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der Abgeordneten Hagenhofer, Verzetnitsch

 

und Genossen

 

an die Bundesministerin für Unterricht und kultureIle Angelegenheiten

 

betreffend BenachteiIigung von erwachsenen Lehrlingen an Berufsschulen

 

 

 

Die Bedeutung von QuaIifizierungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen ist aIlgemein

unbestritten. Sowohl für die Betroffenen selbst zur Sicherung ihrer ArbeitspIätze als

auch im allgemeinen zur Erhöhung der Attraktivität des Industriestandortes Österreich

ist Qualifikation ein entscheidender Faktor.

 

ln diesem Zusammenhang sind auch bisher erfolgreiche und erfolgversprechende

Maßnahmen zur Qualifizierung, Höherqualifizierung oder Umschulung umgesetzt wor-

den: ln deren Rahmen können beispielsweise Absolventlnnen von Arbeitsstiftungen

oder Teilnehmerlnnen von Umschulungskursen eine Lehrausbildung nachhoIen. Diese

Gruppe von Erwachsenen giIt dabei an den entsprechenden Berufsschulen als außer-

ordentliche Schüler.

 

Diese außerordentlichen Schüler werden jedoch nicht auf die Schülerhöchstklassen-

zahl angerechnet, was dazu führt, daß ihre Zulassung im freien Ermessen des jeweili-

gen Direktors der Berufsschule liegt. lhre Aufnahme erfolgt unter der Voraussetzung,

daß durch die Aufnahme keine Änderung der Klassenorganisation und keine zusätzli-

che Gruppeneinteilung notwendig wird.

 

Dieser Umstand führt fallweise dazu, daß Erwachsene in Lehrausbildung keine Auf-

nahme an den BerufsschuIen finden, weil die Schülerhöchstklassenzahl erreicht ist.

Die Folge ist, daß sie bis zu einem Jahr (theoretisch auch mehrere) wegen der Nicht-

aufnahme an der Berufsschule verlieren können.

 

Eine weitere Benachteiligung steIlt der Umstand dar, daß den außerordentIichen Be-

rufsschülern von den Ländern ein Schulkostenbeitrag abverlangt wird.

 

Den Betroffenen wird damit nicht nur die Lehrausbildung, sondern auch weiterführen-

de Möglichkeiten, wie z.B. auch die von Ihnen angestrebte künftige Fachmatura oder

eine Studienberechtigungsprüfung erschwert bzw. unzumutbar verzögert.

 

Diese BenachteiIigungen waren schon Gegenstand von Anfragen an den Bundesmini-

ster für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten. Die lnhalte der Beantwortungen wa-

ren widersprüchlich. Zuletzt wurde jedoch konzediert, daß zur Behebung der Situation

gesetzliche Änderungen notwendig wären.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht

und kultureIle Angelegenheiten nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

 

1 .) Welche konkreten Ergebnisse brachten in dieser Frage die damit befaßten Länder-

konferenzen (Kuchler Konferenzen) ?

 

2.) Welcher Art sind die im Brief des BMUK (ZI. GZ 25.075/330-21/95) genannten, für

die Bereinigung der Situation ''notwendigen gesetzlichen Änderungen'' ?

 

3.) Welche finanzielIen Auswirkungen wären mit den gesetzIichen Änderungen ver-

bunden ?

 

4.) Werden Sie konkrete Schritte - von gesetzlichen Änderungen abgesehen - unter-

nehmen, um die BenachteiIigung erwachsener Lehrlinge an Berufsschulen zu be-

seitigen ?

 

4.1 . Wenn ja, welche ?

 

4.2. Wenn nein, warum nicht ?

 

5.) Welcher Art könnte die in Aussicht gestellte Unterstützung seitens des BMUK sein,

wenn ein Bundesland die Ausweitung der Einschulung außerordentlicher Schüler

plant ?

 

6.) HaIten Sie die Vorschreibung von SchuIgebühren für außerordentliche SchüIer

durch die Länder für gerechtfertigt ?

 

6.1 . Wenn nein: was werden Sie unternehmen, um sie abzuschaffen ?

 

6.2. Wenn ja: wie begründen Sie diese Meinung ?