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der Abgeordneten Inge Jäger, Genossinen und Genossen
an das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
In der l 5 . Novelle zum SchOG verpflichtete sich der Bund zur Übernahme der
Kosten für das gegenstandsbezogene Lernen an den ganztägig geführten Schulen
im Rahmen der Nachmittagsbetreuung. Diese Unterrichtseinheiten dienen in der
ersten Klasse der AHS de facto als Fördereinheiten für die
Unterrichtsgegenstände Deutsch, Englisch und Mathematik. Am Gymnasium
Steyr, das eine Nachmittagsbetreuung eingerichtet hat, wurde die Mindestzahl
von Anmeldungen für den normalen Förderunterricht in der l . Klasse AHS nicht
erreicht. Nun kommt es zur Eigenartigkeit, daß Kinder in der
Nachmittagsbetreuung eine Förderung erhalten, die sie nicht unbedingt benötigen,
während Kinder, die nicht für den Nachmittagsunterricht angemeldet sind, aber
eine Förderung benötigen, an diesen Einheiten nicht teilnehmen können.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher folgende
ANFRAGE
l . Wäre es möglich, diese Stunden des "gegenstandsbezogenen Lernens" an den
ganztägig geführten Schulen allen Kindern der betreffenden Schule zu öffnen,
soweit dies mit den Gruppenschülerhöchstzahlen vereinbar ist?