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der Abg. Aumayr , Koller , Ing. Reichhold , Dr. Salzl, Wenitsch
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Vereinfachung des EU-Beihilfeverfahrens
Unter dem Titel " Fördergen bis zu 1,3 Mill. S ohne Placet der EU
erlaubt " melden die "Salzburger Nachrichten am 26.1.1996 :
" Für staatliche Beihilfen bis zu 100.000 ECU ( 1 , 3 Mill.S ) pro
Betrieb muß künftig nicht mehr um Genehmigung in Brüssel angesucht
werden. Diese neue Regelung wurde am Donnerstag beschlossen. Damit
will die EU-Kommission das Beihilfeverfahren vereinfachen.
"Bagatell"- Förderungen von bis zu 100 .000 ECU pro Unternehmen für
bis zu drei Jahre sind laut EU-Behörde nur von lokaler Bedeutung und
wirken nicht auf den Wettbewerb im innergemeinschaftlichen Handel.
Der Schwellenbetrag gilt sowohl für Förderungen von Forschung , Aus-
bildung , Umwelt und Beschäftigung wie auch für Investitionsausgaben.
Beihilfen für Exporte in EU-Staaten bleiben verboten. Bestimmte
Biefen für Landwirtschaft , Transportsektor und Schiffswerften
fallen nicht unter die neue Regelung.
Diese Vereinfachung erscheint wegen der damit einhergehenden Entbüro-
kratisierung als positive Maßnahme. Gerade deshalb müßte sie auch im
Bereich der Land- und Forstwirtschaft mit ihrer überbordenden Agrar-
bürokratie erst recht zum Tragen kommen. Die Land- und Forstwirtschaft
auszuklammern , wenn es um Beihilfen für Forschung , Ausbildung , Umwelt ,
Beschäftigung und Investitionen geht , während die von Wiener SPÖ-Stadt-
räten geplanten Umschulungs- und Beschäftigungsprogramme für Prostitu-
ierte im Rahmen des Gürtelsanierungsprojektes unter dem Titel "Bagatell-
förderung" außerhalb der EU-Kontrolle laufen können , betrachten die
Anfragesteller als verhängnisvollen Fehler und als Versäumnis sowohl
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft als auch des EU-
Agrarkommissars . Es ist daher unumgänglich , daß diese sogenannten
Bagatellgrenzen auch in die Land- und Forstwirtschaft Eingang finden.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundes-
minister für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende
A n f r a g e :
1 . Werden Sie sicherstellen , daß die Vereinfachung des EU-Beihilfe-
verfahrens auch auf Förderungen für die land- und forstwirtschaftliche
Forschung angewendet wird ?
2 . Werden Sie sicherstellen , daß die Vereinfachung des EU-Beihilfe-
verfahrens auch auf Förderungen für die land- und forstwirtschaftliche
Ausbildung angewendet wird ?
3 . Werden Sie sicherstellen , daß die Vereinfachung des EU-Beihilfe-
verfahrens auch auf Förderungen für land- und forstwirtschaftliche
Umweltmaßnahmen angewendet wird ?
4 . Werden Sie sicherstellen , daß die Vereinfachung des EU-Beihilfe-
verfahrens auch auf Förderungen für die Beschäftigung selbständiger
und unselbständiger Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
angewendet wird ?
5 . Werden Sie sicherstellen , daß die Vereinfachung des EU-Beihilfe-
verfahrens auch auf Förderungen für sinnvolle Investitionen in
der Land- und Fors twirtschaft angewendet wird ?
6 . Warum haben Sie bisher nichts dagegen unternommen , daß Beihilfen
für die Landwirtschaft der geballten Agrarbürokratie in Kammern,
Ministerium, AMA und EU-Gremien unterworfen sind , während das
Beihilfeverfahren für die meisten anderen Branchen vereinfacht
wird ?
7 . Ist Ihnen bekannt , warum Ihr Amtsvorgänger und nunmehriger EU-
Agrarkommissar die Beihilfen für die Landwirtschaft weiterhin
dem Agrarbürokratismus voll unterwirft ?