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der Abg. Aumayr , Koller , Ing. Reichhold , Dr. Salzl, Wenitsch

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Vereinfachung des EU-Beihilfeverfahrens

 

 

Unter dem Titel " Fördergen bis zu 1,3 Mill. S ohne Placet der EU

erlaubt " melden die "Salzburger Nachrichten am 26.1.1996 :

" Für staatliche Beihilfen bis zu 100.000 ECU ( 1 , 3 Mill.S ) pro

Betrieb muß künftig nicht mehr um Genehmigung in Brüssel angesucht

werden. Diese neue Regelung wurde am Donnerstag beschlossen. Damit

will die EU-Kommission das Beihilfeverfahren vereinfachen.

"Bagatell"- Förderungen von bis zu 100 .000 ECU pro Unternehmen für

bis zu drei Jahre sind laut EU-Behörde nur von lokaler Bedeutung und

wirken nicht auf den Wettbewerb im innergemeinschaftlichen Handel.

Der Schwellenbetrag gilt sowohl für Förderungen von Forschung , Aus-

bildung , Umwelt und Beschäftigung wie auch für Investitionsausgaben.

Beihilfen für Exporte in EU-Staaten bleiben verboten. Bestimmte

Biefen für Landwirtschaft , Transportsektor und Schiffswerften

fallen nicht unter die neue Regelung.

 

Diese Vereinfachung erscheint wegen der damit einhergehenden Entbüro-

kratisierung als positive Maßnahme. Gerade deshalb müßte sie auch im

Bereich der Land- und Forstwirtschaft mit ihrer überbordenden Agrar-

bürokratie erst recht zum Tragen kommen. Die Land- und Forstwirtschaft

auszuklammern , wenn es um Beihilfen für Forschung , Ausbildung , Umwelt ,

Beschäftigung und Investitionen geht , während die von Wiener SPÖ-Stadt-

räten geplanten Umschulungs- und Beschäftigungsprogramme für Prostitu-

ierte im Rahmen des Gürtelsanierungsprojektes unter dem Titel "Bagatell-

förderung" außerhalb der EU-Kontrolle laufen können , betrachten die

Anfragesteller als verhängnisvollen Fehler und als Versäumnis sowohl

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft als auch des EU-

Agrarkommissars . Es ist daher unumgänglich , daß diese sogenannten

Bagatellgrenzen auch in die Land- und Forstwirtschaft Eingang finden.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundes-

minister für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende

 

 

A n f r a g e :

 

1 . Werden Sie sicherstellen , daß die Vereinfachung des EU-Beihilfe-

verfahrens auch auf Förderungen für die land- und forstwirtschaftliche

Forschung angewendet wird ?

 

2 . Werden Sie sicherstellen , daß die Vereinfachung des EU-Beihilfe-

verfahrens auch auf Förderungen für die land- und forstwirtschaftliche

Ausbildung angewendet wird ?

 

3 . Werden Sie sicherstellen , daß die Vereinfachung des EU-Beihilfe-

verfahrens auch auf Förderungen für land- und forstwirtschaftliche

Umweltmaßnahmen angewendet wird ?

 

4 . Werden Sie sicherstellen , daß die Vereinfachung des EU-Beihilfe-

verfahrens auch auf Förderungen für die Beschäftigung selbständiger

und unselbständiger Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

angewendet wird ?

 

5 . Werden Sie sicherstellen , daß die Vereinfachung des EU-Beihilfe-

verfahrens auch auf Förderungen für sinnvolle Investitionen in

der Land- und Fors twirtschaft angewendet wird ?

 

6 . Warum haben Sie bisher nichts dagegen unternommen , daß Beihilfen

für die Landwirtschaft der geballten Agrarbürokratie in Kammern,

Ministerium, AMA und EU-Gremien unterworfen sind , während das

Beihilfeverfahren für die meisten anderen Branchen vereinfacht

wird ?

 

7 . Ist Ihnen bekannt , warum Ihr Amtsvorgänger und nunmehriger EU-

Agrarkommissar die Beihilfen für die Landwirtschaft weiterhin

dem Agrarbürokratismus voll unterwirft ?