahl

und Qualität wissenschaftlicher Publikationen erreicht wird, stellt die Lehre nach wie vor eine

vernachlässigbare Größe dar, die zwar als Bestandteil des universitären Alltags betrachtet, aber

kaum als wichtige Aufgabe und Herausforderung gesehen wird.

 

Dementsprechend, so die Studie, sind auch die Studierenden mit der Lehrsituation unzufrieden.

Neben Problemen mit überfüllten Hörsälen und zu wenigen Praktikumsplätzen wird vor allem

die geringe didaktische Qualität der Vorlesungen sowie die unzureichende Unterstützung zu

Studienbeginn kritisiert.

 

l.n diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Wissenschaft, Forschung und Kunst folgende

 

1) Gibt es Untersuchungen bzw. Studien des Wissenschaftsministeriums über die Situation der

Lehre an den österreichischen Universitäten und ihren tatsächlichen Stellenwert innerhalb der

Karriereplanung der Universitätsangehörigen? Wenn ja, decken sich die Ergebnisse dieser

Untersuchung mit jenen der obengenannten?

 

2) Im Hochschulbericht 1993 heißt es im Kapitel 2. Lehre und Forschung, daß "die Leistungen

in der Lehre im Vergleich zu jenen in der Forschung an der Universität einen unterge-

ordneten Stellenwert einnehmen. " Welche Maßnahmen wurden in den letzen Jahren gesetzt,

um die bestehende Asymetrie zwischen Forschung und Lehre im universitären Bereich

zugunsten einer Aufwertung der Lehre zu verändern?

 

3) § 18 Abs. 6 des UOG 1993 räumt dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung die

Möglichkeit ein, "Zur Vorbereitung von universitätsübergreifenden Entwicklungsplanungen in

Forschung und Lehre ... die bisherige Entwicklung von Universitäten oder von den in

Österreich eingerichteten Studien gezielten Begutachtungen zu unterziehen ".

Wurden seitens Ihres Ministeriums entsprechende Begutachtungen insbesondere im Bereich

der Lehre bereits durchgeführt oder zumindest in Auftrag gegeben?

 

4) Welche Maßnahmen zu einer Aufwertung der universitären Lehre planen Sie in der

laufenden Legislaturperiode?