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der Abg. Rosenstingl,
an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
betreffend der Bewilligungen für den internationaIen Straßengüterverkehr zwischen
Österreich und der Türkei
Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr steIlt BlankobewiIlig-
ungen für den internationalen Straßengüterverkehr zwischen Österreich und der
Türkei aus. Diese werden an die türkischen Behörden weitergeleitet und von diesen
unausgefülIt an die Frächter übergeben. Diese Vorgangsweise ermöglicht die
mißbräuchliche Verwendung von österreichischen Staatspapieren, z.B. den illegalen
Handel.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr die nachstehende
Anfrage:
1 . Warum übergibt das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
den türkischen Behörden Blankobewilligungen für den internationalen Straßen-
güterverkehr?
2. Nach welchen Kriterien hat die Vergabe der österreichischen Bewilligungen
durch die türkische Behörde zu erfolgen?
3. Wie wird sichergestellt, daß sich die türkische Behörde an diese Kriterien hält?
4. Wie wird sichergestellt, daß die türkische Behörde ihre Aufgabe der
rechtmäßigen Vergabe wahrnimmt und die BewilligungsformuIare nur ausgefülIt
an die Frächter weiterleitet, um einen Mißbrauch mit österreichischen
Bewilligungen zu verhindern?
5. lst dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr bekannt, daß
diese Vorkehrungen in ihrer Wirkung unzureichend sind?
6. Welche Maßnahmen sind geplant, um künftig einen korrekten Umgang mit
österreichischen BewilIigungen zu garantieren?
7. Stellt das genannte Bundesministerium auch den Behörden anderer Staaten
derartige Blankobewilligungen für den internationalen Straßengüterverkehr
aus? Wenn ja, werden nun auch gIeichartige Konsequenzen für den Umgang
mit diesen BewiIligungsformularen getroffen?