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der Abg. Rosenstingl,

an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

betreffend der Bewilligungen für den internationaIen Straßengüterverkehr zwischen

Österreich und der Türkei

 

 

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr steIlt BlankobewiIlig-

ungen für den internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der

Türkei aus. Diese werden an die türkischen Behörden weitergeleitet und von diesen

unausgefülIt an die Frächter übergeben. Diese Vorgangsweise ermöglicht die

mißbräuchliche Verwendung von österreichischen Staatspapieren, z.B. den illegalen

Handel.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr die nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

1 . Warum übergibt das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr

den türkischen Behörden Blankobewilligungen für den internationalen Straßen-

güterverkehr?

 

2. Nach welchen Kriterien hat die Vergabe der österreichischen Bewilligungen

durch die türkische Behörde zu erfolgen?

 

3. Wie wird sichergestellt, daß sich die türkische Behörde an diese Kriterien hält?

 

4. Wie wird sichergestellt, daß die türkische Behörde ihre Aufgabe der

rechtmäßigen Vergabe wahrnimmt und die BewilligungsformuIare nur ausgefülIt

an die Frächter weiterleitet, um einen Mißbrauch mit österreichischen

Bewilligungen zu verhindern?

 

5. lst dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr bekannt, daß

diese Vorkehrungen in ihrer Wirkung unzureichend sind?

 

6. Welche Maßnahmen sind geplant, um künftig einen korrekten Umgang mit

österreichischen BewilIigungen zu garantieren?

 

7. Stellt das genannte Bundesministerium auch den Behörden anderer Staaten

derartige Blankobewilligungen für den internationalen Straßengüterverkehr

aus? Wenn ja, werden nun auch gIeichartige Konsequenzen für den Umgang

mit diesen BewiIligungsformularen getroffen?