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der Abgeordneten Inge Jäger, Genossinen und Genossen

an das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

 

 

 

In der l 5 . Novelle zum SchOG verpflichtete sich der Bund zur Übernahme der

Kosten für das gegenstandsbezogene Lernen an den ganztägig geführten Schulen

im Rahmen der Nachmittagsbetreuung. Diese Unterrichtseinheiten dienen in der

ersten Klasse der AHS de facto als Fördereinheiten für die

Unterrichtsgegenstände Deutsch, Englisch und Mathematik. Am Gymnasium

Steyr, das eine Nachmittagsbetreuung eingerichtet hat, wurde die Mindestzahl

von Anmeldungen für den normalen Förderunterricht in der l . Klasse AHS nicht

erreicht. Nun kommt es zur Eigenartigkeit, daß Kinder in der

Nachmittagsbetreuung eine Förderung erhalten, die sie nicht unbedingt benötigen,

während Kinder, die nicht für den Nachmittagsunterricht angemeldet sind, aber

eine Förderung benötigen, an diesen Einheiten nicht teilnehmen können.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

l . Wäre es möglich, diese Stunden des "gegenstandsbezogenen Lernens" an den

ganztägig geführten Schulen allen Kindern der betreffenden Schule zu öffnen,

soweit dies mit den Gruppenschülerhöchstzahlen vereinbar ist?